Protocol of the Session on March 16, 2001

Darüber stimmen wir ab. Wer der Fortberatung im Justizausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das Quorum ist damit erreicht, die Fortberatung findet statt.

Ich schließe die Fragestunde als Tagesordnungspunkt 11 und komme zur Fortberatung des Tagesordnungspunkts 8, Einführung betriebswirtschaftlich kalkulierter Leistungsvergütung für niedergelassene Ärzte. Dort war als nächste Rednerin auf der Liste Frau Abgeordnete Dr. Fischer, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Vopel, ich denke, es wird Sie nicht verwundern, dass die PDS so einen Antrag eingebracht hat zu diesem Zeitpunkt, denn wir haben das ja voriges Jahr versprochen anhand der Diskussion zum Psychotherapeutengesetz. Wir haben auch damals schon Vorschläge für die Ärzteschaft gemacht und wir haben auch damals versichert, dass wir uns genau um diese Probleme weiter kümmern werden. In Vorbereitung dieses Antrags haben wir überlegt: Was wird denn im Plenum mit diesem Antrag passieren; was wird man uns denn vorschmeißen an dieser Stelle? Ich denke, es ist schon für mich, ich habe das sehr aufmerksam verfolgt, verwunderlich, dass es diese Vorwürfe nicht gab. Ich bin darüber sehr froh, denn es wäre ein sehr widersprüchlicher Vorwurf möglich gewesen, der erste: PDS als Anwalt der Freiberufler, der zweite: Einführung zurück zum Sozialismus. Da wird ja der Widerspruch an sich deutlich. Herr Minister, wir sind doch sicher einer Meinung, dass es natürlich im Gesundheitswesen echter Strukturreformen bedarf, aber dennoch gleichzeitig auch aktueller Schritte, Frau Vopel, das machen Sie doch nicht anders, um auch punktuell zu einer Entspannung beizutragen. Mich hat es schon ein bisschen verwundert, dass bestimmte Diskussionsschienen, die im Moment auch laufen in der Richtung, nicht ganz so deutlich hier wurden.

Frau Vopel und auch Herr Minister, der Begriff echte Strukturreform ist natürlich für mich genauso schwammig. Auch den muss man natürlich untersetzen. Das bleibt solange diffus, wie man es nicht erklärt. Ich glaube, da würden dann unsere Wege tatsächlich auseinander gehen, denn ich kenne die Vorschläge, auch die neueren, von Herrn Seehofer sehr wohl. Aber ich muss natürlich auch sagen, dass mich die letzten 11 Jahre Politik belehrt haben, dass man auf Strukturreformen in der Form, was Systemänderungen usw. anbelangt, man ja in der Regel sehr, sehr lange warten muss und dass es deshalb natürlich auch solcher Schritte bedarf. Ich bin sehr froh, dass sich Thüringen im

vorigen Jahr zu der Bundesratsinitiative entschlossen hat, auch wenn es ausgegangen ist, wie es ausgegangen ist. Ich glaube dennoch, dass es sinnvoll gewesen ist.

(Beifall Abg. Nitzpon, PDS)

Meine Damen und Herren, "Honorarverluste in Thüringen für fast alle Ärzte", diese Überschriften sind ja wohl bekannt, so die erste Zeitschrift am 13. März dieses Jahres, "In der letzten Märzwoche im Freistaat Ärzteproteste", auch das, denke ich, ist allen hier bekannt, das hat nicht nur die "Ostthüringer Zeitung" berichtet. Wir mögen ja dazu stehen, wie wir wollen, aber die PDS denkt, dass wir uns auseinander setzen müssen mit dieser Thematik, und dass wir überlegen müssen, ob es denn tatsächlich Möglichkeiten, auch kurzfristige, gibt, um Problemklärungen mit herbeizuführen. Ich denke, da ist es einfach notwendig, weil mir immer wieder auffällt, dass es da doch sehr große Unsicherheiten, das kann ich gut verstehen, gibt, denke ich, möchte ich an dieser Stelle noch an ein paar Dinge erinnern und dann auch deutlich machen, worum es uns im Moment tatsächlich geht.

Wie wir alle wissen, die ambulante medizinische Versorgung in Thüringen ist gekennzeichnet durch die Tätigkeit der niedergelassenen Ärzte, der Kassenärzte. So ist das. Über 3.000 Ärztinnen und Ärzte sind in freier Praxis tätig und ihre Zulassung erfolgt durch die Kassenärztliche Vereinigung in Thüringen. Die KV ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und die rechtliche Aufsicht obliegt dem zuständigen Fachministerium. Das wissen wir. Grundsätze der kassenärztlichen Tätigkeit sind die Freiberuflichkeit, die Vertragsfreiheit sowie die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung. Herzstück der KV ist der Sicherstellungsauftrag, der ihr allerdings auch die Friedenspflicht auferlegt. Also auch darüber haben wir mit großem Ärger ja auch Veröffentlichungen gemacht. Wie sie aufgefasst worden sind, haben wir deutlich gehört.

