Protocol of the Session on June 15, 2001

Meine Damen und Herren, natürlich sehen wir noch ein anderes Problem in diesem Zusammenhang. Während die Ausbildungsumlage für den Krankenhausbereich über den

Tagessatz mit der Krankenkasse abgerechnet wird, wird im Altenheimbereich mit der Pflegekasse verhandelt und die Mehrkosten gehen, wie bereits gesagt, zu Lasten des Bewohners.

Sehr geehrte Damen und Herren, bei diesem Thema komme ich nicht umhin, einige Anmerkungen zur Pflegequalität zu machen. Dabei geht es mir nicht so sehr um den Gesetzentwurf bzw. das Gesetz zur Qualitätssicherung der Bundesregierung. Bei aller Notwendigkeit dieses Gesetzes ist doch festzuhalten, dass es in Thüringen eine gute Zusammenarbeit von staatlicher Heimaufsicht und Selbstverwaltung gibt. Heimaufsicht, Medizinischer Dienst und Pflegekassen arbeiten eng zusammen und das sieht das Gesetz ja auch vor. Leider musste diese Zusammenarbeit in jüngster Zeit auch bei anlassbezogener Prüfung bewiesen werden. Ich denke aber, dass diese Skandalnachrichten nicht die tatsächliche Situation in der Pflegelandschaft Thüringen widerspiegeln. Es sollte aber genau hinterfragt werden, wo die Ursachen für diese Geschichten, auch in der Presse, zu sehen sind, und darüber gesprochen werden.

Meine Damen und Herren, das Berufsbild Altenpflege, so sagen Fachleute, hat im Osten ein besseres Image und einen höheren Stellenwert als im Westen, um auf Frau Bechthum zu sprechen zu kommen, das ist so. Mit anderen Worten, Frau Arenhövel, darauf können wir doch stolz sein. Wir haben hier in Thüringen auch das Know-how für diese Ausbildung. Das muss ich einmal so sagen. In Thüringen werden gute Pflegefachkräfte ausgebildet. Deshalb und weil in Teilen Bayerns offensichtlich ein Pflegenotstand zu verzeichnen ist, werden eben auch Fachkräfte abgeworben. Mit anderen Worten, die Tarifgebundenheit lässt nach. Und ist es möglich, dass teilweise Personalknappheit zu verzeichnen ist, die aus Pflegesatzverhandlungen resultiert. Sind Personalkosten auch tarifgebunden und künftig nicht mehr refinanzierbar, trotz oder gerade wegen des wachsenden Pflegeumfangs?

Meine Damen und Herren, wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass es eine hohe Fluktuation in der Altenpflege gibt. 75 Prozent der hier Beschäftigten sind Frauen. Die Belastung im Beruf ist sehr hoch. Junge Frauen scheiden eben auch aus Gründen der Schwangerschaft oft aus. Was ich jetzt sage, das ist gar nicht ironisch. Ihr Ministerium, Herr Minister, sollte möglicherweise einen Erfahrungsaustausch anregen, wie Sie es geschafft haben, als familienfreundliche Behörde ausgezeichnet zu werden. Ich meine das sehr ernst an dieser Stelle. Überlegungen in dieser Hinsicht müssen angestellt werden.

Meine Damen und Herren, die Qualifizierung und Weiterbildung von Pflegefachkräften wird ausreichend angeboten. Das haben Sie auch gesagt. Nach Empfehlungen des TMSFG sollten es 20 Stunden pro Jahr sein. Jetzt passiert aber etwas anderes in dem Bereich. Allerdings ist die Weiterbildung nur für examiniertes Fachpersonal Pflicht, also für die 50 Prozent. Und die anderen 50 Prozent? Das ist für mich eine paradoxe Situation. Mit diesen Aufzählun

gen wollte ich auf Probleme hinweisen, die bei der Personalentwicklung zu berücksichtigen sind. Die Altenpflege ist für den letzten Lebensabschnitt eines Menschen, eines Pflegebedürftigen, von größter Bedeutung. Deshalb ist die Frage nach der Qualität der Pflege eben so wichtig. Altenpflege wird heute vor dem pflegewissenschaftlichen Hintergrund betrieben mit verschiedenen Pflegemodellen. Das Berufsbild Altenpflege ist anders gelagert mit Betreuung und Grundpflege als das Berufsbild Krankenpflege, wo Krankheitsbilder und Behandlungspflege dominieren.

