Protocol of the Session on October 11, 2001

(Beifall bei der PDS, SPD)

Es ist aus der Sicht meiner Fraktion

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Land- wirtschaft, Naturschutz und Umwelt)

moralisch eben nicht vertretbar, Herr Sklenar, sich auf den Standpunkt zurückzuziehen, eine solche Funktionsbestimmung sei bei der politischen Bewertung völlig zu vernachlässigen. Solch eine Position, meine Damen und Herren, verwundert mich im Übrigen durchaus bei Ministerpräsident Vogel, denn er gehört ja gerade nicht zu denjenigen, die für politische Symbolik nicht empfänglich wären. Und unsere Kritik, Herr Scherer, richtet sich nicht gegen die 800 Mitarbeiter des Verwaltungsamts. Wer das herausgehört hätte aus den Reden von Frau Bechthum oder von mir, der muss taub sein.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Doch nun zu Ihrem Gesetzentwurf: Meine Damen und Herren der Landesregierung, Sie wollen Ihr "politisches

Ding" in einer Art und Weise "durchziehen", die dem Willen des übergeordneten Bundesgesetzgebers eigentlich widerspricht, und ich wundere mich, wie Sie hier vorn diesen Bundesgesetzgeber noch zur Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs nutzen können. Ich denke, ich kann dies widerlegen, denn der Bundesgesetzgeber hat im Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz vorgesehen, dass für die Eintragung der Lebenspartnerschaft das Wohnortprinzip bzw. das Prinzip des gewöhnlichen Aufenthalts gelten soll. Dieses Ergänzungsgesetz ist natürlich noch nicht in Kraft, aber es hat Indizwirkung. Und Sie, meine Damen und Herren der Landesregierung, machen Folgendes: In § 5 des Entwurfs verpflichten Sie kreisfreie Städte und Landkreise zur Mitteilung an verschiedene Standesämter, entweder an das Standesamt, das das Familienbuch der Eltern führt, an das Standesamt, das das Familienbuch der Vorehe führt oder an das Standesamt, wo die Geburt desjenigen eingetragen ist. Gerade bei der ersten Variante stellt sich für mich die Frage: Halten Sie, meine Damen und Herren der Landesregierung, Menschen, die sich für eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft entscheiden, für unmündig oder wie erklärt sich solch eine Regelung? Das ist mir auch in Ihren Ausführungen zur Begründung, Herr Scherer, nicht klar geworden.

(Beifall bei der PDS)

Sie haben im Gesetzentwurf damit geantwortet, dass - ehrlich gesagt, mir seltsam anmutenden Begründungen - diese Regelung wegen des Schutzgebots aus Artikel 6 Grundgesetz notwendig sei. Sie rechtfertigen Ihre Weigerung, die Eintragung in den Standesämtern am Wohnort oder Aufenthaltsort der Betreffenden zuzulassen, mit dem Hinweis auf diesen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie. Aber, meine Damen und Herren und Herr Scherer, Sie haben in Ihrer Begründung das selbst widerlegt. Bei genauerem Hinsehen spricht nämlich der Schutz nicht gegen das Konzept der eingetragenen Lebenspartnerschaft und Sie haben selbst dargestellt - ich sage leider oder nur -, dass eine Registrierung nur möglich ist und keine Heirat. Gerade das stellt doch eigentlich schon klar, dass es keine Gleichstellung ist von Ehe und Familie und der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Aus diesem Grund, muss ich dazu sagen, ist auch der besondere Schutz der Familie bzw. der Ehe nicht in Gefahr. Diese so genannte Institutsgarantie für Ehe und Familie sei dann betroffen, und da möchte ich das Bundesverfassungsgericht zitieren: "... wenn die den Kern des Ehe- und Familienrechts bildenden Vorschriften namentlich des Bürgerlichen Rechts wesentlich umgestaltet oder aufgehoben werden." Doch das ist nicht der Fall. Außerdem, meine Damen und Herren, spricht das Bundesverfassungsgericht eben nicht davon, dass die Ehe eine ausschließliche Monopolstellung haben sollte. Das heißt aber auch in unseren Augen, es ist rechtlich völlig unproblematisch, wenn neben die Ehe eine weitere zivilrechtliche Form des partnerschaftlichen Zusammenlebens tritt, die dann selbstverständlich entsprechende Änderungen des Personenstandes nach sich ziehen müssen. Für solche Personenstandsan