Mit der Gesundheitsreform 2000 wurde dann die Beitragsstabilität als absolutes prioritäres Ziel festgelegt. Als bekannt setzen wir voraus, dass alle wissen, dass die gesetzliche Krankenversicherung vor allem an Einnahmeproblemen leidet und der Staat sich außerdem auf Kosten des Sozialsystems saniert. Das wundert mich, dass das hier in keiner Weise zum Ausdruck gekommen ist. Denn so wurden in den letzten Jahren 50 Mrd. DM dem System entzogen. Dadurch wird die Problematik zusätzlich verstärkt und außerdem ein enormer Kostendruck im System insgesamt wirksam. Auswirkungen, wie gesagt, haben wir alle schon gespürt. Die letzten Ärztestreiks mit Verunsicherung von Patientinnen und Patienten sind allen sicher gut in Erinnerung und werden uns wieder in Erinnerung gebracht. Und eben darum geht es uns auch, vor allem Auswirkungen sind u.a. nicht nur eine tiefe Verunsicherung der betroffenen Ärztinnen und Ärzte, sondern auch ihrer Patienten, und unter Umständen eine schlechtere Versorgung, vor allem Schwerstkranker.

Innerhalb der Kassenärztlichen Vereinigung wirken diese Spannungen vor allem auf Facharztgruppen. Es wird allen hier im Landtag bekannt sein, zumindest denjenigen, die im Petitionsausschuss sitzen, dass es zahlreiche Petitionen gibt, die vor allem den Punktwerteverfall gegenwärtig der Gynäkologen, der Dermatologen, der Nervenärzte, der ambulant operierenden Chirurgen betreffen. Wir haben die Nervenärzte auch hier gehabt, wir haben mit ihnen geredet. Es gibt nicht allzu viele in Thüringen, da ist eine gewisse Unterversorgung da. Ausgerechnet diese Ärzte haben 23 Prozent Verluste. Das kann man überall nachlesen.

Meine Damen und Herren, die Vergütung der Ärzte erfolgt auf der Grundlage eines einheitlichen Bewertungsmaßstabs, dem IBM, dem für eine bestimmte Leistung eine bestimmte Anzahl von Punkten zugrunde gelegt wird. Der IBM bestimmt den Inhalt der abrechnungsfähigen Leistungen und ist Bestandteil des Bundesmantelvertrages. Wird also die gleiche Leistung häufig erbracht oder nachgefragt, kommt es zu so genannten Mengenausdehnungen, der Punktwert verfällt. Das bedeutet, auch wenn ein Arzt mehr Patientinnen und Patienten versorgt, ist das nicht mit mehr Honorar verbunden. Ich denke, das muss man auch mal so ganz öffentlich sagen, dass dort Mehrarbeit nicht mit mehr Geld verbunden ist.

Neben dem IBM gibt es dann noch den Honorarverteilungsmaßstab, den HVM. Der HVM wird von der KV festgelegt. Sie verteilt die Gesamtvergütung getrennt für die Bereiche der haus- und fachärztlichen Versorgung. Der HVM hat Art und Umfang der Leistung über das ganze Jahr sicherzustellen, eine Ausdehnung der Tätigkeit des Vertragsarztes zu verhindern.

Meine Damen und Herren, bei der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen muss natürlich der Grundsatz der Selbstverwaltung in den verschiedenen Rechtsbereichen des Gesundheitswesens berücksichtigt werden, so gerade im Bereich des Rechts der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung. Allerdings ergibt sich aus dem Recht auf Berufsausübung Artikel 12 Grundgesetz, dem Sozialstaatsprinzip Artikel 20 Grundgesetz und dem Gleichheitsgebot Artikel 3 Grundgesetz für den Staat die Verpflichtung, die Rahmenbedingungen des SGB V und die es untersetzenden verbindlichen Regelungen so auszugestalten, dass eine existenzsichernde Berufsausübung der niedergelassenen Ärzte gewährleistet wird. Das ist eine entscheidende Grundlage für ein sicheres stabiles Arzt-Patient-Verhältnis, das heißt, dass die Patienten wegen der bei Ärzten herrschenden Verunsicherung in ihrem Recht auf angemessene Gesundheitsversorgung unmittelbar betroffen sind. Das darf man nicht aus den Augen verlieren.

