Gemeinde- und Städtebundes Thüringen bestätigt wurde, nach der für die Gefahrenabwehr im Altbergbau das Thüringer Ordnungsbehördengesetz gilt und die Zuständigkeit der Ordnungsbehörden gegeben ist, was auch ein Grund war, dieses noch konkreter durch ein Gesetz zu fassen. Der Gemeinde- und Städtebund legte nahe, dieses Gesetz so zu fassen, dass nicht nur die Gefahrenabwehr, sondern auch - ich gehe jetzt einmal auf diesen konkreten Terminus ein - die Verwahrung im Gesetz geregelt wird. Das ist ein Problem, was aus dem Begriff Verwahrung herrührt, der im Referentenentwurf enthalten war. Ordnungsrechtlich ist Verwahrung etwas völlig anderes als bergrechtlich. Die Ordnungsrechtler werden sich vorstellen können, was Verwahrung ist. Ich sage es einmal salopp, wenn dort jemand in Gewahrsam genommen wird, währenddessen die Bergrechtler oder die Bergleute unter Verwahrung die Verfüllung von untertägigen Hohlräumen verstehen. Diese Verwechslung auszuschließen, wurde der Begriff "Verwahrung" in dem uns vorliegenden Gesetzentwurf eliminiert, denn - darauf komme ich noch zurück - eine generelle Verwahrung im bergrechtlichen oder im bergmännischen Sinne ist in diesem Gesetzentwurf natürlich nicht vorgesehen.
Eine Änderung, die der Gemeinde- und Städtebund auch anregte, finden Sie in der Beschlussempfehlung zu diesem Gesetzentwurf wieder, die vom Gemeinde- und Städtebund nachdrücklich geforderte Finanzierung - er sprach von einer 100-Prozent-Förderung für Kommunen und Privateigentümer - der Beseitigung der Folgen des Altbergbaus. Der Gemeinde- und Städtebund verwies dabei auf eine Haushaltsstelle im Einzelplan 09. Diese Förderung ist natürlich eine sehr wünschenswerte Angelegenheit. Nur lag hier, was diesen Einzelplan 09 betrifft, was diese Stelle betrifft, ein Irrtum des Gemeinde- und Städtebundes vor, denn natürlich hat Thüringen - und wir haben uns ja dazu in der Haushaltsdiskussion bekannt, in der Vergangenheit und werden es auch in Zukunft tun - die einschlägigen Förderprogramme, in dem Fall war es das Rechar-Programm der EU, mit Komplementärmitteln versehen. Dieses RecharProgramm, was der Beseitigung von Bergbauschäden im untertägigen Braunkohlebergbau in Thüringen diente, ist beendet. Es liegt in der Natur der Sache und es ist auf jeden Fall eine sehr wünschenswerte und deshalb auch von uns zu befördernde Angelegenheit, dass für die noch ausstehenden untertägigen Versatze, untertägigen Verwahrung, Beseitigung von Bergbaufolgen weitere Programme seitens der EU aufzulegen sind. Das betrifft ja nicht nur Thüringen, das betrifft nicht nur die neuen Bundesländer, sondern dieses Problem ist eigentlich, man könnte sagen, europaweit vorhanden, so dass, denke ich einmal, es genügend Gründe gibt, dass es seitens der EU eine Fortführung der bisher bewährten Maßnahmen geben wird. Ich gehe einmal davon aus, wir haben es ja im Haushalt auch so deutlich gesagt, dass, wenn ein solches Förderprogramm auf uns zukommt, die Komplementärfinanzierung dafür im Haushalt zu sichern ist und gesichert werden kann. Das ist auch der Grund, warum eine derartige Regelung in einem Gesetz, was letztendlich eine ordnungsrechtliche Angelegen
heit beinhaltet, ein derartiges Leistungsspektrum nicht aufgenommen werden kann und nicht aufgenommen wurde.
Des Weiteren ist eine Anregung des Gemeinde- und Städtebundes aufgenommen worden, die ich kurz zitieren darf: Mit Blick auf die künftigen Ergebnisse aus der Erfassung der Objekte des Altbergbaus und der unterirdischen Hohlräume regen wir an, folgende Regelung nach § 7 des Entwurfs in dieses Gesetz zu ergänzen: "Die oberste Bergbehörde berichtet dem Thüringer Landtag erstmals bis zum 31. Juli 2003 regelmäßig alle fünf Jahre fortlaufend über den Stand der Ergebnisse der Erfassung der Objekte des Altbergbaus und der unterirdischen Hohlräume, über die Schadensfälle und über Vorschläge zur Behebung von Beeinträchtigungen für Schadensfälle, bei denen Maßnahmen des Ordnungsrechts nicht ausreichen, dauerhaft die Wiederherstellung der Nutzbarmachung zu gewährleisten." Auf Vorschlag der CDU-Abgeordneten im Ausschuss wurde diese Anregung für den Umweltbericht aufgenommen, der alle zwei Jahre erstellt wird. Die Landesregierung hatte bereits im Ausschuss ihre Zustimmung signalisiert, das entsprechend umzusetzen.
