Herr Pidde, noch einmal zu Ihnen: Unser Antrag war doch nun ausdrücklich auf Initiative des Personalrats zustande gekommen. Sie nehmen hier den Personalrat als Kronzeugen für Ihre Ausführungen. Das ist ja völlig absurd, was Sie hier aufführen.
Aufgrund der Interventionen des Personalrats bei unseren Bundestagsabgeordneten und auch bei uns in der CDU-Fraktion hier im Thüringer Landtag haben wir uns für den Erhalt der Zollfahndungsämter erst stark gemacht. Weil die Bundesregierung die Einwendungen, die der Personalrat dort in der Anhörung geltend gemacht hat, nicht berücksichtigt hat, haben sie sich an uns gewandt. Deshalb stehen wir jetzt hier in der Verantwortung dafür, dass der Thüringer Landtag sich auch
Meine Damen und Herren, zum vorgelegten Initiativantrag der SPD-Fraktion will ich Folgendes sagen: Wer den Antrag gelesen hat, wird insbesondere zu den Punkten 2 bis 4 erkennen, dass die SPD-Fraktion genau diesen Status quo festschreiben will, den wir eben verhindern wollen. Dort steht unter anderem, dass die notwendigen strukturellen Veränderungen sozialverträglich erfolgen sollen und dass die Aufgabenerfüllung durch die geplanten Strukturveränderungen nicht negativ beeinflusst wird. Das ist doch genau das, was wir verhindern wollen. Das ist doch nichts anderes. Wir wollen doch diesen Zustand, den Sie mit Ihrem Antrag hier beschreiben, wo Sie großmundig meinen, wir sollen diesem Antrag zustimmen, genau das wollen wir doch verhindern und nicht den Status quo erst noch festschreiben und sagen, alles soll sozialverträglich passieren. Wir wollen, dass die Zollfahndungsstruktur in Thüringen so erhalten bleibt, wie sie ist, und deshalb bitten wir, unserem Antrag und der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zuzustimmen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bedanke mich, dass wir heute noch einmal die Gelegenheit haben, über dieses Thema zu sprechen, obwohl eigentlich seit gestern oder mit Schreiben vom 16. Januar - eingegangen bei mir gestern in der Post der Bundesfinanzminister endgültig entschieden hat. Als solches führen wir heute eine Debatte über bereits getätigte Entscheidungen. Und ich sage hier ganz deutlich: Ich halte diese Entscheidung der Ausdünnung der Zollfahndungsämter für falsch.
Herr Pidde, ich habe das Gleiche auch bei den Zollämtern dem früheren Finanzminister Waigel gesagt, auch das halte ich für falsch. Machen Sie es einmal dem Glasbläser aus Lauscha begreiflich, der Glas exportiert, der bis jetzt seinen Lkw in Sonneberg hat versiegeln lassen, dass er jetzt bis Bamberg fahren muss, bevor er den Stempel zum Export bekommt. Machen Sie dem einmal begreiflich, warum diese Kosten auf die Unternehmen übergeleitet werden. Letztendlich hat auch der Staat durch höhere Kosten weniger Steuereinnahmen. Diese Kritik weise ich zurück. Wir haben uns immer vor allem für die untere Ebene eingesetzt. Ich freue mich darüber, dass das Hauptzollamt in Erfurt gestärkt wird. Nur, meine Damen und Herren, das jetzt als große Errungenschaft zu feiern, dafür habe ich überhaupt kein Verständnis. Ers
tens werden die Hauptzollämter mit zusätzlichen Aufgaben betraut, die ich richtig finde, insbesondere bei der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung. Deswegen gibt es dort eine Aufstockung querbeet über das ganze Land. Zweitens ist das ein Äquivalent für die Straffung der Zollverwaltung in den letzten Jahren, die auch mit der Landesregierung abgesprochen ist. Ich möchte es nur noch einmal nennen. Wir haben die Zollämter Altenburg, Bad Salzungen, Ilmenau, Mühlhausen, Walldorf, Zeulenroda aufgelöst. Wir haben die Hauptzollämter Gera und Suhl aufgelöst. In absehbarer Zeit werden Saalfeld und Sonneberg geschlossen. Wir haben das Bundesvermögensamt Gera aufgelöst. Im Bundesvermögensbereich ist der nächste Schritt angekündigt, diese Struktur zu straffen. Der Bundesfinanzmininster hat einen schönen Namen dafür: Nimbus. Wer weiß, was sich unter Nimbus verbirgt. Und die EU-Osterweiterung - auch das steht in dem Grobkonzept, man muss es nur richtig lesen - wird wieder zu einem Personalabbau von ca. 4.000 Stellen im Zoll führen. Man hat es sanft umschrieben: Es können etwa 4.000 Mitarbeiter für andere Aufgaben eingesetzt werden. So steht das im Konzept. Und das gestrige Papier enthält auch keine personellen Aussagen mehr zum Hauptzollamt in Erfurt. Das überlässt man dem Feinkonzept und wir werden sehen, ob im Feinkonzept diese Zahlen wirklich bestätigt werden.