Meine Damen und Herren, die Zunahme des Alters der Bevölkerung und die damit verbundene Steigerung der Mobilität im höheren Lebensalter und auch der wissenschaftliche Fortschritt in der Medizin erfordert, eine ständige Anpassung und angemessene Finanzausstattung der Leistungserbringer. Wir meinen, solange die Finanzierung

der ambulanten Gesundheitsversorgung an die Entwicklung der Grundlohnsumme gekoppelt ist und die Finanzausstattung der Krankenkasse durch die von mir bereits erwähnten ständigen Eingriffe des Staates infolge Umverteilung reduziert wird, wird gleichzeitig einer qualitativ hoch stehenden Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sukzessive die finanzielle Basis mit entzogen.

Rationierungen könnten eine Folge sein. Ich sage nicht sind, sondern könnten. Deshalb heute und hier unser Antrag, die Einführung einer betriebswirtschaftlich kalkulierten Leistungsvergütung zu befördern, um solche Entwicklungen zu verhindern. Das heißt insbesondere, dass das SGB V, aber natürlich nicht nur das, auf der Tagesordnung steht und das ist kein leichter, sondern ein langer, komplizierter Weg, der aber wohl im Sinne des Patienten als auch der Ärzte gegangen werden muss.

Ein weiteres Hinauszögern von Reformen, das Gegeneinanderausspielen von Fachgruppen wird uns mit Sicherheit nicht weiterführen. Die Schweiz hat mit dem neuen Honorarsystem damit nach mehr als zehnjähriger Vorbereitungszeit seit einigen Monaten ein Honorarsystem vorgelegt, bei dem ärztliche und technische Leistungen abgerechnet werden.

Frau Abgeordnete, gestatten sie eine Zwischenfrage?

Am Schluss Frau Vopel, ja?

(Zuruf Abg. Vopel, CDU: Ich warte.)

Auch diese Erkenntnisse und Erfahrungen könnten der Selbstverwaltung hier in Deutschland durchaus nützlich sein, um mit den Berufsverbänden ein ähnlich strukturiertes Entgeltsystem auf den Weg zu bringen.

Um das Arzt-Patient-Verhältnis nicht einer Dauerbelastung erneut auszusetzen, sollte auch eine Splittung des GKV-Katalogs in Pflicht- und Barleistung - und da unterscheiden wir uns ja sicherlich - in Erwägung gezogen werden. Die Folgen einer Amerikanisierung des Systems sind bekannt, werden in der Fachpresse erneut diskutiert und sollten in Deutschland vermieden werden.

Meine Damen und Herren, uns allen liegt eine gute ambulante ärztliche Versorgung sicher am Herzen, davon bin ich überzeugt. Und deshalb heute dieser Antrag, weil bekannt ist, und nicht nur mir natürlich, dass die Dauerbaustelle EBM endlich gründlich beräumt werden muss und die komische Karriere der 1997 eingeführten Praxisbudgets beendet sein sollte.

(Beifall bei der PDS)

Frau Abgeordnete, Sie können Ihre Frage stellen.

Frau Dr. Fischer, geben Sie mir Recht, dass es nun Zeit wird, dass sich die Bundesregierung einmal erklärt, welche Art von Gesundheitsreform sie will? Ich gehe davon aus, auch Sie lesen das Deutsche Ärzteblatt und das, was kürzlich stand, was in der Schublade liegt. Meinen Sie nicht auch, dass es an der Zeit ist, dass man sich einmal erklärt, was es geben soll? Sind Sie auch der Meinung, dass das erst einmal die Basis wäre, um weiter darüber zu diskutieren?

Frau Vopel, ich denke da ähnlich wie der Minister. Ich denke, man sollte sich zusammen an einen Tisch setzen und alle Konzepte hervorholen. Man sollte dann versuchen, einen Kompromiss zu finden, der alle Seiten, der aber natürlich das System dann vollständig ändern würde, dann inklusive beinhaltet, denn ansonsten wird es stets und ständig Stückwerk bleiben, so, wie wir es letztlich erlebt haben. Kostendämpfungsgesetze sind ja der CDU auch bekannt, auch das ist natürlich nicht ausreichend. Deswegen, denke ich, alle sollten ihre Konzepte auf den Tisch legen.

(Zwischenruf Abg. Vopel, CDU: Das haben wir aus den Fehlern gelernt. Man macht nicht zweimal den gleichen Fehler.)