Meine Damen und Herren, am Schluss noch eine Problematik, die ich hier ansprechen möchte, die aber auch eine Rolle spielen wird. Mit der Einführung DRG's ab 2003 ist zu erwarten, dass die durchschnittliche Verweildauer im Krankenhaus auf sechs bis acht Tage abgesenkt wird, was zu einer weiteren Belastung der ambulanten Pflege führen wird und zu einer Verschiebung der Krankenkassenleistungen aus dem SGB V hin zu einem steigenden Bedarf nach SGB XI. Diese Entwicklung wird die nicht dynamisierte Pflegeversicherung zusätzlich belasten. Ich frage in diesem Zusammenhang und an dieser Stelle: Wie sind wir darauf vorbereitet und gibt es vorausschauende Modelle, die eine sichtbare vorprogrammierte Situation in Zukunft entschärfen können? Ich bedanke mich.

(Beifall bei der PDS)

Herr Staatsekretär Maaßen hat als Nächster das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir noch einige ergänzende Bemerkungen zu den Redebeiträgen, die hier zu diesem Thema geleistet worden sind. Ich möchte zunächst einmal auch unterstreichen, was die Frau Abgeordnete Dr. Fischer vorhin ausgeführt hat. Die Pflegeversicherung, die Einführung der Pflegeversicherung hat sicherlich für ganz Thüringen und für die ganze Bundesrepublik Deutschland einen erheblichen Qualitätssprung gebracht. Wir können die älteren Menschen sehr viel besser versorgen. Das geht natürlich Hand in Hand mit einer Kontrolle, die notwendig geworden ist, damit der hohe Standard einer qualitativ hochwertigen Pflege auch gehalten werden kann. Das hat, ich sage das mit aller Vorsicht und ich möchte das nicht missverstanden wissen, was ich hier gesagt habe, ich will es auch nicht in der Öffentlichkeit breittreten, aber es hat dazu geführt, bedauerlicherweise, dass wir in drei Einzelfällen in diesem Jahr erstmalig eine Aufkündigung von Versorgungsverträgen durch die Pflegekassen feststellen mussten und in drei verschiedenen Heimen dann, ich sag das auch einmal mit aller Vorsicht, uns genötigt sahen, die Staatsanwaltschaft einzuschalten und sie um Ermittlungen zu bitten, ob durch diese Fälle von Pflegefehlern nicht sogar strafbare Handlungen begangen worden sind. Das ist bedauerlich. Es bleibt aber dabei, dass es, Gott sei Dank,

nur Einzelfälle sind, und es beweist auch das, was die Abgeordnete Frau Dr. Fischer gesagt hat: Unsere Heimaufsicht im Zusammenhang mit dem Medizinischen Dienst der Pflegekassen funktioniert, und wir freuen uns darüber, dass es möglich ist, dass wir die Kontrolle über das Niveau der Pflege behalten können. Das möchte ich hier an dieser Stelle einmal ganz deutlich sagen. Ich bin nicht befriedigt darüber, dass es drei Fälle bei uns gegeben hat, aber es zeigt einerseits, dass wir reagieren können, und andererseits hoffe ich, dass es bei diesen Einzelfällen bleibt und wir künftig solche Fälle nicht mehr feststellen müssen.

Und noch eines bitte ergänzend zu meinen Ausführungen von vorhin, zur Umlage. Wir, die jetzige Landesregierung und alle früheren Landesregierungen, haben immer zu dieser Umlage gestanden. Diese halten wir für eine notwendige Maßnahme. Ich muss aber darauf aufmerksam machen, wenn, wie geplant, das Altenpflegegesetz des Bundes am 1. August in Kraft getreten wäre, dann könnten wir auf der Basis unseres geltenden Thüringer Gesetzes keine Altenpflegeumlage mehr erheben, sondern die Umlage wäre dann nach der neuen gesetzlichen Regelung des Bundes, die die gesetzliche Regelung des Landes ablöst, nur möglich gewesen, wenn wir zuvor einen Pflegenotstand ausgerufen hätten, festgestellt hätten. Dann hätten wir sagen können, wir können diese Umlage fortsetzen. Das wäre die Situation gewesen. Nun wird am 1. August das Bundesaltenpflegegesetz nicht in Kraft treten aus den schon genannten Gründen, und deswegen mussten wir reagieren und deswegen die Ankündigung, dass es eine Änderung des Thüringer Altenpflegegesetzes zum 1. September gibt. Ansonsten wäre das gesamte Thüringer Altenpflegegesetz durch das Bundesgesetz abgelöst worden und hätte nur noch für eine Übergangszeit eine Bedeutung gehabt. Jetzt müssen wir aufgrund dieser Lage, weil das noch fortgilt, eine Änderung vornehmen hinsichtlich der nicht mehr durchführbaren Umlage. Das vielleicht noch einmal zur Ergänzung dessen, was hier gesagt wurde.