gelegenheiten sind nach der bisherigen Systematik durchaus die Standesämter, nicht nur durchaus, sie sind zuständig, und das geben Sie mit Ihrer sehr komplizierten Melderegelung an die Standesämter zu. Und eines muss ich Ihnen auch sagen: Durch diese komplizierte Melderegelung fallen natürlich bei den Betroffenen, die sich eintragen bzw. registrieren lassen wollen, erheblich mehr Kosten an als bei denjenigen, die eine Ehe eingehen, und das nenne ich eben auch Schlechterstellung.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Außerdem heißt es in Ihrer Gesetzesbegründung: "Die Lebenspartnerschaft stellt nach der Begründung des Lebenspartnerschaftsgesetzes eine familienrechtliche Beziehung der Lebenspartner her und löst damit eine Änderung des Familien- und Personenstandes aus." Da frage ich mich, warum nicht auf den zuständigen Standesämtern der Orte, wo die Betroffenen wohnen? Die Festlegung, dass Kreise oder kreisfreie Städte entscheiden sollen, wo diese Eintragung durchgeführt wird, das ist für mich ein Systembruch. Und dies nur, um ihre subjektive politische Meinung über das Verhältnis von Ehe und Lebenspartnerschaft ganz einfach durchhalten zu können. Meine Damen und Herren, bei heiklen Themen ist ein Blick über den Tellerrand eines Landes in andere Staaten hinaus wohltuenderweise sehr nützlich. Bei diesem Thema...

(Zwischenruf Abg. T. Kretschmer, CDU: Wieso ist das Thema heikel?)

Doch, für Sie ist es ein heikles Thema, deswegen winden Sie sich ja so, Herr Kretschmer, um hier die Standesämter nicht festlegen zu müssen.

(Beifall bei der PDS)

Herr Kretschmer, wenn Sie nämlich einmal einen Blick nach Dänemark werfen würden und die dortigen praktischen Erfahrungen in Sachen eingetragener gleichgeschlechtlicher Partnerschaft sich anschauen würden, dann hätten Sie festgestellt, dass dort 1989 schon als erstem Land die Möglichkeit bestand, eine Eintragung von schwulen und lesbischen Paaren vornehmen zu können. Die eingetragene Partnerschaft in Dänemark ist schon 1989, vor 12 Jahren, so gefasst worden, dass die Vorschriften des Ehe- und Familienrechts mit Ausnahme auch weniger Bestimmungen allerdings auf die gleichgeschlechtliche Partnerschaft übertragen wurden. Die Entwicklung nach 1989 in Dänemark hat gezeigt, dass die Schaffung der eingetragenen Partnerschaft ein richtiger Schritt war. Die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften führte nämlich zu einer deutlich höheren Akzeptanz dieser Lebensform in der Gesellschaft selbst. Dieser gesetzgeberische Schritt trug deutlich auch zum Abbau von Benachteiligungen und Vorurteilen bei, und mehr noch, wegen dieser positiven Erfahrungen in den letzten Jahren wurden die Regelungen in Dänemark zur eingetragenen Lebenspartnerschaft ausgeweitet. 1999 ist in einem

Gesetz festgeschrieben worden, dass es unter bestimmten Voraussetzungen schwulen und lesbischen Paaren auch möglich ist, ein gemeinsames Sorgerecht zu erhalten oder auch Kinder zu adoptieren. Und genau das muss Ziel einer humanen Politik in einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft sein, wie wir es sind, nämlich allen ein selbstbestimmtes und von Benachteiligungen freies Leben zu ermöglichen.

(Beifall Abg. Nothnagel, PDS)