Darüber hinaus konnte aus einem Papier, ein Antrag der SPD-Fraktion, der Passus übernommen werden, den Sie, wie gesagt, im Änderungsantrag, in der Beschlussempfehlung wiederfinden.
Die weiter gehenden Anträge - ich hatte es bereits erwähnt - die Verwahrung in dieser Regelung mit unterzubringen sowie den Zustand des Verwaltungsverantwortlichen, also dem, der letztendlich die Finanzierung einer Verwahrung im Fall der Fälle, wenn es notwendig ist, zu übernehmen hat, auf das Land zu übertragen, sind aus den von mir genannten Gründen im Ausschuss nicht mehrheitsfähig gewesen. Das heißt natürlich nicht, dass die Ausschussmitglieder und, ich denke einmal, alle Abgeordneten dieses durchaus wichtige und in einigen Regionen auch sehr brennende Thema außer Acht lassen sollten. Wir sollten sehr aufmerksam auch die Diskussion dazu im Bund und in der EU verfolgen und durchaus auch einmal auf unsere Kollegen dort zugehen und darauf hinweisen, dass wir hier Handlungsbedarf, und zwar dringenden Handlungsbedarf sehen.
Meine Damen, meine Herren, darüber hinaus hat es sozusagen am Rande des Gesetzes ein weiteres Ergebnis dieser Ausschussberatungen gegeben, was ich noch erwähnen möchte, dass nämlich bezüglich der arbeitsschutzrechtlichen Zuständigkeiten, die der Gesetzentwurf in dem Sinne nicht geregelt hat, vereinbart wurde, dass die Landesregierung den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt über die Gesprächsergebnisse zwischen dem Umweltministerium und dem Sozialministerium bezüglich dieser Fragen unterrichtet, insbesondere hinsichtlich der Ergänzung arbeitsschutzrechtlicher Zuständigkeiten dahin gehend, dass die Bergbehörden für die Arbeiten unter Tage als zuständige Arbeitsschutzbehörden benannt werden, mit Ausnahme von Gewerbetätigkeiten in Hohlräumen
Meine Damen, meine Herren, der Ausschuss empfiehlt Ihnen also, den Gesetzentwurf mit folgender Änderung anzunehmen:
"Dem § 7 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: 'Das Verzeichnis wird den Baubehörden in regelmäßig aktualisierter Fassung zur Verfügung gestellt; das Verzeichnis ersetzt nicht eine grundstücksbezogene bergbauliche Stellungnahme.'"
Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, dem Gesetzentwurf zuzustimmen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Land- wirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Es ist alles gesagt.)
Es hat sich auch jetzt kein Weiterer gemeldet. Damit schließe ich die Aussprache wieder und wir kommen zur Abstimmung, zum Ersten über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Naturschutz und Umwelt in der Drucksache 3/1555. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das dürfte sogar einstimmig sein. Ich frage noch einmal: Gibt es Gegenstimmen oder Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall.
Dann stimmen wir ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3/1342 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme dieser Beschlussempfehlung. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen oder Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf nun zustimmt, den bitte ich sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Gibt es jetzt Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? Das ist auch nicht der Fall und ich schließe den Tagesordnungspunkt 1 und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 2
a) Zweites Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 3/1549 ERSTE BERATUNG
b) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Richtergesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 3/1550 ERSTE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Initiative zu den beiden vorliegenden Änderungsgesetzen der SPD-Fraktion erfolgte auf ausdrücklichen Wunsch von Richtern und Staatsanwälten. In der Phase der "Affäre Pilz Birkmann" sind sie an uns herangetreten. Anlass der Richter und Staatsanwälte war die Besorgnis, dass der bevorstehende Entwurf eines neuen Richtergesetzes, der sich ja in der Erarbeitung befindet, noch mehr in die Rechte der Richter und Staatsanwälte einschneiden würde, als das heute schon der Fall ist. Und alles, was vom Referentenentwurf bisher nach außen gesickert ist, bestätigt diese Befürchtung. Fingerspitzengefühl beweist der Justizminister hier wahrlich nicht.
