Protocol of the Session on February 21, 2002

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Nur Miss- trauen gegen die Basis.)

Was hier maximal zu erreichen ist - und da sollte man doch nun wirklich nicht so eine Furcht haben -, ist ein Status, der einem Beschluss des Gemeinderats gleichkommt. Ich kann nicht mit einem Bürgerentscheid die Kommune überrennen, platt machen oder irgendwas, dass ich mich dagegen wehren müsste. Ich kann maximal einen Beschluss von der Wertigkeit des Gemeinderats - das ist ein hochwertiger Beschluss, einen höheren gibt es in der Gemeinde nicht - herbeiführen. Aber das ist das Maximale und wir sollten deswegen nicht so zögerlich sein, uns an dieser Stelle auch zu finden. Wenn wir uns das Ziel gesetzt haben, Sie haben es laut postituiert, auf staatlicher Ebene, also thüringenweiter Ebene, das für Deutschland weitestgehende Gesetz für die Möglichkeit direkter Demokratie zu schaffen, dann sollten wir nicht gleichzeitig auf kommunaler Ebene im letzten Drittel sein - manche sagen gar als

Schlusslicht, Sie behaupten in der Mitte -, aber da sollten wir uns das ehrgeizige Ziel stellen, wenn wir auf der besten Seite sind, auf der Thüringenseite, dann wollen wir auch auf der kommunalen Seite nicht im letzten Drittel sein. Ich denke, da wird es der CDU nicht schwer fallen. Ich bitte also, dass wir uns in den Ausschüssen darüber verständigen und bitte vor allen Dingen schon vorab, quasi vorbeugend, nachzudenken, dass wir diese Quoren auch, wie es im Vorschlag der SPD selbstverständlich ist, nach Gemeindegrößen staffeln. Das scheint mir außerordentlich logisch zu sein. Wenn ich mir vorstelle, dass in einer Gemeinde von 1.000 Seelen gleichviel Prozent etwas unterstützen müssen wie in Erfurt, dann ist das meiner Meinung nach nicht in Ordnung, sondern man muss das hier wirklich nach der Gemeindegröße staffeln. Bitte treten Sie schon vorab diesem Gedanken etwas nahe.

Meine Damen und Herren, lassen Sie uns nun an die Arbeit gehen. Lassen Sie uns vor allen Dingen, Herr Finanzminister, auch beim bevorstehenden Nachtragshaushalt daran denken, dass kommunale Selbstverwaltung nur bei der entsprechenden Ausstattung der Kommunen funktioniert. Lassen Sie uns gemeinsam daran denken und lassen Sie uns auch deutliche Schritte zu mehr Transparenz und Teilhabe für unsere Bürgerinnen und Bürger im Lande gemeinsam gehen. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Kretschmer zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Kollege Fiedler hat bereits darauf hingewiesen, ich möchte mich zu dem Themenkreis wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand, also hier der Kommunen, äußern. Dieses Thema ist oft diskutiert worden, auch insbesondere durch Grundsatzpositionen eher in den Charakter einer Kompromisslosigkeit gerückt worden. Ich will mal so sagen, die Plakatträger auf der einen Seite, die da sagen: Daseinsvorsorge - hoheitliche Aufgabe, kommunale Selbstverwaltung und auf der anderen Seite Ordnungspolitik, Marktwirtschaft, Privat vor Staat.

Nun, meine Damen und Herren, es hat sich auch in Thüringen eine sehr breite Landschaft der kommunalen und der öffentlichen Betätigung entwickelt. Vielfältige Formen dieser wirtschaftlichen Betätigungen sind bekannt. Ich will nicht verhehlen, dass vielfach als Hintergrund für diese Aktivität die blanke finanzielle Not der Kommunen steht, also die Frage der Quersubventionierung im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs, der Bäder und der Bibliotheken. Sie kennen auch die Klage der Wirtschaft, die sagt, es ist keine Chancengleichheit in der Betätigung der kommunalen Unternehmen da, aber diese Chancengleichheit

wird eingefordert. Die Thematik wird dadurch verschärft, dass die Liberalisierung, die Transparenzrichtlinie und die europäischen Richtlinien zur Daseinsvorsorge sehr wohl die öffentliche Betätigung kritisch hinterfragen. Das heißt, die eine Variante, die hier von der PDS auch vorgetragen wurde und zum Teil, so verstehe ich Herrn Kollegen Schemmel, auch von Ihnen unterstützt wird, ist, dass man sagt, die sollen das Regionalitätsprinzip aufgeben, das Subsidiaritätsprinzip soll umgekehrt werden. Das ist diese eine Variante.

