1. Wie bewertet die Landesregierung die geschilderte Sach- und Rechtslage bezüglich der künftigen Gestaltung des alpinen Klettersports auf dem Falkenstein?
2. Welche Möglichkeiten ergeben sich aus Sicht der Landesregierung, um den alpinen Klettersport auf dem Falkenstein dauerhaft zu sichern?
3. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zur weiteren Existenzsicherung des immerhin 148 Jahre alten alpinen Klettersports in Thüringen?
4. Unter welchen Voraussetzungen wäre der Freistaat in der Lage, im Zuge der beabsichtigten Waldprivatisierung zumindest die Felsgrundstücke selbst zu nutzen?
Zu Frage 1: Sie haben eine Reihe Hypothesen aufgestellt, ich beabsichtige nicht, mit Hypothesen zu antworten, sondern halte mich an die Realitäten. Die genannten Felsgrundstücke Falkenstein und Kilianstein befinden sich derzeit noch im Bundesbesitz und sollen in der Tat privatisiert werden. Das ist nicht Hypothese, das ist Recht. Grundsätzlich besteht unabhängig von den zukünftigen Besitzverhältnissen für alle Wälder ein allgemeines Betretungsrecht. Von daher ist es schon erstmal unwahrscheinlich, dass man es nicht mehr betreten darf. Für den alpinen Klettersport gilt dies allerdings mit gewissen Einschränkungen. Das ist richtig. Wenn dieser mit Hilfsmitteln, d.h. also z.B. mit Kletterhaken, ausgeübt wird, dann bedarf es einer besonderen Erlaubnis des Eigentümers. Es steht dem Thüringer Bergsteigerbund frei, mit dem zukünftigen Besitzer - erstmal muss er gefunden werden, noch ist keiner da - über eine entsprechende Erlaubnis zu verhandeln. Eine Verkaufsabsicht des Bundes für ein Felsgrundstück muss nicht automatisch eine Gefährdung des alpinen Klettersports bedeuten, was hier als Grundlage postuliert wird.
Zu Frage 2: Die Nutzung des Falkensteins kann einerseits dauerhaft im Rahmen des allgemeinen Betretungsrechts erfolgen. Darüber hinaus, wenn es um die Benutzung von Kletterhaken geht, können die Beteiligten eine privatrechtliche Nutzungsvereinbarung abschließen. Die Konditionen, z.B. die Laufzeit, sind Angelegenheit der Vertragspartner, an denen sich das Land nicht beteiligen wird. Im Übrigen gilt es unabhängig von den
Besitzverhältnissen die gültigen natur- und wasserschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten. Wenn diese eingehalten werden, sieht die Landesregierung grundsätzlich keine Einschränkung für eine dauerhafte Nutzung der Kletterfelsen.
Zu Frage 3 - welche Maßnahmen die Landesregierung übernimmt: Sie beabsichtigt auch in Zukunft den Grundsatz der Autonomie und damit der Eigenverantwortung der Sportorganisationen zur Sicherung ihrer Ziele zu respektieren. Das ist ein übergeordnetes Prinzip, das gilt für alle Sportarten und auch für den alpinen Klettersport. Sportorganisationen handeln grundsätzlich eigenverantwortlich und werden von der Landesregierung im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten mit Rat und Tat unterstützt. Was die Tat angeht, hierfür stehen in diesem Jahreshaushalt Mittel mit fast 30 Mio. Mark zur Verfügung. Darüber hinaus können in diesem Jahr im Bereich des Sportstättenbaus die Rahmenbedingungen für den Thüringer Sport mit 47 Mio. aus Landesmitteln verbessert werden. Die Thüringer Sportorganisationen und die Träger der Sportanlagen erfahren somit auch im Ländervergleich mit anderen Bundesländern eine durchaus beachtliche Förderung durch die Landesregierung. Natürlich stehen auch im Ministerium Fachleute zur Verfügung, um bei Einzelmaßnahmen beratend eingreifen zu können, allerdings, meine Damen und Herren, wenn dieses gewünscht wird. Bezüglich des Falkensteins wurden diese Möglichkeiten bisher nicht wahrgenommen. Es besteht also offensichtlich noch gar nicht der Wunsch zu Beratungen.
Zu Frage 4: Gemäß § 2 Abs. 1 Thüringer Sportfördergesetz besteht die Förderung von Sport und Spiel als eine öffentliche Aufgabe, die sowohl vom Land als auch von den Kreisen und Gemeinden nach Maßgabe ihrer Haushalte umgesetzt wird. Ich sagte schon, dass die Landesregierung eine erhebliche Summe Geld zur Verfügung stellt. Es besteht jedoch keine Rechtsgrundlage, dass das Land Sportanlagen in eigener Trägerschaft vorhält. Dies gilt gleichberechtigt übrigens für alle Sportarten. Zwar zählen gemäß § 5 Abs. 1 Thüringer Sportfördergesetz Kletteranlagen im Fels zu den prinzipiell förderfähigen öffentlichen Sport- und Spielanlagen, jedoch ist deren Erwerb durch die Gesetzeslage nicht gedeckt und auch nicht wünschenswert. Das heißt, Kauf von Sportstätten wird nur in den seltensten Fällen überhaupt möglich sein und dann in besonderen Ausnahmesituationen. Es gibt keine Sportstätten in Trägerschaft des Landes und daran wird sich auch zukünftig voraussichtlich nichts ändern.
