Protocol of the Session on December 14, 2001

1. Die Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und Frauenbeauftragten ist nicht zufrieden stellend, was eine Übersicht, die uns die Landesregierung übergeben hat zu der Bestellung der Frauenbeauftragten, kommunaler Gleichstellungsbeauftragter hier auch gezeigt hat. Die Willkür der obersten Dienstherrn im Umgang mit den Kompetenzen von Gleichstellungsbeauftragten und Frauenbeauftragten, die Diskriminierung ihrer Rechte und Pflichten ist hier sehr, sehr deutlich und klar geworden.

Zu der Stellung der Gleichstellungsbeauftragten, vielmehr Frauenbeauftragten, in den Schulämtern, zu den Vertrauenspersonen in den Schulen wollen wir schon lange etwas wissen, mit ihnen in Kontakt kommen. Die Chance kann hier bestehen.

2. Die Frauenförderpläne in den Dienststellen: Hier sagte auch die Frauenbeauftragte der Landesversicherungsanstalt, Theorie und Praxis gehen häufig noch auseinander.

3. Die Einbeziehung von Gender Mainstreaming als Selbstverständlichkeit bei der Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes ist zu fordern und zu fördern. Ich zitiere die Frauenbeauftragte - ich hatte es die letzten zwei Tage immer mit der Polizei zu tun, ich zitiere nämlich eine Frauenbeauftragte einer Polizeiinspektion. Herr Köckert hört es wieder nicht, ich zitiere, Frau Präsidentin: "Nicht immer werden die Rechte der Frauenbeauftragten beachtet, obwohl sie im Gesetz festgeschrieben und verankert sind. Frauenbeauftragte und engagierte Frauenvertreterinnen sollten nicht als Gegnerinnen der Dienststellenleitung gesehen werden, sondern als Partnerinnen Beachtung finden." Das haben sie hier auch zu der Landesfrauenkonferenz der Polizei geäußert. "Doch hier scheiden sich die Geister. Wenn die Tortenstücke aufgeteilt werden, dann reicht es nicht einmal für eine einfache Information bzw. Einladung. Vielleicht liegt es aber daran, dass Frauen nicht anders behandelt werden wollen als Männer, sie aber anders denken gemäß dem Motto: Frauen sind anders, Männer auch." Das ahnte diese Frauenbeauftragte im September schon. Wie Recht sie hatte, dass das was mit Gender Mainstreaming zu tun hatte, mit dem wir uns ja nachher intensiv befassen werden. Ich würde mich freuen, wenn es uns gelingen könnte, gleich diesen Antrag zum Gleichstellungsgesetz als behandlungsfähigen Stand für den Landtag, für den Gleichstellungsausschuss zu behandeln. Das würde ich hier beantragen. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Jetzt darf ich Herrn Staatssekretär Kaiser zu seinem Bericht bitten.

(Zwischenruf Abg. Thierbach, PDS: Mit Lei- denschaft.)

Mit Leidenschaft, natürlich. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, das Gender Mainstreaming-Prinzip hat mit dem In-Kraft-Treten des Amsterdamer Vertrags für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union rechtliche Verbindlichkeit erhalten. Es ist somit für die Thüringer Landesregierung und ihre Arbeit verpflichtend. Uns ist allen bewusst, dass das Leben von Frauen und Männern in vielfältigen Bereichen substanzielle Unterschiede aufweist und dass dem bei der Ge

staltung von Politik und der Umsetzung des politischen Willens Rechnung zu tragen ist. Hier setzt das Gender Mainstreaming-Konzept an. Es verlangt, dass alle, die an der Gestaltung von Prozessen, Maßnahmen oder Konzepten beteiligt sind, die unterschiedlichen Interessen und Lebenssituationen von Frauen und Männern berücksichtigen und dies nicht erst im Nachgang, sondern von Anfang an. Nun weiß ich, dass allein der Begriff "Gender Mainstreaming" bei manchen etwas sperrig rüberkommt

(Beifall Abg. Wackernagel, CDU)

und auf Probleme stößt. Auch ich habe mir Protokolle angelesen von Veranstaltungen, die im Bereich der Staatskanzlei und der Frauenbeauftragten durchgeführt worden sind, wo speziell dieser Begriff kritisiert worden ist. Wen also schon der Begriff "Gender Mainstreaming" stören sollte: Es handelt sich um ein altbekanntes probates Mittel, Prozesse nicht unter Zeitverlust erst im Nachhinein als falsch oder korrekturbedürftig zu erkennen, sondern das Nötige von Anfang an zu tun, um zum bestmöglichen Ergebnis zu kommen.