Es ist ja nicht nur Dänemark, das diese Regelungen schon lange hat und gute Erfahrungen damit hat, sondern neben Dänemark gehören die nordischen Länder dazu, aber auch Belgien oder die Niederlande. Und auch in anderen Bundesländern wurde mit den Ausführungsgesetzen in vielen Fällen der Eintragungsort festgelegt, nämlich das Standesamt, bestimmt nach dem Wohnortprinzip. Für die Eintragung in den Standesämtern haben sich folgende Bundesländer entschieden: Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt. Und für die Zuständigkeit der Wohnortgemeinde, die in diesen Fällen auch die Standesämter bestimmen, haben sich zudem Hessen und das Saarland entschieden. Bisher, seit dem 1. August, wurden in diesen Ländern, meine Damen und Herren, keine negativen Erfahrungen gemacht. Im Gegenteil, in Berlin sollen über die notwendigen Landesregelungen hinaus auch für die Bereiche Bestattungsrecht, gemeinsame Wohnungsberechtigung, Landesbeamtenrecht und auch die Mitgliedschaft in Versorgungswerken Gleichstellungsregelungen für schwule und lesbische Paare festgeschrieben werden. All diese Länder, all diese Bundesländer, die die Eintragung der Lebenspartnerschaften auf den Standesämtern vorgesehen haben, sehen, anders als die Thüringer Landesregierung, in dieser Personenstandsangelegenheit eben nicht das Problem mit der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Artikel 74. Das Land darf entsprechende Regelungen schaffen. Sie wollen es aus politischen Gründen eigentlich nicht und deshalb hat sich Herr Scherer hier an diesem Pult vorhin auch noch einmal so sehr gewunden in seiner Begründung, wie denn die Bundesregelungen auszulegen sind. Ich denke, so diskriminieren Sie Thüringer Bürgerinnen und Bürger. Dass die Länder in Sachen Festlegung der Zuständigkeit im Moment noch frei sind, ergibt sich daraus, dass das Bundesverfassungsgericht in Kenntnis der fehlenden Regelungen auf Bundesebene das Lebenspartnerschaftsgesetz für vollziehbar erklärt hat. Und auf dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind Sie gar nicht eingegangen, denn dann hätten Sie selbst feststellen müssen, selbst wenn später - theoretisch natürlich gesehen - eine Thüringer Standesamtsregelung nicht mit einer endgültigen Bundesregelung konform wäre, dann würden Artikel 31 und Artikel 74, nämlich Vorrang des Bundesrechts vor Landesrecht, greifen. Aber das hat das Bundesverfassungsgericht auch festgestellt, die geplante Bundesregelung sieht eigentlich die Eintragung, zumindest das, was im Ergänzungsgesetz vorgesehen ist, in

den Standesämtern vor.

Meine Damen und Herren - und Herr Köckert hat das das letzte Mal hier gesagt -, Sie hatten bei der Beratung unseres Antrags behauptet, Sie hätten das Landesverwaltungsamt als Eintragungsort aus ganz rein formalen Gründen erst einmal vorläufig festgelegt. Die Übertragung der Aufgaben an die Standesämter könne wegen der Landesverfassung sowieso nur per Gesetz gemacht werden. Nun haben Sie ein solches Gesetz vorgelegt, meine Damen und Herren, aber die Übertragung an die Standesämter, was Sie vor einem Monat oder vor drei Wochen noch so dargelegt haben, dass es doch kommen könnte, die erfolgte in diesem Gesetzentwurf nicht. Dies alles, meine Damen und Herren, steht im Gegensatz zu den Ratschlägen Thüringer Standesbeamter. In der TLZ war im September in einem Artikel zu diesem Thema auch eine Äußerung einer Standesbeamtin von Dingelstädt im Eichsfeld nachzulesen. Sie sagte, sie werde die Hochzeit von gleichgeschlechtlichen Paaren ebenso feierlich vollziehen wie eine übliche Trauung.

Und, Herr Scherer, fortbilden müssen sich die 180 Standesbeamten sowieso in regelmäßigen Abständen. Es kommt nur darauf an, welchen Inhalt diese Fortbildung trägt. Und eins muss ich Ihnen auch sagen, wenn Sie in Ihrem Gesetz nicht so eine komplizierte Melderegelung hätten und dieses Gesetz nicht so kompliziert aufgebaut hätten, dann wäre auch die Eintragung und die Fortbildung der 180 Standesbeamten nicht so kompliziert. Das würde dann auf Ihr Konto gehen.

Alles in allem, meine Damen und Herren, zeigt sich, dass sich die Damen und Herren der Landesregierung, aber auch der CDU-Fraktion - das haben auch noch mal, Herr Kretschmer, die Zwischenrufe hier gezeigt -, motiviert durch ihr Weltbild zu rechtlichen Konstrukten, deren Sinn die normalen Verwaltungsbediensteten vor Ort nicht nachvollziehen können, hinreißen lassen. Deshalb bitte ich Sie, es wäre nicht schlecht, wenn Sie wieder einmal Tuchfühlung mit der Realität aufnehmen würden und die heißt eindeutig: Eintragung auf dem Standesamt.