Herr Minister, schönen Dank. Das klingt ja alles sehr einleuchtend und verständlich, wie Sie es dargelegt haben, dennoch bleibt eine ganze Reihe von Fragen offen, die wir heute hier nicht klären können. Es liegen möglicherweise doch auch Versäumnisse vor, die man mit den Verantwortlichen besprechen muss. Ich frage dennoch es geht zwar an die Adresse der Landesregierung, nicht so sehr an den Sozialminister - aber könnte es denn...
Ja, Sie gehören dazu, natürlich. Bestünde denn nicht doch noch die Möglichkeit, dass der Falkenstein herausgelöst werden könnte und extra privatisiert würde durch eine Kommune, die den Antrag stellt? Ich meine, wenn es mehr als 1 DM, also mehr als diesen symbolischen Preis kostet, wäre das sicher nicht machbar.
Frau Abgeordnete, zu dieser von Ihnen vorgeschlagenen Lösung gehören zumindest zwei Partner. Der eine Partner ist der, der verkauft, der zweite Partner ist der, der kauft. Der, der verkauft, ist der Bund, und der, der theoretisch kaufen soll, den Sie genannt haben, ist die Kommune oder ist der Landkreis. Das Land ist da überhaupt nicht mit drin in dieser Partnerschaft, die Sie eben angeregt haben. Wenn der Kletter-/Bergsteigerverein sich an die Kommune wendet und die Kommune mit dem Bund verhandelt und dieses herausgelöst kaufen will, ich habe dagegen keine Einwendungen. Ich wäre sogar bereit, beratend mit meinen Mitarbeitern vielleicht zur Seite zu stehen, wenn es dazu Verhandlungen mit dem Bund geben muss. Aber ich halte eigentlich die andere Version für viel sinnvoller. Man wendet sich einmal an den Verkäufer und spricht dann mit dem Käufer, ob es Konditionen gibt - das muss nicht der Kreis oder die Gemeinde sein -, zu welchen Konditionen am Falkenstein unverändert alpines Klettern durchgeführt werden kann. Ich halte dieses nicht für unmöglich. Es gibt genügend, auch unter den Käufern, sportinteressierte
Er muss ja nicht das Eigentum sein. Ich habe noch keinen Bergsteiger erlebt, der den Felsen mit nach Hause genommen hat, auf dem er gerade geklettert ist.
Können wir jetzt die Zwischenruffrage von Herrn Pohl als Frage protokollieren, die auch beantwortet worden ist? Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall.
3. Es heißt bei der Aufgabenstellung auch: "... im Interesse der Erziehung der Kinder zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten...". Inwieweit werden hier die eingetragenen Lebensgemeinschaften, die Kinder erziehen, mit einbezogen?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Frau Bechthum, welche 21 Organisationen sind im Beirat vertreten? Darf ich Ihnen, Frau Abgeordnete, eine Liste überreichen und Sie sind damit zufrieden?
Ich beantworte gleich die Frage 2. Folgende Themen sind bislang zur Behandlung bzw. zum Wiederaufruf vorgesehen:
1. Lösungsvorschläge für das Problem der freien Träger, den Eigenanteil für ABM und SAM aufzubringen, um Kontinuität der Arbeit der Frauen- und Familienprojekte zu erreichen;
Zu Frage 3: Die Mitglieder des Beirats entscheiden übrigens selbst, welche Themen behandelt werden. Dieses Thema ist bisher noch nicht zur Beratung vorgeschlagen worden, kann aber durchaus von den Mitgliedern des Beirats zur Beratung vorgeschlagen werden. Insofern ist der Beirat autonom in seiner Aufgabenstellung oder Themenstellung.
Bevor ich nach möglichen Nachfragen frage oder nach Anträgen, möchte ich bekannt geben, dass natürlich alle 88 Abgeordneten die 21 Namen der bei Frage 1 versprochenen Liste erhalten.
Ja, ich gebe sie Ihnen zu. Sie bekommen eine Liste mit 19 Institutionen. Zu den 21 gehören natürlich das Sozialministerium und die Gleichstellungsbeauftragte mit dazu. So kommen die 21 zustande, nicht dass sich nachher darüber gewundert wird, dass ich 21 gesagt habe und Sie bekommen eine Liste mit nur 19.
Eine Anfrage nicht, aber ich bitte im Namen meiner Fraktion um Überweisung der Mündlichen Anfrage an den Gleichstellungsausschuss.
Darüber werden wir abstimmen. Wer der Überweisung dieser Anfrage und der Antwort an den Gleichstellungsausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Dafür ist das Quorum erreicht. Wir verfahren so.
Ich rufe als letzte Frage in der Fragestunde die Anfrage der Abgeordneten Bechthum in Drucksache 3/1359 auf.