(Beifall bei der CDU)

Das betrifft selbstverständlich nicht nur den Bereich der Politik für Gleichstellung und Frauen, sondern die Politik ganz allgemein. Wir können dieses Prinzip auch unter dem Satz verstehen: Was immer du tust, handle klug und bedenke das Ende, das Ziel im Auge haben und klug handeln. Das Ziel heißt Gleichstellung und klug handeln bedeutet die Unterschiedlichkeit von Frauen und Männern, von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen und dementsprechend zu handeln. Ob frauenspezifische Förderpolitik oder Gender Mainstreaming, beides zielt auf das Ergebnis Gleichstellung von Frauen und Männern, tatsächliche Gleichstellung nämlich, wie sie in Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz und Artikel 2 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats festgeschrieben ist.

(Beifall bei der CDU)

Ich bitte auch zu beachten, wenn Sie die entsprechende Formulierung im Grundgesetz einmal unserer Formulierung in der Verfassung des Freistaats gegenüberstellen, so werden Sie merken, dass unsere Verpflichtung hier ein klein wenig griffiger und stärker in die Verfassung hineingenommen worden ist. Es liegen ja auch etliche Jahrzehnte dazwischen, wobei man gemerkt hat, dass man das, was im Grundgesetz stand, eben dementsprechend nicht so schnell in die Tat umsetzen konnte. Insofern wundert mich auch ein klein wenig, was hier von einem Gleichstellungsgesetz innerhalb von drei Jahren erwartet wird, was dort in dieser Zeit alles verbindlich, Frau Wolf, bereits geregelt und geklärt und vorangebracht werden soll. Ich bin sicher, wir kommen voran mit diesem Gleichstellungsgesetz und das geschieht Schritt für Schritt. Wir sollten diesem Gesetz eine Chance geben.

(Beifall bei der CDU)

Ich halte nichts davon, ein Gesetz, das gerade mal Ende des Jahres 1998 verabschiedet worden ist, heute schon unter den Generalverdacht zu stellen, dass es Alibifunktion hätte, dass es untauglich wäre

(Beifall Abg. Zitzmann, CDU)

die eigentlichen Ziele zu erreichen. Wir sollten, wie gesagt, dem Gesetz eine Chance geben, es nicht überstrapazieren und selbstverständlich nicht novellieren. Wenn wir unseren Bericht vorlegen können nach dem entsprechenden Zeitraum, den der Gesetzgeber festgelegt hat, dann wird man weitersehen. Ich sage das auch im Wissen, nichts ist so gut, dass es nicht noch besser werden könnte.

(Beifall bei der CDU)

Das Konzept Gender Mainstreaming setzt oben an. Es bedarf da überhaupt keiner Frage, dass ihm nur dann Erfolg beschieden sein kann, wenn es von den Führungsspitzen, den Führungsgremien getragen und mitgetragen wird. Herr Ramelow top down. Ja! Wenn dort die notwendige Rückendeckung gegeben ist, können wir in der Tat, und ich werde dies im weiteren Verlauf meines Sofortberichts nachweisen, Erfolge erzielen. Es müssen Rahmenbedingungen gegeben sein. Die Spitzen der Landesregierung, der Kommunen, aber auch des Landtags, jede Behörde oder öffentliche Verwaltung muss Rahmenbedingungen vorhalten bzw. schaffen, dass die Akteure, die Fachfrauen und Fachmänner, die Entscheidungen planen, durchführen und kontrollieren, das Gender Mainstreaming-Konzept durchgängig und konsequent anwenden und anwenden können;

(Beifall bei der CDU)

allem voran und immer wieder, Aufklärung, Information, Fortbildung und Veranstaltungen zum Thema. Da können wir hier im Freistaat mit einer, wie ich finde, ich darf das in aller Bescheidenheit sagen, sehr, sehr guten Bilanz aufwarten. Was hier an Veranstaltungen angeboten wird, an Erfahrungsaustausch stattfindet, das lässt sich sehen, das hält dem Vergleich mit anderen Ländern, den kann man gern anstellen, durchaus stand.