Ich will einen Satz zum Verfahren sagen, wobei ich ganz klar sage, in der Organisation seiner Verwaltung hat der Bund natürlich die Hoheit. So wie ich mir auch vom Bund nicht in die Organisation meiner Verwaltung hineinreden lasse, so hat das letztendliche Entscheidungsrecht in diesem Fall der Bund und wir können nur unsere Kritik anmelden. Aber wenn das BMF im Haushaltsausschuss erklärt, es werde keine weißen Flecken geben, so ist das eindeutig die Unwahrheit. Thüringen und das Saarland sind im Bereich der Zollfahndung ein weißer Fleck in Deutschland. Herr Mohring hat es ja gesagt, das erste Grobkonzept hatte 22 Außenstellen und im Dezember wurden die 22 Außenstellen auf 24 erweitert. Ich bin eigentlich damals davon ausgegangen, dass mit der Erweiterung auf 24 Außenstellen Thüringen berücksichtigt wird, die fachlichen Argumente hatten wir ja vorgetragen. Aber wie Wunder, eine der zwei zusätzlichen Außenstellen ist Kassel. Ein Schelm, der Böses dabei denkt! Kommt doch zufällig der Bundesfinanzminister aus dieser Region. Ob das fachlich begründet ist, das wage ich ganz deutlich zu bezweifeln. In einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums des parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Hendricks steht: "Der fachliche Ansatz ist durchweg auf positive Resonanz gestoßen". Auch das ist die Unwahrheit. Der Personalrat in Erfurt hat seine Bedenken wegen der Ausdünnung der unteren Strukturen geltend gemacht. Die Landesregierung Thüringens hat die Bedenken geltend gemacht. Herr Dr. Pidde, es ist eben ein Unterschied, ob ein Mitarbeiter aus Dresden ans Hermsdorfer Kreuz fährt oder von Erfurt oder Gera ans Hermsdorfer Kreuz fährt. Da nützt mir auch nicht die gleiche Anzahl der Mitarbeiter in Dresden, weil der
nämlich erst einmal für die Anfahrt und für die Rückfahrt mindestens zwei Stunden weniger Prüfungstätigkeit durchführen kann, weil er nämlich größere Anfahrtswege hat. Und das ist unsere Kritik, die wir vor allem an diesem Konzept haben.
Ich sage hier ganz deutlich - da scheint es ja in der Bundesregierung unterschiedliche Verfahrensweisen zu geben - der Bundesverteidigungsminister spricht vorher vernünftig mit den Ländern, wenn er strukturelle Entscheidungen trifft, aus dem Kanzleramt und aus dem Bundesfinanzministerium bin ich eine solche Verfahrensweise nicht mehr gewohnt. Da wird entschieden, das erinnert mich mehr an einen politischen Stil, der uns in Regionen in Südeuropa bekannt vorkommt, auch manche meiner CDU-Kollegen lassen sich ja kaufen. Das haben ja steuerpolitische Entscheidungen im Bundesrat im Juli des letzten Jahres gezeigt. Herr Dittes, ich gebe Ihnen Recht, es liegt vielleicht an der Thüringer Landesregierung, es liegt vielleicht auch an dem Thüringer Finanzminister, weil ich mich eben nicht kaufen lasse für andere politische Entscheidungen.
Und ich bleibe dabei, ich halte diese Entscheidung, die Zollfahndungsämter, sprich die unterste Ebene, die Arbeitsebene, so zu zentrieren, für fachlich falsch. Die untere Arbeitsebene muss regional gestreut werden, weil sie dann nämlich auch am wirksamsten ist und wir werden sehen, obwohl die Entscheidungen gefallen sind, ob wir insgesamt vielleicht an dieser Entscheidung doch noch das eine oder andere ändern können. Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 3/1307, der eine Neufassung des Antrags enthält. Ich frage, wer stimmt diesem Antrag zu, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Mit einer Mehrheit von Gegenstimmen abgelehnt. Dann stimmen wir direkt über den Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 3/1074 ab, da die Beschlussfassung des Haushalts- und Finanzausschusses in Drucksache 3/1301 die Annahme dieses Antrags empfiehlt. Ich bitte also um das Handzeichen, wer dem Antrag der Fraktion der CDU seine Zustimmung gibt. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Bei einer Zahl von Gegenstimmen und einigen Enthaltungen mit Mehrheit angenommen. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 6.