Ich möchte noch ganz zum Schluss sagen: Auch wir haben natürlich Sorge, und das habe ich auch zum Ausdruck gebracht, ob wir die hohe Zahl der Auszubildenden halten können. Deswegen müssen wir das beobachten. Die Umlage hat, auch wenn man sie in manchen Kreisen bekämpft hat, immerhin dazu geführt, dass wir in der Regel in jedem Ausbildungsjahr mehr als 300 neue Auszubildende in die Ausbildung genommen haben. Insofern hat die Umlage doch etwas bewirkt. Aber, wie gesagt, es ist leider nicht so, dass wir das aufgrund der geltenden Lage hier in Thüringen fortsetzen können und wir werden uns bemühen, Ihnen alsbald den Gesetzentwurf vorzulegen, so dass wir uns dann nach der Sommerpause über das weitere Vorgehen unterhalten können. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen kann ich jetzt nicht sehen. Wir schließen die Aussprache und kommen zur Abstimmung. Es ist Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit von der PDS-Fraktion beantragt worden. Darüber werden wir jetzt abstimmen. Wer für die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit votieren will, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist dagegen? Stimmenthaltungen? Der Antrag ist mit einer ziemlich großen Mehrheit abgelehnt. Damit ist die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 20 beendet und wir kommen zu Tagesordnungspunkt 21

Bericht über die Erfahrungen mit der Anwendung des Thüringer Rundfunkgesetzes Beratung des Berichts der Landesregierung - Drucksache 3/1485 - auf Verlangen der Fraktion der PDS dazu: Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/1540

Frau Abgeordnete Nitzpon war mir hier gemeldet.

Ja, aber ich sehe der Herr Staatssekretär möchte zunächst reden.

Sie wollen vorher. Ich habe Sie nicht gesehen. Sie sitzen so versteckt da in der Ecke, Entschuldigung, Herr Staatssekretär. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, am 2. Oktober 1990 stellte der DDR-Rundfunk seine Sendungen ein. Am 3. Oktober 1990 sendete auf den alten Frequenzen die, wie sie damals hieß, Einrichtung nach Artikel 36 des Einigungsvertrages, so hieß diese Interimsanstalt. Im Jahr 1991 wurde dann eine duale Rundfunkordnung für Thüringen etabliert. Die maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen dazu sind bis heute, wie Sie wissen, der MDR-Staatsvertrag, der Rundfunkstaatsvertrag der Länder und das Thüringer Rundfunkgesetz. Damit haben wir nach einer fast 60-jährigen Phase der Unterdrückung freier Medien die Grundlage für die nach Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes garantierte Rundfunkfreiheit geschaffen. In der Revisionsklausel des § 63 Thüringer Rundfunkgesetz ist fixiert, dass die Thüringer Landesregierung alle vier Jahre dem Landtag einen Bericht über die Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes vorlegt. Dabei soll die Landesregierung auch zur Notwendigkeit von Gesetzesänderungen Stellung nehmen. Durch die Drucksache 3/1485 vom 29. März 2001 haben wir dem Landtag den entsprechenden Bericht über die Erfahrungen

mit der Anwendung des Thüringer Rundfunkgesetzes übermittelt. Wesentliche Kernaussagen, und auf die beschränke ich mich hier, des Berichtes sind:

1. Das duale Rundfunksystem hat sich in Thüringen gut entwickelt und ist konsolidiert.

2. Die Thüringer verfügen über eine innovative und lebendige Bürgerrundfunkstruktur.

3. Die audiovisuellen Medien in Thüringen entwickeln sich zunehmend zu einem Wirtschaftsfaktor.

4. Thüringen wird in der Öffentlichkeit immer stärker als Kindermedienland wahrgenommen.

(Beifall bei der CDU)