Meine Damen und Herren, es ist nicht der richtige Weg. Ich will die Augen nicht davor verschließen, dass es dennoch einen akuten Handlungsbedarf gibt, weil es Gefahr insbesondere für die Stadtwerke gibt. Wir als CDU haben sehr frühzeitig darauf gesetzt, dass sich die Stadtwerke in Thüringen etablieren im Hinblick darauf, dass die Wertschöpfung vor Ort stattfinden soll und im Hinblick darauf, dass es dezentrale Strukturen geben soll, und im Hiblick darauf, dass es natürlich auch lokal vor Ort Beschäftigung schafft. Wenn aber nichts passiert, dann, das ist meine Sorge, werden die Stadtwerke schweren Zeiten entgegengehen. Herr Innenminister Köckert hat es bereits gesagt, das würde auch bedeuten, dass ein Vermögensverzehr stattfinden wird, denn die Stadtwerke, die den Kommunen gehören, werden ihren Wert verlieren. Was ist also der Weg aus dem Dilemma? Es ist ein neuer Weg, ich will das so konstatieren. Ich finde ihn überaus interessant, weil, meine Damen und Herren, wenn ich recht informiert bin, die Innenministerkonferenz, die sich mit diesem Thema befassen sollte, das Handtuch geworfen hat. Dazu ist der Status quo schon viel zu weit gefächert, also sie haben das Handtuch geworfen. Ich denke, wir wollen das Handtuch nicht werfen, sondern wir haben eine Lösung anzubieten.

(Zwischenruf aus dem Hause)

Ja, ja die Wirtschaftsministerkonferenz hatte wohl die Bitte an die Innenministerkonferenz gegeben. Jetzt ist dieser Status erreicht.

Nein, nein, also zu der Lösung, die wir jetzt hier in Thüringen in der Kommunalordnung anstreben, die Umwandlung in ein Fiskalvermögen. Ich glaube, das ist ein sorgsames Abwägen der verschiedenen Interessenssphären und das ist ein hochinteressanter Schnittpunkt der Innenpolitik mit der Wirtschaftspolitik, meine Damen und Herren. Wenn Sie mal den Gesetzestext sehr aufmerksam lesen, ist nicht die große Diskussion, diese Plakatediskussion um den öffentlichen Zweck oder die Daseinsvorsorge das entscheidende Kriterium, sondern das entscheidende Kriterium ist, dass der öffentliche Zweck des Unternehmens nicht mehr konstatiert werden kann. Der öffentliche Zweck des Unternehmens kann im einfachen Fall z.B. bei den Stadtwerken in der Frage der Produzierung oder der Weiterleitung von Strom existieren. Wir haben 30 Prozent Überangebot an Strom, so dass nun weiß Gott niemand mehr sagen kann, es ist ein öffentlicher Zweck oder eine Daseinsvorsorge, dass Strom durch Stadtwerke produziert werden

muss, die in öffentlicher Hand sind, wohlgemerkt. Deshalb muss man sagen, wir wollen diese Unternehmen an den Markt bringen, die diesen öffentlichen Zweck nicht mehr haben und sie aus der Klammer des Kommunalrechts befreien. Das bedeutet aber auch, dass sie sich dann wirklich am Wettbewerb beteiligen können, dass sie unter anderem auch dem Insolvenzrecht ausgesetzt werden können. Eine der Klagen der Wirtschaft gegenüber den kommunalen Betrieben, sie haben z.B. nicht die Beschränkung des Insolvenzrechts. Herr Minister Köckert hat sehr deutlich gesagt, das muss dann aber auch bedeuten, dass die Rückbindung auf den Haushalt aufgegeben werden kann. Das ist in gewisser Weise sogar eine Schlechterstellung gegenüber den privaten Unternehmen, die immer einen Gesellschafter im Hintergrund haben, der unter Umständen noch nachschießen kann. Diese Konzession ist da.