Bericht zur akustischen Wohnraumüberwachung zum Zwecke der Strafverfolgung nach Artikel 13 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) in Thüringen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/1130 dazu: Beschlussempfehlung des Justizausschusses - Drucksache 3/1300
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, das uns vorliegende Berichtsersuchen in Drucksache 3/1130 ist durch Beschluss des Landtags vom 15. Dezember 2000 an den Justizausschuss zur Beratung überwiesen worden. Der Justizausschuss hat sich sehr ausführlich mit diesem Antrag befasst. Wir haben auch noch mal den Unterschied herausarbeiten können, dass es in diesem Fall um ein Bundesgesetz geht und dass nach diesem Bundesgesetz entsprechend der Änderung des Artikels 13 Abs. 3 des Grundgesetzes auch eine Berichtspflicht des Landes gegenüber der Bundesregierung besteht und dass die Bundesregierung einen entsprechenden Bericht dann auch an den Bundestag erstattet und der Bundestag diesen Bericht dann auch entsprechend als Drucksache erhält, so dass der Bericht für jedermann, da die Drucksachen ja auch im Internet veröffentlicht werden, zugänglich ist. Die Landesregierung hat auch ihre Bereitschaft erklärt, über den Bericht, den die Landesregierung der Bundesregierung zu geben hat, den Landtag entsprechend zu informieren. Deshalb auch die Beschlussempfehlung mit der Ergänzung des Ausschusses, künftige Berichte sollten jährlich dem Justizausschuss spätestens zum Ablauf des III. Quartals des Folgejahres erstattet werden. Der Zeitpunkt ergibt sich daraus, dass im Laufe des Jahres dann die Zusammenstellung erarbeitet und an die Bundesregierung gemeldet wird und der Landtag sicherlich das Recht hat, auch den gleichen Informationsstand auf diesem Gebiet zu haben wie die Bundesregierung. Ich empfehle Ihnen, die Drucksache mit der Beschlussempfehlung des Justizausschusses anzunehmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit der Beschlussfassung des Justizausschusses wird dem Antrag der SPD weitestgehend entsprochen, d.h., dass die Landesregierung jährlich einen Bericht über die Maßnahmen zur akustischen Wohnraumüberwachung erstattet. Wir hatten damals beantragt vor dem Parlament, jetzt hat der Justizausschuss beraten und es liegt uns der Antrag vor, dass diese Berichterstattung vor dem Justizausschuss erfolgt. Mit diesem Kompromiss sind wir einverstanden und ich bitte auch diesen Antrag in dieser Weise zu behandeln. Ich danke Ihnen.
Meine Damen und Herren, in der ersten Beratung des vorliegenden Antrags und auch in den Beratungen des Justizausschusses bestand Dissens darüber, ob sich die parlamentarische Kontrolle der Länder nur auf Maßnahmen nach Artikel 13 Abs. 4 und 5, also auf Maßnahmen der Verletzung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung zu präventiven Zwecken bezieht, oder ob der Landtag auch über die nach Artikel 13 Abs. 3 von den Strafverfolgungsbehörden der Länder vorgenommenen Überwachungsmaßnahmen unterrichtet werden muss. Eine solche Unterrichtung erscheint zumindest den Kommentatoren des Grundgesetzes Maunz/Dürich/Herzog zweckmäßig - ich werde zitieren -, "da für den Fall, dass der Landesexekutive politische Vorgaben gemacht werden sollen, die Landesparlamente hierfür die direkteren Einflussmöglichkeiten besitzen." Gerade dafür aber, meine Damen und Herren, ist es notwendig, die Grundlage für eben diese direkte Einflussmöglichkeit sich selbst nicht durch Beschluss zu nehmen. Genau das passiert aber mit dem Antrag der SPD und der im Wesentlichen unveränderten Beschlussempfehlung des Justizausschusses, die die Landesregierung nur dazu auffordert, dem Landtag lediglich das zu berichten, was die Landesregierung ohnehin an die Bundesregierung meldet und diese dann in einer Drucksache veröffentlicht. Warum Angaben, die auf Bundesebene öffentlich gehändelt werden, in Thüringen künftig der Geheimniskrämerei eines nicht öffentlich tagenden Ausschusses unterliegen oder übergeben werden, erschließt sich wahrscheinlich noch nicht einmal Ihnen selbst.
