Protocol of the Session on November 9, 2001

Aber wenn wir das machen, meine Damen und Herren, dann müssen wir das auf eine sichere Rechtsgrundlage stellen und deswegen diese Änderung, vor allen Dingen in § 8 des Thüringer ÖPNV-Gesetzes.

Hauptzielrichtung des Einsatzes dieser Mittel sind die kooperativen Zusammenarbeitsmöglichkeiten zwischen den ÖPNV-Unternehmen untereinander und - das ist ganz wichtig - die Kooperation zwischen den Straßen-ÖPNVUnternehmen und der Deutschen Bahn AG und anderen Betreibern auf der Schiene.

(Beifall bei der CDU)

Diese Kooperationen haben zum Ziel, dass dadurch noch mehr Nutzer den ÖPNV in Thüringen in Anspruch nehmen. Damit wird der Schienenpersonennahverkehr nicht geschwächt, sondern insgesamt gestärkt. Ich sage Ihnen mal ein Beispiel: In Mittelthüringen gibt es solche kooperative Zusammenarbeit, nämlich mit dem Regiomobil, da beteiligen sich die Städte Jena, Weimar, Erfurt und der Landkreis Weimar Land. Das hat sich sehr bewährt. Solche Kooperationen sollten ausgebaut werden, dass man mit einem Ticket mehrere ÖPNV-Unternehmen nutzen kann - mit einem Ticket mehrere.

(Beifall bei der CDU)

Das kostet natürlich etwas, aber dazu braucht man eben solche Mittel und die können damit auch auf einer sicheren Rechtsgrundlage verwendet werden. Ich könnte mir auch vorstellen, dass man solche Modelle in Form eines Tarifverbunds auf gesamt Mittelthüringen oder auf gesamt Ostthüringen und vielleicht auch einmal in ein paar Jahren auf ganz Thüringen ausdehnt; aber ohne Geld geht es nicht. Dazu wollen wir diese Mittel in gewissem Umfang flexibler, als das bisher das ÖPNV-Gesetz hergab, einsetzen können. Ich glaube, damit tun wir etwas Vernünftiges, wir kommen den Unternehmen entgegen, wir kommen den Kommunen entgegen, die ja als Auftraggeber, als Besteller für den ÖPNV auf der Straße Verantwortung tragen, und im Übrigen in diesen Tagen und Wochen ihre Nahverkehrspläne beraten und beschließen, damit sie auch im nächsten Jahr die Mittel bekommen. Die wollen wir stärken und

dazu dient diese Gesetzesgrundlage. Ich beantrage namens der CDU-Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Es hat jetzt das Wort Herr Minister Schuster.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Herr Lippmann, Sie haben befürchtet, dass mit diesem Gesetzentwurf sozusagen die Tür aufgestoßen wird, die dazu führen könnte, dass die Regionalisierungsmittel mehr und mehr für den Straßen-ÖPNV eingesetzt werden sollen. Wenn Sie die Bestimmungen in § 7 des Regionalisierungsgesetzes lesen, glaube ich, wird deutlich, dass hier nur ein Spalt geöffnet ist und das Tor nicht beliebig weit geöffnet werden kann. Der Bund bindet diese Mittel sehr stark an den Schienen-ÖPNV und von daher, denke ich, kann man dies jetzt nicht als Durchbruch ansehen.