Im Umkehrschluss, meine Damen und Herren, wird es aber auch bedeuten, und das ist, glaube ich, nur recht und billig gegenüber den Kommunen, dass bei Gewinnsituationen auch die Gewinnabführung an den Gesellschafter, sprich an die Kommune, möglich sein wird.

Meine Damen und Herren, ich glaube, es ist ein guter Weg, den wir hier vorschlagen. Es wird eine Anfrage an alle Kommunen sein, was mache ich mit meinen kommunalen Betrieben, natürlich zunächst im Bereich, den ich hier vorgestellt habe, wo man sofort die Antwort finden kann, ob der öffentliche Zweck des Unternehmens noch existiert oder nicht. Das fängt beim Strom an, das kann aber auch bei kommunalen Wohnungsgesellschaften weitergehen. Ich denke, hier ist wirklich Neuland zu betreten, das die Chance bietet, den Vermögenserhalt zu bringen. Ich konstatiere, Herr Kollege Schemmel, es mag sein, Sie haben das ja gesagt, weil der Gedanke noch neu ist, dass Sie deshalb sagen, ich will ihn prüfen. Aus meinem Gefühl heraus ist der Gedanke sehr zukunftsträchtig und ist endlich auch mal eine Antwort darauf - und das sage ich nun wieder an die Adresse von Frau Kollegin Sedlacik -, dass man den Streit der Plakateträger beendet. Weil, wenn man immer nur die Plakate hoch hält, dann wird die Diskussion nicht weitergehen und inzwischen werden die Stadtwerke einer schlechten wirtschaftlichen Zukunft entgegengehen und damit alles das, was wir positiv damit verbinden, auch nicht stattfinden können. Wir sollten mal die Plakate wegstellen und wir sollten mal mit den Betroffenen sprechen, insbesondere mit den Stadtwerken und mit den Bürgermeistern der Kommunen und sagen, ist das nicht ein Weg, den Unternehmen eine Zukunft zu eröffnen und zum Zweiten natürlich auch den Kommunen die Möglichkeit zu geben, an ihrem Vermögen zu partizipieren und dennoch auch die Daseinsvorsorge zu gestalten. Ich werbe sehr stark dafür, dass wir diesen Gedanken, wie es Herr Kollege Fiedler gesagt hat, also diese Gesetzestextregelung, in den Anhörungen uns anschauen und dass wir darüber auf diesem Weg auch entscheiden werden. Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Es hat sich Frau Abgeordnete Sedlacik, PDS-Fraktion, noch einmal zu Wort gemeldet.

(Zwischenruf Köckert, Innenminister: Jetzt kommt die Aufklärung!)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, jawohl, Herr Köckert, Sie haben Recht, jetzt kommt die Aufklärung. Um nicht im Raum stehen zu lassen, dass die PDS Gesetzentwürfe völlig fehl interpretiert, möchte ich doch noch mal auf den Punkt 17 des Gesetzentwurfs § 32 zurückkommen, wo u.a. geregelt ist: Die Ausschreibungspflicht für die Stelle der hauptamtlichen Beigeordneten in dem Thüringer Staatsanzeiger, d.h., die hauptamtlichen Beigeordneten müssen bestimmte fachliche Voraussetzungen erfüllen, und dies bei einer Wahlfunktion. Ich denke, das ist ein unzulässiger Eingriff in die Personalhoheit der Kommune. Wenn sie das nämlich nicht tun, die Kommunen, diese Ausschreibung mit diesen bestimmten fachlichen Voraussetzungen, greift ja automatisch dann wieder § 120, die Beanstandungspflicht der Kommunalaufsicht, und das hatte ich mit meinen Worten gemeint und so interpretiere ich auch dieses Gesetz. Danke.

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Nein!)

(Beifall bei der PDS)

Für die Landesregierung hat sich Minister Köckert noch einmal zu Wort gemeldet.

So kommt es, wenn man sich dann verrenken muss und Begründungen suchen muss, Frau Sedlacik.