Bevor ich auf ein paar Einzelfragen des Berichts noch eingehe, möchte ich betonen, dass es in diesem Bericht nicht darum geht, konkrete Formulierungsvorschläge für Gesetzesnovellierungen vorzunehmen, sondern der Bericht ist Grundlage für die Diskussion, an deren Ende Novellierungsvorschläge stehen werden. Dabei sind auch die notwendigen Anpassungen des Thüringer Rundfunkgesetzes an die EU-Fernsehrichtlinie und an den inzwischen novellierten Rundfunkstaatsvertrag vorzunehmen. Im Vorfeld der Erarbeitung des Berichts wurden insbesondere die von der Anwendung des Gesetzes betroffenen Stellen, wie MDR, ZDF, Thüringer Landesmedienanstalt, Deutschlandradio einbezogen und ganz allgemein wurde dabei immer wieder geäußert, dass das 1996 verabschiedete Thüringer Rundfunkgesetz von diesen Einrichtungen grundsätzlich als positiv eingeschätzt wird. Da das Thüringer Rundfunkgesetz zwar schwerpunktmäßig den privaten Rundfunk erfasst, aber auch Auswirkungen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hat, war es nur folgerichtig, das gesamte duale System mit dem Bericht zu erfassen.

Zur Situation im TV-Bereich ein paar Anmerkungen: Nach der Novellierung des Thüringer Rundfunkgesetzes 1996 konnte insbesondere eine lebendige lokale Fernsehstruktur aufgebaut werden. In Thüringen sind mittlerweile 10 private Veranstalter mit mehr als 10.000 angeschlossenen Wohneinheiten sowie 10 weitere Veranstalter in kleineren Kabelnetzen tätig. Diese Veranstalter, die aus den ehemaligen Fernsehtextangeboten hervorgegangen sind, bieten mittlerweile vor Ort echtes Lokalfernsehen mit all seinen Facetten und Möglichkeiten. Ihre Inhalte spiegeln so die regionale Struktur und Öffentlichkeit sehr gut wider und sie bieten überdies auch vielfältige lokale Werbemöglichkeiten. Mit dem MDR-Regionalprogramm, MDR 3, konnte sich mittlerweile ein klar auf die spezifischen Thüringer Bedürfnisse zugeschnittenes öffentlich-rechtliches Programm etablieren. Nicht zuletzt der Umzug des MDR in das neu gebaute Landesfunkhaus neben der Messe Erfurt zeigt eine deutliche Stärkung Thüringens im MDR-Verbund. Im direkten Zusammenhang damit steht der gemeinsam von ARD und ZDF veranstaltete Kinderkanal, der

ebenfalls in Erfurt ansässig ist. Der Kinderkanal ist im Übrigen immer noch der einzige bundesweit ausgerichtete Rundfunkveranstalter in den neuen Ländern. Bei realistischer Einschätzung der Sachlage muss man allerdings auch feststellen, dass es aus heutiger Sicht nur schwer möglich sein wird, weitere bundesweit ausstrahlende Fernsehveranstalter nach Thüringen zu holen. Das liegt daran, dass die privaten Fernsehsender bereits fest an ihren Standorten, wie in Köln oder in München, etabliert sind. Zum anderen wird die Vorgabe des Thüringer Rundfunkgesetzes, ein Landesfenster ins Programm zu nehmen, als markthinderlich angesehen und im Rahmen der anstehenden Novellierung sollten wir wohl auch darüber nachdenken, ob diese Barriere nicht abzubauen ist.

Zur Situation im Hörfunkbereich: Im privaten Hörfunkbereich gibt es zwei erfolgreiche landesweite private Hörfunkprogramme, die von "Antenne Thüringen" und von der "Landeswelle Thüringen" veranstaltet werden. Beide Sender sind verpflichtet, Ihre Programme mehrmals täglich in die verschiedensten Regionen des Landes auseinanderzuschalten, um eine regionale Berichterstattung zu gewährleisten. Diese Programme sind aus der Medienlandschaft Thüringens nicht mehr wegzudenken. Sie stehen für eine positive Entwicklung im Hörfunkbereich. Die "Landeswelle Thüringen" und "Antenne Thüringen" haben sich gut etabliert auf diesem Hörfunkmarkt und nicht zuletzt zeigt sich damit, die grundsätzlichen Vorgaben des Thüringer Rundfunkgesetzes waren, sind richtig. Seit dem 1. April 2000 hat sich zu diesen Angeboten darüber hinaus ein jugendorientiertes Musikspartenprogramm unter dem Titel "Radio TOP 40" hinzugesellt, in zweierlei Hinsicht ein interessanter Brückenschlag. Zum einen ist dieses aus dem DAB-Pilotprojekt hervorgegangene Angebot ein Programm, das die Notwendigkeit des Umstieges von der analogen Übertragung hin zur digitalen Übertragung verdeutlicht und zum anderen hat es verbindende Wirkung auch zwischen den Generationen. Etwas problematisch ist in diesem Zusammenhang die Erfüllung des von den privaten Veranstaltern abgeforderten Wortanteils. Hier hatte gerade zum Ende des Berichtszeitraums im Dezember 2000 die Landesmedienanstalt deutliche Kritik geäußert. Diese Frage muss man sicher im Rahmen der weiteren Befassung im Auge behalten.

