(Zwischenruf Abg. T. Kretschmer, CDU: Weil Sie sich doch immer so schlecht in- formiert fühlten. Es geht um die Informa- tion.)
nein, wir haben das alles nicht im Parlament erörtert. Entschuldigung, Sie beschweren sich hier immer, dass ich es draußen dann deutlich mache. Mir wäre es lieber gewesen, wir würden im Haushalts- und Finanzausschuss darüber reden,
wie es denn kommt, dass Herr Eschbach dann eine Trurl-AG als Briefkastenfirma bei einem Schweizer Anwalt installiert, anschließend eine Zius GmbH gründet, anschließend eine Tangram GmbH gründet und dann von der TAB die Gesellschafterdarlehen als Darlehen bekommt. Dann sind sie, die neuen fremden Gesellschafter, die aber wie im Fall "Simson" gezeigt haben, sich um dieses Engagement überhaupt nicht gekümmert haben, so dass wir Arbeitsplätze verloren haben, Geld verloren haben und das Steuergeld aus dem Fenster geworfen worden ist, wahrscheinlich, weil andere Interessen, ganz andere Interessen eine Rolle gespielt haben.
Aber das aktuelle Beispiel "Graf Henneberg", ich hatte es in der letzten Parlamentssitzung ohne namentliche Nennung genannt, zeigt es. Herr Seela, Sie sollten darüber nicht lachen, mir ist das Lachen da vergangen. 1993 ist Henneberg durch eine falsche Privatisierung der Treuhand in die Brüche gegangen. Über die TIB ist eine Auffanggesellschaft gegründet worden. Völlig richtig, es ist der Fehler allerdings gemacht worden, mit dem Konkursver
walter die Auffanggesellschaft gesellschaftsrechtlich gemeinsam zu gründen, so dass aus EU-rechtlicher Sicht das Problem des Going-Konzern eine Rolle spielt und an dieser Stelle möglicherweise schon das EU-Verfahren Aussichten hat, gegen "Graf Henneberg" auszugehen. Das ist aber noch gar nicht mein Problem. Mein Problem beginnt dann, wenn ich weiß, dass "Graf Henneberg" von der TIB als Hauptgesellschafter nur das nominale Stammkapital erhalten hat, aber nicht das Gesellschafterkapital, also die so chronisch unterfinanzierte Firma das Gesellschafterkapital anschließend von der TAB als Darlehen bekommen hat. Im Moment geht der Rechtsstreit darüber, ob dieses Darlehen Eigenkapital ersetzend ist und ob es dann eingezogen werden muss durch den Konkursverwalter. Das Problem ist nicht das Problem der TAB. Ich habe das in mehreren öffentlichen Erklärungen auch gesagt - das Problem ist, dass der Gesellschafter Thüringer Industriebeteiligung, als er Gesellschafter war, das Geld nicht hineingetan hat, eine Eigenkapitalausstattung nicht gegeben hat, die notwendig gewesen wäre, um dieses Unternehmen tatsächlich marktwirtschaftlich am Markt halten zu können. Jetzt mag man sagen, was Herr Frohwein alles noch für Fehler selber gemacht hat, dass mag man sich dann berechtigterweise genau anschauen. Aber das Gesellschafterkapital, das man in Form eines Darlehens hineingegeben hat, und anschließend hat man die Firma verkauft, so dass man jetzt so die Haltung hat, das geht uns jetzt alles gar nichts an. Ich glaube, die Menschen in Ilmenau haben ein Recht darauf zu erfahren, wie hier mit Steuergeldern umgegangen worden ist und wie viel Steuergelder hier zum Fenster rausgeworfen worden sind für die Illusion, dass sie Arbeitsplätze gehabt hätten.