(Beifall bei der CDU)

Der Gesetzentwurf stellt nur fest, dass ausgeschrieben werden muss, erstens, und dass mindestens im Staatsanzeiger ausgeschrieben werden muss und nicht in irgendeinem x-beliebigen versteckten Blatt, was vielleicht die Hälfte des Gemeindegebiets bekommen wird und die andere nicht. Aber wir schreiben auch nicht vor in der FAZ, sondern wir schreiben vor, die Ausschreibung dort zu veranlassen, wo wir meinen, dass in den Thüringer Verwaltungen flächendeckend dieser Ausschreibungstext gelesen wird. Das ist das Einzige, was vorgeschrieben wird. Dann sagen wir natürlich, der Bürgermeister, sprich die kommunale Selbstverwaltung, legt fest, für welchen Bereich ausgeschrieben wird, sprich also welche Tätigkeit der Beigeordnete erfüllen muss, er legt die Besoldungsgruppe fest usw. Das ist alles kommunale Selbstverwaltung, da greifen wir gar nicht ein.

(Beifall bei der CDU)

Nur wenn die Ausschreibungspflicht verletzt wird, dann greift die Aufsicht ein, aber das ist bei jedem anderen Verfahren auch, wo Ausschreibung vorgeschrieben ist, das ist überhaupt kein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Sie haben vorhin hier mit Ihrer Rede den Eindruck erweckt, die Landesregierung würde in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen, indem sie in das Auswahlverfahren der Betroffenen eingreife, und das macht die Landesregierung in der Tat nicht - nicht mit diesem Gesetzentwurf und auch sonst nicht.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor, so dass ich die Aussprache schließen kann. Es ist die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss beantragt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall, somit ist die Überweisung einstimmig erfolgt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 3.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 4

a) Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 1999 Antrag der Landesregierung - Drucksache 3/1306 dazu: - Haushaltsrechnung des Freistaats Thüringen für das Haushaltsjahr 1999 Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 3/1265 - Jahresbericht 2001 mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 1999 gemäß Artikel 103 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen Unterrichtung durch den Thüringer Rechnungshof - Drucksache 3/1679 - Stellungnahme der Landesregierung gemäß § 97 Abs. 1 Satz 3 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) zu dem Jahresbericht 2001 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 1999 Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 3/1899 dazu: Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses - Drucksache 3/2186

b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 1999 Antrag des Thüringer Rechnungshofs - Drucksache 3/1260 dazu: - Vorlage 3/603 dazu: Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/1517 dazu: Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses - Drucksache 3/2187

Berichterstatter ist der Abgeordnete Huster und ich rufe die Berichterstattung auf. Bitte schön, Herr Abgeordneter Huster.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie in den letzten Jahren üblich, wurde der Antrag der Landesregierung auf Entlastung für das Haushaltsjahr 1999 zusammen mit dem Antrag auf Entlastung des Rechnungshofs vorab an den Haushaltsausschuss zur Beratung verwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat die Anträge zusammen mit dem Bericht des Rechnungshofs vom Verfahren her in drei und inhaltlich in zwei Sitzungen beraten und in seiner Sitzung am 1. Februar 2002 Empfehlungen beschlossen, die Ihnen heute in den Drucksachen 3/2186 und 3/2187 vorliegen. Den Fraktionen des Landtags wurde im Laufe der Beratung ausreichend Möglichkeit zur Diskussion und Nachfrage gegeben. Sowohl Landesregierung als auch Rechnungshof standen den Ausschussmitgliedern im Haushaltsausschuss Rede und Antwort. In Drucksache 3/2186 liegt Ihnen die mehrheitlich getragene Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses vor. Danach soll der Landtag gemäß Artikel 102 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen i.V.m. § 114 der Thüringer Landeshaushaltsordnung der Landesregierung Entlastung erteilen. Weiter soll der Landtag von der Unterrichtung durch den Thüringer Rechnungshof und der Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2001 des Thüringer Landesrechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 1999 Kenntnis nehmen. Und letztlich soll der Landtag der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses hinsichtlich der Feststellung und Forderung in Abschnitt 2 der Vorlage 3/2186 zustimmen. Die Landesregierung wird weiterhin aufgefordert, dem Landtag über das hiernach Veranlasste zu dem vorgegebenen Termin zu berichten.

