Vierter Punkt: Sie haben von Fehlentwicklungen in der Existenz im Stadt-Umland-Bereich gesprochen. Ich kann Ihnen sagen, warum es die Fehlentwicklungen gab, Frau Doht, weil es überhaupt keine Landesplanung in Thüringen gab. Die Fehlentwicklungen sind behoben worden, seitdem es die regionalen Raumordnungspläne gibt. Sie waren vorher da oder haben Sie alles vergessen, wie sich das seit 1990 entwickelt hatte?
Man sollte und wir sollten keine Kompetenzen vermischen. Genauso wenig sollten wir Inhalte vermischen, wie das bei der Beratung des Gesetzes gelegentlich vorgekommen ist. Die Probleme des Südthüringer Raums, Herr Abgeordneter Kummer, die Sie bei der ersten Lesung angesprochen haben, gehören nicht in ein Landesplanungsgesetz, sondern in die Raumordnungspläne. Unsere Landes- und Regionalplanung gründet sich auf Zusammenarbeit und dazu ist die Landesregierung jederzeit bereit. Dazu brauchen wir natürlich auch in den Regionen Partner, die sich miteinander abstimmen und die uns konkrete Projekte vorlegen. Es reicht eben nicht aus, sich das Etikett "Südthüringer Städteverbund" ans Rathaus zu kleben. Ohne den Konsens in der Region, ohne den Willen, die Dinge gemeinsam voranzubringen, wird es nicht gehen. Ich äußere hier noch einmal die Erwartung, dass das auch endlich beim Südthüringer Städteverbund gelingt, wenn Ihr Namensvetter Dr. Kummer aus Suhl mit Beginn des kommenden Jahres 2002 den Vorsitz im Südthüringer Städteverbund übernimmt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte meinen Beitrag nicht schließen, ohne Ihnen noch einmal ausdrücklich herzlich Dank zu sagen für die konstruktive Zusammenarbeit und vor allen Dingen die zügige Beratung des Gesetzentwurfs. Ein aus meiner Sicht erfreulicher Nebeneffekt dieses Gesetzgebungsprozesses war es, dass sich das Interesse und das Verständnis für die Aufgaben, Verfahren und Zielstellungen der Landes- und Regionalplanung bei vielen deutlich erhöht hat, vielleicht sogar bei Einzelnen erst geweckt wurde.
Ich wünsche mir, dass wir dieses besondere Interesse mit in das neue Jahr nehmen, vielleicht sogar ausbauen können, wenn wir uns dann an die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans machen; also unverzüglich mit der Umsetzung des neuen Landesplanungsgesetzes beginnen. Nach der heutigen Verabschiedung des Gesetzes kann ich mit gutem Gewissen sagen: Die Landesplanung erhält ein solides Fundament. Die Landesregierung ist sich Ihrer hohen Verantwortung bewusst. Es geht um die Zukunft unseres Landes, um eine nachhaltige Entwicklung, die eine Gestaltung und Nutzung des Raumes ermöglicht und unsere natürlichen und kulturellen Ressourcen bewahrt. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf.
Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor, so dass ich die Aussprache schließen kann und wir kommen zur Abstimmung.
Als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 3/2063. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen? Danke schön. Mit einer Mehrheit von Gegenstimmen ist der Änderungsantrag abgelehnt. Gibt es Stimmenthaltungen? Eine Stimmenthaltung.
Als Nächstes kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik in der Drucksache 3/2049. Wer dieser zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das ist eine Mehrheit. Die Gegenstimmen bitte. Keine. Stimmenthaltungen? Es gibt eine Reihe von Stimmenthaltungen. Die Beschlussempfehlung ist angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3/1084 nach zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3/2049. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das ist die Mehrheit. Die Gegenstimmen, bitte. Die gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Es gibt
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz zustimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Die Gegenstimmen. Es gibt keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Es gibt einige Stimmenthaltungen. Mit einer Mehrheit von Jastimmen ist der Gesetzentwurf angenommen.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Altenpflegegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/1761 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 3/2029 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/2058 ZWEITE BERATUNG
Berichterstatter ist der Abgeordnete Wolf. Ich eröffne die zweite Beratung und bitte den Berichterstatter.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete, wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung - Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Altenpflegegesetzes - vorliegend in der Drucksache 3/1761. Dazu gibt es eine Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit mit der Drucksache 3/2029. Durch Beschluss des Thüringer Landtags in der Sitzung am 6. September 2001 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen worden. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 21. Sitzung am 27. September, in seiner 22. Sitzung am 1. November und in seiner 23. Sitzung am 29. November beraten. Er hat eine schriftliche Anhörung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf durchgeführt, die auch dann entsprechend ausgewertet wurde. Als Beschlussempfehlung liegt uns eine Änderung in Artikel 2 des Gesetzes vor, und zwar geht es hier um das In-Kraft-Treten des Gesetzes. Dabei schlägt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit vor, dieses Gesetz erst am 1. September des Jahres 2002 in Kraft zu setzen. Das weicht ab von der ursprünglichen Inkraftsetzung, die in der Drucksache 3/1761 vorgesehen war. Gleichzeitig tritt die Altenpflegeausbildungsvergütung vom 16. Dezember 1999, veröffentlicht im Gesetzblatt auf der Seite 668, außer Kraft. Ich empfehle auch im Namen des Ausschusses die Annahme des Gesetzes mit der empfohlenen Änderung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit. Danke schön.