Eine letzte Bemerkung sei mir gestattet. Die Auseinandersetzungen zurzeit um die gesperrten Akten oder die geweißten oder geschwärzten Akten machen für mich nur deutlich, dass es offenkundig viel aus der Zeit der Kungelrunde zu verbergen gibt. Alles das sind Landesgesellschaften, alles das sind ihre Tochtergesellschaften, alles das sind die Konstruktionen, die ich an einigen Stellen windig und an anderen Stellen gestrickt mit der heißen Nadel und taschenspielertrickmäßig nenne. Aber eins, wenn es stimmt, was zurzeit in Mühlhausen im Strafprozess von den Anwälten debattiert wird, dass aus den TAB-Akten, die jetzt dem Prozess beigefügt worden sind, sich ergeben würde, dass die TAB die gesamten Kredite an die Deutsche Bank abgeben wollte, um die EU-Rechtsproblematik zu umgehen, wenn sich das aus den Akten ergibt und wenn sich da drin auch ergibt, dass tatsächlich das damit verbundene Risiko von der TAB rückgebürgt werden sollte und dass die TAB bereit war, dafür Geld an die Deutsche Bank zu bezahlen, wenn sich alles das ergeben sollte, dann kann ich nur sagen, ist es höchste Eisenbahn, dass solche Fragen fachlich qualifiziert hier im hohen Haus und in seinen Ausschüssen debattiert werden. Dass, was Sie bis jetzt gemacht haben, war die Kontrolle einfach zu verweigern. Wir als PDS-Frak
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Kollege Kretschmer, zunächst noch ein Satz zu Ihnen. Ich bin, ehrlich gesagt, ein bisschen erschrocken darüber, wie oberflächlich Sie offensichtlich mit unserem Antrag umgegangen sind. Wenn Sie es nicht bemerkt haben sollten, ich will versuchen, im Verlaufe meines Vortrags Ihnen klar zu machen, dass es hier nicht um Begehrlichkeiten geht, sondern es geht viel, viel tiefer. Aber ich hoffe, die Erkenntnis an dieser Stelle kommt auch bei Ihnen noch.
Meine Damen und Herren, Privatisierung - ein Schlagwort, ein Modewort - Privatisierung gibt es in Deutschland, in Europa und natürlich so auch in Thüringen und in den anderen Bundesländern. So ist es nicht verwunderlich, dass eine Reihe von Landesaufgaben ganz oder teilweise aus dem staatlichen Bereich gelöst und hinein in den privatwirtschaftlichen Bereich übertragen worden sind. In den meisten Fällen handelt es sich um eine formelle Privatisierung, ich erwähnte es in meiner Begründung, um die so genannte Organisationsprivatisierung. Das heißt, Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe wurde auf eine privatwirtschaftliche Organisationsform übertragen. Die Aufgabe selbst hingegen blieb oder bleibt völlig im Einfluss und Verantwortungsbereich des Landes. Nun gibt es sicherlich eine Reihe von Gründen, die dafür sprechen, solche Ausgliederungen vorzunehmen. Zum einen der Druck sich leerender öffentlicher Kassen, daraus abgeleitet der Zwang, mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen effizienter, wirtschaftlicher umzugehen, zwingen sicherlich zu neuen Überlegungen. Solche Argumente wie höhere Flexibilität, Dezentralisierung von Verantwortung, Verschlankung des Staates, Wettbewerb bei der Leistungserbringung - alles Argumente, die dafür sprechen, einen solchen Weg durchaus zu gehen. Das war im Übrigen auch der Grund, warum diese Vorgehensweisen in der Vergangenheit in der Regel von der SPD gebilligt worden sind zu Zeiten einer gemeinsamen Regierung. Die Unternehmen, ob sie nun LEG, Landgesellschaft, TAB, TIB, GfAW oder sonst anders heißen, arbeiteten in der Vergangenheit mal mehr und mal weniger erfolgreich, aber immer unter Zuhilfenahme nicht unerheblicher Landesmittel. Es ist wie immer im Leben, solange es keine Probleme gab, war alles in Butter. Doch spätestens zu dem Zeitpunkt, als der Rechnungshof in seinen Prüfberichten die ersten haushaltsrechtlichen Verstöße feststellte, beispiel