Zum öffentlich-rechtlichen Hörfunk: Mit den Hörfunkangeboten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, also konkret MDR und Deutschlandradio/Deutschlandfunk, wird ein klar orientiertes öffentlich-rechtliches Profil umgesetzt. MDR 1 Radio Thüringen ist ein sehr breit angenommenes öffentlich-rechtliches Angebot mit Thüringer Profil und Kolorit, MDR-Kultur ergänzt dieses Angebot gut im Hinblick auf das Kulturland Thüringen mit seinen reichen Ressourcen an hochkarätigem Inhalt. Und schließlich MDR-Info bietet ein umfassendes Informationsprogramm rund um die Uhr, von dem ja auch in der Nacht Bayern profitiert. Schließlich bedient MDR-Jump, das aus MDR-Life hervorging, auch das Marktsegment der jungen Höherinnen und Hörer.

Es ist wohl übrigens unverständlich, dass der MDR sich beim Digitalradio derzeit nicht mehr engagiert und DAB in allen drei Ländern allein dem Deutschlandradio und den Privaten zu überlassen scheint. Eine Beteiligung des MDR würde DAB deutlich voranbringen.

Positiv ist auch die Programm- und Frequenzentwicklung von Deutschlandradio und Deutschlandfunk. Minister Krapp hatte gerade am Mittwoch noch ein Gespräch mit dem Intendanten Elitz hierzu geführt. Als nationaler Integrationssender hat das Deutschlandradio einen besonderen Auftrag und deshalb wurde ihm bei der letzten Novellierung des TRG eine verbesserte Stellung bei der Vergabe von Frequenzen eingeräumt. Beide Programme, die ich erwähnt habe, haben einen festen Hörerkreis in Thüringen. Sie sind auch als Programme der deutschen Einheit für die Thüringer Bevölkerung von besonderer Bedeutung. Die Entwicklung zeigt, dass sowohl privater als auch öffentlich-rechtlicher Hörfunk in Thüringen mittlerweile klar positioniert sind und selbst sowie auch durch ihr Umfeld den Medienstandort Thüringen deutlich prägen.

Zum Stichwort Bürgerrundfunk: Wir haben bei uns in Thüringen eine bürgernahe, transparente Möglichkeit zur aktiven Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger am Rundfunk eröffnet. Dies wurde auch in einem eigenen, dem fünften Abschnitt des Thüringer Rundfunkgesetzes zum Thema Bürgerrundfunk kodifiziert. Dieses Angebot wurde insbesondere nach der Novellierung des Thüringer Rundfunkgesetzes 1996 intensiv in Anspruch genommen. Man kann sicher sagen, dass in Thüringen eine der lebendigsten und interessantesten Bürgerrundfunkstrukturen Deutschlands entstanden ist. Dabei stellt der Ereignisrundfunk, z.B. beim Schleizer-Dreieck-Rennen sowie der Einrichtungsrundfunk, also Uni-Radio an der TU Ilmenau, eine wichtige Säule des Bürgerrundfunks dar. Die zweite Säule wird durch die offenen Kanäle mit integrierten nichtkommerziellen Lokalradios gewährleistet. Radio Funkwerk, der Erfurter offene Kanal, der offene Kanal Gera, der erste offene Kanal für Kinder und Jugendliche in Gera namens Pixel, der offene TV-Kanal Eichsfeld, der offene TV-Kanal Saalfeld, der offene Hörfunkkanal Jena, der offene Hörfunkkanal Nordhausen und ab September 2001 der offene Hörfunkkanal Eisenach, das alles zeigt deutlich, dass diese Angebote gut akzeptiert werden, dass eine ausgewogene Verteilung über ganz Thüringen erfolgt und fast allen in Thüringen damit Radio zum Anfassen geboten wird. Gerade diese aktive Teilhalbe trägt zur Entmystifizierung der Medien bei und hilft allen Beteiligten, in Zeiten der Informationsgesellschaft aktive Medienkompetenz zu erlangen. Interessant ergänzt werden die offenen Radiokanäle durch die Möglichkeit, nichtkommerzielle Lokalradios zu integrieren. Gerade in Erfurt und Weimar haben wir bei diesen Anbietern viel beachtete Hörfunkangebote, die es einfach lohnen, eingeschaltet zu werden.