Es ist gesagt worden schon von Herrn Kallenbach eben, Herr Buse, es geht ja nicht nur um das Umschichtungsargument, sondern es geht im Gesetzentwurf auch darum, verschiedene Kooperationsmöglichkeiten im Verkehrsbereich, im Schienenverkehrsbereich, zu ermöglichen. Im Übrigen, Herr Buse, ist Ihre Sorge, es stünden dann für investive Zwecke nicht mehr genügend Mittel zur Verfügung, nicht begründet. Die Verkehrsminister der Länder haben mit dem Bundesverkehrsminister eine Vereinbarung geschlossen zur Neuverteilung der Regionalisierungsmittel. Es gibt schon eine mehrjährige Diskussion über dieses Thema und die Dauerklage vieler schwächerer, kleinerer Länder, diese Neuverteilung vorzunehmen. Inzwischen ist sie beschlossene Sache. Wir gehen davon aus, dass diese Neuverteilung uns mehr Mittel bringen wird, mehr Regionalisierungsmittel, wobei man den genauen Umfang dieses Delta noch nicht bestimmen kann, aber mit Sicherheit liegt dieses Delta oberhalb der Größenordnung, die hier in Rede steht. Das ist deshalb wichtig, weil wir natürlich wissen, welche invenstiven Aufgaben wahrzunehmen sind mit Blick auf die Entwicklungen in der EU. Bei den Anhörungen haben die Unternehmen uns immer wieder nahegelegt, doch diese investiven Aufgaben nicht zu vernachlässigen, weil hier die Unternehmen gestärkt werden können und müssen, um den europäischen Ausschreibungswettbewerb zu bestehen. Wir gehen also davon aus, dass wir auch weiterhin den gesamten öffentlichen Personennahverkehr - wie gesagt Schiene und Straße - wirkungsvoll unterstützen werden mit Regionalisierungsmitteln. Diese sind ja weithin unserer Einflussnahme auch entzogen. Wir können nicht beliebig an den Stellschrauben drehen. Der Bund hat genau festgelegt, wofür sie zu verwenden sind. Ich denke also, hier ist ein Schritt gegangen worden in diesem Gesetzentwurf, der eine gewisse

Flexibilität eröffnet, übrigens der nicht nur von uns gegangen werden soll, der von anderen Ländern schon gegangen worden ist, Herr Lippmann. Ich denke, diesem ersten Schritt werden nicht beliebig viele nachfolgen können, dessen bin ich bei der Gesetzeslage, dem Regionalisierungsgesetz, ganz sicher. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

So, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann können wir die Aussprache schließen. Es waren verschiedene Ausschussüberweisungen gewünscht, die stimmen wir jetzt ab. Zunächst die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik. Wer mit dem einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke, das sieht sehr einmütig aus. Gegenstimmen? - sehe ich nicht. Enthaltungen? - auch nicht der Fall. Dann war weiter beantragt Überweisung an den Innenausschuss. Wer ist damit einverstanden, den bitte ich um das Handzeichen. Danke, das reicht nicht. Gegenprobe? - eine Mehrheit von Gegenstimmen. Enthaltungen? - sehe ich nicht. Dann mit Mehrheit abgelehnt. Und es war beantragt Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenprobe? - das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Enthaltungen? Dann mit einer Mehrheit von Gegenstimmen abgelehnt. Es bleibt als einziger der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik, in den der Gesetzentwurf überwiesen wird. So, habe ich alles erfasst? Es sieht so aus. Dann kann ich damit den Tagesordnungspunkt 8 schließen.

Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 9

Thüringer Gesetz zur Übertragung von Aufgaben auf dem Gebiet des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung sowie zur Änderung veterinär- und lebensmittelrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/1942 ERSTE BERATUNG

Ich frage zunächst, wird Begründung durch den Einreicher gewünscht? Herr Staatssekretär Scherer, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, um die Zuständigkeiten behördlich dort anzusiedeln, wo die Aufgaben auch tatsächlich anfallen, haben wir in den vergangenen Jahren zahlreiche Aufgaben kommunalisiert. Die weit überwiegende Zahl wurde dabei mit dem ersten Kommunalisierungsgesetz im Jahre 1997 auf die kommunale Ebene übertragen. Bei dieser umfassenden Kommunalisierung blieb die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung in den Landkreisen ausdrücklich außen vor. Die Ve

terinär- und Lebensmittelüberwachung in den kreisfreien Städten wurde dagegen bereits 1996 rechtlich kommunalisiert. Um die Aufgabenwahrnehmung in den Landkreisen und kreisfreien Städten anzugleichen und damit systemgerecht zu gestalten, soll nunmehr die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung umfassend kommunalisiert werden.

Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs hat die Landesregierung sehr wohl die Gründe für die Ablehnung der Kommunalisierung dieser Aufgaben aus dem Jahre 1997 in ihre Überlegungen mit einbezogen. Damals war eingewandt worden, dass bei der Wahrnehmung als staatliche Aufgabe eine bessere landesweite Koordinierung erfolgen könne. Die Landesregierung hat nicht unberücksichtigt gelassen, dass diesen Aufgaben eine besondere Bedeutung zukommt. Gerade durch die BSE-Fälle, aber auch durch die MKS-Problematik wurde und wird dies wieder deutlich. Den Bedenken aus dem Jahre 1997 hat die Landesregierung nunmehr Rechnung getragen. Zum einen wurde das Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz ins Leben gerufen - hierdurch erfolgt auf Landesebene eine Bündelung von Fachkräften, wodurch gegebenenfalls eine landesweite Seuchenbekämpfung koordiniert werden kann -, zum anderen ist im vorgelegten Gesetzentwurf ausdrücklich vorgesehen, dass das TMSFG bzw. das TLLV in Krisensituationen den landkreisübergreifenden Einsatz der entsprechenden kommunalen Bediensteten anordnen kann. In Krisenfällen geht daher die staatliche Steuerungsmöglichkeit trotz der Kommunalisierung nicht verloren. Schließlich ist eine geordnete Aufgabenwahrnehmung auch organisatorisch sichergestellt, indem die bisherigen staatlichen Dienststellen in die kommunalen Verwaltungen als eine eigene Organisationseinheit eingegliedert werden. Auch auf kommunaler Ebene bleibt daher die bereits vorhandene Konzentration von Fachkompetenz erhalten. Die Qualität der Aufgabenwahrnehmung ändert sich ebenfalls nicht. Mit den Aufgaben geht wie beim ersten Kommunalisierungsgesetz im Jahr 1997 das gesamte Fachpersonal auf die Kommunen über, deren Fachwissen und Erfahrung geht somit nicht verloren. Selbstverständlich beachtet der Gesetzentwurf den von der Thüringer Verfassung geforderten Mehrbelastungsausgleich zugunsten der betroffenen Kommunen. Die Eingliederung in den Kommunalen Finanzausgleich ist ab dem Jahr 2005 unter entsprechender Aufstockung der Auftragskostenpauschale vorgesehen. Übergangsweise erfolgt die Erstattung der Personal- und Sachkosten für das Jahr 2002 nach den tatsächlichen Ist-Kosten und für die Jahre 2003 bis 2004 ist dann eine pauschalierte Erstattung auf der Basis der Ist-Kosten des Jahres 2002 vorgesehen. Mit dem Übergang des Fachpersonals und der Organisation sowie der Möglichkeit des kreisgrenzenübergreifenden Personaleinsatzes wird den fachlichen Bedürfnissen vollständig Rechnung getragen. Die erforderlichen Personal- und Sachkosten werden verfassungsgemäß erstattet. Das Land selbst hat mit der konsequenten Kommunalisierung den Vorteil, dass die kommunale Ebene in ihrer Gesamtverantwortung weiter gestärkt wird. Damit enthält der Gesetzentwurf einen Ausgleich der Interessen. Die im Gesetzentwurf, Artikel 2,

angekündigten Bestimmungen werden vor der Beschlussfassung durch den Ausschuss durch das Fachressort zugeleitet.

Meine Damen und Herren, ich bitte um Überweisung an die zuständigen Fachausschüsse.

