Protocol of the Session on January 24, 2002

(Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren, das Parlament und seine entsprechenden Ausschüsse, der Haushalts- und Finanzausschuss in dem Fall, wollen über die strittigen Jahre 1992 bis 1995 einen Bericht erhalten, den der Finanzminister bisher abgelehnt hat mit der Begründung, wo keine Prüfung erfolgt ist, dort auch kein Bericht. Heute liegt nun der Antrag aus dem Haushalts- und Finanzausschuss vor. Dieser wurde, das, finde ich, muss hier auch noch einmal bemerkt werden, einstimmig von allen Fraktionen getragen, nachdem die CDU-Fraktion einen entsprechenden Antrag vorgelegt hatte. Im Kern ist vorgesehen, dass der Rechnungshof die Prüfung der umstrittenen Jahre 1992 bis 1995 noch einmal aufnimmt und der Landesregierung gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 der Landeshaushaltsordnung zur Stellungnahme zuleitet. Die daraus abzuleitenden Erkenntnisse sollen parlamentarisch diskutiert und natürlich die nötigen Schlüsse gezogen werden. An dieser Stelle noch einmal ganz klar mein Unverständnis, Herr Trautvetter, darüber, dass Sie auch hier, trotz dieses Berichts, den Eindruck eines trotzigen Kindes vermitteln.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Das ist politisch der Vorwurf. Sie hätten lange, auch in Ihrem eigenen Interesse, zur Beschleunigung der Aufklärung beitragen könne, waren aber eher Bremse denn Motor. Zum Antrag des Haushalts- und Finanzausschusses ist rein formal zu sagen, dass nun die Jahre 1992 bis 1995 wieder geprüft werden durch den Rechnungshof, dass die Landes

regierung und in deren Folge der Landtag darüber diskutieren und dass der Rechnungshof weiter die Prüfung der Jahre 1996 bis 2001 durchführen wird. Wenn das so passiert, ist das in Ordnung. Ich will noch einmal klar sagen, welche Erwartungen meine Fraktion damit verbindet.

Geprüfte Beamte sollen schriftlich in Kenntnis gesetzt werden über die Prüfung. Ihnen muss Gelegenheit gegeben werden zu einer entsprechenden Stellungnahme. Es muss angeordnet werden, dass alle relevanten Unterlagen aufgehoben werden. Verjährungsfristen in einem schwebenden Verfahren gelten nicht und ich bin froh über Ihre entsprechende Aussage hier im Haus, Herr Finanzminister. Rückforderungen, wenn sich Verdachtsfälle bestätigen, sollen nach einer entsprechenden Prüfung auch veranlasst werden. Darüber hinaus gehende rechtliche Schritte wären entsprechend einzuleiten. In der Summe erwarten wir natürlich, dass hier im hohen Haus über diese Dinge, über diese Ergebnisse der Prüfung auch entsprechend informiert wird, unter Wahrung dieser persönlichen Schutzrechte, die natürlich akzeptiert werden. In diesem Sinne: Die entsprechende Zeitschiene, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist skizziert, wenn diese eingehalten wird, dann ist das Verfahren insgesamt so zügig, dass die Öffentlichkeit auch zeitnah erfährt, was hier schief gelaufen ist.

Meine Damen und Herren, wir sind auch in der Verantwortung, wenn so ein Thema in der Öffentlichkeit ist, dann muss es auch relativ zügig mit der Aufklärung gehen, denn die Öffentlichkeit darf nicht den Eindruck erhalten, dass sie veräppelt wird. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Herr Abgeordneter Mohring, Sie haben als Nächster das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Sie kennen das geflügelte Wort in der Journalistensprache "schlechte Nachrichten sind gute Nachrichten". Ich denke, dass auch hier dieser Grundsatz bei dem Thema "Trennungsgeld" - Buschzulage, wie es alle verschiedentlich bezeichnet haben und nicht wussten, was eigentlich gemeint ist - vorgeherrscht hat.

