Wenn ich auf den letzten Punkt Ihres Antrags zu sprechen komme, möchte ich meinen, Sie hätten eine niemals versiegende Geldquelle entdeckt. Sie fordern die Einführung eines Kindergeldes von mindestens 350 (# nat für Kinder bis sieben Jahre. Für Kinder bis 14 Jahre sollen 400 ' ' schaftlichen Selbständigkeit dann 450 & < mal, wann tritt denn die wirtschaftliche Selbständigkeit ein? Der Vierzigjährige, der von der Schule an zu Hause bei seinen Eltern wohnen bleibt, ist wirtschaftlich unselbständig. Wahrscheinlich kann man dann bei den Eltern wohnen bleiben, Kindergeld bekommen
Mit so undefinierten Rechtsbegriffen ist das nicht zustimmungsfähig. Nach überschlägiger Rechnung entstünde ein Finanzierungsbedarf von ca. 50 Mrd. &3 % denn das finanzieren? Doch wohl kaum aus der Abschaffung des Ehegattensplittings. Ich möchte hier gar nicht noch mal die Frage aufwerfen, den juristischen Begriff "bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit". Entsprechend der von Ihnen vorgeschlagenen Staffelung des Kindergeldes wären die meist Begünstigten ältere Kinder und junge Erwachsene. Da habe ich eben auch eine andere Meinung. Junge Eltern, die sich nach der Geburt eines Kindes nach der Decke strecken müssen, um die Einkommenseinschränkungen und die zusätzlichen Kosten für das Kind zu verkraften, die bleiben deutlich zurück. Hinzu käme noch die finanzielle Einbuße durch die von Ihnen beabsichtigte Abschaffung des Ehegattensplittings.
Zusammenfassend möchte ich es noch einmal sagen: Ihrem Antrag fehlt ein geschlossenes Konzept. Zusammenhänge zwischen den einzelnen Punkten sind nicht zu erkennen. Ich habe eher den Eindruck, dass hier ernsthafte Bemühungen um die Verbesserung der Situation von Familien - insbesondere junger Familien - torpediert werden sollen. Wir haben uns mit dem Familiengeld schon die Mühe gemacht, ein geschlossenes Konzept zur Förderung von Familien zu erarbeiten. Das sind bessere Ansätze, als einfach das Kindergeld zu erhöhen und alles andere beim Alten zu lassen.
Es ist keine bloße Zusammenfassung bisher verschiedener Leistungen zugunsten der Familie, sondern verbunden mit einer echten Erhöhung der Gesamtleistung. Zugleich wird für mehr Transparenz in der Familienförderung gesorgt.
Wir wollen nicht Lasten ausgleichen, sondern wir wollen Leistungen anerkennen und würdigen, das ist der feine Unterschied.
Wir stehen in Thüringen und Sachsen nicht allein, denn auch in Baden-Württemberg gibt es konkrete Überlegungen für ein solches Familiengeld. Durch ein solches Konzept wird eine Förderung der Familien erreicht, die wesentlich stärker am Bedarf ausgerichtet ist. Natürlich wird auch dort die Frage nach der Finanzierung gestellt. Die Landesregierung hat hierzu in Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 474 des Abgeordneten Höhn im letzten Jahr ausführlich Stellung genommen. Sie können es dort noch einmal nachlesen
und werden feststellen, es entstehen bei weitem nicht die zuvor genannten Kosten Ihres Vorschlags. Sie haben weit überzogen. Sicherlich bleibt auch bei unserem Familiengeldmodell ein hoher Finanzierungsbedarf, der durch eine stufenweise Einführung gestreckt werden kann. Der Kollege Müller hat bei der Umrechnung von DM in das 1:1 gemacht. Das ist nicht ganz zulässig. Die Finanzierung hatten wir damals angegeben mit 50 Mrd. DM, also lassen wir es bei den 50 Mrd. DM und sagen heute 25 Mio. &
25 Mrd. &B < loswerden. Auch der Deutsche Bundestag wird sich in seiner Sitzung an diesem Freitag mit Anträgen der PDS zu befassen haben, welch ein Zufall. Thema: "Gerechtigkeit im Familienlastenausgleich herstellen". Und dann legt die PDS dort auch gleich einen Gesetzesantrag vor. Die Zielrichtung ist klar und typisch PDS. Es geht um eine einkommensunabhängige Grundsicherung.