(Beifall bei der CDU)

Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat sich Frau Abgeordnete Thierbach, PDS-Fraktion, zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Staatssekretär, natürlich spricht sich auch die PDS-Fraktion für die Stärkung kommunaler Ebenen im föderalen System immer wieder aus. Da unterscheiden wir uns, was den Problemkreis des Gesetzentwurfs anbelangt, noch nicht. Die Frage ist allerdings, in welcher Art und Weise, unter welchen Rahmenbedingungen und mit welchen Folgen die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vorgenommen wird. Die 1997 vorgenommene Kommunalisierung staatlicher Aufgaben wurde 1997 nicht uneingeschränkt durch die PDS-Fraktion unterstützt. Für mich ist interessant, dass es im Prinzip dieselben Gründe 1997 waren, die unsererseits heute wieder zu Fragen genau zu diesem Gesetzentwurf führen. Auch Sie haben auf die in jüngster Zeit aufgetretenen Probleme verwiesen wie BSE, Maul- und Klauenseuche, und ich möchte die Gefahr biologischer Kampfstoffe hinzusetzen. Genau diese Probleme der heutigen Zeit verlangen vor einer Kommunalisierung weiterer Aufgaben eine sehr genaue Prüfung, inwieweit damit neue, andere Anforderungen an die Ämter für Veterinär- und Lebensmittelüberwachung gestellt sind. Wir haben gestern gehört, dass auch dort Aufstockung in Kapazitätsgrößen vorgenommen werden soll. Das ist richtig, das unterstützen wir auch. Diese sind bereits ohne Vorkommen wie Milzbrandgefahr notwendig gewesen. Auch damals ohne Milzbrand wären die Kommunen schon nicht in der Lage gewesen, diese personellen Aufstockungen vorzunehmen. Wir glauben auch, sie sind sachlich dafür nicht zuständig bis heute, wir glauben, aus der Logik, die Sie dargestellt haben, auch in Zukunft nicht, oder es müssen noch andere Konsequenzen in der Diskussion um den Gesetzentwurf dargestellt werden.

(Beifall bei der PDS)

Durch den aktuellen Bezug muss in dem Gesetz unbedingt noch viel klarer, als das, was sie dargestellt haben, die Fachaufsicht des Landes präzisiert werden. Es reicht nicht aus, dass wir sagen, wir haben als Zwischenebene ein Landesamt. Stellen Sie sich das Modell vor: drei verschiedene Kreise und aus personeller Situation der eine krank, der andere im Urlaub und der eine regelt dann die drei Kreise. Das sind Beispiele von Bürgermeistern, wo wir fragen: Muss gerade für solche Situationen, in sol

chen Gefahren nämlich nicht zusätzlicher Regelungsmechanismus in diesem Gesetz eingestreut werden?