Die Ausgangslage ist Folgende, meine Damen und Herren: Wir haben in Thüringen 60.000 Landesbedienstete. Es gibt wenige Fälle, die offensichtlich aus diesem ominösen Bericht von 1997 des Thüringer Rechnungshofs dort betroffen und erwähnt sind. Ich meine, für all den Dienst, den die Landesbediensteten in Thüringen tun, und vor allen Dingen für den Dienst, den die Aufbauhelfer in den Anfangsjahren für Thüringen getan haben, dafür gilt ein herzlicher Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das hat Vorrang vor allen anderen Spekulationen, die auch heute weiter in Spekulationen erneut gemündet sind. Die Ausgangslage ist doch Folgende: 1997 hat die große Koalition, damals CDU und SPD, zum Jahresrechnungshofbericht für 1995 sowohl die Regierung als auch den Rechnungshof entlastet. Ich habe aus einem Protokoll des entsprechenden Ausschusses hier auch zur letzten Debatte im Oktober schon einmal zitiert. Ich habe auch daran erinnert, dass die PDS-Fraktion damals unter ihrer Vorsitzenden Frau Neudert, die heute nicht mehr in diesem Hause Mitglied ist, die Bemerkung des Rechnungshofs zur Jahresrechnung 1995 in dem Punkt Trennungsgeldzahlung ausdrücklich begrüßt und der Landesregierung für ihre Stellungnahme dazu gedankt hat. Das ist die Ausgangslage, d.h., damit war das parlamentarische Verfahren ursprünglich abgeschlossen. Jetzt ist Folgendes passiert: Ein hoher Landesbediensteter, der so häufig seinen Dienstwagen benutzt hat und jetzt nicht mehr in der Funktion tätig ist als Leiter einer Behörde, hat gemeint, wenn er schon im Glashaus sitzt, dann will er da nicht allein sitzen. Er hat mit Steinen geworfen mit der Folge, dass eine große Thüringer Zeitung unter der Überschrift "Eingeschränkt umzugswillig" dieses alte Thema wieder aufgegriffen hat, was schon in den Bemerkungen des Rechnungshofs 1997 zur Jahresrechnung 1995 - ich wiederhole es noch einmal - auch die Öffentlichkeit angeregt und erregt hat, darüber zu diskutieren. Jetzt, meine Damen und Herren, ist es eigentlich an uns, das hat ja auch Uwe Höhn versucht zu sagen, dass der Landtag in seiner Funktion als Kontrollorgan, als Verfassungsorgan gemeinsam mit dem anderen Verfassungsorgan Regierung, also Exekutive, dem Problem auch nachgeht. Das ist auch Usus in unserer Gesellschaftsordnung, dass die vierte Gewalt gemeinsam mit dem Volk, was ja uns auch wiederum kontrolliert und die Regierung kontrolliert, auch nachhilft und auf das Problem aufmerksam macht. Was aber nicht sein kann, ist Folgendes, nämlich dass das Verfassungsorgan Landesregierung und vor allen Dingen das Verfassungsorgan Landtag von den eigentlichen Informationen, die es braucht, um die Aufklärung zu machen und die Kontrolle auszuüben, abgeschnitten ist,

(Beifall bei der CDU)

dass letztendlich nur die Vertreter der vierten Gewalt oder auch mögliche Einzelne, die hier im Haus sitzen, Informationen hatten, die vor allen Dingen der regierungstragenden Fraktion, die eine besondere Aufgabe hat in ihrer Verantwortung, auch Mehrheit und Verantwortung wahrzunehmen, nicht vorlagen. Deshalb sind wir als CDUFraktion in die Offensive gegangen, weil wir gesagt haben, wenn wir den Anspruch aus der Öffentlichkeit dem Problem Trennungsgeldzahlungen wie auch immer nachgehen wollen und aufklären wollen und auch dem berechtigten Interesse nach Aufklärung gerecht werden wollen, dann brauchen wir dieselben Informationen wie sie die haben, die im Oktober unter der Überschrift "Eingeschränkt umzugswillig" Informationen aufgegriffen haben und denen die Informationen offensichtlich vorliegen. Uns, und das will ich aus meinem Kenntnisstand heraus ganz deutlich

