Protocol of the Session on March 16, 2001

Zunächst lassen Sie mich bitte feststellen, dass die behindertengerechte Ausgestaltung von Zugangsstellen zu Schienenpersonennahverkehrseinrichtungen im Nahverkehrsplan des Landes festgeschrieben und damit Bestandteil der Schienenverkehrspolitik des Landes sind. Trotz der unausbleiblichen Einschränkungen während der Bauzeit wird sich die DB AG bemühen, auch den mobilitätsein

geschränkten Personen das Reisen mit der Bahn so angenehm wie möglich zu machen.

Zu Frage 1: Die in der Planung des Bahnhofsumbaus zu berücksichtigenden Kriterien für einen barrierefreien Zugang ergeben sich aus den geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, z.B. dem ÖPNV-Gesetz und der Thüringer Bauordnung.

Zu Frage 2: Um während des Bahnhofsumbaus keine unnötigen Hindernisse entstehen zu lassen, werden die Anforderungen zur behindertengerechten Benutzbarkeit dieses Bahnhofs in der Umbauphase in die Ausschreibung der Bauleistung aufgenommen. Die Sicherstellung der geplanten Zugänge zu den Bahnsteigen während der Bauphase liegt dann beim zuständigen Generalunternehmer.

Zu Frage 3: Der barrierefreie Zugang zu den Bahnsteigen und den anderen Verkehrsmitteln wird u.a. wie folgt gestaltet: So wird es möglich, in die Tiefgarage unter dem Bahnhof zu fahren und von dort direkt mit den Aufzügen auf die Bahnsteige zu gelangen. Die Aufzüge werden mit behindertengerechten Bedienarmaturen ausgestattet. Der behindertengerechte Zugang über die Eingänge zum Bahnhofsvorplatz und der Bahnhofstraße ist über Automatiktüren und Rampen hin bis zu den Aufzügen sichergestellt. In den Handläufen der Treppenaufgänge werden die Bahnsteignummern eingelassen. Die Bahnsteige werden zudem mit Blindenleitstreifen ausgestattet. Außerdem werden der Generalunternehmer und die Architekten in engem Kontakt mit dem Verband der Behinderten stehen, um die Erfahrungen behinderter Menschen berücksichtigen zu können. Darüber hinaus wird behinderten Menschen Hilfe und Unterstützung über die zentrale Hotline des Mobilitätsservices der DB AG angeboten. Weiterhin stehen vor Ort seitens der DB Stationen und Service AGs, sowohl der ServicePoint, die 3-S-Zentrale (Sicherheit, Sauberkeit, Service) telefonisch als auch die Serviceteams an den Zügen zur Verfügung.

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Ich stelle die Beantwortung fest, rufe auf die Anfrage in der Drucksache 3/1373 des Abgeordneten Dr. Botz.

Marktentlastung im Rindfleischsektor

Die Landesregierung hat in verschiedenen Veröffentlichungen unterschiedliche Standpunkte zur geplanten Herauskaufaktion der Europäischen Union für Rinder zum Zwecke der Marktentlastung geäußert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Initiative der Europäischen Union, zum Zwecke der Marktregulierung

Rinderbestände zu verringern?

2. In welchem Umfang werden nach Schätzungen der Landesregierung in Thüringen Rinder im Rahmen der Herauskaufaktion der Europäischen Union aus dem Markt genommen?

3. In welchem Umfang wird die Herauskaufaktion in Thüringen den Mutterkuhbestand verändern?

4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um im Rindfleischsektor mittelfristig eine dauerhafte und ethisch vertretbare Marktentlastung zu erzielen?

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, zu der Mündlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Botz nehme ich im Namen der Landesregierung wie folgt Stellung:

Zu Frage 1: Die Herauskaufaktion der EU soll ein Weg zur schnellen Marktregulierung von Rindfleisch sein. Eine drastische Verringerung der Rinderbestände wird damit vermutlich nicht erreicht. Mit der nach wie vor geringen Vermarktung von Rindfleisch ist an eine Marktregulierung oder gar eine Verringerung der bestehenden Rinderbestände nicht zu denken. Die Aktion wird als sinnvoll betrachtet.

Zu Frage 2: Da die Herauskaufaktion in Deutschland unter den o.g. verschärften Bedingungen mit BSE-Tests durchgeführt wird und freiwillig ist, kann keine vorherige Einschätzung zum angenommenen Umfang abgegeben werden.

Zu Frage 3: Nach unserer Auffassung stehen die Mutterkuhbestände weniger unter dem besagten Selektionsdruck als die Kühe aus der Milchproduktion. Eine Veränderung der Mutterkuhbestände ist nicht zu erwarten.