Frau Präsidentin, werte Damen und Herren, wer nicht kämpft, hat schon verloren. Dieser Spruch hat sich in diesem Falle ins Positive verkehrt und wir haben zumindest erlebt, wie das Engagement junger Leute und Träger einen Landtag bewegen kann. Durch die aktive inhaltliche Einmischung, gerade von Auszubildenden im Beruf der Altenpfleger, aber auch durch das aktive Handeln der Liga der freien Wohlfahrtspflege, der Vertreter von kommunalen Pflegeeinrichtungen, Vertretern des Städte- und Gemeindebundes oder auch des Landkreistages konnte der Gesetzentwurf der Landesregierung tatsächlich qualitativ verbessert werden.
die durch ihr eigenes Handeln das Lehrstück erfahren haben, dass sich Einmischen in Politik tatsächlich lohnt. Briefe junger Leute bestätigen dieses, auch wenn sie noch nicht zufrieden sind. Hier haben Auszubildende erlebt, dass ihr Engagement gewollt ist und dass man etwas verändern kann. Dieses Thüringer Altenpflegegesetz hat die Abgeordneten schon drei Legislaturen beschäftigt und ihnen viel abverlangt. Es wurde mit Schmerzen geboren, Zweifel der Rechtmäßigkeit blieben vom ersten Tag an, gerade was die Reglung der Finanzierung des Berufs in der Altenpflege betrifft. Die ersten Jahre dieses Gesetzes waren vom ersten Tag an begleitet mit Klagen und sie mündeten am Ende der 2. Legislaturperiode in der ersten Änderung des Altenpflegegesetzes und in der Übernahme der Umlage in der Altenpflege für die Ausbildungsvergütung.
Frau Arenhövel, wenn Sie anderer Meinung sind, dann müssen Sie erst einmal nachweisen, dass diese Gesetze nicht tatsächlich in den unterschiedlichsten Inhalten nicht ständig von Klagen begleitet waren. Ich glaube, da heute noch unentschiedene Klagen anhängig sind, können auch Sie noch nicht einmal das Ergebnis der letzten Klagen irgendwie vorherberechnen.
Die Varianten, die wir mit der Umlage in der Altenpflege gefunden haben, sind im Prinzip auf ein haushalterisches Problem zurückzuführen gewesen. Herr Minister Trautvetter kommt gerade herein, der Ansatz war nichts anderes, als eine Haushaltsposition im Landeshaushalt zu sparen. Dieses Sparen betrug 18 Mio. Mark für die Altenpflegeausbildung. Wir hätten uns schon gewünscht, dass das Land, wenn es tatsächlich eine steuerfinanzierte Regelung für die Ausbildung in der Altenpflege favorisiert,
dieses auch für sich selbst zunächst als Aufgabe genommen hätte, denn nichts anderes waren die Landesmittel im Haushalt als eine steuerfinanzierte Ausbildung gerade in dieser Berufsgruppe. Warum kommen wir genau zu diesem Punkt? Weil wir immer wieder betonen müssen, dass dies ein gesamtgesellschaftliches Problem ist, gerade in der Altenpflege Qualität zu sichern, was uns in den nächsten Jahren noch vielmehr begegnen wird. Wir müssen aber auch sagen, dass die jetzige Gesetzesnovelle ihren Ursprung letztendlich im Bundesrecht hat. Der Fairness halber muss man es betonen, weil manche Probleme nicht nur im Land Thüringen gemacht werden.
Die gegenwärtigen bundesrechtlichen Regelungen zur Altenpflege, die sich zwar auch noch nicht in der Rechtswirksamkeit befinden, noch bei Gericht anhängig sind, haben aber der Landesregierung die Möglichkeit gegeben, diese heutige Novelle vorausschauend auf Bundesrecht anzupassen.