(Beifall bei der PDS)

Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Fiedler, CDUFraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie werden es gleich hören, Frau Kollegin, was jetzt kommt - ich schaue hier nach links zur Frau Kollegin Ellenberger.

Meine Damen und Herren, ich verstehe die Aufgeregtheit überhaupt nicht, die hier von dem einen oder ande

ren an den Tag gelegt wird.

(Zwischenruf Abg. Ellenberger, SPD: Dann sollte das nicht provoziert werden.)

Sie vielleicht. Von uns hat es niemand provoziert. Es ist in der letzten Lesung auf die Dinge eingegangen worden, ob vom Innenminister, vom Ministerpräsidenten - heute hat der Staatssekretär dazu die Dinge noch einmal benannt. Es liegen uns hier zwei Anträge vor, der eine von der PDS-Fraktion in Drucksache 3/1718. Es ist so, hier sind einfach geschichtliche Dinge verwendet worden. Ich will darauf nicht noch einmal eingehen, weil es einfach müßig wäre, das immer wieder zu sagen. Es ist ein Amt gewählt worden, nachdem die Bundesregierung - vielleicht mit etwas heißer Nadel gestrickt - den Gesetzentwurf vorgelegt hat. Ich glaube, die Welt wäre nicht zusammengebrochen in der Bundesrepublik Deutschland, wenn das Gesetz noch ein paar Wochen länger gedauert hätte. Da wäre auch nichts passiert. Ich verstehe auch die Aufgeregtheit hier im Lande nicht oder zumindest, wie es sich hier teilweise darstellt. Hier wird niemand diskriminiert. Ich will das ausdrücklich noch einmal - jedenfalls für die CDUFraktion - sagen, wir akzeptieren die Entscheidung, wenn sich Menschen zu gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft entscheiden. Aber die Umsetzung möge dann in dem normalen Rahmen, wie er denn notwendig ist und vom Grundgesetz oder den einschlägigen Gesetzen gedeckt ist, erfolgen.

Nun haben wir das Bundesgesetz, was teilweise noch im Vermittlungsausschuss liegt, und wir denken, dass es dort hoffentlich nicht mehr allzu lange liegt, damit es dann zu entsprechenden Regelungen kommt. Es ist im Freistaat Thüringen geregelt, dass die Eintragung im Landesverwaltungsamt durchgeführt werden kann. Wir haben die Zahlen gehört. Es gibt mittlerweile 13 Anmeldungen. Meine Damen und Herren, dramatisieren wir doch nicht die Welt, als ob es im Freistaat Thüringen nichts Wichtigeres gäbe, als sich mit diesem Problem zu beschäftigen.

(Beifall bei der CDU)

Es sind einige Punkte hier dargelegt worden, gerade auch von Frau Nitzpon. Hier wird immer wieder Diskriminierung zu unterstellen versucht. Ich weise es noch einmal ausdrücklich zurück.

(Beifall bei der CDU)

Sie können es noch so oft wiederholen mit Ihrer Diskriminierung. Wir machen das nicht und wir tun das auch nicht. Nun haben Sie ausgerechnet - wahrscheinlich, weil sie aus dem Eichsfeld kommt - noch eine Standesbeamtin aus dem Eichsfeld genommen, eine von 180 Standesämtern, ja meine Herren, wir sind ein freies Land, da kann jeder seine Meinung äußern und kann die auch darlegen. Ich denke, im Gesetzentwurf, so wie er hier vorliegt - und Kollege Schemmel, Sie haben ja auch auf einige Punkte

hingewiesen, auf § 5, das ist von beiden Seiten gekommen, wo man sich diese Dinge noch einmal betrachten muss - ich denke, es liegt hier ein Vorschlag vor, der durchaus überlegenswert ist, ich sage, durchaus überlegenswert. Es gibt verschiedene Varianten, die dort möglich sind, u.a. ist Ihnen sicher nicht entgangen, dass in der Alternative auch steht, dass z.B. Hessen das an die Gemeinden gegeben hat. Aber genauso gut hat der Freistaat Bayern, der uns ja in vielen Punkten ein großes Vorbild ist, weil es eben ein hervorragendes Land ist... Bitte?

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Denken Sie dann auch beim Punkt 11 dran.)

Es gibt auch Zwischenfragen, die hier angedeutet werden. Gestatten Sie, Herr Abgeordneter Fiedler? Kollege Ramelow steht hier am Mikrofon.