(Beifall bei der CDU)

Gestatten Sie bitte, dass ich ein wenig aufliste, um im Rahmen des Sofortberichts auch den notwendigen Einblick zu geben in die Fülle und Breite der Aktivitäten und auch in den Ansatz der Aktivitäten.

Die Thüringer Staatskanzlei erarbeitet jährlich ein Fortbildungsprogramm, in das ganz selbstverständlich die Anregungen und Wünsche des interministeriellen Ausschusses für Frauenfragen einfließen. Das jährliche zentrale Fortbildungsprogramm wird kontinuierlich fortgeführt bzw.

erweitert und ergänzt. Insbesondere in den Fortbildungsangeboten für Führungskräfte wird stetig in den Seminarzielen und -inhalten die Führung in Kenntnis der unterschiedlichen Rolle der Geschlechter fortgeschrieben.

Am 8. Februar dieses Jahres wurde in der Staatskanzlei eine Fachtagung zum Thema "Gender Mainstreaming, ein gleichstellungspolitisches Konzept für Politik und Verwaltung" durchgeführt. Zielgruppe waren die Spitzen der oberen Landesbehörden sowie Leiterinnen und Leiter mit personalentscheidenden Funktionen. Eine identische Veranstaltung wird auch 2002 stattfinden. Auch die einzelnen Ressorts bieten entsprechende Fortbildungsmaßnahmen und -veranstaltungen an. Speziell für die Führungskräfte des Geschäftsbereichs des Finanzministeriums wird die Gender Mainstreaming-Strategie im Rahmen der nächsten Tagung der Finanzamtsvorsteher unter Beteiligung der OFD Erfurt thematisiert werden.

(Beifall bei der CDU)

Sie sehen, wir packen ganz konkret dort an, wo diese Frage hingehört, nämlich an den Spitzen, und wo sich tatsächlich die Umsetzung des Gender MainstreamingPrinzips abspielen muss. Auch bei der Thüringer Polizei findet die geschlechterbezogene und differenzierte Sichtweise im Rahmen der Aus- und Fortbildung zunehmend die erforderliche Beachtung. Es wurden und werden dabei nicht nur die zentralen Fortbildungsangebote der Staatskanzlei genutzt, sondern auch eigene Fortbildungsmaßnahmen und Konferenzen am Fortbildungsinstitut der Thüringer Polizei ausgerichtet. So hat Gender Mainstreaming beispielsweise Eingang beim Fortbildungsthema "Familienstreit", bei Seminaren zur Gesprächsführung in Konfliktsituationen und zum Stichwort häusliche Gewalt sowie bei den regelmäßigen Tagungen der dortigen Frauenbeauftragten und der Ausrichtung einer Tagung des European Network of Policewomen stattgefunden. Fachlich umgesetzt wird das Thema ebenfalls im Sportbereich, namentlich bei der Förderung von Sportgruppen und bei der Abstimmung von physischen Anforderungen an Polizeibedienstete. Bei der Organisation von Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten wird darauf geachtet, dass durch die Schaffung von Betreuungsmöglichkeiten auch Bediensteten mit Familienpflichten die Teilnahme ermöglicht wird.

Von der Gleichstellungsbeauftragten wurde im Frühjahr ein Merk- bzw. Arbeitsblatt zum Gender MainstreamingPrinzip herausgegeben, das Inhalte dieses Konzepts vermittelt und das an alle Beschäftigten der Ressorts, ferner über das Innenministerium an die Kommunalbereiche sowie auch an den Landtag gerichtet war. Auf der Veranstaltung zum diesjährigen 8. März stand das Gender Mainstreaming-Prinzip im Mittelpunkt. Ebenfalls im Frühjahr des Jahres fanden erste Kontakte zu den kommunalen Spitzenverbänden statt.

