Wir haben drei Verfahren, Herr Wolf. Wir haben drei Verfahren. Entweder der Landtag tut gar nichts, dann wird der Gesetzentwurf im Volksentscheid zur Entscheidung gestellt. Wir haben eine abweichende Variante von dieser ersten: Der Landtag verändert diesen Gesetzentwurf - hier steht doch ausdrücklich: "... den begehrten Gesetzentwurf" zu ändern - macht einen eigenen Gesetzentwurf. Die Vertreter des Volksbegehrens sagen ja, das trifft unsere Intention noch, dann ist das Verfahren beendet.
Variante 3: Der Landtag macht einen eigenen Gesetzentwurf. Dann werden die beiden Gesetzentwürfe, der des Volksbegehrens und der des Landtags, in einem Volksentscheid alternativ entschieden.
Es muss einen Grund haben, warum es genau so fixiert ist hier, und darüber muss man doch reden können. Darüber muss man reden, wenn man die Anliegen derer, um die es hier geht, und das sind eben nicht wir hier, sondern das sind die draußen, wirklich ernst zu nehmen vorgeben will.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, heute wird ein Popanz von der Opposition aufgebaut. Sie nutzen diese Debatte zu einer, nach meiner Auffassung, maßlosen politischen Instrumentalisierung.
Eine Vorbemerkung, Herr Hahnemann: Die Verfassungslage in Deutschland, nicht nur in Thüringen, sagt ganz eindeutig, dass es zwei Wege zur Gesetzgebung gibt. Aber hier im Landtag, wenn es um das Gesetzgebungsverfahren dieses Landtags geht, brauchten die, die hier reden, eine besondere politische Legitimation. Diese besondere politische Legitimation haben alle Abgeordneten dieses hohen Hauses; sie sind gewählt durch die Bürgerinnen und Bürger dieses Freistaats.
Die Vertrauensleute, von denen Sie sprechen, haben diese politische Legitimation nicht. Deswegen ist sehr bewusst, nicht nur in Thüringen, sondern sehr grundsätzlich auch das Rederecht hier nicht gegeben. Genau darauf bezieht sich auch das entsprechende Gutachten.
Ich habe aber aus einem anderen Grund noch einmal kurz das Wort ergriffen, weil in der Rede von Herrn Kollegen Dr. Botz mir deutlich geworden ist, dass hier wirklich ein Popanz aufgebaut werden soll, der mit konkretem Inhalt auf keinen Fall unterlegt werden kann, insbesondere nicht durch die SPD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Botz, worum geht es Ihnen eigentlich? Sagen Sie doch einmal konkret, welche Kritikpunkte Sie an der jetzt vorgelegten Geschäftsordnungsnovelle haben.
Außer relativ zusammenhanglosen Sätzen habe ich aus Ihrer Rede kaum etwas entnehmen können. Zur Redezeit zeigt Ihr Kollege Einverständnis, zur neuen Redezeitregelung.
Zur Fragerechtsregelung, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich halte die jetzige Regelung für eine Stärkung des individuellen Fragerechts,
weil nicht mehr einzelne Abgeordnete privilegiert werden, weil sie mehrere Anfragen in kurzer Zeit stellen, sondern alle Abgeordneten, möglichst viele Abgeordnete das in
Zu der Frage der Bewertung durch die Präsidentschaft: Meine sehr verehrten Damen und Herren, es mag in der Weisheit der Geschäftsordnungsgeber der 1. Legislaturperiode gelegen haben, und ich bekenne mich auch dazu. Mir war es trotzdem immer unerklärlich, warum meine individuelle Frage, die ich einer Regierung stelle, in der Bewertung durch die Präsidentschaft dann mit Ja oder Nein bewertet werden soll - ob sie beantwortet wurde oder nicht. Meine individuelle Frage und die Antwort möchte ich schon selbst bewerten. Ich denke, das ist in allen deutschen Parlamenten Praxis. Ich halte es für richtig, dass wir jetzt diese Regelung auch in Thüringen übernommen haben.