Herr Kollege Fiedler, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie gerade gesagt haben, dass in diesem Land und dass Sie froh sind, dass es so ist, jeder seine Meinung laut und deutlich sagen darf?

Na selbstverständlich, wir sind doch schließlich in einem freien Lande. Wir sind doch froh, dass, seitdem wir aus der DDR der Bundesrepublik - Gott sei Dank - beigetreten sind, das jetzt endlich so ist. Man muss aber die Meinung des Einzelnen nicht von jedem akzeptieren, sondern man muss sich damit verbal auseinander setzen. Da sind wir uns doch einig, Herr Kollege Ramelow. Sehen Sie, wir sind uns doch wirklich manchmal sogar einig, wenn es um die Demokratie geht, aber nicht, wenn es darum geht - da kommen wir heute vielleicht noch drauf mit den tausend Gründen. Das will ich aber jetzt nicht vermischen, sonst kommt die Polemik wirklich hier hinein und die will ich nicht.

Es gibt die Alternative in Hessen und in anderen Ländern und es gibt die Alternative des Freistaats Bayern. Bisher haben wir dort nicht die schlechtesten Regelungen gehört, wo es auch möglich ist, dass die Registrierung bei den Notaren vorgenommen wird. Und ich kann dort keine Diskriminierung erkennen.

Wir lehnen also den PDS-Antrag in Drucksache 3/1718 ab und beantragen, dass der Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen wird. Dort haben wir genügend Gelegenheit, mit Ruhe alle die Dinge noch einmal zu beleuchten. Ich würde mir wünschen, dass in der Zwischenzeit der

Bundesrat aktiv wird und aus dem Vermittlungsausschuss die entsprechenden Dinge herauskommen. Wir wissen, es besteht die Möglichkeit, dass im Landesverwaltungsamt - ich habe mir berichten lassen - mit Würde das Ganze dort durchgeführt wird und da gibt es keine Diskriminierung. Jetzt erinnere ich noch mal an die 13 Möglichkeiten, die bisher beantragt wurden, und da sollten wir mit Ruhe die Dinge angehen und im Innenausschuss uns der Beratung widmen und dann das ins Plenum zurückbringen. Schönen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Redemeldungen? Frau Bechthum, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte noch etwas zur Problematik "Gauforum und Homosexuelle" sagen. Ich wurde persönlich von Herrn Staatssekretär angegriffen und werde mich hier auch zu wehren wissen.

(Unruhe bei der CDU)

Meine Fraktion hat von einem Mitarbeiter, der es wohl sehr gut wissen müsste und weiß, einem Mitarbeiter der Gedenkstätte Buchenwald, noch mal Informationen zu diesem Gauforum eingeholt. Ich kann die Ihnen hier fast wörtlich nennen.

Das Gauforum - die Grundsteinlegung war 1936 - ist nie ganz fertig geworden, das stimmt. Es war aber die Zentrale der NSDAP für Thüringen. Und hier - das hat er extra betont - saßen die geistigen Urheber und Wegbereiter der Verfolgung, auch der Homosexuellen. Und genau so ist das auch in der Bundesrepublik bekannt. In dieser Zeit wurden nach der Haft aufgrund des § 175 Homosexuelle ins Lager - und hier Buchenwald - durch die Gestapo oder durch die Kriminalpolizei deportiert. Von 1940 an hatte Himmler befohlen, dass Homosexuelle, wenn sie ein zweites Mal ertappt wurden, gleich ins Lager eingewiesen wurden.

Es ist richtig, dass direkt keine Homosexuellen von dem Gauforum aus in das Lager geschickt wurden. So hat das auch keiner aufgefasst und Frau Nitzpon hat das auch schon ganz richtig gesagt. Aber es ist eine absolute Instinktlosigkeit - das wurde auch gesagt von den Mitarbeitern von Buchenwald -, wenn man diese ehemalige verantwortliche Machtzentrale für die Verfolgung von Homosexuellen als Ort der Eintragung der Lebenspartnerschaft bestimmt. Und, Herr Staatssekretär Scherer, es ist einfach unter der Gürtellinie, was Sie hier sagen: "Taschenspielertricks der Bundesregierung". Das ist einfach ungeheuerlich. Ich habe von Anfang an, von der Wende an, diese ganze Problematik der Homosexuellen mit verfolgt. Es hat mich erst auch weniger berührt, aber dann wurden wir ja darauf auch vorbereitet, welche Diskriminierung hier vor