Die Anforderungen bei diesem Gesetz, gerade wenn man über eine Kommunalisierung dieser Bereiche spricht, sind sicher entschieden gravierender in ihrer Bedeutung als bei der Kommunalisierung der Bauaufsicht oder der unteren Wasserbehörden, wie wir es 1997 vorgenommen haben. Wir haben einen großen Bedarf an der Diskussion in diesem Gesetzgebungsverfahren über alle Probleme, die sich bei der Übertragung von Aufgaben des Landes an die Kommunen um den Finanzierungsbedarf ranken. Dieser Bedarf ist nicht einfach nur weil wir sagen, wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen, sondern es ergibt sich auch aus der Rechtlichkeit an dieser Stelle genau die Frage nach den Mitteln, weil wir glauben, hier sind unterschiedliche Interpretationen in der Politik bisher möglich. In der Thüringer Kommunalordnung § 3 Abs. 2 ist "... bei der Übertragung staatlicher Aufgaben gleichzeitig die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt..." formuliert. Diese gesetzliche Vorgabe wird durch die Kommunen und das Land aber in unterschiedlicher Weise interpretiert. Mit dem Doppelhaushalt 2001/2002 haben wir ja alle erlebt, dass die gesetzliche Vorgabe durch die deutliche Erhöhung der Auftragskostenpauschale erstmalig vorgenommen worden ist, dies jedoch mit einigen Auslegungen, die von den Kommunen und von der Fraktion nicht mitgetragen werden können. Da ist zum einen die so genannte Eigeninteressenquote der Kommunen, die wir auch in diesem Gesetzentwurf wieder entdecken, die das Land einfach mit 20 Prozent festlegt. Letztendlich lebt jeder Bürger in einer Kommune; letztendlich könnte man immer über Eigeninteressenquoten alles Mögliche nachweisen. Wo kommt also diese 20-Prozent-Festlegung her, die wir in mehreren Bereichen schon haben? Auch der Fakt, dass die Auftragskostenpauschale zu zwei Dritteln aus dem Kommunalen Finanzausgleich finanziert wird, stößt auf Kritik der Kommunen und der PDS-Fraktion. Sie haben dazu eben Ausführungen gemacht, inwieweit aufgesattelt werden soll. Die Auftragskostenpauschale wurde zwar erhöht, aber dies zu Lasten von Schlüsselzuweisungen oder Investitionspauschalen, die ebenfalls den Kommunen zur Verfügung stehen. Wir haben praktisch Hilfeleistung durch das Land in den letzten Jahren den Kommunen gegenüber erreicht, aber auf der anderen Seite haben wir wieder etwas weggenommen und damit, wenn man es gegenrechnet, ist die Hilfe, gleich dem Problem, was neu gezogen worden ist, keine Hilfe mehr. Diese Entwicklungen lassen Skepsis bezüglich der nunmehr vorgesehenen Kommunalisierung der Aufgaben des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung aufkommen. Sie selbst, Herr Staatssekretär, haben das Finanzierungsmodell bis 2005 erwähnt. Wenn Sie von 2002 bis 2004 die tatsächlichen Kosten übernehmen sollen, erkennen Sie an, dass die Kommunen die tatsächlichen Kosten überhaupt nicht tragen können. Bei den kommunalen Finanzen - wo wir alle wissen, Steuerschätzung und Perspektiven kommunaler Haushalte - frage ich mich, wie verantwortlich oder nicht verantwortlich ist es dann, ab 2005 mit einer 20-prozentigen Eigeninteressen

quote die Kommunen zusätzlich zu belasten. Wir sind 2005 in den kommunalen Finanzen nicht aus dem Tal der Tränen. Sie deckeln eigentlich nur noch etwas drauf, was die Probleme 2005 nicht leichter, sondern schwerer macht.

(Beifall bei der PDS)

So ein Finanzierungsmodell unter den Perspektiven der Kommunalfinanzen, wie es hier dargestellt wird, wie es im Landtag benannt wird, können wir als Fraktion nicht mittragen. Trotzdem sagen wir, wir haben ein Interesse an der Diskussion dieser Probleme erneut, auch wenn es dieselben Fragen an dieser Stelle sind wie 1997. Deswegen möchte ich Ihnen noch einmal zusammenfassend drei Problemfelder benennen, die wir unbedingt in der Ausschussarbeit diskutieren möchten.

1. ist es die Frage: Wie ist die bestmögliche Zuordnung der Ämter für Veterinär- und Lebensmittelüberwachung aus fachlicher Sicht - nicht aus kommunalrechtlicher, nicht aus finanzieller, sondern tatsächlich aus fachlicher Sicht? Solche Probleme wie Zuständigkeit im TMSFG für viele Fälle sollten im Mittelpunkt der Diskussion stehen.

2. möchten wir in der Ausschussarbeit die Überprüfung des Finanzierungsvorschlags, nämlich endlich eine Bestimmung der 20-prozentigen Beteiligung der Kommunen ab 2005, erklärt und bewiesen, dass dies möglich ist, bekommen, auch die Sinnhaftigkeit an dieser Stelle noch einmal diskutieren und möglicherweise andere Vorschläge auch diskutieren.