Das 1996 gewählte Thüringer Modell der Einbettung von nichtkommerziellen Lokalradios in die offenen Kanäle hat sich also bewährt und wird mittlerweile von anderen Län

dern interessiert beobachtet und teilweise sogar übernommen, z.B. in Niedersachsen. Die von der Thüringer Landesmedienanstalt jüngst gestartete mobile Medienwerkstatt, von dieser Medienwerkstatt können im Land all die profitieren, die keinen offenen Kanal direkt vor der Haustür sozusagen haben. Sie können mit dem Medienbus und dem geschulten Personal Erfahrungen mit Medienprojekten sammeln und sie können erfahren, dass Medien machen mehr Spaß macht als passiv nur vor dem Bildschirm oder dem Lautsprecher zu sitzen. In diesem Bereich haben wir auch kräftig investiert, mehrere Millionen, um qualitativ hochwertige Angebote zu ermöglichen. Um nur eine Zahl zu nennen: 500.000 bis 700.000 DM pro offener Kanal für die Einrichtung, dazu die laufenden Kosten. Diese Mittel, wie Sie wissen, werden auch aus dem Zweiprozentanteil der Rundfunkgebühr aufgebracht, die für die Landesmedienanstalten vorgesehen sind. Dieser innovative und lebendige Bürgerrundfunk in Thüringen ist ein überzeugendes Beispiel für die Umsetzung des Auftrags, Medienkompetenz zu vermitteln, ein Auftrag, der erstmalig im Rundfunkgesetz in § 1 des Thüringer Rundfunkgesetzes von 1996 formuliert wurde.

Stichwort Digitalisierung: In einer Zeit der totalen Digitalisierung aller Lebensbereiche bleibt auch der Rundfunk nicht analog. Der Übergang zum digitalen Rundfunk erfordert einen möglichst breiten Konsens aller Beteiligten, das sind u.a., über die Initiative Digitaler Rundfunk verbunden, Bund und Länder sowie private Medienunternehmen, öffentlich-rechtliche Rundfunkveranstalter, die Netzbetreiber sowie Rundfunknutzer. Hier arbeitet Thüringen übrigens als einziges neues Land aktiv mit. Diesem Anliegen eines breiten Konsenses dienen sowohl die Durchführung entsprechender Pilotprojekte, wie sie auf der Grundlage des Thüringer Rundfunkgesetzes seit 1996 möglich sind, als auch die laufenden konzeptionellen Arbeiten zur Umsetzung der Beschlüsse von Bund und Ländern, die eine Digitalisierung aller Rundfunkübertragungswege innerhalb der gegenwärtigen Dekade vorsehen. Der Bund hat aktuell in der Frequenzzuteilungsverordnung festgelegt, dass der Widerruf analoger Frequenzen bis 2010 fürs Fernsehen und bis 2015 für UKW erfolgen soll.

In diesem Zusammenhang ist mit Blick auf mögliche Novellierung sicher Erörterungsbedarf gegeben. Insoweit gilt es, die aktuellen Entwicklungen im Auge zu behalten und nicht durch eine vielleicht vorschnelle Normierung fester Zahlen, fester Jahreszahlen, falsche Erwartungen zu wecken. Dabei wird uns die von ZDF, MDR, RTL und SAT 1 mittelfristig geplante digitale Insellösung für terrestrisches Digitalfernsehen in Mitteldeutschland für den Raum Erfurt-Weimar helfen.