vor dem Haus sagen, liegt zum heutigen Zeitpunkt diese Prüfungsmitteilung, die im Entwurf 1997 aus dem Rechnungshof nicht zu Ende gekommen sind, nicht vor, weder der CDU-Fraktion noch der Thüringer Landesregierung.

(Beifall bei der CDU)

Deshalb, meine Damen und Herren, konnte auch der SPDAntrag in Drucksache 2/1921, "Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag umgehend den hier vorliegenden Prüfbericht vorzulegen und ihre Stellungnahme dem Landtag zuzuleiten", gar keine Zustimmung erfahren. Er hat auch die Zustimmung nicht im Haushalts- und Finanzausschuss erfahren, weil nämlich der Regierung dieser Bericht gar nicht vorlag. Wir haben eine Menge gelernt in dem Verfahren, in den Debatten, im Ausschuss, aber auch außerhalb des Ausschusses, nämlich dass es offensichtlich - das ist für viele gut gewesen, das auch zu lernen - einen deutlichen Unterschied gibt zwischen Prüfung, Prüfberichten, Prüfungsmitteilung, Beratung des Rechnungshofs und Stellungnahme an den Landtag gibt. Es gibt für die verschiedenen Formen nach dem Rechnungshofgesetz und nach der Landeshaushaltsordnung deutliche Qualitätsunterschiede. Wir sind jetzt auf einem Stand angelangt, dem auch die Oppositionsfraktionen eingeräumt haben und zugestimmt haben im Haushalts- und Finanzausschuss, nämlich dass wir jetzt in der Lage sind aufgrund der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, tatsächlich ein geordnetes Verfahren in die Wege zu leiten, nämlich erst das Verfahren abzuschließen, was nicht abgeschlossen wurde und dann vor allen Dingen, was ganz wichtig ist, den Betroffenen, es heißt, es sind 114 Leute, die dort namentlich im Bericht erwähnt sind, auch die Chance zu geben, Stellung zu nehmen und sich zu verteidigen und auch aufzuklären. Erst wenn das alles erfolgt ist und die Regierung Stellung genommen hat, dann können wir hier im Haus oder im Haushalts- und Finanzausschuss auch parlamentarisch beraten. Bis dahin jedoch ist jegliche Spekulation auch Uwe Höhn hat heute schon wieder angefangen und erneut Spekulationsfragen aufgeworfen - überflüssig und falsch. Wir wollen aufhören mit diesen Spekulationen und den Halbwahrheiten.

(Beifall bei der CDU)

Wir wollen auch nicht mehr, dass eine Hetzjagd gemacht wird gegen Einzelne. Kurz vor Weihnachten, Sie konnten es lesen, hatten irgendwelche aus der 114-Namen-Liste offensichtlich Namen herausgelesen und konnten sich nicht mehr zurückhalten, weil sie den Bericht ziemlich lange schon vor sich liegen haben und da wurde plötzlich eine Hetzjagd begonnen. Die Leute hatten gar keine Chance, sich zu verteidigen. Das ist doch ein ganz einfaches, aber ganz wichtiges Verfassungsrecht, was auch jedem zusteht, nämlich auch das rechtliche Gehör zu finden, sich auf Vorwürfe erst zu verteidigen und diese Chance ist all denen, die auch öffentlich mit Namen in der Presse genannt wurden, verwehrt worden.

