Protocol of the Session on January 26, 2001

1. An allen Standorten des Modellprojekts wird der Ansatz einer integrierten mädchenbewussten Jugendhilfeplanung akzeptiert und dementsprechend wohl auch fortgeführt.

2. Der oben genannte Planungsansatz ermöglicht eine geschlechtsdifferenzierte Qualifizierung von Standortprozessen im Rahmen der Jugendhilfeplanung und durch die Sicherstellung der pluralen Beteiligung wird nicht nur eine Vielzahl von Fachkräften eingebunden, sondern werden insbesondere auch die Methoden und prozesshaften Verfahren von Jugendhilfeplanungen geschlechtsspezifisch erweitert.

3. Der integrative mädchenbewusste Planungsansatz löst sich bewusst vom mädchenpolitischen Planungsansatz.

4. Die mädchenbewusste Jugendhilfeplanung, also das, was das Modellprojekt beinhaltet, ist nicht separat dem Bereich Mädchenarbeit zugeordnet, sondern wird als Querschnittsaufgabe der unterschiedlichsten Fachbereiche der Jugendhilfe wie beispielsweise Kindertagesstätten, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherische Hilfen angesehen.

Folglich sollten meines Erachtens Jugendhilfeplanungsprozesse in Thüringen den integrativen mädchenbewussten Planungsansatz künftig berücksichtigen. Das bedeutet:

1. Statistische Daten werden grundsätzlich, womöglich geschlechtsspezifisch ausgewiesen.

2. In Bestandserhebungen werden geschlechtsspezifische Einrichtungen, Dienste und Angebote ausgewiesen.

3. Die geschlechtssspezifische Beteiligung betroffener Gruppen an Jugendhilfeplanungsprozessen wird gewährleistet.

4. Planungsprozesse werden kooperativ, das heißt im Austausch öffentlicher und freier Träger gestaltet.

5. Der fachliche Austausch der Jugendhilfeplaner zur integrativen mädchenbewussten Jugendhilfeplanung wird durch das Landesjugendamt im Rahmen von qualifizierter Fachberatung und Fortbildung ermöglicht, das heißt, dass auch andere kommunale Träger daran partizipieren.

Zu Frage 3: Ich hatte es bereits ausgeführt, ist davon auszugehen, dass die Ergebnisse und die Schlussfolgerungen aus dem Modellprojekt thüringenweit von Bedeutung sind. Sie werden daher in fachlichen Empfehlungen zur Jugendhilfeplanung für Thüringen einmünden.

Es gibt keine Nachfrage, wie ich sehe. Danke schön, Herr Minister. Bitte?

(Zuruf Abg. Bechthum, SPD: Ein Antrag.)

Ich bitte im Namen meiner Fraktion um Überweisung der Mündlichen Anfrage an den Gleichstellungsausschuss.

Das werden wir abstimmen. Wer für die Überweisung votieren will, den bitte ich um das Handzeichen. Das reicht aus, die Frage ist überwiesen.

Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/1274, eine Frage des Abgeordneten Gerstenberger. Wo ist er - liest jemand anderes die Frage vor? Frau Abgeordnete Nitzpon.

Mittel für die Arbeitsmarktpolitik

Über Finanzminister Andreas Trautvetter wurde in der Thüringischen Landeszeitung vom 8. Januar 2001 berichtet, er habe im Gespräch geäußert, es habe ihn nachdenklich gemacht, dass das Arbeitsamt Jena in diesem Jahr weniger Geld für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung habe, denn gerade zum Abbau der strukturellen Arbeitslosigkeit in den neuen Ländern sei eine aktive Arbeitsmarktpolitik notwendig.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum wurden im Doppelhaushalt 2001/2002 die Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik im Landesarbeitsmarktprogramm gekürzt?

2. Warum wurden im Doppelhaushalt 2001/2002 die Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik im Programm "Arbeitsförderung Ost" gekürzt?

3. Wird es aufgrund des Nachdenkens des Ministers weitere Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik in Thüringen geben und wenn ja, welche?