Herr Dr. Botz, Sie müssen die Entwicklung nachvollziehen. Es gibt keine Mehrheitsbewertung durch dieses hohe Haus für die Frage/Antwort, sondern es ist eine Frage, die der einzelne Abgeordnete stellt, die beantwortet wird; und die Frage, ob die Antwort ausreichend war oder nicht, wird nur der einzelne Abgeordnete vornehmen können, nicht die Mehrheit dieses Hauses. Diese Regelung wurde zwischendurch einmal diskutiert, ist aber im vorgelegten Gesetzentwurf nicht mehr vorhanden. Deshalb halte ich Ihre weit hergeholten Vorwürfe für nicht haltbar.
Nun noch etwas zur Frage der inhaltlichen Behandlung von Themen, die über Mündliche Anfragen gestellt werden: Auch hier wird ein Popanz hochgezogen. Ein Drittel der Abgeordneten in jedem Ausschuss reicht aus, um jedes beliebige Thema, das für den Ausschuss relevant sein soll, auf die Tagesordnung zu setzen. Wo ist das Problem? Sagen Sie mir es? Sie wollen die Fenstersituation in diesem hohen Haus nutzen und wollen gleichzeitig dann aber im Ausschuss nicht die Debatte, wie Herr Wolf vorhin aus vielen Protokollnachlesungen auch deutlich gemacht hat. Wir wollen, wenn Inhaltliches thematisiert werden soll, dass das dann auch im Ausschuss aktiv durch diejenigen, die es beantragen, getan wird und dass nicht mehr der Landtag missbraucht wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe in den letzten Wochen und Monaten den Eindruck gehabt, als wenn sich um mich herum eine virtuelle Welt auftut. Die Verhandlungen mit der Opposition, ich gebe zu, nur mit der SPD - hier haben wir auch eine klare Auffassung zur PDS, die wir immer wieder deutlich gemacht haben: Wer der Thüringer Verfassung nicht zugestimmt hat, der muss sich hier nicht als Verfassungshüter aufführen, sehr geehrter Herr Dr. Hahnemann.
Wir haben mehrere Verhandlungen geführt, nur ich kann nichts dazu, wenn die Verhandlungsführer der SPD-Frak
tion so ohnmächtig sind, dass sie in ihrer eigenen Fraktion keinerlei Möglichkeit haben, entsprechende Ergebnisse von Verhandlungen auch durchzusetzen,
sondern wenn in Ihrer Fraktion das Motto siegt, wir wollen den Streit um jeden Preis, wir wollen die politische Instrumentalisierung dieses Themas um jeden Preis. Sie haben sich der Verhandlung bei der Präsidentin verweigert, Sie haben in Folge die entsprechenden Verhandlungen mit uns mit wechselndem Erfolg geführt und immer wieder waren aufgrund der eigenen Ohnmächtigkeit alle Verhandlungen und Gespräche ohne jeden Erfolg. Das müssen Sie mit sich selbst ausmachen. Wir waren bereit, den Konsens auch in den anderen Fragen zu suchen, und dass Sie dazu nicht bereit waren, liegt wahrlich nicht an uns. Ich bitte Sie nur, dass Sie in der Öffentlichkeit nicht länger den Eindruck vermitteln, als wenn die ursprüngliche Vorlage, die wir eingebracht haben, heute zur Abstimmung steht, sondern es hat sehr viel Bewegung, sehr viel Veränderung gegeben. Das war auch in unserem Sinn, dass wir eine Geschäftsordnung entwickeln, die einen guten Rahmen für eine effiziente Landtagsarbeit bietet.
Ich glaube, dass die vorgelegte Gesetzesnovelle diesem Anspruch Rechnung trägt, nicht mehr und nicht weniger wollten wir erreichen. Vielen Dank.
Damit sind jetzt alle Redemeldungen abgearbeitet. Wir kommen zu den Abstimmungen. Zunächst stimmen wir über den Antrag der Fraktion der SPD in Drucksache 3/927 ab. Da die Beschlussempfehlung des Justizausschusses in Drucksache 3/1556 die Ablehnung des Antrags empfiehlt, stimmen wir unmittelbar über den Antrag der Fraktion der SPD ab. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Dann mit Mehrheit abgelehnt.