(Beifall bei der CDU)

Wir wollen deshalb das Verfahren ordentlich in die Wege leiten, wollen auch die Gewaltenteilung, so wie sie nämlich in unserer Gesellschaftsordnung vorgesehen ist, auch wieder laufen lassen, nämlich dass jeder seine Aufgaben auch erst erfüllt und vor allen Dingen der Rechnungshof in seiner richterlichen Unabhängigkeit auch erst einmal seine Aufgabe wahrnehmen und zum Abschluss bringen kann. Ich bin deswegen auch dem Kollegium des Rechnungshofs außerordentlich dankbar, dass es in der vergangenen Woche schon einstimmig beschlossen hat, die Prüfungsverfahren aus 1997 wieder aufzunehmen und zum Abschluss zu bringen, weil wir nämlich gar nicht wollen, dass am Ende im Raum stehen bleibt, es gebe Akten und Prüfberichte im Rechnungshof und das zieht sich über Jahre hinweg und keiner ist interessiert und hat es im Panzerschrank liegen und es sei ja so vereinbart gewesen. Die SPD vergisst, dass sie im Jahr 1997 selbst Mitglied der Regierung war. Wenn die SPD-Fraktion meint - ich muss das wirklich so sagen -, die Regierung hätte Druck ausgeübt so war es auch gelegentlich zu hören - auf den Rechnungshof, er soll die Akten verstecken und in den Panzerschrank legen, da müsst ihr doch mehr wissen als wir. Die Fachaufsicht hatte Dewes und niemand anderes.

(Beifall bei der CDU)

Aber darauf kommt es am Ende auch gar nicht an. Es kommt auch nicht darauf an, weil es hieß, "Stoppt die Schreddermaschinen", das war so eine Überschrift, dann wurde einer aus unserer Fraktion aufgefordert, sich beim Ministerpräsidenten persönlich einzusetzen, die Belege zu sichern. Es ist doch Folgendes, meine Damen und Herren: Wir wollen eines, wir wollen, dass das Prüfverfahren aus 1997 aufgenommen und abgeschlossen wird. Dafür zuständig ist der Rechnungshof. Deswegen geht doch die Frage nur an den Rechnungshof, ob bei ihm alle Belege vorhanden sind, um diese Prüfung zum ordnungsgemäßen Abschluss zu bringen. Das hat der Präsident des Rechnungshofs im Ausschuss gesagt, aber ich sage es auch noch einmal hier ganz deutlich: Entgegen allen Veröffentlichungen sind die Unterlagen beim Rechnungshof vorhanden, die diese Trennungsgeldzahlungen betreffen und sind nicht vernichtet. Sie sind nicht vernichtet und das gewährleistet, dass das Verfahren auch ganz sachlich und ordnungsgemäß zum Ende geführt werden kann. Alle Behauptungen, Schreddermaschinen wären angeworfen worden nach Veröffentlichung und alle wären in Deckung gegangen und hätten jetzt versucht noch Unterlagen zu vernichten, sind falsch. Der Rechnungshof ist in der Lage, diese Prüfung abzuschließen und kann auf alle Belege zugreifen, die offensichtlich alle 114 Leute betreffen. Wenn dieses Verfahren abgeschlossen ist, am Ende können wir im Parlament beraten, wie wir dazu stehen und welche politischen Konsequenzen wir ziehen, aber auch erst dann.

Meine Damen und Herren, deshalb ist auch der zweite Antrag der SPD-Fraktion in Drucksache 2/1920, dass der

