Die Übertragung der Dienstaufsicht an die Ausbildungsschule kann u.a. in gesteigertem Ausmaß dazu führen, dass Lehramtsanwärter als Lückenbüßer benutzt werden, um beispielsweise Unterrichtsausfälle an der Ausbildungsschule zu kompensieren. Neben diesem Argument wurden in der mündlichen Anhörung - fast einhellig übrigens - weitere Argumente gegen die geplanten Änderungen vorgetragen. Diese fanden durch die CDU-Mehrheit im Ausschuss keine Entsprechung. Deshalb will ich abschließend bemerken: So positiv eine Anhörung auch ist, so fragwürdig scheint sie, wenn sich klare Aussagen einer Anhörung in keiner Weise in einem Gesetzentwurf wiederfinden. Auch daraus, meine Damen und Herren, resultiert unsere Ablehnung. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auch die SPD-Fraktion lehnt das Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Schulaufsicht, des Thüringer Personalvertretungsgesetzes und des Thüringer Schulgesetzes klar und deutlich ab. Natürlich sehen wir auch die Notwendigkeit, die Studienseminare neu zu strukturieren. Im vorliegenden Gesetz hat das Umstrukturierungskonzept der Landesregierung aber einen entscheidenden und schwer wiegenden Fehler, der Abgeordnete Huster hat darauf hingewiesen, die Trennung der Dienst- und Fachaufsicht für die Fachleiter und Lehramtsanwärter mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen. Diese Trennung lässt sich nicht mit der Notwendigkeit der Umstrukturierung begründen, da eine Trennung von Dienst- und Fachaufsicht keine notwendige Bedingung für eine Umstrukturierung ist. Auch die Begründung, damit eine Stärkung der Schulnähe der Lehrerausbildung im Vorbereitungsdienst zu erreichen, wie in der Begründung zum Gesetz nachzulesen ist, ist bei intensiver Analyse in keiner Weise nachzuvollziehen. Dass die Dienstaufsicht zu den Schulämtern kommt, ist ausgesprochen problematisch. Alle an der Anhörung Beteiligten haben sich gegen diese Änderung der Dienstaufsicht für Fachleiter und Anwärter ausgesprochen und umso unverständlicher ist es, dass die kla
ren und eindeutigen Ergebnisse der Anhörung in der Mehrheitsfraktion keinerlei Würdigung fanden und unsere Änderungsanträge alle abgelehnt wurden.
Der Bundesarbeitskreis der Seminar- und Fachleiter Thüringens hat es auf den Punkt gebracht: Die vorgesehene Aufsplittung von Dienst- und Fachaufsicht und die damit verbundene dienstrechtliche Zuweisung von Fachleitern und Lehramtsanwärtern zu den Ausbildungsschulen und Schulämtern schränkt den für die Ausbildung notwendigen pädagogischen Freiraum ein, macht diesen nicht mehr im erforderlichen Maße vergleichbar und führt zu einer überbetonten Orientierung der Lehramtsanwärter und Fachleiter am Status quo der Ausbildungsschule. Eine durch die Fachaufsicht der Seminarleitung zu garantierende Kompetenzentwicklung der Lehramtsanwärter im Vorbereitungsdienst, insbesondere durch die allgemeine pädagogische Ausbildung und die Vernetzung der fachseminarspezifischen Inhalte, wird sich unter den Prämissen der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht in der bisher erzielten Tiefe erreichen lassen. Auch die notwendigen Reibungsflächen zwischen praktiziertem Unterricht und anzustrebenden Veränderungen zwischen Realität und Vision werden nicht genügend ausgeprägt. Damit wird eine wesentliche Voraussetzung entzogen, um sich Ausbildungsimpulse in der Schulentwicklung zu setzen. Aber gerade das ist ja neben den notwendigen Einspareffekten natürlich das wichtigste Anliegen der erforderlichen Strukturveränderung.
Lehrerausbildung unter den neuen Rahmenbedingungen erzeugt verfrüht Anpassungsdruck, fördert Adaption an das Schulklima der Ausbildungsschule, ohne den notwendigen Schutzraum für das Ausprägen von Individualität, von Lehrerpersönlichkeit und Unterrichtskonzepten zu schaffen. Eine so erreichte und verstandene Schulnähe ist nicht akzeptabel und kann im Sinne der innovativen Kraft von Lehrerausbildung nicht gewollt sein. Die Trennung von Dienst- und Fachaufsicht, das hat die Anhörung klar und deutlich gemacht, bedeutet auch die Erhöhung des bürokratischen Aufwands beim Zulassungsverfahren und der Organisation der Ausbildung und bedeutet Erhöhung der passiven Arbeitszeit durch lange Fahrtzeiten zu Ungunsten von Beratung und Ausbildung.
