Protocol of the Session on January 24, 2002

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, Vertreter auf der Regierungsbank und Gäste auf der Besuchertribüne!

(Unruhe im Hause)

Ich bitte doch wenigstens zu Beginn um Ruhe.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf die heutige 55. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 24. Januar 2002 eröffnen, Sie alle herzlich begrüßen. Als Schriftführer haben neben mir Frau Abgeordnete Dr. Wildauer und Herr Abgeordneter Seela Platz genommen. Die Rednerliste wird Frau Abgeordnete Dr. Wildauer führen.

Für die heutige Sitzung haben sich Herr Minister Dr. Birkmann, Herr Abgeordneter Fiedler, Herr Abgeordneter Dr. Koch, Frau Abgeordnete Katja Wolf, Frau Abgeordnete Zitzmann, Herr Abgeordneter Sonntag entschuldigt.

Es gibt einige wenige allgemeine Hinweise. Am heutigen Abend hat nach dem Ende der Plenarsitzung das Landesamt für Denkmalpflege und weitere Mitstreiter der Denkmalpflege in Thüringen zu einem parlamentarischen Abend eingeladen. Außerdem finden Sie auf Ihren Bänken schon einen Vorboten für eine Veranstaltung der kommenden Woche, nämlich das Skatturnier mit den Altenburgern im Thüringer Landtag.

(Beifall im Hause)

Ich bitte um zahlreiche Teilnahme in der kommenden Woche; die Karten heute aber bitte unter die Bänke legen. Gut, alles klar.

Jetzt kommen wir zur Tagesordnung. Die Tagesordnung wird wie folgt ergänzt:

TOP 5 - Antrag der Fraktion der PDS, Arbeitsplätze statt Überstunden, dazu wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 3/2157 verteilt.

Zu TOP 6 a: Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag der Fraktion der SPD, Gutachterliche Äußerung des Thüringer Landesrechnungshofs in Drucksache 3/1920 mit Zustimmung der Antragsteller für erledigt erklärt. Dazu wurde eine Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in Drucksache 3/2152 verteilt. Damit entfällt dieser Tagesordnungspunkt 6 a. Die Tagesordnungspunkte 6 b und c bleiben selbstverständlich erhalten.

Zu TOP 6 b ist zu sagen, dass die angekündigte Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zu dem

Antrag der Fraktion der SPD, Prüfbericht des Thüringer Rechnungshofs zur Zahlung von Trennungsgeld und Reisebeihilfe in der Thüringer Landesverwaltung, die Drucksachennummer 3/2149 hat. Als Berichterstatter wurde Herr Abgeordneter Dr. Müller benannt.

Jetzt komme ich zu TOP 7: Die angekündigte Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zu dem Antrag der Landesregierung, Veräußerung landeseigener Grundstücke, hat die Drucksachennummer 3/2150. Hier wurde als Berichterstatterin Frau Abgeordnete Lehmann benannt.

Dann haben wir den TOP 8: Da der Haushalts- und Finanzausschuss den Antrag der Landesregierung, Einwilligung des Landtags gemäß § 65 Abs. 7 Satz 1 der Thüringer Landeshaushaltsordnung zur materiellen Privatisierung der Thüringer Straßenwartungs- und Instandhaltungsgesellschaft mbH in Drucksache 3/2122 noch nicht abschließend beraten hat, wird der Beratungsgegenstand von der Tagesordnung abgesetzt.

Fragestunde - TOP 15: Da kommen für die heutige Sitzung noch folgende Mündliche Anfragen hinzu, nämlich die Drucksachen 3/2131, 3/2141, 3/2142, 3/2144, 3/2145 und 3/2146.

Zu TOP 2: Hier möchte ich auf den Ältestenrat hinweisen, der hat vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung, Thüringer Gesetz zur Ausführung des § 47 Abs. 3 des Bundesdisziplinargesetzes in Drucksache 3/2092 heute in erster und morgen, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird, in zweiter Beratung aufzurufen. Das ist einvernehmlich.

Dann haben wir den Teil B: Die Landesregierung hatte bereits zur 53. und 54. Plenarsitzung angekündigt, zu den Tagesordnungspunkten 9 und 10 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 Gebrauch zu machen. Außerdem wird sie auch zu TOP 6 c einen Sofortbericht abgeben.

So weit die Hinweise, die von meiner Seite zu geben waren.

Außerdem, das kann ich gleich noch sagen, hat die CDUFraktion die Aufnahme angekündigt, aber das machen Sie am besten selber, Herr Abgeordneter Stauch.