Landtag den Rechnungshof ersucht, sich gutachterlich zur Praxis der Trennungsgeldzahlungen zu äußern, auch nicht weit reichend genug. Der weit reichendere Antrag und der weitest gehende Antrag kommt aus der CDU-Fraktion, findet sich wieder in der Beschlussempfehlung, dass nämlich ein umfängliches und abschließendes Verfahren sichergestellt werden kann. Deshalb hatte auch der Berichterstatter des Ausschusses vorhin nicht Recht als er meinte, die SPD-Anträge seien in der Beschlussempfehlung des Ausschusses umfasst und dass überhaupt die SPD-Anträge, meine Damen und Herren aus der SPD-Fraktion, wieder hier auf der Tagesordnung sind und keine Ablehnung erfahren haben. Ich will Ihnen das so sagen, das ist eine reine Geschäftsordnungsfrage, weil unser Antrag, der sich heute in der Beschlussempfehlung wiederfindet, nur im Paket mit einem an den Ausschuss überwiesenen Antrag auch wieder an das Plenum zurückgehen kann. Wir hätten sehr gern - wenn wir die Geschäftsordnung in einer anderen Form hier beschlossen hätten und andere Möglichkeiten gegeben wären - getrennt die beiden nicht ausreichenden und falschen Anträge der SPD-Fraktion abgelehnt und einen eigenen Antrag hier vorgelegt, der nämlich genau das Verfahren noch abtrennt. Was Sie jetzt meinen, sei doch, dass aufgrund Ihrer parlamentarischen Initiative das Verfahren überhaupt noch so weit vorangekommen ist. Das ist falsch. Die Wahrheit sitzt nicht nur links in diesem Haus,

(Heiterkeit bei der PDS, SPD)

das will ich ausdrücklich für uns sagen. Die Wahrheit zu verteidigen, anzunehmen und ihr auch nachzugehen und dem öffentlichen Anspruch gerecht zu werden, für Aufklärung zu sorgen, den dürfen sie jedem der 88 Abgeordneten hier im Haus inklusive des Abgeordneten Andreas Trautvetter zuschreiben.

(Beifall bei der CDU)

Unser Finanzminister ist Mitglied in unserer Fraktion, denn es gab keinen Zeitpunkt, wo der Thüringer Finanzminister in seiner Funktion als Minister gemeint hat, diesem Verfahren, so wie es hier der Finanzausschuss vorgeschlagen hat, nicht beitreten zu wollen. Aber wenn Sie einen Bericht der Regierung wollen, müssen Sie auch Ihre Anträge entsprechend so formulieren, dass auch ein Bericht gehalten werden kann. Sie wollten von der Regierung im Oktober mit Ihrem Antrag vom 25. Oktober, dass die Regierung einen Bericht vorlegt, den sie nicht hat und dazu kann sie auch nicht berichten.

(Beifall bei der CDU)

Sie haben dem auch abgeholfen, auch gemeinsam mit der SPD-Fraktion im Ausschuss und auch der PDS, das wissen Sie. Wir haben im Dezember im Ausschuss beschlossen, dass die Beratung, die der Regierung 1997 zugegangen ist - die Beratung auch wieder ein anderes qualitatives Prüfungsmerkmal, dass die dem Ausschuss zugeht und auf der Grundlage wir auch die Beratung fortgesetzt

haben und auf der Grundlage baut auch der Bericht des Finanzministers heute nämlich erst mal auf. Er kann ja auch noch gar nichts sagen zu den Prüfungsmitteilungen, weil die ja immer noch gar nicht der Regierung und auch nicht dem Parlament vorliegen. Das kommt später und auch dann können Sie die Regierung, wenn Sie meinen, dass es noch Not tut, auch auffordern zu berichten.