Es sollte an einem erweiterten runden Tisch darüber geredet werden, um endlich einmal Ruhe in diese ganze Situation zu bringen.

(Beifall bei der PDS)

Es liegen keine weiteren Redewünsche mehr vor. Ich hoffe, dass ich es nicht verpasst habe, es ist auch keine Ausschussüberweisung beantragt worden. Herr Minister, ich sehe die Frau parlamentarische Geschäftsführerin der PDS-Fraktion nicht. Frau Abgeordnete Nitzpon.

Die PDS-Fraktion beantragt die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.

Ja, dann stimmen wir über diesen Überweisungsantrag an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit ab. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Da möchten wir einmal zählen. Danke

schön. Gegenstimmen? Die bitte ich auch zu zählen. Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? Bei 14 Jastimmen, 29 Neinstimmen und 6 Enthaltungen ist der Antrag auf Ausschussüberweisung abgelehnt.

Damit stimmen wir über den Antrag ab. Wer dem Antrag in der Drucksachennummer 3/1407 der PDS-Fraktion zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Bei einigen Stimmenthaltungen und einer Mehrheit von Neinstimmen ist dieser Antrag abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 8.

Ich komme zum Aufruf des neuen Tagesordnungspunkts 8 a

4. Thüringer Landespflegeplan Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/1416

Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit des Sofortberichts Gebrauch zu machen. Minister Dr. Pietzsch wird diesen Bericht jetzt geben.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, als jüngste Säule unserer sozialen Sicherung gewinnt die Pflegeversicherung, wie wir alle wissen, zunehmend an Bedeutung. Bundesweit und so auch in Thüringen ist die Bevölkerungsentwicklung von einem Rückgang der Einwohnerzahl und einer zunehmenden Überalterung oder Zunahme der älteren Bürger geprägt. Zurzeit leben ca. 400.000 Menschen in Thüringen, die älter als 65 Jahre sind und ein Drittel davon sogar älter als 75 Jahre. Nach der vom Thüringer Landesamt für Statistik erarbeiteten neuen Bevölkerungsvorausberechnung wird bis 2050 der Seniorenanteil der Bevölkerung von heute 15,8 Prozent auf dann voraussichtlich 33,4 Prozent ansteigen, das heißt sich mehr als verdoppeln, wobei ich immer mit so langen Zeiträumen etwas vorsichtig bin, aber die Tendenz, denke ich, wird damit deutlich. Eine stetige Zunahme des Alters bedeutet natürlich auch eine Zunahme an pflegebedürftigen Menschen, die dabei nicht ausbleibt. Diese bundesweite Entwicklung wurde frühzeitig erkannt und ich darf sagen, dass es Minister Blüm zu verdanken ist, dass wir heute darauf gut vorbereitet sind.

(Beifall bei der CDU)

Es ist ein langer Weg gewesen, aber mit der Einführung der Pflegeversicherung wurde langfristig nicht nur der Pflegeund Betreuungsaufwand der Bedürftigen berücksichtigt.

Meine Damen und Herren, ich kann mich sehr eingehend noch an die Verhandlungen zur Pflegeversicherung erinnern. Es wurde nämlich damals auch mit großem finanziellen Aufwand sichergestellt, dass eine entsprechende

Pflegestruktur innerhalb der Länder zur Verfügung steht. Ich kann mich allerdings auch an damals erinnern, dass der Pflegeversicherung prognostiziert wurde, dass sie finanziell nicht solide durchgerechnet sei, unterdessen stellen wir fest, dass zwar auch die Pflegeversicherung voraussichtlich in den Jahren 2004/2005 in gewisse Probleme kommen könnte, dass aber mit der Pflegeversicherung zumindest so viel Geld in der Kasse ist, dass andere Versicherungszweige begehrlich auf die Pflegeversicherung bereits geschielt haben. Wie wichtig das gerade für die neuen Bundesländer war, dass diese Pflegeversicherung eingeführt wurde und dass finanzielle Mittel zur Sicherung der Pflegeversicherung bereitgestellt wurden, muss ich wohl nicht ausführlich darstellen.

Aber, meine Damen und Herren, ich darf dennoch auch an die Situation der Alten- und Pflegeheime erinnern, wie sie 1990 gewesen ist. Es bedarf keiner großartigen Leistung zu sagen, dass wir die Pflegestruktur in unserem Land heute nicht hätten, wenn nicht über die Pflegeversicherung wesentliche Geldmittel mit dem Sonderinvestitionsprogramm nach Artikel 52 zu uns geflossen wären. Es ist damals festgelegt worden, dass den neuen Ländern jährlich 800 Mio. DM zur Schaffung einer modernen und qualitativ hochwertigen Ausstattung im Bereich der stationären Pflege zur Verfügung stehen - 800 Mio. DM im Jahr.