Ich möchte noch einmal in der Reihenfolge, wie welche Probleme entstanden sind, kurz darauf eingehen. Wem das jetzt zu schnell war und wer keine Lust hat, dies nachzulesen, kann das dann auch in der Stellungnahme der Liga der freien Wohlfahrtspflege nachlesen. In der Stellungnahme, die an die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit gegeben wurde, ist eine Analyse seit 1993 enthalten. Seit 1993 müssen wir nämlich konstatieren, dass es problematisch ist, dass die Aufhebung der §§ 25 bis 25 c des gegenwärtigen Thüringer Altenpflegegesetzes dargestellt wird. Aber es wird in dieser Stellungnahme auch deutlich herausgearbeitet, dass sich die Liga als Vertretung ihrer Institution gegen die unterschwelligen aber zum Teil auch laut geäußerten Vorwürfe der Landesregierung verwahren muss. Warum tut sie das? Nämlich nicht die Liga ist daran Schuld, dass wir die Umlageregelung im Land Thüringen nicht in der Form umsetzen konnten und nicht die alleinige Verantwortung...
Was denn, aber, aber? Hören Sie auch erst zu, Herr Minister. Abwinken hilft da auch nicht. Das ist nur nonverbal, sagen Sie Ihre Meinung lieber dazu.
Die alleinige Trägerverantwortung für das Nichtstattfinden der Umlage ist nämlich nicht ganz redlich. Seit 1998 hat das Ministerium keine Umlagebescheide mehr versandt. Also, wie soll ein Träger auf Umlagebescheide reagieren, wenn sie überhaupt nicht versandt werden? Dann zu sagen, ihr habt euch nicht gekümmert, ist nicht ganz lauter.
Es gibt meiner Meinung nach ein weiteres Problem, was an diesem Gesetz nach wie vor sehr problematisch ist.
Auch von Seiten der Landesregierung wurde heute thematisiert, das Problem des Über-Bedarf-Ausbildens.
(Zwischenruf Dr. Pietzsch, Minister für So- ziales, Familie und Gesundheit: Das wurde nur von Trägern problematisiert.)
Das wurde von Trägern problematisiert, weil ihre jetzige Finanzierung die Träger in die Probleme bringt, weil Sie über den Bedarf ausbilden.
(Zwischenruf Dr. Pietzsch, Minister für So- ziales, Familie und Gesundheit: Das ist doch Unfug. Das haben die Träger vorher gesagt.)
Das ist kein Unfug. Ich möchte auch hier einen Exkurs in Schreiben der Landesregierung erwähnen, nämlich 1994 hat das Ministerium für Soziales und Gesundheit Schreiben an die Träger von stationären Pflegeeinrichtungen gesandt. In denen stand: a) ihnen die Anerkennung als Ausbildungsstätte gemäß § 6 Thüringer Altenpflegegesetz zu zertifizieren und b) die Zahl der Ausbildungsplätze für einen neuen Ausbildungsgang auch der Umschulungsplätze wird Ihnen jährlich durch das hiesige Ministerium gesondert ausgewiesen und es ist die Aufforderung zur erhöhten Ausbildung enthalten in dem Schreiben. Es ist also nicht unnormal, wenn nach diesen Aufforderungen sich jetzt Pflegeeinrichtungen darum kümmern wollen, dass sie auch den Ausbildungsbestand über den Bedarf sichern wollen. Ich glaube, dass dieser Ansatz, über den Bedarf auszubilden, auch bisher noch der Ansatz des Thüringer Landtags war, der tatsächlich das Problem der Ausbildung insgesamt klären möchte und zumindest einen Beitrag dazu leisten möchte. Ich würde mich darüber freuen, wenn wir Regelungen fänden, die auch die Ausbildung über den Bedarf der jeweiligen Pflegeeinrichtung wieder sichert.
Warum? Alle reden von der demographischen Entwicklung. Alle wissen, wie sich die Zahl im Jahr 2030 darstellt. Wir wissen, rund 30 Prozent der Thüringer und Thüringerinnen werden in diesem Jahr 2030 über 65 Jahre alt sein. Die Alterspyramide der Alten und Hochbetagten wird in diesem Zeitraum immer breiter. Wenn wir dieses wissen - natürlich ist das Jahr 2030 noch weit, aber die Tendenz entwickelt sich bereits jetzt - und akzeptieren, bedeutet das eben nichts anderes, als dass die Anzahl der qualitativ hochwertig ausgebildeten Altenpflegerinnen spätestens ab dem Jahr 2006 ansteigen muss. Diese Zäsur 2006 können Sie in der demographischen Entwicklung tatsächlich schon heute ablesen.