Frau Präsidentin, wir beantragen zur Aufnahme in die Tagesordnung das Thüringer Gesetz zur Änderung polizeiorganisatorischer Bestimmungen in Drucksache 3/2031 inklusive der dazugehörigen Beschlussempfehlung in Drucksache 3/2137, da der Ausschuss dies letzte Woche abschließend beraten hat. Wir bitten darum, diesen Tagesordnungspunkt, da es sich um eine zweite Beratung handelt, nach dem bisherigen TOP 1 einzuordnen.

Des Weiteren beantragen wir zur Aufnahme in die Tagesordnung den Antrag der CDU-Fraktion, Stärkung der Finanzkraft der Thüringer Kommunen - Reform der Gemeindefinanzen, in Drucksache 3/2132. Hier bitten wir, unabhängig von der Abarbeitung der Tagesordnung, diesen Tagesordnungspunkt am morgigen Tag als zweiten TOP aufzurufen.

Letztens bitten wir um die Aufnahme der Drucksache 3/2133, Neuregelung des Maßregelvollzugs und Qualitätssicherung nach dem Trägerwechsel der Landesfachkrankenhäuser, in die Tagesordnung. Hier bitten wir darum, diesen Tagesordnungspunkt als neuen Punkt 7 a einzuordnen. Damit würde der bisherige Tagesordnungspunkt 7 zum Tagesordnungspunkt 7 b. Wir beantragen dies, weil wir es als sinnvoll erachten, eine gemeinsame Aussprache zu diesen beiden Tagesordnungspunkten zu führen.

Danke. Gibt es weitere Meldungen? Ja, Herr Abgeordneter Dr. Pidde.

Frau Präsidentin, namens der SPD-Fraktion beantrage ich den eben vorgeschlagenen Antrag der CDU-Fraktion, Stärkung der Finanzkraft der Thüringer Kommunen, nach Tagesordnungspunkt 13 einzuordnen, nach der chronologischen Reihenfolge des Eingangs der Anträge und nach den anderen schon vorliegenden Anträgen.

(Beifall bei der SPD)

Gut. Gibt es weitere Meldungen? Dann stimmen wir die einzelnen Ergänzungswünsche der Tagesordnung ab. Wer ist einverstanden mit der Aufnahme des Thüringer Gesetzes zur Änderung polizeiorganisatorischer Bestimmungen in der zweiten Lesung, Drucksache 3/2031, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist große Einmütigkeit, danke schön, und damit aufgenommen. Und nach dem Tagesordnungspunkt 1 a und b eingeordnet, gibt es darüber Einverständnis? Das ist allgemein der Fall, dann verfahren wir so. Danke schön.

Dann ging es um die Drucksache 3/2132 - Antrag der Fraktion der CDU, Stärkung der Finanzkraft der Kommunen. Da stimmen wir erst einmal prinzipiell ab, ob er auf die Tagesordnung kommen soll. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke, das ist auch große Einmütigkeit und damit aufgenommen.

Jetzt haben wir zwei Wünsche, was die Platzierung betrifft. Bleiben beide Wünsche aufrecht erhalten? Gut, dann war zunächst der Wunsch der Fraktion der CDU, das morgen als Tagesordnungspunkt 2 zu beraten. Vielleicht ergibt sich das ja automatisch, wenn wir zügig beraten, das müssen

wir mal sehen. Wer damit einverstanden ist, das als zweiten Punkt morgen aufzurufen, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Eine Anzahl von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Sehe ich nicht, dann mit Mehrheit so beschlossen. Dann entfällt der Antrag, den Herr Dr. Pidde für die SPD-Fraktion gestellt hat.

Ich komme noch zu Drucksache 3/2133 - Antrag der Fraktion der CDU, was die Neuregelung des Maßregelvollzugs und Qualitätssicherung nach dem Trägerwechsel der Landesfachkrankenhäuser betrifft. Wer ist mit der Aufnahme einverstanden, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Es ist auch große Einmütigkeit im Hause und somit aufgenommen. Hier ist auch noch über die Platzierung abzustimmen. Von Seiten der Fraktion der CDU ist vorgeschlagen worden, diesen Punkt als neuen Punkt 7 a aufzunehmen und dann die gemeinsame Behandlung mit dem bisherigen Punkt 7 a, der dann 7 b würde, durchzuführen. Wer hiermit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke, auch große Einmütigkeit. Dann verfahren wir so. Ja bitte.

Frau Präsidentin, ich möchte nur darauf hinweisen, der Antrag der SPD widerspricht in keinem Fall unserem Antrag und wir hätten überhaupt nichts dagegen, den abzustimmen, weil wir den bisher gar nicht in der Tagesordnung eingeordnet haben. Wir haben nur darum gebeten, ihn unabhängig von der Tagesordnung morgen als Tagesordnungspunkt 2 aufzurufen. Wir müssten ihn ja noch einordnen.