Die Einheit von Dienst- und Fachaufsicht muss erhalten bleiben, das heißt, beides muss am Studienseminar bleiben. Dies ist für die Qualität der Ausbildung in der zweiten Phase absolut notwendig. Der Kultusminister scheint eine Zielvorgabe für die Bildung festgeschrieben zu haben, Sachverstand so weit wie möglich auszuschließen, und die Ergebnisse sind ja täglich neu zu besichtigen. Der vorliegende Gesetzentwurf passt sich daran leider nahtlos an. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf soll die rechtlichen Voraussetzungen für eine Änderung der Organisation der zweiten Phase der praktischen schul- und unterrichtsbezogenen Phase der Lehrerausbildung ermöglichen. Über die Notwendigkeit einer solchen Reorganisation haben wir bereits ausführlich hier gesprochen. Die Lösung, die mit dem Gesetz ermöglicht werden soll, sieht eine Konzentration der Studienseminare auf wenige Standorte vor. Gleichzeitig werden die Lehramtsanwärter und die für die Ausbildung zuständigen Fachleiter stärker an den besonderen Ausbildungsschulen angebunden, die es künftig flächendeckend im gesamten Freistaat und in allen Schulamtsbezirken geben kann. Das sind dann also nicht mehr zufällig herausgegriffene Schulen, sondern solche, die sich bewusst darum bewerben, dies als eines ihrer Profilelemente ansehen, Ausbildungsschule zu sein, die dazu dann auch die allgemeinen fachlichen und personellen Voraussetzungen haben, und die diesen Status auch verlieren können, wenn solche Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind.
Von dieser Seite also wird Wettbewerb Einzug halten in die Lehrerausbildung, ein Wettbewerb um Qualität, um Ausbildungsqualität. Deshalb ist mir auch nicht bange davor, dass die Thüringer Lehrerausbildung ihren hohen Standard beibehält, im Gegenteil, dieser Wettbewerb kann sich ausweiten auch zwischen Schulen, die Ausbildungsschulen sind, und solchen, die es werden möchten. Das setzt an den Schulen innovative Potenziale frei in Pädagogik und Didaktik und in anderen Bereichen. So hat Schule insgesamt einen Gewinn davon. Es gibt einen weiteren guten Grund für ein flächendeckendes Netz von leistungsfähigen Ausbildungsschulen. Anwärter finden künftig in allen Thüringer Regionen Ausbildungsmöglichkeiten. Das kann dazu beitragen, dass sich mehr junge Lehrer dafür entscheiden, hier im Freistaat zu bleiben.
Der Ausschuss für Bildung und Medien, Herr Emde hat davon berichtet, hat eine Anhörung der Betroffenen durchgeführt. Natürlich wurden dabei auch Bedenken vorgetragen. Das ist bei einer Veränderung von Strukturen und Zuständigkeiten nichts Außergewöhnliches. Man müsste stutzig werden, wenn es nicht dazu käme, dass man Bedenken vorträgt. Aber ich habe mich darüber gefreut und will das ausdrücklich hier erwähnen, dass der Vertreter der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, selbst ein Fachleiter, ein Ausbilder in der zweiten Phase der Lehrerausbildung, dieses wettbewerbliche Element auf Nachfrage ausdrücklich positiv bewertet hat und auch nicht verschwiegen werden sollte, dass der Vertreter des Lehrerverbandes das Gesamtkonzept als einen gelungenen Kompromiss bezeichnet hat.
Aber bitte, kommen wir zu den Einwänden. Herr Döring und Herr Huster haben das hier vorgetragen. Ganz oben an steht der von den Interessenvertretern, von Lehrern und Fachleitern vorgetragene Problemkreis der Trennung von Dienst- und Fachaufsicht. Künftig wird die Dienstaufsicht bei den staatlichen Schulämtern liegen. Die Fachaufsicht, die aufsichtliche Verantwortung für Form und Inhalt der Ausbildung, bleibt bei den Studienseminaren.
