1. Wie viele Träger der Wasserver- und Abwasserentsorgung gibt es in Thüringen mit Stand 31. Dezember 2001 und wie viele dieser Träger haben mittlerweile von der Möglichkeit der Bildung eines Verbraucherbeirats Gebrauch gemacht?
2. Welche Erfahrungen mit Verbraucherbeiräten lassen sich nach Auffassung der Landesregierung sowie aus Sicht der mit Verbraucherbeiräten arbeitenden Ver- und Entsorgungsträger gut ein Jahr nach der entsprechenden Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes konstatieren?
3. Welche Gründe gibt es, dass nach wie vor eine Reihe von Trägern der Wasserver- und Abwasserentsorgung keine Verbraucherbeiräte gebildet haben und wie bewertet die Landesregierung diese Gründe?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Zum Stand 31. Dezember 2001 gab es in Thüringen 195 Träger der Wasserver- und Abwasserentsorgung, davon sind 91 Aufgabenträger Zweckverbände, die nach der Vorschrift des § 26 a ThürKGG Verbraucherbeiräte bilden können. Nach Kenntnis der Landesregierung wurden in zwei Wasserver- und Abwasserzweckverbänden und in einem Abwasserzweckverband Verbraucherbeiräte gebildet.
Zu Frage 2: § 26 a des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit stellt die Bildung von Verbraucherbeiräten im Bereich der leitungsgebundenen Einrichtungen in das Ermessen der Aufgabenträger. Die Regelung dient der Umsetzung der Informationspflichten, die in § 13 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes geregelt sind. Den Zweckverbänden obliegt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gesetzes, ob und in welcher Form ein Verbraucherbeirat eingerichtet wird. Dabei können die Aufgabenträger jeweils die öffentlichen Verhältnisse berücksichtigen, teilweise werden die Ziele der Bestimmung deshalb auch in Formen umgesetzt, die sich an dem Modell der Verbraucherbeiräte orientieren. So wurde beispielsweise bei den beiden größten Wasser- und Abwasserzweckverbänden des Landes, des Landkreises Gotha, auf die Einrichtung eines Verbraucherbeirats verzichtet, jedoch die Geschäftsordnung dahin gehend geändert, dass an Sitzungen des Werksausschusses der Vorsitzende der Bürgerinitiative sowie zwei weitere Vertreter teilnehmen können.
Zu Frage 3: Da die Bestimmung des § 26 a KGG die Einrichtung von Verbraucherbeiträten in das Ermessen der einzelnen Aufgabenträger stellt, hängt die Entscheidung für die Bildung eines Verbraucherbeirats von den jeweiligen örtlichen Verhältnissen im Einzelfall ab und ist deshalb durch die Landesregierung nicht generell zu bewerten.
Herr Staatssekretär, Sie haben zu Frage 1 ausgeführt, dass es bisher erst drei Verbraucherbeiräte in Thüringen gibt. Wie sind denn die Erfahrungen über die Arbeit dieser drei Verbraucherbeiräte?
Da es sich um Verbraucherbeiräte handelt, die zu den Zweckverbänden gehören, die das in Selbstverwaltungsaufgabe erfüllen, kann ich Ihnen diese Frage im Einzelnen
Können Sie aber sagen, zu welchen Zweckverbänden diese Verbraucherbeiräte gehören, dass man da gegebenenfalls auch mal nachfragen kann?
Das werde ich Ihnen gern im Einzelnen nachliefern, das kann ich Ihnen im Moment nicht sagen, welche Zweckverbände das sind.
Weitere Nachfragen sind nicht zu sehen. Danke, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur Frage 3/2202. Herr Abgeordneter Müller, bitte schön.
Für das Erfurter Finanzamt in der Mittelhäuser Straße ist bereits seit längerer Zeit eine Verlegung in das Behördenzentrum in der Jenaer Straße im Gespräch. Ich frage die Landesregierung:
1. Welchen aktuellen Sach- und Planungsstand gibt es bezüglich des zukünftigen Sitzes des Erfurter Finanzamts?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller wie folgt.
Zunächst eine Vorbemerkung: Der Sitz der Finanzämter ist aufgrund § 17 Abs. 1 Finanzverwaltungsgesetz in der Thüringer Verordnung zur Bestimmung der Bezirke und Sitze der Finanzämter und zur Übertragung von Zuständigkeiten vom 2. Juli 1998, zuletzt geändert am 31. Mai 2000, bestimmt worden. Nach dieser Verordnung ist der Sitz des Finanzamts Erfurt in Erfurt. Es bestehen keine Überlegungen diesen Sitz zu verlegen. Ich gehe deswegen davon aus, dass Ihre Anfrage auf die Unterbringung in eine andere
Liegenschaft gerichtet ist. Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage zusammenfassend wie folgt:
Aufgrund der vertraglichen Bindung mit dem Vermieter des Objekts in der Mittelhäuser Straße bestehen derzeit keine konkreten Überlegungen zur Verlagerung in eine andere Liegenschaft. Ich gehe aber davon aus, dass wir nach Auslaufen des Mietvertrags einen Standort in der Innenstadt bzw. auf einer anderen Liegenschaft suchen, die durch den ÖPNV besser angebunden ist als die Mittelhäuser Straße.
Aus Ihrer Äußerung entnehme ich, dass es noch keine Festlegung gibt, dass dieses Finanzamt auf dem Objekt "Lingel", Fläche ehemals Schuhkombinat Paul Schäfer, entstehen soll?
Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Dann kommen wir zur Frage der Frau Abgeordneten Vopel in Drucksache 3/2203. Bitte, Frau Abgeordnete.
Wegen der fehlerhaften Ausschreibungen des Bundesministeriums für Arbeit für das "EQUAL-Förderprogramm" kam es zu erheblichen Verzögerungen in der Durchführung und Auszahlung der Gelder.
1. Wer sind die Träger der sechs Thüringer Entwicklungspartnerschaften, die für die Überleitung in Aktion I vorgeschlagen wurden?
Zu Frage 1: Bei den Antragstellern der Entwicklungspartnerschaften handelt es sich um Arbeit und Bildung Nordhausen e.V., STIFT Management GmbH Thüringer Existenzgründungsinitiative, Trägerwerke Soziale Dienste, Gemeinnützige Arbeits- und Qualifizierungsgesellschaft in Gera, Gemeinnützige Gesellschaft für paritätische soziale Arbeit in Thüringen, Eichenbaumgesellschaft für Organisationsberatung Marketing PR und Bildung DGB Bildungswerk Thüringen.
Zu Frage 3: Die Teilprojekte werden erst in der noch zu bewilligenden Aktion II durchgeführt und in die Aktion I endgültig konzipiert. Bei EQUAL handelt es sich um ein Bundesprogramm. Die entsprechenden Informationen müssen beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung eingeholt werden. Zurzeit können keine Aussagen zu den Teilprojekten getroffen werden.
Ich sehe keine Nachfragen. Danke, Herr Minister. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/2208. Bitte, Frau Abgeordnete Klaus.
Nach Angaben des Thüringer Landesamts für Statistik vom Dezember 2001 lag das Einstiegsalter für die so genannten "Raucherkarrieren" in Thüringen 1999 bei 18,7 Jahren im