Er muss ja eine Nummer bekommen, das stimmt. Vielen Dank, dann nehme ich das gern noch mal auf. Die Fraktion der SPD hat, was den Antrag der Finanzkraft der Kommunen betrifft, beantragt, ihn nach Tagesordnungspunkt 13 einzuordnen. Sie wollen aber, dass er dann morgen auf jeden Fall als zweiter aufgerufen wird. Dann stimmen wir über diese formale, aber doch notwendige Sache auch ab. Bleiben Sie bei Ihrem Antrag, Fraktion der SPD? Es wurde noch auf ein Versehen meinerseits hingewiesen, dass ich Ihren Antrag doch abstimmen muss, da er nicht zwingend dem Antrag der CDU-Fraktion widerspricht.

Wer mit dem Antrag der SPD-Fraktion, Drucksache 3/2132 nach Punkt 13 einzuordnen, einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das ist sogar einstimmig, soweit ich gesehen habe. Dann machen wir das so und über die andere Sache hatten wir ja abgestimmt, dass es dann auf jeden Fall morgen als zweiter Punkt drankommen soll. Das war eine Mehrheitsentscheidung mit Gegenstimmen hier im Haus. Gut, damit ist die Tagesordnung festgestellt.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordungspunkts 1

a) Zweites Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen Gesetzentwurf der Fraktion der PDS - Drucksache 3/1458 dazu: Beschlussempfehlung des Justizausschusses - Drucksache 3/2019 DRITTE BERATUNG

b) Zweites Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 3/1549 dazu: Beschlussempfehlung des Justizausschusses - Drucksache 3/2020 DRITTE BERATUNG

Als Berichterstatterin wurde Frau Abgeordnete Dr. Kraushaar bestimmt. Ich gehe davon aus, dass Sie einen gemeinsamen Bericht zu beiden Punkten geben. Ich bitte Sie, Frau Abgeordnete Dr. Kraushaar.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, heute liegen zwei Gesetzentwürfe in dritter Beratung vor, und zwar das Zweite Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen, Gesetzentwurf der PDS in der Drucksache 3/1458. Dieser wurde in der Landtagssitzung am 05.04.2001 in erster Lesung beraten und an den Justizausschuss überwiesen. Das Zweite Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Thüringen, Gesetzentwurf der SPD in der Drucksache 3/1549 wurde in der Landtagssitzung am 17.05.2001 in erster Lesung beraten und an den Justizausschuss überwiesen. Beide Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen müssen gemeinsam mit der Novellierung des Thüringer Richtergesetzes gesehen werden, das wir in der Landtagssitzung am 13. Dezember 2001 verabschiedet haben.

Kurz zur Erinnerung: Nach Artikel 89 Abs. 2 der Thüringer Landesverfassung vom 25.10.1993 entscheidet der Justizminister allein über die vorläufige Anstellung von Richtern. Bei der Berufung eines Richters auf Lebenszeit entscheidet der Justizminister gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss. Die Gesetzentwürfe zur Änderung des Thüringer Richtergesetzes von PDS und SPD verlangten, dass auch über die vorläufige Anstellung von Richtern der Justizminister nur gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss entscheiden sollte. Der Gesetzentwurf der PDS forderte zusätzlich noch eine Änderung der Zusammensetzung des Richterwahlausschusses. Zu beiden wäre also eine Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen notwendig gewesen. In der Landtagssitzung am 14. Juni 2001 legte die Landesregierung einen eigenen Gesetzentwurf, Erstes Ge

setz zur Änderung des Thüringer Richtergesetzes, in der Drucksache 3/1642 vor. Dieser wurde nach erster Beratung ebenfalls an den Justizausschuss überwiesen. Es erfolgte dann jeweils die gemeinsame Beratung der Gesetzentwürfe von CDU, PDS und SPD zur Änderung des Richtergesetzes und zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen. In der Justizausschuss-Sitzung am 21.06.2001 wurde eine mündliche Anhörung zur Novellierung des Thüringer Richtergesetzes beschlossen. Am 23. August 2001 fand diese Anhörung statt und am 9. September 2001 erfolgte die Auswertung. In der Justizausschuss-Sitzung am 27. November 2001 fand die abschließende Beratung der fünf vorgelegten Gesetzentwürfe statt. Laut Beschlussempfehlung wurden der Gesetzentwurf der PDS in der Drucksache 3/2021 und der Gesetzentwurf der SPD in der Drucksache 3/2022 zur Änderung des Thüringer Richtergesetzes abgelehnt. Mehrheitlich wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung mit den Änderungen der CDU-Fraktion in der Drucksache 3/2023 angenommen. Wie bereits erwähnt, bedingt dieser Gesetzentwurf keine Verfassungsänderung. Daher lautet die Beschlussempfehlung des Justizausschusses in der Drucksache 3/2019, den Gesetzentwurf der PDS und in der Drucksache 3/2020, den Gesetzentwurf der SPD zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen abzulehnen. In zweiter Lesung in der Landtagssitzung am 13. Dezember 2001 wurde mehrheitlich der von der Landesregierung mit Änderungen der CDU-Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Richtergesetzes angenommen. Da das novellierte Richtergesetz keiner Verfassungsänderung bedarf, ist eine weitere Beratung gegenstandslos geworden. Ich bitte das hohe Haus, beide Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen heute in der dritten Lesung abzulehnen.