Mit dem im Namen der PDS-Fraktion im Justizausschuss eingebrachten Änderungsantrag war einerseits beabsichtigt, dass der Bericht der Landesregierung öffentlich gegeben wird, was bei entsprechender Anonymisierung der Daten auch aus datenschutzrechtlichen Gründen vollkommen unbedenklich wäre und dem origi
nären Interesse der Bürgerinnen und Bürger nach weitestmöglicher Transparenz von verdecktem staatlichen Handeln entsprochen hätte. Wenn ich mich recht entsinne, Herr Scherer, hatte gegen eine solche Verfahrensweise nicht einmal die Landesregierung etwas einzuwenden. Beabsichtigt war andererseits auch, den notwendigen Umfang der durch die Landesregierung zu machenden Angaben über durchgeführte Lauschangriffe verbindlich in der Berichtspflicht festzuschreiben. Im Einzelnen handelt es sich um die Angaben, die die Bundesregierung in ihren jährlichen Unterrichtungen nicht veröffentlicht. Notwendig für eine vor allem grundrechtsorientierte Bewertung der Befugnisse und der durchgeführten Maßnahmen ist die Auskunft darüber, wie viele Betroffene, die nicht Inhaber, Mieter, Nutzungsberechtigte sind, sondern sich als Besucher/in bzw. Nutzer/in zufällig in der belauschten Wohnung aufgehalten haben. Nicht unmaßgeblich ist auch die Auskunft in diesem Zusammenhang, wie häufig von Polizei und Staatsanwaltschaften gestellte Anträge auf Anordnung der akustischen Überwachung durch das entsprechende Gericht abgelehnt wurden. Einer solchen Konkretisierung konnte sich die übergroße Mehrheit des Thüringer Landtags nicht anschließen. Einen Grund dafür sind die Bedenkenträger bisher schuldig geblieben.
Meine Damen und Herren, trotz des Bemühens um einen transparenten Umgang über durchgeführte grundrechtseinschränkende Maßnahmen der akustischen Wohnraumüberwachung zum Zwecke der Strafverfolgung nach Artikel 13 Abs. 3 Grundgesetz bleibt meine grundsätzliche Kritik aus der ersten Beratung des vorliegenden Antrags an dieser Befugnis unverändert bestehen. Der Lauschangriff, meine Damen und Herren, ist ein immenser Eingriff in das individuelle Schutzrecht des Einzelnen gegenüber dem Staat und seinen Behörden auf Unverletzbarkeit des Wohnraums. Vielen Dank.
Herr Kollege Dittes, es mag sich ja in Ihrem Kopf irgendetwas festgefressen haben, dass Sie eine panische Angst davor haben, dass irgendwer irgendetwas verheimlichen will. Sie selber wissen ja, da wir über den Inhalt des Berichts im Justizausschuss zwar nicht gesprochen haben, aber im Prinzip die meisten zumindest Internetzugang haben und wissen, wie der Bericht aussieht, dass es Jahre gibt, wo überhaupt nichts passierte und es im Jahre 1999 einen einzigen Fall einer akustischen Wohnraumüberwachung gegeben hat, dass also der Umfang dieses Berichts sich doch so sehr gering hält, dass wir in der Mehrheit des Ausschusses der Meinung waren, deswegen muss sich das Parlament nicht damit
befassen, dass wir einen Tagesordnungspunkt haben, wo dann die Landesregierung erklärt, es gibt gar nichts zu berichten.
Das kann uns nämlich passieren. Unabhängig davon haben Sie auch die Bereitschaft der Landesregierung gehört, dass, wenn es denn doch einmal umfangreicher wäre, es durchaus auch ein Thema des Parlaments sein könnte, aber ich sehe dieses Problem nicht. Es geht auch nicht um einen Lauschangriff, wie Sie immer gern so schön dann populär behaupten, sondern es geht um die akustische Wohnraumüberwachung in Verbindung mit einer Ermittlung, während einer Ermittlung, wenn eine Strafverfolgung eintritt, wenn ein begründeter Verdacht bereits vorhanden ist, wenn eine strafbare Handlung vorliegt, nur dann, und das muss durch drei unabhängige Richter bestätigt werden, dass überhaupt solch eine Aktion stattfindet. Deswegen malen Sie hier nicht solche Gespenster an die Wand, die gar nicht vorhanden sind.