haft nehme ich hier nur den Fall der TSI, dann fingen die eigentlichen Schwierigkeiten an und man kam zum Kern des Problems. Alle Parlamentarier, alle, die einstmals der Privatisierung zugestimmt haben, mussten erkennen, dass dieser Weg durchaus auch seine Schattenseiten hat. Das werden Sie vielleicht, meine Damen und Herren von der CDU, nicht so recht zugeben wollen, weil Sie ja glauben, als Fraktion Ihre Regierung schützen zu müssen und weil man die Opposition aus grundsätzlichen Überlegungen heraus immer so wenig wie möglich wissen lassen sollte. Doch, meine Damen und Herren, lieben Kollegen, wir kommen noch an eine Stelle in der Debatte, wo Sie wirklich erkennen müssen oder ich bin vorsichtig und sage, erkennen sollten, dass es einige Grundprinzipien unserer parlamentarischen Demokratie gibt, die unabhängig davon sind, wer gerade regiert. Ich will auch eingestehen, dass es diesbezüglich durchaus auch innerhalb meiner Partei eines Lernprozesses bedurft hatte, zum einen, ich erwähnte es, im Wesentlichen die Zustimmung zu den erfolgten Privatisierungen, dann jedoch die vielen wirklichen Probleme der Landesgesellschaften in Thüringen. Ohne jetzt in aller Ausführlichkeit darauf einzugehen, was Kollege Ramelow eben schon wirklich akribisch getan hat, erinnere ich nur an die Geschichte bei der TAB, wo der Jahresabschluss zeitweise noch nicht einmal testiert wurde. Ich erinnere an die Probleme bei der Landesentwicklungsgesellschaft, als Mittel des Wohnbaulandfonds nicht zeitnah an diesen Fonds wieder zurückgeführt wurden. Aber ich erinnere auch an die beiden Gesellschaften, über deren Tätigkeit jetzt Untersuchungsausschüsse am Wirken sind, ohne damit natürlich einen Vorgriff auf deren Ergebnisse zu tun. Herr Kollege Kretschmer, es ist nicht ein Ausdruck parlamentarischer Kontrolle, dass es diese Untersuchungsausschüsse gibt, es ist traurig, dass es diese Ausschüsse gibt. Mit entsprechenden parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten hätten wir uns diesen Weg möglicherweise ersparen können.
Erst diese Erkenntnisse, meine Damen und Herren, und das Erleben, nicht genug Informationen zur Klärung aller Fragen zu bekommen, haben in uns den Schluss reifen lassen, dass an der derzeitigen Verfahrensweise in Thüringen etwas nicht in Ordnung sein kann und wohl auch nicht ist. Wie oft hat sich Herr Minister Schuster - er ist leider nicht da - genau hier an dieser Stelle auf entsprechende Anfragen, ob die nun vom Kollegen Ramelow oder sonst wem gekommen sind, was die Landesgesellschaften betrifft hinter GmbH-Recht versteckt und im Grunde überhaupt nichts zu Klärung des Sachverhalts oder zur Klärung der Fragen beigetragen. Wir, das bleibt eine Tatsache, meine Damen und Herren, das Parlament, der Souverän und der Haushaltsgesetzgeber, wir bekommen zu wenig Informationen, was, das wurde heute
auch schon gesagt, letztendlich mit öffentlichem Geld, mit Steuergeldern unserer Bürger in den Privatfirmen mit Landesbeteiligungen tatsächlich geschieht.
Für die Landesbehörden gibt es den Haushaltsplan und den Jahresabschluss. Für uns Abgeordnete gibt es die parlamentarischen Fragerechte und das Budgetrecht - ich habe heute schon den Begriff "Königsrecht" gehört - als eines der weitreichendsten Rechte, das wir als Parlament überhaupt in unserer Demokratie zur Verfügung haben. Doch bei den Landesbeteiligungen greifen diese Rechte regelmäßig nicht mehr, kommen die Abgeordneten regelmäßig nicht an Informationen zum Wirtschaften der Gesellschaften, weil sich die Landesregierung stets, und das ist eine Erfahrung, hinter Gesellschaftsrecht versteckt. Aber genau hier, meine Damen und Herren, ist die Stelle, die ich vorhin erwähnte, sollten wir etwas tiefer in die Grundsätze parlamentarischer Demokratie eindringen. Die nähere Beschäftigung mit der Materie lässt nämlich schnell erkennen, dass dies ein grundlegendes Problem aller Länderparlamente ist. Es ist in der Fachliteratur mittlerweile unbestritten, dass die Privatisierung öffentlicher Leistungen und Einrichtungen im Widerspruch zu dem verfassungsrechtlichen Gebot effektiver parlamentarischer Kontrolle steht. Die Privatisierung geht regelmäßig mit einem Verlust parlamentarischer Kontrolle einher. Das, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, stellten auch schon die Präsidentinnen und Präsidenten der Landtage in einem Papier, bei uns unter der Drucksache 3/50 zu finden, fest. Falls es jemand nicht gelesen habe, Frau Präsidentin, Sie gestatten, dass ich aus dieser Vorlage zitiere? Da heißt es unter Ziffer II: "Die Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente weisen darauf hin, dass mit der Privatisierung der Mitwirkungs- und Kontrollbereich der Parlamente eingeschränkt wird." Das ist eine Tatsachenfeststellung der Damen und Herren Präsidentinnen und Präsidenten.
Eine Erklärung für diese Tatsache ist, dass das Verhältnis zwischen dem Gesellschaftsrecht und dem Staatsorganisationsrecht des Staats weder in der Rechtsprechung noch in der Rechtslehre eindeutig geklärt sind. Aber diese Unsicherheit machen sich die jeweiligen Regierungen auch hier in Thüringen, aber nicht nur, zunutze, um Informationen über privatisierte Aufgaben von den Parlamenten fernzuhalten. Der Zweifel, ob Informationen über einen Sachverhalt gegeben werden können oder nicht, wird immer zu Lasten des Parlaments ausgelegt. Genau hier komme ich wieder auf einen Aspekt der Anwendung des Gesellschaftsrechts bei öffentlichen Aufgaben zurück.
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal zitieren aus der Drucksache 3/50. Dort heißt es unter III Ziffer 1 Buchstabe c, ich zitiere: "Das Gesellschaftsrecht ist Bundesrecht. Soweit die Länder sich der Rechtsform privater
Gesellschaften bedienen, begeben sie sich damit in das 'Korsett' bundesrechtlich vorgegebener Organisationsformen. Dadurch wird die Organisationshoheit der Länder und damit auch der Landesparlamente berührt."
Meine Damen und Herren, wissen Sie, was das bedeutet? Diesen Gedanken weitergesponnen, das bedeutet für mich, dass mit jeder Flucht in das Gesellschaftsrecht der Föderalismus in der Bundesrepublik unterhöhlt wird. Ja, ich kann sogar noch weitergehen, mit jeder Privatisierung sägen wir als Landesparlament an dem Ast, auf dem wir sitzen.
Es führt nach unserer Ansicht wirklich kein Weg daran vorbei: Eine Organisationsprivatisierung ohne die Sicherung parlamentarischer Verantwortlichkeiten wegen des Verstoßes gegen das allgemeine Demokratieprinzip gemäß Artikel 20 und 28 Grundgesetz ist unzulässig. Wer mir das auch nicht glaubt, der kann in der Drucksache 3/50 III Ziffer 3 Buchstabe b nachschauen. Ich erspare mir an der Stelle dieses Zitat.
Meine Damen und Herren, ein gutes altes Sprichwort sagt, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Das gilt auch für Informationen ans Parlament. Ich will Ihnen diesen Weg aufzeigen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, Sie werden sicher nicht verwundert sein oder vielleicht doch, ich weiß es nicht, wo dieser Weg vorgezeichnet worden ist.
Sie werden lachen, ich zitiere zum letzten Mal die Drucksache 3/50. Unter Ziffer 4 heißt es dort an dieser Stelle, und das ist mein Bezugspunkt, ich zitiere, Frau Präsidentin: "Das Parlament sollte die genannten Möglichkeiten, die parlamentarischen Rechte bei der Organisationsprivatisierung zu wahren, durch Gesetz festlegen." Lassen Sie uns doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, die vom Minister Schuster angekündigte Neustrukturierung oder Neuorientierung der Landesgesellschaften dazu nutzen, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. Was hindert uns daran, auf diese Weise beispielsweise bei der Landesentwicklungsgesellschaft zu beginnen, deren Geschäftsfelder ohnehin neu definiert oder neu zugeschnitten werden sollen, oder auch bei der Thüringer Aufbaubank, wobei es da schon wieder etwas schwieriger ist, das will ich gern zugestehen. Aber vergessen Sie doch bitte einmal, dass ich hier als Oppositionspolitiker vor Ihnen stehe. Ich weiß, das fällt schwer, mir im Übrigen auch. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht hier um uns selbst. Es geht nicht um die Regierung, es geht um unser ureigenstes Selbstverständnis als Parlament schlechthin. Ich weiß, das ist kein einfacher Prozess, doch vielleicht sollten oder können wir an dieser Stelle in Thüringen auch einmal der Vorreiter sein, ein positiver Vorreiter.