Meine Damen und Herren, die erfolgreiche Umsetzung des Prinzips setzt eine systematische ziel- und ergebnisorien

tierte Arbeitsweise voraus und dementsprechend findet sich das Konzept auch im Prozess der Verwaltungsmodernisierung in Thüringen wieder. Gender Mainstreaming ist als Handlungsmaxime im Rahmenkonzept der Landesregierung "Weiterentwicklung der Verwaltungsreform und Organisation der Landesverwaltung" verankert. Das GenderMainstreaming-Konzept hat außerdem Eingang in die Tätigkeit aller fünf, die Entscheidung des Lenkungsausschusses "Verwaltungsmodernisierung" vorbereitenden Arbeitsgruppen gefunden. Am 14. November dieses Jahres wurde eine Fachtagung speziell für diese Zielgruppe organisiert. An der vom Innenminister und dem Geschäftsbereich der Gleichstellungsbeauftragten organisierten Veranstaltung haben Staatssekretäre, Zentralabteilungsleiter, Abteilungsleiter und -leiterinnen sowie Referatsleiter und -leiterinnen teilgenommen.

(Beifall bei der CDU)

Ich bitte um Verständnis, dass ich hier wirklich diese einzelnen Veranstaltungen aufliste, weil ich nicht möchte, dass ich nur sage, ja, hier wird einiges getan, sondern dass erkannt wird, welch eine Vielzahl von Veranstaltungen, die natürlich auch mit den entsprechenden Vorbereitungsarbeiten verbunden sind, stattfindet, um hier das Thema Gender Mainstreaming zu implementieren und in die Köpfe und ins Bewusstsein hineinzubringen.

(Beifall bei der CDU)

Ich möchte dabei im Übrigen auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Gleichstellungseinrichtung in der Staatskanzlei ausdrücklich und sehr herzlich für diese viele und intensive Arbeit danken.

(Beifall bei der CDU)

Ich möchte außerdem die Gelegenheit nutzen und mich für die gute Zusammenarbeit mit unseren Hochschulen bedanken, namentlich bei Frau Professor Wobbel und bei Frau Professor Spieß, die mit ihrem Fachwissen bei unseren Veranstaltungen zur Verfügung standen und bitte auch weiterhin helfen. Wir sind auf ihr Mittun, auf ihren kompetenten Rat bei unseren Veranstaltungen angewiesen. Ein herzliches Dankeschön.

(Beifall bei der CDU, SPD)

Meine Damen und Herren, es ist klar, natürlich darf und soll sich die Umsetzung des Gender MainstreamingKonzepts nicht nur auf den Bereich der Landesverwaltung beschränken. Ebenso wichtig ist eine durchgängige Anwendung auf kommunaler Ebene. Es liegt im Interesse der Landesregierung, gemeinsam mit dem Kommunalbereich die Voraussetzungen für die Umsetzung des Gender Mainstreaming-Konzepts auch dort zu schaffen. Das bereits erwähnte Merkblatt der Landesregierung wurde dankenswerterweise vom Gemeinde- und Städtebund aufgegriffen und im Rahmen einer gemeinsamen Initiative

in den Gemeinde- und Städtebundnachrichten propagiert und veröffentlicht. Am 4. Dezember dieses Jahres, also vor wenigen Tagen, fand in der Thüringer Staatskanzlei eine Fachtagung speziell für die Umsetzung des Gender Mainstreaming-Prinzips auf kommunaler Ebene in Thüringen statt.

Eingebunden ist ganz selbstverständlich auch die Landeszentrale für politische Bildung, die ebenfalls mit eigenen Angeboten zur Verfügung steht und dieses Angebot insbesondere auch für die kommunale Seite, für die kommunale Ebene, bereithält.