(Beifall Abg. Arenhövel, CDU)

Meine Damen und Herren, seit 1995 läuft dieses Programm und wird bis zum Jahr 2004 fortgesetzt. Die daraus resultierenden Bundesmittel belaufen sich insgesamt für Thüringen auf 1,038 Mrd. DM. Kofinanziert werden die Bundeszuschüsse von den Ländern und den Kommunen mit einem Mindestanteil von 20 Prozent. Vor In-Kraft-Treten des Sonderinvestitionsprogramms hat die Landesregierung über eine Drittelförderung gemeinsam mit Kommunen und Trägern sowie mit einer Kapitaldienstförderung versucht, bereits bessere Situationen im Bereich der Pflegeheime zu schaffen. Es sind auch einige Pflegeheime damals neu geschaffen worden, natürlich in einer Größenordnung, die gegenüber dem Zeitraum von 1995 bis heute bescheiden zu nennen ist. Auf diesem ehemaligen Drittelfinanzierungsweg konnten bis 1996 rund 1.800 Pflegeplätze modernisiert werden. Es ist dem Sonderinvestitionsprogramm zu verdanken, dass wir diese Zahl 1.800 in kürzester Zeit auf etwas über 7.000 modernisierte oder neu gebaute Dauerpflegeplätze und 500 Kurzzeit- und Tagespflegeplätze ausdehnen konnten. Aus dem Programm wurden bis zum heutigen Tag 5.230 Dauerpflegeplätze in 85 vollstationären Einrichtungen finanziert und in Betrieb genommen.

(Beifall Abg. Arenhövel, CDU)

Dies geschah mit einem Finanzvolumen in Höhe von über 700 Mio. DM aus Bundes- und Landesmitteln. Weitere 32 Pflegeeinrichtungen mit insgesamt 2.569 Plätzen befinden sich bereits in der Baurealisierung und 20 weitere Projekte sind in der Vorbereitungsphase. Den zukünfti

gen Gesamtbedarf an stationären Pflegeplätzen in den einzelnen Regionen Thüringens legt die Landesregierung in Abstimmung mit den Beteiligten, das heißt Kostenträgern, Leistungserbringern und Landkreisen, fest. Sie hat die Aufgabe, nach Maßgabe des § 9 Elftes Buch Sozialgesetzbuch eine leistungsfähige, ausreichende und wirtschaftliche Versorgungsstruktur vorzuhalten. Dies geschieht aktuell mit dem 4. Thüringer Landespflegplan, der nunmehr in der Entwurfsfassung vorliegt, noch nicht veröffentlicht, aber seine Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger ist in der nächsten Woche vorgesehen, so dass dieses eine Vorabinformation für die Abgeordneten ist.

(Beifall Abg. Arenhövel, CDU)

Die Anhörung und Abstimmung mit den Landkreisen sowie den Landesverbänden der Pflegekassen ist bereits erfolgt, so dass der Veröffentlichung nichts im Wege steht. Der 4. Thüringer Landespflegeplan weist für Thüringen insgesamt 212 stationäre Pflegeeinrichtungen aus, davon 189 vollstationäre Dauereinrichtungen mit insgesamt 15.253 Pflegeplätzen. Daneben werden 483 Tagespflegeplätze und 57 Kurzzeitpflegeplätze vorzuhalten sein. Durch die ausführliche Bedarfsermittlung und regionale Gliederung wird der Landespflegeplan den entsprechenden Anforderungen des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Pflegeversicherungsgesetz gerecht. Sie werden natürlich von mir nicht erwarten, auch wenn ich einen Bericht gebe, dass ich zu jedem einzelnen Kreis und zu jeder einzelnen Pflegeeinrichtung berichte. Wir werden bis zum Ablauf, und das ist der 4. Landespflegeplan, des Sonderinvestitionsprogramms nach Artikel 52 weitere 4.032 Pflegeplätze modernisieren oder neu bauen können. Das heißt dann endlich, ich habe so einige Zahlen genannt, die man nun mal zusammenfassen muss, dass mit Bewilligungsstand im Jahre 2004, wenn also das Programm ausläuft, rund 12.000 Pflegeplätze auf modernstem Stand sein werden. Ich denke, das ist eine fast nicht zu glaubende Leistung, in welch kurzem Zeitraum diese Kraftanstrengung von Bund, Land und Kommunen erreicht worden ist.