Meine Damen und Herren, unsere Gesetzentwürfe sind nicht nur auf Wunsch der Betroffenen entstanden, sie sind auch intensiv mit ihnen abgestimmt worden. Das ist der Grund, dass wir die beiden Anträge nicht schon im letzten Plenum eingereicht haben. Diese Verfahrensweise hat sich als richtig erwiesen, wir haben die breite Akzeptanz unter der Richterschaft für unseren Vorschlag und damit stehen wir auch in der Verfahrensweise diametral zum Entwurf des Justizministers. Wenn er in dieser Form kommt, wird er die Gräben, die sowieso schon zwischen ihm und den Richtern bestehen, noch vertiefen.
Meine Damen und Herren, die Zielrichtung unserer Gesetzentwürfe ist es, die von uns auf allen Ebenen angestrebte Verbesserung der Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger auch in diesem Bereich umzusetzen. Das bedeutet für uns konkret im Einzelnen:
1. die Stärkung der Rechte des Richterwahlausschusses, weil wir glauben, dass gerade in einem neuen Bundesland die Richterwahl voll demokratisch legitimiert sein muss;
2. die Verbesserung der Beteiligung der Richterinnen und Richter am Richterwahlausschuss, sie sollen ihre Vertreter im Richterwahlausschuss selbst wählen können;
3. die Beseitigung des Mitbestimmungsrückstands der Richterräte - uns geht es um die Angleichung der Mitbestimmungsrechte von Richterräten und Personalvertretung -;
Das sind die wesentlichen Punkte unseres Gesetzentwurfs. Ich bitte Sie im Namen der Richterinnen und Richter um eine sachbezogene Debatte. Danke.
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache zu den Punkten a) und b) und als ersten Redner rufe ich den Abgeordneten Wolf, CDU-Fraktion, auf.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, wir beraten heute das Gesetz zur Änderung des Thüringer Richtergesetzes, Entwurf der SPD, im Paket mit den, wenn man das Gesetz so annehmen würde, notwendigen Änderungen der Thüringer Landesverfassung. Jetzt ist er also da, der Entwurf der SPD, lange angekündigt, ich erinnere nur an die Pressekonferenz, die dazu schon vor einigen Wochen stattgefunden hat. Und nachdem der Abgeordnete Otto Kretschmer ja in der letzten Plenarsitzung schon dem Gesetzentwurf der PDS beigetreten ist, ist es der SPD nun inzwischen gelungen, den Entwurf der PDS abzuschreiben und uns heute vorzulegen. Inhaltlich ist eigentlich schon alles zu diesem Entwurf in der letzten Sitzung gesagt worden, so dass ich es mir ersparen kann, jetzt noch mal die inhaltliche Debatte zu dem uns vorliegenden Gesetzentwurf aufzumachen. Ich beantrage deshalb die Überweisung an den Justizausschuss. Wir werden ihn dort sicherlich gemeinsam mit dem Entwurf der PDS beraten. Ich darf noch mal darauf hinweisen, auch die Landesregierung redet zurzeit über ihren Entwurf mit den Betroffenen und ich gehe auch davon aus, dass wir noch vor der Sommerpause nach Abschluss der stattfindenden Gespräche hier im hohen Hause den Entwurf der Landesregierung zur Beratung haben werden. Auch diesen werden wir dann sicherlich gemeinsam mit den anderen vorliegenden Beratungsgegenständen im Justizausschuss ausführlich beraten können. Ich bitte um die Überweisung an den Justizausschuss. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, es gibt schon ein paar Unterschiede zwischen unse
ren beiden Gesetzentwürfen und denen der SPD. Nun gelte ich schlechthin nicht als Verteidiger der SPD, aber ich würde nicht so weit gehen, zu sagen, sie haben falsch abgeschrieben, weil, also selbst wenn sie sagen, sie hätten richtig abgeschrieben und ich also die Rede des Justizministers anlässlich unserer Beratung noch im Ohr habe, dann hätten sie ja auch die Fehler mit abgeschrieben.
Zumindest der eine Fehler war ein offensichtlicher Schreibfehler. Weshalb man darüber überhaupt ein Wort verlieren muss, darüber habe ich längere Zeit nachgedacht. Ich bin auch zu einer Erklärung gekommen: Wenn das nicht passiert wäre, dann hätte der Minister hier vorne drei Minuten gestanden und hätte nichts gesagt und das wäre peinlich gewesen.
Es gibt, glaube ich, zwei grundlegende Unterschiede zwischen unseren Entwürfen und denen der SPD, aber die Entwürfe sind natürlich durch drei Grundanliegen gekennzeichnet, zu denen beide Fraktionen offenbar übereinstimmende Auffassungen haben. Möglicherweise hat der Abgeordnete Wolf dies zum Anlass genommen, zu sagen, da hat der eine vom anderen abgeschrieben. Ich würde nicht so weit gehen, ihm zu unterstellen, da ist ihm nichts Besseres zur Diskriminierung eingefallen, das kann man nun weiß Gott nicht sagen.