Der von uns vorgelegte Antrag ist dazu ein erster Schritt. Die entsprechende parlamentarische Initiative dazu wird folgen, denn es bleibt eine unumstößliche Feststellung, dass die Thüringer Landesregierung, aus welchem Kalkül auch immer, die Parlamentarier nicht umfassend über die Aktivitäten und die wirtschaftliche Lage der Unternehmen mit Landesbeteiligung informiert bzw. zu informieren gedenkt. Natürlich lasse ich mich gern vom Gegenteil überzeugen, Herr Kollege Kretschmer. Die beste Möglichkeit dazu haben Sie gleich anschließend, indem Sie nämlich unseren heutigen Antrag annehmen und die Regierung die geforderten Informationen liefert.
Zum Abschluss, meine sehr verehrten Damen und Herren, noch ein paar Bemerkungen zum Antrag selbst. Natürlich können wir nicht die schutzwürdigen Interessen Dritter außer Acht lassen. So beziehen sich auch die geforderten Berichts- und Informationspflichten nur auf Gesellschaften mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Landes. Um einer rechtlichen Diskussion mit ungewissem Ausgang aus dem Wege zu gehen, wurden andere Beteiligungsverhältnisse bewusst außen vor gelassen, auch wenn die Parlamentspräsidentinnen und -präsidenten in besagter Entschließung zu Recht darauf verweisen, dass sich private Dritte ja durchaus - in Kenntnis der Kontrollrechte des Parlaments - auf die Zusammenarbeit mit dem Staat einlassen. Diese Debatte ist im Übrigen auch äußerst aktuell im Hinblick auf die Diskussion der Prüfrechte der Rechnungshöfe bei den Beteiligungen des Mitteldeutschen Rundfunks.
Meine Damen und Herren, zusammenfassend: Die Neustrukturierung der Thüringer Fördergesellschaften sollte für uns Anlass genug sein, die Kontrollrechte und -möglichkeiten zu stärken, die letztendlich dazu dienen, Offenheit und Transparenz parlamentarischer Demokratie zu dokumentieren und nicht zuletzt, dass die Mittel der Steuerzahler, unserer Bürger, so effizient wie möglich eingesetzt werden. Ich frage mich, wer dagegen eigentlich etwas haben kann? Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich muss jetzt aufpassen, dass ich nicht zu viel auf den Herrn Abgeordneten Ramelow reagiere, sondern mich am Thema festhalte. Herr Ramelow, Ihre Rede war das
Herr Höhn, ich gebe Ihnen vollkommen Recht, es gibt Grundprinzipien, die behält man bei, unabhängig von politischen Mehrheiten. Die Bundesregierung kommt jetzt nicht im Traum auf die Idee, die Treuhandanstaltunterlagen dem Bundestag zur Verfügung zu stellen. Damals war sie in der Opposition, jetzt ist sie in der Regierungsverantwortung. Ich glaube auch nicht, dass Entscheidungen bei der Deutschen Bahn AG und bei der Telekom im Bundestag beraten werden, sondern das wird in Gremien der Bahn AG, im Vorstand und im Aufsichtsrat und in den Gremien der Telekom beraten.
Wir können ja die ganze Sache auch auf Thüringen runterbrechen. Welcher SPD-Landrat gibt Kreditentscheidungen seiner Sparkasse in den Kreistag?
Die Sparkassen sind in kommunaler Gewährträgerschaft. Das ist eine öffentliche Einrichtung und trotzdem stellt euch das doch einmal vor, jede Kreditentscheidung wird öffentlich auf dem Marktplatz in einer öffentlichen Sitzung des Kreistages ausgetragen.
Was denkt ihr denn, was kommunale Gewährträgerschaft von Sparkassen bedeutet, vor allem nach der Brüsseler Entscheidung?