3. Der dritte Problemkreis, den wir dort meiner Meinung nach unbedingt mit diskutieren sollten, ist, dass der Bedarf an Personal und Sachmitteln für die Ämter nach dem Gesetzentwurf, wie Sie es im Modell vorschlagen, natürlich letztendlich bei den Kommunen zu bestimmen ist. Einfach ein Bedarf, der aufgrund der Tatsache des Lebens der Menschen in den Kommunen, in den Kreisen letztendlich durch die Kommunen bestimmt wird und wo wir davon ausgehen, wer den Bedarf bestimmt, aber die Bedarfsanerkennung durch das Land nicht erhält, der hat eigentlich eine unzulässige Einmischung. Und wenn man diesen Satz umdreht, müssten wir diskutieren, ob der tatsächliche Bedarf, den die Kommunen ausweisen, dann auch durch die Landesregierung mit 100 Prozent zu finanzieren ist. Diese Diskussion möchten wir gern führen. Weil wir diese Diskussion führen möchten, beantragen wir die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und federführend an den Innenausschuss. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Als nächste Rednerin hat sich zu Wort gemeldet die Abgeordnete Dr. Klaus, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Sinn einer Umstrukturierung sollte im normalen Fall sein, Aufgaben dort zu erfüllen, wo sie am besten erfüllt werden können. Das Ziel bei Umstrukturierungen, daran sollte man erinnern, sollte eine Verbesserung der gegenwärtigen Situation sein. Wenn man unter diesem Gesichtspunkt den Gesetzentwurf liest, findet sich dort kein Wort, worin denn die Verbesserung der Situation liegt, außer der pauschalen Bemerkung, dass Kommunalisierung aus sich heraus gut ist. Wir wissen, dass in der Vergangenheit schon eine ganze Reihe von Aufgaben kommunalisiert worden sind, was wirklich, das muss man hier sagen, einen deutlichen Fortschritt bedeutet hat. Wenn aber Kommunalisierung aus sich heraus gut ist, wie in diesem Gesetzentwurf steht, dann frage ich mich, warum man es nicht so umfassend formuliert hat, wie es sich eigentlich gehört und z.B. die Kommunalisierung der Lehrer, der Polizei oder der Justiz mit aufgenommen hat, denn es ist mindestens genauso sinnvoll, wie die Kommunalisierung der jetzt angefragten Behörde. Das wäre also auch ein Vorschlag. Warum wird es nicht gemacht? Dafür gibt es u.a. einen einleuchtenden Grund, nämlich die flächendeckende Qualitätssicherung auf Landesebene, dass alle Bürger gleiche Standards bei einer bestimmten Aufgabe in Anspruch nehmen können. Das, glaube ich, trifft auch hier im vollen Umfang zu. Wenn man liest, was die Landesregierung zur Alternative sagt, also Alternative zur Kommunalisierung, steht hier: Alternativ käme in Betracht, Sonderbehörden zu bilden. Dies widerspricht jedoch dem Grundsatz der Landesregierung usw. usf. Da frage ich mich, geht es hier um einen Grundsatz oder ein Prinzip oder geht es fachlich um eine Sache. Darüber müssen wir noch miteinander diskutieren.

1997 gab es bereits den Vorstoß in Richtung Kommunalisierung, Herr Staatssekretär hatte das erwähnt. Dieser Vorstoß seitens der Landesregierung ist damals im Sozialund Landwirtschaftsausschuss abschlägig beschieden worden für diesen Teil und dem ist auch das Parlament damals gefolgt. Nun fragt man sich, gibt es seit jener Zeit von 1997 neue Argumente, die es geboten erscheinen lassen, eine Kommunalisierung vorzunehmen? Diese Frage kann man glatt mit Nein beantworten. Denn an der Situation von damals hat sich bis heute nichts geändert in diesem Sinne. Gibt es aber neue Argumente gegen eine Kommunalisierung? Diese Frage, meine Damen und Herren, muss man ganz deutlich mit Ja beantworten, viele Argumente. Ich will jetzt nicht gleich die Frau von Wedel zitieren, die Ländern, die eine ganz miserable Tierseuchenbekämpfung z.B. haben, empfiehlt, im Falle, dass sie dort nicht Qualitätsverbesserungen vornehmen können, u.a. eine Entkommunalisierung vorzunehmen.