Unterschiedliche Auffassungen zwischen den Fraktionen bestanden vor allem bezüglich der eben genannten Forderung und Empfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses. Einstimmig wurde die Vorlage 3/2187 beschlossen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es sei mir an dieser Stelle gestattet, allen Beteiligten für die konstruktive

und zügige Diskussion zu danken, der Landesregierung, dem Rechnungshof, den Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und der Fraktionen. Der Haushalts- und Finanzausschuss bittet den Landtag um Zustimmung zu beiden Vorlagen.

(Beifall bei der PDS)

Wir kommen zur gemeinsamen Aussprache zu den Tagesordnungspunkten 4 a und b. Als erster Redner hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Mohring, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zunächst vielen Dank an den Rechnungshof für seinen Bericht zur Entlastung der Landesregierung. Der Rechnungshof stellt in seinen Bemerkungen zur Entlastung der Regierung für das Haushaltsjahr 1999 fest, dass eine tief greifende Haushaltskonsolidierung und stärkere Verringerung der Nettoneuverschuldung, als in der mittelfristigen Finanzplanung geplant ist, durchgreifen soll. Die CDU-Fraktion stimmt dieser Bemerkung des Rechnungshofs ausdrücklich zu. Deshalb haben wir zum Doppelhaushalt 2001 und 2002 auch zusätzlich 100 Mio. DM im Doppelhaushalt eingespart und Ausgaben begrenzt und deshalb werden wir auch hier einen zweiten Nachtragshaushalt noch in den nächsten Monaten verabschieden, der keine Nettoneuverschuldung vorsieht,

(Beifall Abg. Vopel, CDU)

sondern konsequent am Schuldenabbaupfad festhält. Wir haben uns auch deshalb zum Ziel gesetzt, am Ziel des weiteren Schuldenabbaus im Hinblick auf keine weitere Nettoneuverschuldung festzuhalten, weil die Kreditfinanzierungsquote, wie der Rechnungshof in seinem Bericht für 1999 festgestellt hat, damals bei 9,5 Prozent lag und die höchste aller Bundesländer gewesen ist. Diese Kreditfinanzierungsquote ist mit dem Doppelhaushalt 2001 und 2002 wesentlich verringert worden, das wissen Sie, dennoch immer noch hoch genug, um an dem Ziel der weiteren Schuldenverringerung festzuhalten. Meine Damen und Herren, 11 Mrd.  stand in Thüringen aktuell zwingen uns auch zu diesem Kurs. Der Rechnungshof hat bei 100 Prüfverfahren in seinen Bemerkungen Verschwendungsfälle mit einem Volumen von 10,8 Mio. DM festgestellt, angesichts von 19 Mrd. DM Haushaltsvolumen in der Summe ein geringer Umfang. Es zeigt sich also, dass die Verwaltung in den letzten Jahren immer effektiver und konsequenter gearbeitet hat und Verschwendungsfälle zurückgegangen sind. Dennoch, auch die 10,8 Mio. DM in 1999 sind letztendlich 10 Mio. DM verschwendeter Steuergelder, und deshalb muss es natürlich auch das Ziel sein, mit dem Entlastungsverfahren auf diese Fälle hinzuweisen und auch an die Verwaltungen zu appellieren, noch weiter konsequenter und gesetzmäßiger Geld auszugeben und zu verwenden.

Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion sieht sich nach der Vorlage des Rechnungshofberichts für das Haushaltsjahr 1999 in ihrer Politik vom Sparen und Gestalten bestätigt. Wir wollen deshalb weiter festhalten an dem Ausstieg aus der Schuldenfalle, was wir mit dem Doppelhaushalt begonnen haben. Aber wir wissen auch, dass dies nur Schritt für Schritt geht und deshalb eine Nettoneuverschuldung auf Null bis zum Jahr 2004, wie sie der Bundesfinanzminister in Brüssel versprochen hat für Gesamtdeutschland, unrealistisch ist. Das, was der Bundesfinanzminister bei der Diskussion um den drohenden blauen Brief in Brüssel versprochen hat, kritisieren nicht nur wir, sondern auch SPD-geführte Bundesländer. Ich will an dem Beispiel von Rheinland-Pfalz und an dem Beispiel von Brandenburg sagen, dass auch die ausdrücklich das Versprechen von Eichel in Brüssel kritisieren, weil sie frühestens in ihren eigenen mittelfristigen Finanzplanungen, die Nettoneuverschuldung auf Null zu reduzieren, für die Jahre 2005 in Brandenburg oder gar erst für das Jahr 2006 in Rheinland-Pfalz vorgesehen haben. Alles andere, was Eichel in Brüssel versprochen hat, ist unrealistisch und unverantwortlich. Meine Damen und Herren, Eichel hat in Brüssel gesagt, die Länderdefizite hätten sich teilweise verdreifacht, angesichts des hohen Schuldenstands in den neuen Ländern auch nicht unüblich, meine Damen und Herren, weil genau die neuen Länder insbesondere die Schwierigkeit hatten, vom Abbau einer niedergewirtschafteten Planwirtschaft hin zu einer stabilen marktwirtschaftlichen Politik und natürlich erhöhten Investitionsbedarf und Nachholbedarf hatten. Der hat auch den hohen Schuldenstand mit verursacht. Sie wissen, der enorme Schuldenstand ist auch in Thüringen besonders Anfang der 90er-Jahre entstanden, weil die jungen Länder erst 1995 in den Länderfinanzausgleich einbezogen wurden und erst dann auf zusätzliche Mittel im Rahmen des Länderfinanzausgleichs zurückgreifen konnten und damit den Rückgriff auf neue Kredite zurückbauen konnten. Meine Damen und Herren, um diesen Prozess der volkswirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Ländern voranzubringen, haben nicht nur die neuen Länder selbst, auch der Bund und die anderen Länder erhebliches fremdes, geborgtes Geld eingesetzt, um diesen Nachholprozess aufzuholen. Aber, meine Damen und Herren, wir sind der Meinung, auch die 11 Mrd. Schulden, die in Thüringen angehäuft sind, sind gut angelegt. Die Investitionen in Infrastruktur, Bildung, Wissenschaft und Forschung waren notwendig und zeigen, dass wir mittlerweile auf einem guten Weg sind, genau in diesen Bereichen in Thüringen auch Vorzeigeland zu sein.

Meine Damen und Herren, die Verstöße gegen Haushaltsrecht sind in Anzahl und Volumen in der Summe jährlich zurückgegangen. Die Verwaltung hat an dieser Stelle gute Arbeit geleistet. Wir wollen deshalb mit der Entlastung für das Jahr 1999 ausdrücklich der Verwaltung für ihre Arbeit bis zu diesem Zeitraum danken. Die CDU-Fraktion hat zusätzlich, um die parlamentarische Arbeit im Entlastungsverfahren künftig auszuweiten und zu stärken, im Haushaltsund Finanzausschuss beantragt - und dem Antrag der CDUFraktion sind auch die Mitglieder im Ausschuss gefolgt -,

dass wir den Rechnungshof bitten werden, mit der Entlastung die Auswirkungen der Neuregelung des Länderfinanzausgleichs sowie der Neuregelung des Solidarpakts II und der Förderung der EU ab dem Jahr 2006 auf die finanzwirtschaftliche Entwicklung des Freistaats im allgemeinen Teil künftiger Bemerkungen besonderen Wert zu legen und zu beachten. Wir wollen und meinen, dass genau in diesem allgemeinen Teil die besonderen Bemerkungen des Rechnungshofs auf die Einnahmesituation gerichtet auch bis zum Jahre 2019 für die Gesamtbetrachtung und für die Neugestaltung von Haushalten von besonderer Bedeutung sind. Wir bitten Sie um die Entlastung der Landesregierung und um die Entlastung des Rechnungshofs für 1999. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Huster, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Mohring, ich hätte wetten können, dass Sie den Tagesordnungspunkt benutzen, um ein paar aktuelle Bemerkungen zum blauen Brief zu machen. Eigentlich haben wir ja heute noch einen Tagesordnungspunkt, aber das liegt vielleicht daran, dass Sie zu dem Tagesordnungspunkt nicht reden dürfen, oder wie?

(Beifall Abg. Nitzpon, PDS)

(Unruhe bei der CDU)