Eines dieser drei übereinstimmenden Grundanliegen besteht wohl darin, dass der Richterwahlausschuss bei sämtlichen Einstellungen in ein Richterverhältnis und bei sämtlichen Berufungen in ein Richteramt zu beteiligen ist. Nur eine solche Regelung wird der Gewaltenteilung gerecht und befolgt die vom Europarat beschlossenen Grundsätze zur richterlichen Unabhängigkeit. "Von Montesquieu zurück nach Thüringen" - diesen, wie ich meine, programmatischen Satz - für den Justizminister programmatischen Satz - hat er auch vor rund einem Monat gebraucht, als er sich mit unseren Entwürfen auseinander gesetzt hat. Mit diesem Satz "Von Montesquieu zurück nach Thüringen" hat er mit fünf, sechs Worten meine Erwägungen zur Gewaltenteilung abgetan.
Meine Damen und Herren, es ist ja richtig, dass Montesquieu tot ist, aber sein Geist lebt im gegenwärtigen Europa und Thüringen liegt mitten in Europa. Deshalb erlaube ich mir in diesem Zusammenhang auf Ziffer 2 der Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarats über die Unabhängigkeit, Effizienz und Rolle der Richter von 1994 zu verweisen. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsi
dentin: "Die für die Auswahl und Laufbahn der Richter zuständige Behörde sollte von der Regierung und Verwaltung unabhängig sein. Um ihre Unabhängigkeit zu gewährleisten, sollten Bestimmungen vorgesehen werden, um beispielsweise darüber zu wachen, dass ihre Angehörigen von der Judikative benannt werden und die Behörde selbst über ihre eigenen Verfahrensregeln entscheidet." Außerdem erlaube ich mir auf die Grundsätze der Europäischen Charta über das Richterstatut hinzuweisen, die auf der vom Europarat organisierten internationalen Versammlung in Straßburg vom 8. bis 10. Juli 1998 beschlossen wurde. Ich erlaube mir nochmals mit Einverständnis der Präsidentin zu zitieren. Dort heißt es nämlich: "Für jede Entscheidung über die Auswahl, die Einstellung, die Ernennung, die Beförderung oder die Dienstenthebung eines Richters oder einer Richterin sieht das Statut die Beteiligung einer von der Exekutive und Legislative unabhängigen Instanz vor, der wenigstens zur Hälfte Richterinnen oder Richter angehören, die aus der Richterschaft nach einem möglichst repräsentativen Wahlmodus gewählt werden."
Meine Damen und Herren, wenn ich mir das also vor Augen führe, komme ich zu dem Ergebnis, dass das gegenwärtig praktizierte Thüringer Richterrecht nicht nur Artikel 89 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen widerspricht, der nämlich die Beteiligung des Richterwahlausschusses bei jeder Berufung in ein Richterverhältnis auf Lebenszeit vorschreibt, sondern die gegenwärtig in Thüringen zu beobachtende Rechtspraxis insoweit auch den auf europäischer Ebene vorherrschenden Auffassungen über die organisatorischen Mindestvoraussetzungen für eine Garantie der richterlichen Unabhängigkeit widerspricht. Meine Damen und Herren, Thüringen mitten in Europa.
Zweiter Punkt der Übereinstimmungen: Die SPD-Fraktion und die PDS-Fraktion sind offenbar gemeinsam oder übereinstimmend der Überzeugung, dass es der Sicherung der richterlichen Unabhängigkeit dient, wenn im Verhältnis der Justizverwaltung zur Rechtsprechung die Exekutive und die dritte Gewalt miteinander gleichberechtigt kooperieren. Dazu ist es allerdings zwingend notwendig, sonst kommen sie nämlich nicht auf "gleichberechtigt" und "kooperieren", dass die Beteiligung der Richtervertretungen ausgeweitet und intensiviert wird, damit die Richterschaft in die Lage versetzt wird, in den sie betreffenden personellen und organisatorischen Angelegenheiten eigenverantwortlich zu handeln.
Drittens: Übereinstimmendes Anliegen der Oppositionsfraktionen ist es, dass bei der Berufung der Staatsanwälte und bei deren Vertretungen eine möglichst weit gehende Angleichung an den Status der Richter herzustellen ist.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, in seinem Redebeitrag zur ersten Lesung zu den beiden Gesetzentwürfen unserer Fraktion hat Minister Dr. Birkmann unmissverständlich erkennen lassen, dass er keines dieser drei