Aber Ihre Kollegen im Bundestag sprechen wenigstens aus, was sie wollen. Sie hingegen meinen, Ihr Anliegen verbrämen und verklausulieren zu müssen, dass letztlich so ein Antrag herauskommt, wie der, den wir gerade zu beraten haben. Also, eine herzliche Bitte an Sie für die Zukunft: Wenn Sie schon von Ihren Kollegen im Bundestag abschreiben, dann schreiben Sie ehrlich ab und schreiben Sie richtig ab.
Der von Ihnen heute vorgelegte Antrag ist ohne Konzept, in keinster Weise finanzierbar und in Teilen verfassungsrechtlich bedenklich. Letztlich wird dem Bürger etwas vorgespielt, was nicht umgesetzt werden kann. Das, meine Damen und Herren von der PDS, ist unredlich.
Erstens, Herr Finanzminister, haben wir es nicht nötig, abzuschreiben, auch nicht von unserer Bundestagsfraktion. Zweitens: Sie können es nennen und auch die Gesetze können heißen wie Sie wollen - Familienlastenausgleich oder Familienleistungsausgleich -, die Lasten bleiben immer bei den Familien, die Kinder haben.
Und drittens: Wir kommen sicherlich in diesem Landtag im Laufe dieser Wahlperiode - und ich denke, im Laufe dieses Jahres - noch einmal zu Ihrem Familiengeld, was Sie einführen möchten. Ich möchte nur eines sagen: Diese Anfrage von Herrn Höhn, von der Sie gesprochen haben, die haben wir uns natürlich noch mal ganz genau durchgelesen. Wenn Sie jetzt sagen, es entstehen, wenn Sie dieses Familiengeld einführen, bei weitem nicht die Kosten, wie wenn unser Antrag heute beschlossen werden würde und vielleicht auch durchgesetzt werden würde, dann muss ich sagen, bei Ihrem Familiengeld haben letztlich die Familien mit Kindern auch nicht diese finanzielle Unterstützung in den Händen, wie sie sie nach unserem Antrag hätten erhalten müssen und erhalten würden.
Nun kann ich die Aussprache schließen. Oder wollten Sie noch reden, Herr Abgeordneter Krauße? Nicht. Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden, das ist richtig. Demzufolge werden wir gleich über den Antrag der Fraktion der PDS in der Drucksache 3/2250 abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Stimmenthaltungen? Eine Stimmenthaltung. Bei einer Mehrzahl von Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung ist dieser Antrag abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 8.
Bundesratsinitiative zur Änderung des "Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze" in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages - Bundestagsdrucksache 14/8331 Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/2251
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir wissen um die Aktivitäten der Landesregierung im Bundesrat um die Veränderung des Gleichstellungsgesetzes. Wir wissen darum, dass sich am 22. März der Bundesrat wieder mit dieser Problematik beschäftigen wird und wir wissen darum, dass es in Thüringen einen breiten Konsens gibt, der ein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen beinhalten sollte. Trotzdem sehen wir die Notwendigkeit, diesen Antrag heute hier einzubringen, weil wir nämlich glauben, der durch den Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf ist verbesserungswürdig.
Herr Kretschmer, Sie haben ein Talent, wenigstens noch mitzuhören und erst dann zu stören. Ich glaube aber, die Problematik ist zu heikel, als dass wir uns jetzt hier nur stören dürfen, denn die 6,6 Millionen schwer behinderten Menschen, die in Deutschland leben, die haben nichts davon, wenn Sie mich hier ständig unterbrechen, die haben nur etwas davon, wenn es endlich ein Gleichstellungsgesetz gibt, das tatsächlich Verbesserungen bringt.