Wir stimmen jetzt ab über den Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 3/1294, dabei zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/1581. Wer dem Änderungsantrag der PDS seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Dann mit Mehrheit bei einigen Enthaltungen und einer Minderheit von Jastimmen abgelehnt.
Dann stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Justizausschusses in Drucksache 3/1557 ab. Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke.
Jetzt stimmen wir über den Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 3/1294 unter Berücksichtigung der Annahme der eben abgestimmten Beschlussempfehlung in Drucksache 3/1557 ab. Wer dem Antrag in geänderter Fassung die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Dann mit Mehrheit angenommen.
Dann stimmen wir über diese Ausschussüberweisung ab. Wer für die Überweisung an den Justizausschuss stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Dann mit Mehrheit abgelehnt. Bitte.
So dass wir jetzt unmittelbar über den Antrag abstimmen, und zwar in namentlicher Abstimmung. Ich bitte, die Stimmkarten einzusammeln.
Hatte jeder die Gelegenheit, seine Stimmkarte abzugeben? Das ist der Fall. Es kann ausgezählt werden.
Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung liegt vor. Zum Antrag der Fraktionen der PDS und SPD in der Drucksache 3/1563 wurden 79 Stimmen abgegeben. Es gab 33 Jastimmen und 46 Neinstimmen und keine Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2). Damit ist der Antrag abgelehnt.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 6 schließe, möchte ich noch bekannt geben, dass die neue Geschäftsordnung am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft tritt und dass diese Geschäftsordnung als Landtagsdrucksache erscheint. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 6.
a) Informantentätigkeit von rechtsextremen Funktionären für den Thüringer Verfassungsschutz Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/1576
b) Bezahlt der Thüringer Verfassungsschutz weiterhin rechte Spitzenfunktionäre? Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/1577
Beide einreichenden Fraktionen haben angekündigt eine Begründung vornehmen zu wollen und ich rufe als Ersten auf den Abgeordneten Dittes, PDS-Fraktion.
Meine Damen und Herren, Sie werden sich erinnern, im Zeitraum zwischen 1996 und 1998 stand der mehrfach vorbestrafte rechtsextreme Funktionär Thomas Dienel mehrfach auf der Gehaltsliste des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz. Er soll laut Angaben der "Thüringer Allgemeinen" Zahlungen von etwa 25.000 DM erhalten haben. In einem Fernsehbeitrag von "Kennzeichen D" wird dargestellt, dass mit den Geldern des Verfassungsschutzes, die Dienel als Spendengelder für die rechtsextreme Szene betrachtete, massenweise Werbematerial finanziert wurde und dass Dienel Zusagen für eventuell künftige Strafverfahren seitens des Thüringer Landesamts erhalten hatte. Kurz darauf wurde der Leiter des Thüringer Landesamts, Helmut Roewer, in den Ruhestand versetzt. Innenminister Köckert wie der einige Monate darauf berufene Verfassungsschutzpräsident Sippel verkündeten, die Führung rechtsextremer Kader als Quellen sei problematisch, da man sich dem Eindruck aussetzte, man führe die Organisation selbst.
Der Skandal vom letzten Jahr - Sie erinnern sich, wir haben ihn als geheimdienstimmanent bezeichnet - ist kaum vorbei und schon kommt der nächste nach Thüringen. Dem Verdacht, dass hier rechtsextreme Strukturen aufgebaut und gestärkt werden, muss, meine Damen und Herren, durch das Thüringer Landesparlament nachgegangen werden. Dabei bezieht sich die PDS in ihrem Antrag nicht ausschließlich auf Tino Brandt und seine gegenwärtige Funktion gegenüber dem Landesamt für Verfassungsschutz. Er bezieht im Gegensatz zum Antrag der SPD nicht nur die Vergangenheit Brandts, sein Verhältnis zum Amt mit ein, vielmehr auch die Frage weiterer rechtsextremer Spitzenfunktionäre, von denen nach Presseveröffentlichungen vier weitere als Zuträger für den Verfassungsschutz tätig sind, oder vielleicht sind diese auch inzwischen abgeschaltet worden. Gestern nun schloss das Innenministerium nach vorherigen Dementis des Innenministers selbst nicht mehr aus, dass es Kontakte des Verfassungsschutzes zu rechtsextre