(Beifall bei der CDU)

Damit kommen wir jetzt zur Aussprache. Als Erster hat Herr Abgeordneter Kretschmer, SPD-Fraktion, das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann mich kurz fassen. Der Gesetzesvorschlag der SPD-Fraktion wird nach wie vor aufrechterhalten, denn es haben sich keine neuen Gesichtspunkte ergeben. Ich verweise im Wesentlichen auf das, was ich bereits gesagt habe. Es war die Chance, die leider vertan worden ist, die demokratische Legitimation der Tätigkeit von Richtern in den ersten drei Jahren ihrer Erprobung hier zu sichern. Die Mehrheit hat es anders gewollt. Die SPD-Fraktion bleibt bei ihrer Auffassung. Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Dann hat als Nächster Herr Abgeordneter Dittes, PDSFraktion, das Wort.

Guten Morgen meine Damen und Herren.

(Unruhe im Hause)

Ich will sicherlich ähnlich wie Herr Kretschmer nicht für alle Gründe der PDS-Fraktion, die für eine Novellierung des Artikels 89 Abs. 2 Thüringer Verfassung sprechen - Neuregelung der Zusammensetzung, Neuregelung der Aufgaben, Zuordnung des Richterwahlausschusses -, hier noch einmal Ausführungen tätigen. Dazu haben sowohl mein Kollege Joachim Koch als auch ich in den vergangenen zwei Beratungen ausführlich Stellung genommen. Ich will mich aber auf einige Argumente der Regierungsseite aus der Dezembersitzung beziehen, die der Meinung ist, Artikel 89 Abs. 2 der Thüringer Verfassung bedarf keiner Veränderung. Doch zuvor, Frau Kraushaar, möchte ich Sie in zwei Ihrer Punkte, die Sie ausgeführt haben, korrigieren. Es ist eben nicht so, dass die gegenwärtige Rechtslage in Artikel 89 Abs. 2 vorsieht, dass bei Einstellung von Richtern auf Lebenszeit der Justizminister gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss entscheidet. Es ist vielmehr so, dass der Justizminister mit Zustimmung des Richterwahlausschusses entscheidet. Das ist ein qualitativer Unterschied, den die SPD- als auch die PDS-Fraktion in ihren Anträgen aufgenommen haben. Es ist in der Tat so, Frau Kraushaar, dass das beschlossene Richtergesetz zwar keine Verfassungsänderung bedingt, diese aber nicht ausschließt, sondern vielmehr ist es so, dass die Verfassung natürlich das übergeordnete Gesetz ist und demnach hier weiterhin die Möglichkeit besteht, auch in diesem Bereich Änderungen vorzunehmen, wenn sie inhaltlich begründet sind. Wir sehen nach wie vor die inhaltliche Notwendigkeit für eine solche Änderung. Es ist also nicht richtig, wenn Sie feststellen, aus dem Grund der Beschlussfassung des Richtergesetzes sei eine Verfassungsänderung zu diskutieren nicht mehr notwendig; dieses Argument läuft einfach fehl.

Meine Damen und Herren, bei den Ausführungen des Justizministers im Dezember drängt sich natürlich immer wieder ein Vergleich auf, den Ihnen mein Kollege Joachim Koch sicherlich nicht erspart hätte, er ist zu diesem Zeitpunkt leider auch erkrankt, nämlich die Erinnerung an die grenzenlose Weisheit des Dr. Pangloss, der Philosoph, der Hauslehrer des jungen Candide in Voltaires gleichnamiger Erzählung ist, der der Überzeugung ist, in der besten aller Welten zu leben, und weil das so ist, dass das väterliche Schloss in Westfalen, in dem Candide aufwächst, das schönste aller Schlösser, Candides Mutter ist die beste aller Baroninnen und die Dinge, die in der Welt sind, können zwangsläufig nicht anders sein, weil alles zu einem bestimmten Zweck erschaffen worden ist und folglich not

wendigerweise auch zum Besten dient.