Da wird bei den Fachleitern die Unabhängigkeit besorgt und bei den Anwärtern wird befürchtet, sie sollten als Lückenbüßer missbraucht und von den jeweiligen Schulleitern zur Kompensation von Unterrichtsausfällen eingesetzt werden. Diese Sorge, meine Damen und Herren, ist schon deshalb unbegründet, weil eine Schule eben nur dann eine gute Ausbildungsschule werden kann, dazu gehört auch, dass Neues ausprobiert werden kann, wenn alle Beteiligten in dieser Schule, das Lehrerkollegium und die Schulleitung, an einem Strang ziehen. Das funktioniert nicht, wenn die dort unterrichtenden und ausbildenden Fachleiter geduckt oder die Referendare gestriezt werden. Eine solche Schule verliert dann den Anspruch, Ausbildungsschule zu sein.
Für die vorgesehene Trennung spricht vielmehr, dass damit die Bindung an die Ausbildungsschule gestärkt und die Studienseminare von Aufgaben der Personalverwaltung entlastet werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie kennen vielleicht das Schicksal des venezianischen Lohndieners Truffaldino in Goldonis Komödie "Der Diener zweier Herren". Truffaldino ist es nicht nur gelungen, seine beiden Herrschaften zu verbandeln, er hat sich auch selbst mit Verstand und Mutterwitz eine gute Stelle verschafft und eine Frau gewonnen. Vielleicht hat der eine oder andere das Stück in der letzten Spielzeit hier am Erfurter Theater gesehen, oder sie können es jetzt noch in Meiningen miterleben. Ich meine, Verstand und Mutterwitz
erwarte ich mir auch von den Lehrern, die jetzt schon Lehrer sind, und von angehenden Lehrern. Sie werden daher diese vernünftigen aufsichtsrechtlichen Regelungen in der täglichen Praxis auch vernünftig mit Leben erfüllen. Dazu wird auch die Änderung beitragen, die mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses zugegangen ist. Sie soll den Interessenschutz der Anwärter gegenüber der jeweiligen Schulleitung sichern.
Das Gesetz ist also nicht nur ein gelungener Kompromiss, der aus Gründen auch finanzieller Art zustande gekommen ist, es eröffnet Möglichkeiten zur Entwicklung von Lehrerausbildung und Schule in Thüringen. Ich hoffe deshalb auf eine breite Zustimmung hier in diesem hohen Hause.
Mir liegen keine weiteren Redewünsche der Abgeordneten mehr vor. Die Landesregierung signalisiert auch keinen Redewunsch. Damit kann ich die Beratung schließen.
Ich komme als Erstes zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Medien in Drucksache 3/1639. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Und die Stimmenthaltungen. Mit einigen Stimmenthaltungen und einigen Neinstimmen ist mit einer Mehrheit die Beschlussempfehlung angenommen.
Ich komme als Zweites zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3/1472 nach zweiter Beratung unter Annahme der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3/1639. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Und die Stimmenthaltungen. Eine Stimmenthaltung, einige Gegenstimmen und mit einer Mehrheit von Jastimmen ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, der möge sich von den Plätzen erheben. Danke schön. Wer mit Nein stimmen möchte, der tut das jetzt. Danke schön. Wer sich enthalten möchte, der stimmt bitte jetzt. Mit 1 Enthaltung, einigen Gegenstimmen und einer Mehrheit von Jastimmen ist der Gesetzentwurf angenommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 4.
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes im Bereich des öffentlichen Dienstes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/1537 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 3/1641 ZWEITE BERATUNG
Als Berichterstatterin ist Frau Abgeordnete Dr. Wildauer benannt. Ich bitte um die Berichterstattung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Innenausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 7. Juni mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/1537 zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes im Bereich des öffentlichen Dienstes. Mit dem Gesetz wird eine Ermächtigung des zuständigen Ministeriums für den Erlass einer Verordnung erteilt, die zu regeln hat, wie im Rahmen der dreijährigen Ausbildung zum und zur Verwaltungs
fachangestellten das dritte Ausbildungsjahr zu gestalten ist. Da es bisher in Thüringen diese Regelung nicht gibt, hat dies per Gesetz zu erfolgen. Alle Mitglieder des Innenausschusses haben die Notwendigkeit und Richtigkeit des Gesetzes erkannt und empfehlen es einvernehmlich dem Landtag zur Abstimmung.
Nach der Berichterstattung ist eigentlich die Aussprache vorgesehen, aber es hat sich keine Redemeldung hier oben gezeigt,
so dass wir darauf verzichten und gleich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3/1537 in zweiter Beratung übergehen, da die Beschlussempfehlung des Innenausschusses die Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Auch keine Stimmenthaltungen. Dann können wir zur Schlussabstimmung aufrufen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, der möge sich vom Platz erheben. Danke schön. Gibt es jetzt Stimmenthaltungen? Gibt es Neinstimmen? Das ist nicht der Fall, damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 5.