Ich habe jetzt im Wesentlichen vielfältige ressortübergreifende Maßnahmen genannt, will aber auch darauf hinweisen, dass es etliche spezielle, ressortbezogene Initiativen gibt. Ich werde mich dabei auf den Bereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und das Schulministerium beschränken, nicht aber verschweigen, dass auch im Bereich der anderen Ministerien entsprechende Initiativen stattfinden. Ich setze als bekannt voraus, dass mit dem In-Kraft-Treten der Thüringer Hochschulgesetznovelle im Mai 99 zahlreiche Regelungen zur Verbesserung der Situation der Frauen in den Hochschulen in Kraft getreten sind. Der Bund-Länder-Modellversuch "Praxiskontakte von Studentinnen in ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen an der Technischen Universität Ilmenau" hatte das Ziel, vermehrt Frauen für technische Berufe zu gewinnen. Gewonnene Erfahrungen sind bereits in die Konzeption zur Erweiterung des Angebots der Thüringer Koordinierungsstelle Naturwissenschaft und Technik für Schülerinnen, Studentinnen und Absolventinnen eingeflossen. An der Universität Erfurt wurde eine Professur für Soziologie mit Schwerpunkt Struktur und Spezifik der Geschlechterbeziehung/Frauenforschung eingerichtet. Sie veranstaltete z. B. vom 6. Dezember bis 7. Dezember dieses Jahres eine Tagung "Geschlechterforschung in Thüringen". Diese sollte Forschungsaktivitäten regional vernetzen und Ergebnisse aus den Bereichen Sozialwissenschaften, Kultur und Geisteswissenschaften sowie Natur- und Technikwissenschaften sichtbar machen.

(Beifall bei der CDU)

Gender Mainstreaming muss insbesondere auch im Bildungsbereich Schule zu einer entsprechenden Erweiterung der Sichtweisen, insbesondere beim Leitungs- und Führungspersonal, aber auch bei den Lehrenden sowie bei Beratungskräften selbst führen.

(Beifall Abg. Bechthum, SPD)

Dazu gehört vor allem die Sensibilität für inhaltliche und sozialisationsbedingte Stereotypen- und Rollenzuweisungen, wie sie auch in Schulen noch immer zu finden sind. Wenn wir da etwas ändern wollen, muss man das selbstverständlich hier packen und hier angreifen, denn hier sind Jungen und Mädchen verfügbar und sie können einer ande

ren Denkweise, einem anderen Bewusstsein durch qualifizierte Pädagoginnen und Pädagogen zugeführt werden.

(Beifall bei der CDU)

Ich bin sehr dankbar dafür, dass dies im Bereich unserer Schulen in der Tat vielfach auch geschieht. So wird im Kultusbereich in unterschiedlichen Bereichen hingewirkt, die sich im Einzelnen wie folgt darstellen: In Thüringen müssen Lehr- und Lernmittel das Ziel einer gleichwertigen und partnerschaftlichen Lebensgestaltung von Mann und Frau berücksichtigen und zeitgemäße und ausreichende Identifikationsangebote bieten. Die Anforderung an den Unterricht ist in jedem Lehrplan ausdrücklich wie folgt formuliert worden: "Gestaltung eines Unterrichts, der die Interessen und Neigungen von Mädchen und Jungen in gleichem Maße anspricht und fördert." Ferner reflexive Koedukation als Element der Schulentwicklung und Gestaltung insbesondere des mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts. Der Landesregierung ist durch zahlreiche Untersuchungen und als Ergebnis von Modellversuchen bekannt, dass die geringere Beliebtheit der Naturwissenschaften bei Mädchen keine Folge von Begabungsunterschieden ist. Aus dieser Erkenntnis heraus erprobt Thüringen im Rahmen des BLK-Programms Steigerung der Effizienz des mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts ein gesondertes Modul Förderung von Mädchen und Jungen, in dem die Distanz der Mädchen zur Mathematik und vor allem zur Physik und zur Chemie durch besondere Konzepte und Materialien abgebaut werden soll. Ich möchte auch dies als Einblick verstanden wissen, ich könnte eine weitere Reihe von entsprechenden Maßnahmen in unseren Schulen durchaus noch ergänzen und bin gern bereit, beispielsweise dies auch in einem Ausschuss noch zu erläutern und fortzuführen.