Ich empfehle noch einmal, auch im Namen meiner Fraktion, den Antrag mit der gegebenen Änderung anzunehmen.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann kommen wir zunächst zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Justizausschusses in Drucksache 3/1300. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei einer Anzahl von Enthaltungen mit Mehrheit angenommen. Dann stimmen wir über den Antrag der Fraktion der SPD in Drucksache 3/1130 unter Berücksichtigung der eben angenommenen Beschlussempfehlung des Justizausschusses ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Bei einer Anzahl von Enthaltungen mit Mehrheit angenommen. Nach diesem angenommenen Antrag hat jetzt die Landesregierung angekündigt, den geforderten Bericht sofort zu geben. Ich darf Herrn Staatssekretär Scherer bitten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, nachdem die Berichtspflicht zur akustischen Wohnraumüberwachung erst kürzlich sowohl im Landtag als auch im Justizausschuss ausführlich erörtert worden ist, will ich mich hier kurz fassen. Die bisherige Befassung mit dieser Thematik hat verdeutlicht, dass Artikel 13 Grundgesetz im repressiven Bereich keine
originäre Berichtspflicht der Landesregierung gegenüber dem Landtag begründet. Versäumnisse der Landesregierung gibt es deshalb nicht. Ungeachtet dessen hat die Landesregierung unter anderem auch gegenüber der Frau Präsidentin des Landtags stets ihre Bereitschaft erklärt, bei einem entsprechenden Informationswunsch des Landtags auch diesen über akustische Wohnraumüberwachungsmaßnahmen im repressiven Bereich zu unterrichten, was ich im Folgenden nun tun möchte.
Das übliche Procedere sieht wie folgt aus: Die Staatsanwaltschaften der einzelnen Bundesländer berichten ihrer jeweiligen Landesregierung über durchgeführte Maßnahmen. Die Landesregierungen melden diese Zahlen anschließend an die Bundesregierung weiter, die schließlich auf der Grundlage der Ländermitteilungen den Bundestag unterrichtet. Für die Meldungen der Landesregierungen an die Bundesregierung hat der Strafrechtsausschuss der Justizministerkonferenz ein bundeseinheitliches Meldeformular entwickelt, aus dem dann auch die Bundestagsdrucksache oder die Angaben in der Bundestagsdrucksache abgeleitet sind.
Zu den Zahlen im Einzelnen: Im Jahre 1998 sind in Thüringen keine Maßnahmen erfolgt, bei denen technische Mittel der Wohnraumüberwachung zum Zwecke der Strafverfolgung zum Einsatz kamen. Im Kalenderjahr 1999 ist lediglich in einem Verfahren eine Wohnraumüberwachungsmaßnahme gemäß § 100 c Abs. 1 Nr. 3 StPO angeordnet und auch durchgeführt worden. Anlasstat war ein vorsätzliches Tötungsdelikt. Von der Maßnahme betroffen waren zwei Wohnungen und zwei Beschuldigte. Die Dauer der Maßnahme betrug in einem Fall 18, im anderen Fall 9 Kalendertage. Die Kosten dafür sind im Einzelnen nicht bezifferbar. Die Betroffenen, bei denen es sich gleichzeitig um die Beschuldigten handelt, konnten, weil unbekannten Aufenthalts, zunächst von dieser Maßnahme im Nachhinein auch nicht benachrichtigt werden. Die Benachrichtigung ist zwischenzeitlich erfolgt und dem Bundesjustizministerium auch nachgemeldet worden. Die aus der Überwachungsmaßnahme erlangten Erkenntnisse waren für das Verfahren von Bedeutung.
Herr Abgeordneter Dittes, wollen Sie eine Frage stellen? Herr Staatssekretär Scherer, lassen Sie die Frage zu?
Herr Scherer, sind denn in den Jahren 1998 und 1999 Anträge auf Durchführung von Überwachungsmaßnahmen gestellt worden, die negativ beschieden worden sind? Können Sie etwas zu der Zahl der Betroffenen des Lauschangriffs, den Sie hier dargestellt haben, sagen, die im eigentlichen Sinne nicht immer Benutzer sind, sondern sich zufällig aufgehalten haben und in dem Sinne dann als Betroffene zu gelten haben?
Ich kann zu Ihren beiden Fragen keine konkreten Angaben machen, und zwar deshalb, weil diese Angaben nicht erhoben werden.