(Zwischenruf Abg. Dr. Pietzsch, CDU: Darü- ber nachzudenken, hat sie gesagt.)

Meine Damen und Herren, in ganz vielen Ländern ist der Blick immer nach Bayern gerichtet oder nach Baden-Würt

temberg. Warum orientieren Sie sich in diesem Fall an einem fachlich schlechten Beispiel in Niedersachsen, warum wird das also anders gehandhabt? Das ist überhaupt nicht nachvollziehbar.

(Zwischenruf Abg. Trautvetter, CDU: In Baden-Württemberg ist es kommunalisiert.)

Bei der Maul- und Klauenseuche z.B. ist deutlich geworden, dass das Land Nordrhein-Westfalen oder das Saarland, wenn sie ernsthaft ihre Außengrenzen hätten schützen wollen, damit komplett überfordert gewesen wären. Das muss man einfach mal so sagen; das Land, nicht etwa irgendein Kreis. Es ist damals diskutiert worden, ob wir nicht im Rahmen dieser neuen Herausforderung, die durch die europäischen Handelswege nun einmal gegeben sind, nicht ganz anders, nämlich nach oben wieder, Tierseuchenkompetenz und Verantwortung ziehen müssten, weil die Länder objektiv dazu überhaupt nicht in der Lage sind, solche Seuchenabwehr zu betreiben. Wir in Thüringen gehen den anderen Weg. Ich weiß nicht, ist bei uns die Diskussion, die es damals gab, völlig an uns vorbeigegangen? Ist es tatsächlich sinnvoll, dass der Landkreis diese Aufgabe erfüllt? Jeder weiß, wenn erst einmal auf dem Papier übertragen und in der Praxis ab 1. Januar ausgeführt wird, dass nicht morgen eine Katastrophe ausbricht. Das ist vollkommen klar, da locken Sie auch keinen Wähler hinter dem Ofen vor, wenn Sie sagen, wir haben hier eine tolle neue Kommunalisierung betrieben, das ist nicht so. Man kann natürlich, wenn man sich selbst Steine in den Weg räumt - und das ist in diesem Fall das Gebot der Stunde, was hier passieren soll - sehr wohl damit Wahlen verlieren, wenn es nicht funktioniert.

Meine Damen und Herren, wollen wir denn allen Ernstes Untersuchungszeiten von acht Tagen dann auf drei Wochen steigern, kann das unser Ziel sein?

(Zwischenruf Abg. Dr. Pietzsch, CDU: Das ist doch dummes Zeug. Das hat doch damit nichts zu tun.)

Herr Dr. Pietzsch, Sie sind von dem ganzen Unternehmen dann Betroffener und sollten sich doch etwas mehr für Ihre eigenen Interessen innerhalb der Landesregierung einsetzen.

(Zwischenruf Abg. Dr. Pietzsch, CDU: Das tue ich doch auch.)

Ja, das sollten Sie wirklich ernsthaft überlegen, ob Sie das nicht tun sollten, weil das Problem dann letztendlich an Ihnen hängen bleiben wird.

Es wird Landräte geben, die es auch jetzt schon gibt, die dieser Aufgabe sehr großes Verständnis entgegenbringen, ich höre das aus Nordhausen, ich höre das auch aus anderen Ecken, aber es gibt auch andere Landräte. Ich frage Sie, meine Damen und Herren, können Sie denn guten Ge

wissens gewährleisten, dass z.B. auch nach 2005, denn dafür wurde versucht, erst einmal einen Regelungsrahmen zu schaffen, tatsächlich ein gleich bleibender Standard im Lande gewährleistet wird? Bestes Beispiel, dass das nicht so ist, war der letzte Fall im Landkreis Greiz, wo die Landrätin, die eigentlich hätte vollziehen müssen, gegen diesen Kohortenbeschluss bei dem BSE-Verdacht vorgegangen ist. Sollen denn solche Dinge dann in Thüringen zu völlig unterschiedlichen Maßstäben führen? Das ist schon ein großes Problem.