Herr Minister Schuster, bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Gerstenberger wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Ich halte die von der Landesregierung vorgeschlagenen und vom Landtag beschlossenen Haushaltsansätze aus folgenden Gründen für sachgerecht:

1. Ein Vergleich der Ist-Zahlen 1999 und 2000 zeigt, dass im Jahr 2000 mit wesentlich weniger Fördermitteln ca.

200 Arbeitnehmer mehr gefördert werden konnten als im Jahr zuvor.

2. Der Soll-Ansatz im Jahr 2000 belief sich, wie Sie wissen, bei SAM auf 233 Mio. DM. Auch im Jahr 2000 sind nicht alle Mittel ausgeschöpft worden, obwohl alle vorliegenden Anträge bewilligt wurden, die den Qualitätskriterien entsprachen. Fast alle Bereiche konnten die zugeordnete Quote nicht voll ausschöpfen und da lag es nahe, die Mittelansätze zu reduzieren.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke, Herr Minister. Wir kommen zur nächsten Frage in Drucksache 3/1275. Bitte schön, Herr Abgeordneter Pohl.

Kreiswerke GmbH Schmalkalden-Meiningen Krematorium in Pecs/Ungarn

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung das Engagement der Schmalkalden Stadtreinigung GmbH (Kreiswerks- tochter) in Pecs?

2. Was hat die Landesregierung in diesem Fall unternommen?

3. Wie werden bei nachgewiesenen Rechtsverstößen die Verantwortlichen zur Verantwortung gezogen?

4. Arbeitet das Krematorium in Pecs/Ungarn noch unter maßgeblicher Beteiligung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen?

Herr Innenminister, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich beantworte die Fragen des Kollegen Pohl namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Eine überörtliche Beteiligung eines Kommunalunternehmens im Ausland ist genehmigungspflichtig nach § 71 Abs. 4 der Thüringer Kommunalordnung. Eine solche Genehmigung wurde bisher noch nicht bei der Kommunalaufsichtsbehörde beantragt. Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist mit dem ungarischen Geschäftspartner vereinbart, dass im Fall der Nichtgenehmigung die Lösung von den Anteilen möglich bleiben soll.

Zu Frage 2: Seit das Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständige kommunale Aufsichtsbehörde Ende November

2000 von der Beteiligung der Stadtreinigung Schmalkalden GmbH an dem Krematorium Kenntnis erhielt, bemühte es sich um genaue Sachverhaltsaufklärung, um dann über den Fortgang des Verfahrens entscheiden zu können. Sollte sich die Rechtswidrigkeit des Verhaltens der Stadtreinigung Schmalkalden GmbH bestätigen, wird die Aufsichtsbehörde die Rückgabe der Beteiligung verlangen.

Zu Frage 3: Wie werden bei nachgewiesenen Rechtsverstößen die Verantwortlichen zur Verantwortung gezogen? Da antworte ich, die Frage, wie die Verantwortlichen zur Verantwortung gezogen werden, kann erst beantwortet werden, wenn die Rechtsverstöße hinreichend festgestellt sind.

Und zu Frage 4: Die Stadtreinigung Schmalkalden GmbH ist gegenwärtig an der im Bestattungswesen tätigen Gesellschaft ungarischen Rechts im Krematorium in Pecs beteiligt.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke, Herr Minister.

(Zuruf Abg. Pohl, SPD: Nein, keine Nach- frage, einen Antrag.)

Bitte stellen Sie Ihren Antrag, Herr Abgeordneter Pohl. Herr Minister, vielen Dank, Sie sind für den Moment fertig.

Namens meiner Fraktion beantrage ich die Überweisung dieser Anfrage an den Innenausschuss.

Das werden wir abstimmen. Wer für die Überweisung der Frage an den Ausschuss votieren will, den bitte ich um das Handzeichen. Ja, das reicht aus, die Frage ist damit überwiesen und wir kommen zur Frage in Drucksache 3/1279. Bitte, Herr Abgeordneter Schemmel.

Kreiswerke GmbH Schmalkalden-Meiningen Kreiskrankenhaus GmbH

Ich frage die Landesregierung:

1. Seit wann weiß die Kommunalaufsicht, dass in oben genannter Krankenhaus GmbH ca. 16 Millionen Deutsche Mark verschwunden sind?

2. Was hat die Kommunalaufsicht bisher in dieser Angelegenheit unternommen?