Zweites Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 3/1596 ERSTE BERATUNG
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 3/1597 ERSTE BERATUNG
Die Begründung durch die einreichenden Fraktionen ist nicht beantragt worden. Ich rufe als ersten Redner Abgeordneten Schemmel, SPD-Fraktion, auf.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, eine gründliche Überarbeitung der Thüringer Kommunalordnung steht auf der Tagesordnung. Ich glaube, da sind sich auch alle Fraktionen dieses Hauses und die Regierung in diesem gemeinsamen Bestreben einig. Dies ist
deutlich signalisiert worden anlässlich der sehr marginalen Überarbeitung, die wir vollzogen haben, um die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen im Bereich Strom und Gas zu verbessern. Die PDS-Fraktion hat einen partiellen Antrag zur Änderung der Kommunalordnung eingebracht, die Regierung arbeitet zurzeit an einer kompletten Überarbeitung der Kommunalordnung und die SPD-Fraktion legt hier und heute eine komplette Überarbeitung vor, die aus unserer Sicht, ich sage einmal, maßvoll und den Thüringer Gegebenheiten angepasst ist und die, denke ich, auch moderne Elemente der Kommunalverfassung beinhaltet, denn eine Kommunalverfassung ist kein statisches Element, sondern sie entwickelt sich ja in der Gesellschaft, in der sie angewandt wird. Ich denke, der Vorschlag, den wir heute auf den Tisch legen, der eignet sich ausgezeichnet, um dieses gemeinsame Bemühen zwischen Regierung und Parlament, die Kommunalverfassung zu überarbeiten, anzugehen.
Ich möchte in der gebotenen Kürze - wir haben uns ja heute alle auferlegt und waren von der Präsidentin auch mit einem biblischen Vers gebeten worden, uns heute etwas zügig zu halten, ich könnte hier stundenlang sprechen, denn das Thema würde es auch hergeben - die Grundzüge unserer beabsichtigten Änderung der Kommunalordnung, unserer beabsichtigten Novellierung vortragen.
Uns geht es erstens um eine stärkere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Handeln der Kommunen. Ich glaube, dies braucht man nicht umfangreich zu begründen. Wir wissen alle, wie es um die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am politischen Leben, auch am politischen Leben in der Kommune steht. Wir kennen die geringen Wahlbeteiligungen, die unseren kommunalen Vertretern dann natürlich auch eine immer niedrigere Legalität geben, ein immer geringeres Mandat in die Hand geben. Hier muss etwas getan werden und das kann getan werden, indem man die Bürger stärker teilhaben lässt und das Verwaltungshandeln der Kommunen transparenter gestaltet, denn der Bürger kann sich letztlich nur für etwas engagieren, was er auch begreift und versteht. Deshalb unser erstes Bestreben - die stärkere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.
Unser zweites Bestreben ist die Stärkung der Rolle der Gemeinde- und Stadträte bzw. der Kreistage am Verwaltungshandeln der Kommunen.
Der dritte Punkt, und da waren wir uns auch letztlich einig, ist die weitere und umfassendere Verbesserung der wirtschaftlichen Betätigung für die Kommunen.
Der vierte Punkt, und da ist auch etwas die Modernität dabei, die ich angesprochen habe, ist die Einführung neuer Prinzipien und Modelle in die Thüringer Kommunalordnung.
Zu dem verfassungsändernden Gesetz, was mitberaten wird, möchte ich nur eines sagen: Dies dient lediglich dazu, um das Verfahren freiwilliger Gemeindezusammenschlüsse, die wir ja in der Zukunft erwarten - wir erwarten ja, dass sich einige Verwaltungsgemeinschaften auf den Weg machen, eine Einheitsgemeinde zu gründen -, zu erleichtern. Wir wollen, wenn das öffentliche Wohl nicht gefährdet ist und wenn die Beschlüsse der Gemeinderäte vorliegen, dann nicht jedes Mal wieder das Gesetzgebungsverfahren bemühen, sondern wir wollen dies dann in eine Verordnungsermächtigung des Innenministeriums stellen, das heißt eine Verfahrenserleichterung zum freiwilligen Zusammenschluss. Dies ist der Inhalt des Tagesordnungspunkts 6, also dieses Verfassungsänderungsgesetz.
Ich spreche jetzt zu unseren Änderungen, die sich unter dem Tagesordnungspunkt 7 - Änderung der Thüringer Kommunalordnung - ergeben.