Sicher, die hören nicht alle zu, da gebe ich Ihnen Recht. Sie werden doch wissen, dass auch viele Menschen mit Behinderungen gerade auf das Internet angewiesen sind. Im Internet kann man sämtliche Reden der Landtage wunderbar verfolgen. Sie sollten sich nicht allzu oft wünschen, dass ich sagen muss, Herr Kretschmer ist derjenige, der bei der Rede zur Notwendigkeit der Veränderung des Gesetzes zur Gleichstellung tatsächlich ständig stört.
Das steht Ihnen nicht gut zu Gesicht. Dieses am 28. Februar dieses Jahres verabschiedete Gesetz wurde in einer Frist von vier Monaten diskutiert. Sicher gab es sehr viele Diskussionen vorab, aber am tatsächlichen Gesetzestext wurde eben nur vier Monate diskutiert. Dieses neue Gesetz sollte tatsächlich messbare Veränderungen bringen. Die Weichenstellung, wenn schon ein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung hier gemacht wird, sollte auch von einem tatsächlich modernen Gleichstellungsbegriff ausgehen und nicht von einer der medizinischen Vorgaben oder sich gar von falsch verstandenen Behindertenbestimmungen leiten lassen. Wir erwarten, dass es zu solchen Stichworten, die mit dem Gesetz in Verbindung gebracht werden, wie Barrierefreiheit, Verbandsklagerecht,
Gebärdensprache, Beseitigung von Benachteiligung tatsächlich noch Änderungen in der Form gibt, wie wir sie uns alle wünschen. Nach Auffassung von Behindertenverbänden gibt es aber auch Kritiken an diesem Gesetz. Diese Kritiken beziehen sich hauptsächlich auf den Behindertenbegriff bzw. auf Antidiskriminierungsregelungen, die unzureichend in diesem Gesetz bisher Eingang gefunden haben.
Nach Auffassung der PDS sind diese aber gerade für ein bürgerrechtlich orientiertes Gleichstellungsgesetz unverzichtbar. Wir wollen schon, dass es zivilrechtliche Regelungen zu Bekämpfung, Vermeidung und auch Sanktionen gegen Diskriminierung oder für denjenigen gibt, der diskriminiert, ob im öffentlichen Raum oder als juristische Person, ob als öffentliche Gewalt oder als Einzelperson. Behinderte Menschen haben Anspruch auf eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und auf eine selbstbestimmte Lebensführung. Deswegen sind wir auch der Meinung, es ist wirklich notwendig, im Bundesrat noch einmal zu versuchen, Änderungen in der Begrifflichkeit zu erreichen und auch in den Antidiskriminierungsregelungen. Mit dem vorliegenden Antrag möchte die PDSFraktion die Landesregierung noch mal auf den 22. März hinweisen, denn wenn im Bundesrat noch etwas geändert wird, dann würde das diesem Gesetz gut tun. Wir sind der Meinung, dieses wäre auch notwendig in Bezug auf das im Grundgesetz verankerte Gleichstellungsgebot: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Denn dieses Gesetz tut noch nicht genug, um diesem Gleichstellungsgebot gerecht zu werden. Danke.
Ich eröffne die Aussprache und in der Aussprache hat sich als Erster Minister Dr. Pietzsch zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Nitzpon, Sie haben sich vorhin darüber beklagt, dass Ihnen vorgehalten wird, Sie hätten was abgeschrieben. Hier haben Sie nicht abgeschrieben. Hier ist es Ihnen offensichtlich vom ZK direkt zugesandt worden.
Es ist exakt der Antrag, der im Bundestag eingebracht worden ist und der im Bundestag eben nicht die Mehrheit gefunden hat. Wenn Sie eine Änderung wollen, dann würde ich Ihnen vorschlagen, besprechen Sie das doch mal mit Ihrer Beteiligung in Mecklenburg-Vorpommern, ob die bereit wären, das Gleichstellungsgesetz im Bundesrat in den Vermittlungsausschuss zu schicken. Wenn Sie es dann nicht schaffen, das Gesetz abzulehnen, das ist die Aufforderung, die Sie hier an die thüringische Lan