Wir sind der Meinung, es ist ein Widerspruch, dass wir zum einen diese demographische Entwicklung konstatieren und sie annehmen müssen und zum anderen auch ab 01.01.2002 ein Qualitätssicherungsgesetz in der Pflege in Kraft tritt und wir auf der anderen Seite gegenwärtig über diese Finanzierungsregelung die Möglichkeit für die Ausbildung im Beruf der Altenpflege verschlechtern. Dieser Widerspruch sollte aufgelöst werden, leider gab es
Ein weiteres Problem, was in dieser Debatte deutlich wurde, war die Tatsache, dass wir bisher im Gesetz zur Altenpflegeausbildung enthalten hatten, dass es die Berichterstattung zur Wirkung der Umlage geben sollte. Nun kann man sich natürlich überhaupt nicht mehr darüber streiten, wenn ich die Umlage in der Ausbildung abschaffe, brauche ich keinen Bericht alle zwei Jahre darüber machen. Ich glaube aber, unter dem demographischen Aspekt wäre es sehr sinnvoll, einen Bericht alle zwei Jahre über die Situation in der Altenpflegeausbildung darzustellen. Diesen Änderungsantrag hat unsere Fraktion gestellt. Er ist im Ausschuss abgelehnt worden.
Ein zweiter Änderungsantrag unserer Fraktion bezog sich auf das In-Kraft-Treten des Gesetzes. Wir glauben, es wäre möglich gewesen, für alle sich gegenwärtig in der Altenpflegeausbildung Befindlichen eine Übergangsregelung für die Erstattung der Ausbildungskosten bis zum Ende ihrer Ausbildung zu finden. Das hieße, eine andere Form von Bestandsschutz bei der Finanzierung der Ausbildung für die Träger, als es nun durch die Mehrheit entsprechend dem Ausschuss und der Beschlussempfehlung des Ausschusses geregelt werden soll. Wir haben, da diese Regelung bis zum Auslaufen der bisherigen Auszubildenden im Ausschuss nicht angenommen worden ist, diesen Antrag noch einmal gestellt und wir beantragen auch, dieses namentlich abzustimmen. Dieses namentlich abzustimmen hat nichts damit zu tun, dass wir nun nicht nur die Protokolle dann alle verschicken, sondern es hat auch etwas damit zu tun, dass wir alle - und wer etwas anderes behauptet, behauptet es wider besseres Wissen - heute schon davon ausgehen können, dass uns dieses Gesetz spätestens im nächsten Jahr wieder einholen wird, weil wir dann nämlich erneut Novellierungen vornehmen werden müssen. Das ist keine Drohung, Herr Minister Sklenar, das ist ganz einfach eine Feststellung.
Danke, Herr Gentzel, für den Hinweis auf die Geschäftsordnung. Ich bin sogar davon überzeugt, dass die Landesregierung selbst ein Interesse haben wird, dieses Gesetz noch einmal zu novellieren, nämlich dann, wenn Karlsruhe entschieden hat. Der zweite Punkt, was mich zu dieser Annahme bringt ist letztendlich, weil auch hier wieder...
(Zwischenruf Dr. Pietzsch, Minister für So- ziales, Familie und Gesundheit: Das ist Bun- desgesetz.)
Herr Minister, Sie wissen doch ganz genau, dass es ein Bundesgesetz ist, das in Karlsruhe anhängig ist. Wenn diese Entscheidung kommt, dann werden Sie natürlich in Abhängigkeit vom Bundesrecht ihr Ausbildungsgesetz wieder ändern müssen, wenn es möglicherweise so kommt. Wir werden auf jeden Fall daran bleiben, dass auch die
Sätze, die der Minister verkündet hat, dass es ihm am liebsten wäre, wir hätten eine bundeseinheitliche steuerfinanzierte Ausbildungsvergütung im Altenpflegebereich, immer wieder auf die Tagesordnung holen und diese Aussage wird Sie dann auch in Gesetzen immer wieder beschäftigen. Sie werden sich nicht darum winden können, auch nicht durch die Ablehnung eines Berichtsersuchens im nächsten und im übernächsten Jahr, über die Situation in der Altenpflege berichten zu müssen. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Minister Sklenar, Sie müssen keine Angst haben, Sie gehören zu den wenigen, denen hier wohl keiner droht, zumindest nicht bei diesem Thema.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, vielleicht noch einmal ganz kurz ein Zitat aus dem Gesetzentwurf der Landesregierung. Unter dem Stichwort "Probleme und Regelungsbedürfnis" ist