Meine Damen und Herren, wir sind guten Mutes als CDUFraktion, dass das Verfahren zum Abschluss kommt und dass wir am Ende ganz klar sehen werden, dass viele Spekulationen, Halbwahrheiten vorher in die Welt gesetzt wurden, ohne das Ergebnis abzuwarten. Das war nicht fair und wir wollen für ein faires, sachliches Verfahren eintreten. Deshalb stehen wir als CDU-Fraktion für die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wir hoffen, dass die Prüfung des Rechnungshofs zügig - es ist angekündigt worden bis zum Frühsommer - zum Abschluss kommt, wir dann als Ausschuss rechtzeitig eingebunden werden, unser parlamentarisches Recht der Kontrolle wahrnehmen können und wir dann ganz am Ende sagen können, dass sich erstens die Gesetzesänderung, die der Landtag schon in der 2. Wahlperiode 1997 zur Trennungsgeldzahlung gemacht hat, offensichtlich richtig und konsequent war - damals schon. Wenn sich am Ende der Prüfung ergibt, dass noch weitere Konsequenzen zu ziehen sein sollten, das wird die Prüfung zeigen, aber erst dann treten wir auch dafür ein, dass diese Konsequenzen gezogen werden. Aber bitte hören Sie auf, zu spekulieren und hören Sie auf, Halbwahrheiten zu verbreiten, sondern lassen Sie ganz geordnet den Rechnungshof prüfen, die Betroffenen Stellung nehmen, ihre Antworten zugehen von ihrem Arbeitgeber auch bewerten lassen, und Stellung nehmen und erst dann können wir unsere politischen Schlussfolgerungen ziehen. Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Wie ist das mit der Frage? Herr Buse, wenn Sie wollen, können Sie jetzt Ihre Frage stellen.

Herr Mohring, Sie können mir sicherlich erklären, warum erst im Jahre 2002 eine Prüfungsarbeit des Rechnungshofs aus dem Jahre 1997 zu einem Abschluss kommt?

(Zwischenruf Abg. Althaus, CDU: Kann er doch nicht wissen.)

Ja, das kann ich zurückgeben, für die Frage ist der Rechnungshof zuständig und wie Sie das Fragerecht an den Rechnungshof wahrnehmen können, wissen Sie genauso gut wie ich. Ich kann Ihnen diese Frage nicht beantworten.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir... Herr Minister Trautvetter, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Buse, ich habe auch immer wieder darauf hingewiesen, dass ich die Unabhängigkeit des Rechnungshofs sehr hoch achte und dass das ein Gut ist, was ich nicht angreifen möchte, weil man in vielen Fällen nämlich die Unabhängigkeit des Rechnungshofs gebrauchen kann und auch gebrauchen muss. Deswegen sind hier auch Bewertungen falsch. Wir können das bewerten, was der Rechnungshof uns vorlegt. Darum ist das Verfahren jetzt auch richtig. Wir werden die Sache wieder aufgreifen, wenn der Rechnungshof einen Bericht macht.

Ich will hier noch mal eines sehr deutlich sagen, weil immer wieder behauptet wird, der Finanzminister will nicht berichten, er verweigert sich. Meine Damen und Herren, nehmen Sie die Drucksache 3/1921 vor. Soll ich das noch mal vorlesen? "Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag umgehend den ihr vorliegenden Prüfbericht des Thüringer Rechnungshofs aus dem Jahr 1996 zur Zahlung von Trennungsgeld und Reisebeihilfe in der Thüringer Landesverwaltung sowie die Stellungnahme der Landesregierung hierzu vorzulegen." Das war der Antrag der SPD. Erstens, es gibt keinen Prüfbericht, wo es keinen Prüfbericht gibt...

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das hat er aber später erst erfahren.)

Ja, Herr Höhn, man darf nicht leichtfertig Anträge aufgrund von Presseveröffentlichungen stellen,

(Beifall bei der CDU)

sondern bevor man Anträge stellt, soll man fachlich in den Inhalt hineingehen und sich die Fakten und Zusammenhänge erst mal holen, dann kann man nämlich auch qualifizierte Anträge stellen.

(Beifall bei der CDU)

Sie schreiben ja selbst in der Begründung Ihres Änderungsantrags im Haushalts- und Finanzausschuss hinein, das geben Sie ja kleinlaut zu: "Zum Zeitpunkt unseres Ursprungsantrags konnten dem Antragsteller verschiedene Fakten und Zusammenhänge nicht bekannt sein."

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Kann man doch ändern. Wo ist das Problem?)

Nur, dann dürfen Sie doch dem Finanzminister nicht vorwerfen, dass er auf einen Antrag, der nicht auf fundierten Grundlagen beruht, nicht berichtet.