Stichwort Medienwirtschaft: Unbestritten hat sich der duale Rundfunk in Thüringen zu einem wesentlichen Faktor von Demokratie und Kultur entwickelt. Es ist an der Zeit, die elektronische Medienlandschaft in Thüringen nunmehr dahin gehend zu nutzen, die mit der Medienwirtschaft verbundenen Effekte und Potenziale auszuschöp

fen. Eine wichtige Rolle im mitteldeutschen Kontext spielt hierbei die Mitteldeutsche Medienförderung GmbH MDM, die mit klaren wirtschaftlichen Impulsen auch den Medienstandort Thüringen belebt hat. Minister Krapp hat im Übrigen am 6. Juni in Brüssel die MDM, deren Aufsichtsratsvorsitzender er derzeit ist, und damit auch den Medienstandort Mitteldeutschland in Thüringen einer europäischen Fachöffentlichkeit, namentlich Vertretern der EU-Kommission und europäischen Produzenten, vorgestellt. Ich kann nur jeden Interessierten einladen, zu den MDM-BranchenTreffs in Thüringen zu kommen und zu erleben, wie hier eine frisch erstarkte Communitiy neue Ideen und Projekte entwickelt und realisiert. Die Arbeit und die Erfolge der MDM zeigen, dass es richtig war, diese gemeinsame Förderanstalt zu etablieren. Die bisher geförderten Projekte hatten bereits Erfolg und sind - soweit sie noch nicht abgeschlossen sind - Erfolg versprechend.

Von einigen aktuellen Projekten, die positive Auswirkungen auf Thüringen haben werden, möchte ich hier wenigstens die wichtigsten Daten nennen. Eine neue Verfilmung von Friedrich Schillers berühmtem Sturm-und-DrangDrama "Die Räuber", hierfür stellt die MDM eine Förderung von 2 Mio. DM bereit. Mit 1,2 Mio. DM fördert die MDM den Kinderfilm "Wie verliebt man seinen Vater", das Millionenprojekt wird realisiert durch die Kinderfilm GmbH in Erfurt. Ein weiteres Großprojekt wird geplant, die MDM fördert ein Internet-Sportportal für Kinder und Jugendliche, bei dem sich Doku-Soap-Elemente mit einem Internetportal verbinden. In Arnstadt wird gegenwärtig der Spielfilm "Ninas Geschichte" gedreht, ein Liebesdrama. Viele von uns haben sicher noch Filme wie "Die Braut" oder den in Erfurt spielenden, preisgekrönten Jugendfilm "Küss mich, Frosch" positiv in Erinnerung. Ich werde auch nicht nachlassen, so hat es Minister Krapp immer wieder betont, bei den Privaten, aber insbesondere bei den öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten eine mit Thüringen verbundene Fernsehserie und andere herausragende Medienproduktionen anzuregen. Das gilt auch für den Kinderkanal, er ist schon lange keine Abspielstation von Kinderfilmen mehr, sondern entwickelt sich zu einem wichtigen und wirklichen Produktionsstandort von Kindersendungen und trotzdem ist das medienwirtschaftliche und das Imagepotenzial für Thüringen noch lange nicht ausgeschöpft. Daran gilt es gemeinsam mit Kommunen, mit ARD, mit ZDF, mit dem Wirtschaftsministerium und Partnern zu arbeiten. Die MDM versucht generell, zukunftsweisende Akzente in den an ihr beteiligten Ländern Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt zu setzen und bei dieser Gelegenheit sei auch darüber informiert, dass sich die MDM mittels europäischer Förderprogramme auf Ausund Weiterbildung von Medienschaffenden in Weimar konzentrieren will. So soll es in Weimar demnächst eine Reihe von Mediaplus-Seminaren geben, das sind hochrangige Medienseminare, die durch das Mediaplus-Programm der EU gefördert werden und auf diese Weise können wir den europäischen Kulturstandort Weimar weiter stärken. Es sei in diesem Kontext auch die Regierungserklärung des Thüringer Wirtschaftsministers vom März 2000

erwähnt und darauf hingewiesen. Minister Schuster hatte darin deutlich gesagt, dass der inhaltorientierte Medienbereich "beachtliche Wachstums- und Beschäftigungschancen eröffnet." Dabei ist die bisherige positive Entwicklung weiter flankierend zu unterstützen, wichtige strategische Partner wie die Mitteldeutsche Medienförderung GmbH, die STIFT, die LEG, die TLM, die Universitäten und die im Bereich der neuen Medien entstandenen jungen Firmen werden durch das Kultusministerium und das Wirtschaftsministerium immer wieder zusammengeführt, um den Medienstandort Thüringen fortzuentwickeln. Mit einer Förderfibel wird das Thüringer Kultusministerium zusammen mit dem Wirtschaftsministerium und anderen Ressorts die medienbezogenen Förderinstrumente transparent machen. Der Zusammenschluss Thüringer Unternehmen in Medienclustern ist zu begrüßen, die Medienwirtschaft braucht solche Anstöße und Unterstützungen zur Kooperation. Um junge Start-up-firmen zum Laufen zu bringen, empfiehlt es sich zweifellos, ein Mediengründerzentrum sinnigerweise in der Nähe bestehender Medienstrukturen, d.h. in Erfurt, zu schaffen. Die STIFT, die beträchtliche Erfahrungen beim Aufbau solcher Gründerzentren hat, bemüht sich derzeit im Auftrag des Kultusministeriums und des Wirtschaftsministeriums um die konkrete Realisierung dieses Projekts.

Nicht zuletzt sei auch die herausragende Arbeit der Thüringer Universitäten und Fachhochschulen hier genannt, die die national und international anerkannten Medienstudiengänge und die damit verbundenen hoch qualifizierten Absolventen hervorbringen, sozusagen eine wichtige Basis für das medienwirtschaftliche Engagement vieler Unternehmen.

Noch eine kurze Bemerkung zur kulturellen Filmförderung, denn neben dem Engagement im Bereich der wirtschaftlichen Medien- und Filmförderung ist auch die kulturelle Filmförderung von besonderer Bedeutung. Bei uns in Thüringen haben wir die wirtschaftliche und die kulturelle Filmförderung ja bekanntlich in einem Ressort zusammengefasst, um hier auch Synergieeffekte zu erzielen. Wir konnten die kulturelle Filmförderung aufstocken, wir fördern viel versprechende Filmprojekte und Initiativen und wir können so den Fortbestand z.B. vom "Goldenen Spatz" in Gera und dem rührigen Filmbüro Kromsdorf garantieren, um insgesamt so nicht zuletzt das Kindermedienland Thüringen weiterzuentwickeln.

Stichwort Internet: Zwischen Rundfunk und Printmedien hat sich ja inzwischen das Internet als neues multimediales Medium entwickelt. Ich denke, dass das Internet in Zukunft ein wichtiges Standbein auch für den öffentlichrechtlichen Rundfunk sein wird und deshalb ist es sicher sinnvoll, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten auch Angebote für das Internet produzieren dürfen, die programmbegleitend sind, auch im Sinne von Vertiefung und abrufbarer Wiederholung. Wir sollten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht von den technischen Neuentwicklungen abschneiden. Aber Internetangebote der Öffent

lich-Rechtlichen sollten sich, und das scheint mir besonders wichtig zu betonen, im Rahmen der jeweils vereinbarten Rundfunkgebühr finanzieren lassen. Umschichtung von Finanzen müsste wie in der Wirtschaft auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk möglich sein.

Stichwort Medienveranstaltungen: Insbesondere an den Hochschulstandorten etablieren sich interessante Kongresse, den "Goldenen Spatz" habe ich schon erwähnt, er ist zu einer überregionalen Plattform der Fragen des verantwortlichen Kinderfilms geworden und durch die inzwischen etablierte Veranstaltungsreihe des Thüringer Mediensymposiums findet die notwendige Reflexion zu jeweils aktuellen Fragen der Medienentwicklung statt. Gerade wegen der dynamischen Entwicklung der Medien ist es notwendig, deren gesellschaftliche Auswirkungen auch immer wieder kritisch zu hinterfragen. Das 6. Thüringer Mediensymposium wird sich am 5./6. Oktober d. J. in der Erfurter Messehalle deshalb mit dem Thema "Werte und Medien" auseinander setzen, denn die Medienentwicklung darf nicht allein kommerziellen Interessen genügen. Da die Medien eine gesamtgesellschaftliche Wirkung haben, müssen sie immer auch auf ihre Wertorientierung hin kritisch hinterfragt werden. Und zu diesem Symposium darf ich an dieser Stelle schon heute einladen.

Lassen Sie mich abschließend feststellen: Der Neuaufbau einer freien Rundfunkordnung in Thüringen ist eine Erfolgsgeschichte, eine Erfolgsgeschichte vieler aktiver Mitstreiter aus Kultur, Politik, Wirtschaft und öffentlichrechtlichen und privaten Veranstaltern. Eine weitere im Bericht bereits skizzierte maßvolle, ebenso liberale wie zukunftsoffene Novellierung des Landesmediengesetzes wird helfen, diesen Weg erfolgreich weiter zu gehen. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)