Zu Frage 4: Möglichkeiten zur Marktentlastung kann es in erster Linie durch eine vernünftige und sachliche Aufklärung des Verbrauchers über die Wissenschaft und Politik geben. Der Hysterie muss begegnet werden, indem die Fakten zum BSE-Problem nicht nur den Landwirten und Erzeugern von Lebensmitteln klar und deutlich vermittelt, sondern auch den Verbrauchern zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus sollte in der gesamten EU der Rindfleischmarkt auf den Verbrauch ausgerichtet werden. Dabei sollten gleichwohl die Im- und Exporte von Rindfleisch Berücksichtigung finden. Auf großen Widerstand wird wohl der Vorschlag stoßen, den Rindfleischmarkt ohne Marktregulierung, nur mit einem Sicherheitsnetz ausgestattet, analog dem Schweinefleischsektor dem Markt zu überlassen.

Es gibt eine Nachfrage.

Ja, Herr Minister, können Sie sich vorstellen, dass es in der zweiten Jahreshälfte 2001 zu einem weiteren Angebot einer derartigen Herauskaufaktion von Seiten der EU kommen könnte? Das war die eine Frage und eine zweite: Sie haben zum Ausdruck gebracht, dass Sie keine wesentliche Auswirkung auf unsere Mutterkuhbestände in Thüringen erwarten. Dazu eine Anschlussfrage: Könnten Sie sich vorstellen, dass im Zuge der gesamten Maßnahmen, die jetzt und in den nächsten Monaten und Jahren in Gang gesetzt werden, eine Ausdehnung des Mutterkuhbestandes für bestimmte Regionen in Thüringen sinnvoll und nützlich wäre?

Zur Ihrer ersten Nachfrage, Herr Dr. Botz: Sie wissen, dass die EU 1,2 Mio. Rinder in einer zweiten Herauskaufaktion aufkaufen will. Dazu wird heute der EU-Agrarrat, soweit ich informiert bin, entscheiden. Also, es wird zustande kommen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Der Mutterkuhbestand kann in dem Moment erhöht werden, wenn wir auch ein höheres Kontingent an Mutterkühen bekommen. Gegenwärtig ist das Kontingent für Thüringen ausgeschöpft; für Deutschland insgesamt noch nicht. Da aber die Produktion von Rindfleisch weiter reduziert werden soll, ist schon darüber geredet worden, dass die Reserven von Seiten der Europäischen Union so gut wie gestrichen worden sind, um nicht zusätzlich noch Rindfleisch zu produzieren.

Ich meine, Entschuldigung, wenn ich das noch sagen darf, wünschenswert wäre es natürlich. Ich könnte mir z.B. vorstellen, aber das ist eine Sache, die insgesamt in Deutschland nicht durchsetzbar wäre, dass man auf die Bullenmast als solche verzichtet und verstärkt die Mutterkuhhaltung durchführt und das notwendige Rindfleisch, das wir brauchen, auch somit produziert. Aber bei meinen Gesprächen mit dem parlamentarischen Staatssekretär Thalheim muss man natürlich auch berücksichtigen, dass damit Deutschland einen gewissen Rindfleischmarkt aufgeben würde, auf den sofort die anderen europäischen Staaten zustoßen oder Zugriff nehmen würden.

Der Abgeordnete Kummer hat eine weitere Nachfrage.

Herr Minister, wie bewerten Sie die Auswirkungen der MKS in Argentinien in Bezug auf eine eventuelle Stei

gerung der Rindfleischnachfrage in Deutschland?

Herr Kummer, da kann man sicher im Moment noch keine Prognose abgeben in dieser Richtung. Ein bestimmter Anteil an argentinischem Rindfleisch ist ja immer nach Deutschland eingeflossen, weil wir geworben haben mit den saftigen Steaks von ökologischen Rindern auf den argentinischen Weiden. Aber ich glaube, auch da stehen schon andere überseeische Staaten bereit, die sofort dann da einsteigen könnten. Ich denke da z.B. an Südafrika.

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Ich stelle die Beantwortung der Frage fest, rufe auf die Anfrage des Abgeordneten Dr. Pidde in der Drucksache 3/1374.

Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet und Sandsteinabbau am Großen Seeberg bei Gotha

Im Oktober 1991 begann die Firma TRACO (Deutsche Travertinwerke GmbH Bad Langensalza) mit einem Probeabbau von Sandstein auf dem Gelände des Standortübungsplatzes Großer Seeberg Gotha. Bevor ein Bewilligungsbescheid 1992 erteilt wurde, waren die Gewinnungsarbeiten bereits in vollem Gange. Bei der Beantragung eines nächsten Abbaufeldes im August 1995 stand der bestehende Steinbruch vor seiner Erschöpfung. Dennoch wurde die Fläche weiter nach verwertbarem Gestein durchsucht, obwohl 1994 vom Thüringer Landesverwaltungsamt das Gebiet "Seeberg" als einstweilig sichergestelltes Naturschutzgebiet ausgewiesen und im Jahr 2000 ein FFH-Gebiet in der Region angemeldet wurde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Sind die Flächen des Naturschutzgebietes und des angemeldeten FFH-Gebietes auf dem Großen Seeberg deckungsgleich, wenn nein, warum nicht?

2. Handelt es sich bei den nicht an den Bund gemeldeten Flächen für ein FFH-Gebiet am Seeberg um Vorbehaltsflächen für die Rohstoffsicherung?

3. Wurden mit dem bergrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Steingewinnungsarbeiten am "Seeberg" im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens entsprechende Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt?

Für die Landesregierung antwortet Minister Dr. Sklenar.

Meine sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Pidde beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Nein. Das gemeldete FFH-Gebiet ist mit 581 Hektar wesentlich größer als die als Naturschutzgebiet ausgewiesene Fläche von 355 Hektar. Die Abgrenzung des FFH-Gebiets Nr. 54, Seebergen, Sieblebener Teich, wurde nach den vorgegebenen fachlichen Kriterien der FFH-Richtlinie vorgenommen. In Ausübung des von der FFH-Richtlinie vorgesehenen fachlichen Ermessens wurden sowohl Teilflächen ausgegliedert, da sie die geforderte FFH-Qualität nicht erreichen, als auch Teilflächen außerhalb des Naturschutzgebiets hinzugenommen, weil sie die FFH-Kriterien erfüllen.

Zu Frage 2: Am Großen Seeberg bei Gotha sind keine Vorbehaltsflächen für Rohstoffsicherung ausgewiesen. Sollte sich die Frage jedoch auf Vorranggebiete für die Rohstoffsicherung beziehen, so ist es richtig, dass unter anderem auch am Großen Seeberg ausgewiesene Vorrangflächen für die Rohstoffsicherung nicht in die Meldung des FFH-Gebiets Nr. 54 aufgenommen wurden. Alle Flächen, die außerhalb des FFH-Gebiets Nr. 54, Seebergen, Sieblebener Teich, liegen, erfüllen nach eingehender fachlicher Prüfung nicht die anzuwendenden Kriterien der FFH-Richtlinie. Dies betrifft auch Flächen mit der Vorrangfunktion Rohstoffsicherung.

Zu Frage 3: Für den Sandsteinabbau am Seeberg wurde kein Raumordnungsverfahren durchgeführt.

Es gibt eine Nachfrage.

Herr Minister, stimmt es, dass der Anteil des abbauwürdigen Gesteins unter 5 Prozent liegt und dass dadurch eine Wirtschaftlichkeit oder ein vernünftiges Verhältnis zwischen Wirtschaftlichkeit und Ökologie nicht mehr gegeben ist?

Herr Dr. Pidde, Sie meinen jetzt sicher bei den gegenwärtig sich in Produktion befindlichen Steinbrüchen. Das kann ich Ihnen jetzt im Moment nicht definitiv beantworten. Ich würde Ihnen das gern, wenn Sie einverstanden sind, schriftlich dann mitteilen.

(Zuruf Abg. Dr. Pidde, SPD: Danke.)

Die schriftliche Nachreichung wird an die anderen Abgeordneten auch verteilt.

(Zuruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirt- schaft, Naturschutz und Umwelt: Selbstver- ständlich.)

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Ich stelle die Beantwortung der Anfrage fest. Ich rufe auf die Anfrage in der Drucksachennummer 3/1375 des Abgeordneten Kummer.

Beteiligungsmodelle bei der Privatisierung der Thüringer Landesnervenkliniken

Bei der bisherigen Privatisierung von Krankenhäusern und Kliniken in Thüringen sind in einigen Fällen Minderheitsbeteiligungen des Landes oder von anderen öffentlichen Trägern gewählt worden (z.B. Zentralklinikum Bad Berka). Auch bei der Privatisierung der Landesnervenkliniken wären solche Minderheitsbeteiligungen denkbar. Mit ihrer Hilfe könnte ein Mitbestimmungsrecht der öffentlichen Hand auch nach der Privatisierung gerade in sensiblen Bereichen gesichert werden.

Ich frage die Landesregierung: