Bevor diese sich anbahnende Vereinbarung mit Suhl entstanden ist, gab es da Gespräche mit den betroffenen Landratsämtern und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Eine zweite Frage: Wenn der Einsatzbereich am Hochwaldtunnel endet, was wird dann mit dem Bereich der südlich entsteht, denn an der B 89 entsteht ja auch noch mal ein Autobahntunnel? Wie wird der versorgt und was ist da vom Rettungseinsatz her geplant?
Zur ersten Frage: Es gab im Vorhinein solche Verhandlungen nicht, wohl aber eingehende Beratungen mit der DEGES darüber, von welchem Standort aus die Tunnelfeuerwehr operieren sollte und welche Anforderungen an eine Tunnelfeuerwehr gestellt werden müssen. Auf dem Hintergrund dieser Anforderungen erschien das Angebot der Stadt Suhl als das geeignetste. Aber ich betone nochmals: Bevor ein Vertrag geschlossen wird, wird es mit den Kreisen und betroffenen Gemeinden Gespräche geben. Wichtigstes Kriterium ist die Frage der schnellen Erreichbarkeit und dieses Kriterium wird an dem vorgesehenen Standort erfüllt, und zwar für die gesamte Tunnelkette.
Damit sind ganz offensichtlich die beiden letzten Zusatzfragen auch beantwortet. Vielen Dank, Herr Minister. Das Fragekontingent zu dieser Frage ist erschöpft. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/1158. Bitte, Frau Abgeordnete Tasch.
1. Der Feldhase ist Tier des Jahres 2001. In der Roten Liste gefährdeter Tiere Deutschlands ist er in der Kategorie "gefährdet" eingestuft: Wie schätzt die Landesregierung die Bestandssituation und die Gefährdung des
2. Die rote Liste ausgewählter Pflanzen- und Tierarten des Freistaats Thüringen datiert aus dem Jahr 1993. Dort ist der Feldhase nicht als gefährdet eingestuft: Wann ist mit einer Neuauflage der roten Liste zu rechnen und wird der Feldhase dann ebenfalls als gefährdet eingestuft werden?
3. Welche Maßnahmen zur Bestandsverbesserung hat die Landesregierung eingeleitet, insbesondere welche Fördermöglichkeiten zur Verbesserung des Lebensraums des Feldhasen werden für die landwirtschaftlichen Betriebe angeboten?
4. Welchen Beitrag zum Schutz dieser jagdbaren Tierart können Landeigentümer, Landnutzer und Jäger leisten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Tasch beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: In den letzten fünf Jahren konnte eine insgesamt positive Entwicklung der Feldhasenpopulation verzeichnet werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, so einfach ist das gar nicht, wie Sie sich das denken. Es ist ein ernstes Thema. Im Jahresdurchschnitt der letzten fünf Jahre bestand der Hasenbesatz aus ca. 35.000 Stück, während im Rahmen der Jagden nur 2.500 Stück erlegt wurden. Die diesjährige Herbstzählung weist ebenfalls einen positiven Trend auf. In den Landkreisen Weimarer Land, Sömmerda und Unstrut-Hainich-Kreis sind Ergebnisse von 11 bis 16 Stück pro 100 Hektar Feldfläche bekannt geworden. Das wimmelt aber dann noch nicht auf dem Feld, die sieht man kaum.
Zu Frage 2: Die rote Liste Thüringens wird derzeit von der Thüringer Landesanstalt für Umwelt überarbeitet, die Neuauflage erscheint voraussichtlich kommendes Jahr. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand wird der Feldhase nicht in die rote Liste als gefährdet aufgenommen werden.
Zu Frage 3: Die Landesregierung widmet dem Feldhasen seit Anfang 1994 besondere Aufmerksamkeit. Unter Federführung von Jagdwissenschaftlern aus Eberswalde läuft bis Ende 2000 ein Forschungsprojekt, das unter maßgeblicher Beteiligung des Landesjagdverbandes Thüringen e. V. initiiert und realisiert worden ist. Aufgrund der Forschungsergebnisse im Entwicklungsplan ländlicher Raum 2000-2006, der von Brüssel genehmigt worden ist, ist eine spezifische Maßnahme im Programm Teil C enthalten, die zur Lebensraumverbesserung des Feldhasen beitragen soll. Hierbei handelt es sich um die Förderung der Anlagen von Zwischenstrukturen in den Ackerflächen. Das KULAP-Programm erhält Förderbeträge von bis zu 1.200 DM/ha für Stilllegungsflächen. Die Anlage von Hecken- und Baumreihen wird mit einem Fördervolumen von bis zu 80.000 DM je Antragsteller und Jahr sowie die Pflege mit bis zu 10.000 DM bezuschusst.
Zu Frage 4: Landeigentümer, Landnutzer und Jäger leisten durch aktive Maßnahmen zur Lebensraumgestaltung einen Beitrag zum Schutz des Feldhasen; hierzu gehören insbesondere Erhalt und Erweiterung von naturnahen bzw. extensiv genutzten Strukturelementen im Agrarraum. Auch zählt die Stilllegung von Biotopverbundelementen dazu sowie eine fachgerechte Durchführung von Landschaftspflegearbeiten. Jäger unterstützen die Entwicklung der Feldhasenpopulation, indem sie sich in der Bejagung dieser Tierart entsprechend der jeweiligen Bestandssituation zurückhalten.
Herr Minister, ich habe Ihrer Aufzählung entnommen, dass auch beim Hasenbesatz die Region Ostthüringen deutlich unterrepräsentiert ist
wie übrigens auch in vielen anderen Bereichen der Thüringer Wirtschaft und der Infrastruktur. Ich möchte Sie fragen, ob die Programme der Pflege- und Hegemaßnahmen auch auf Ostthüringen erweitert werden könnten oder ob Sie gewährleistet sehen, dass diese Pflege- und Hegemaßnahmen auch in Ostthüringen bereits voll angelaufen sind.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schemmel, diese Maßnahmen, die ich hier genannt habe, welche dazu beitragen sollen, den Niederwildbestand und besonders den Feldhasenbestand weiter zu stärken, weiter anzuheben, können natürlich im gesamten Thüringer Raum angewendet werden, auch in Ostthüringen. Auch Ostthüringen ist davon betroffen und wir wären sehr froh, wenn sich sehr viele Jäger dort bereitfinden würden, die dann gemeinsam solche Maßnahmen durchführen. Wir haben jetzt gerade die Möglichkeit, über Zwischenblühstreifen in die Felder hinein Ruhezonen und vor allen Dingen auch Futterzonen für den Hasen anzulegen. Sehr verehrte Damen und Herren - schade, Herr Scheringer ist nun gar nicht mehr da, doch, er ist noch da, er weiß das -, auf unseren großen Feldern hat der Hase große Schwierigkeiten, noch etwas Futter zu finden, so dass es gut ist, wenn ab und zu einmal ein breiter Streifen mit Klee oder Kleegras oder irgendwelchen Wildkräutern da angesiedelt wurde, damit der Hase auch etwas zu Fressen findet. Aber, Herr Schemmel, und das war ja Ihre Frage, auch Ostthüringen ist davon mit betroffen.
Ich bin erst einmal erstaunt, weshalb bei meiner Anfrage wie letztens zum Artenschutz bei den Fledermäusen alle geklatscht haben und ich es damals schon gar nicht verstanden habe, warum geklatscht wurde. Aber bei Hasenschutz gibt es auch Erheiterung. Es freut mich, dass dem Umweltschutzgedanken in Thüringen so leidenschaftlich hier zugehört wird. Ich habe noch zwei Nachfragen. Herr Minister, gibt es Erkenntnisse, in welchem Umfang landwirtschaftliche Betriebe dieses Förderprogramm nutzen? Meine zweite Frage ist: Können Sie sich vorstellen, die Landwirtschaftsämter anzuregen, die landwirtschaftlichen Betriebe zu motivieren, sich hier aktiv an der Verbesserung des Lebensraums für den Feldhasen zu beteiligen?
Frau Tasch, zu Ihrer ersten Frage. Ich habe jetzt keine exakte Zahl dazu, aber das können wir gerne nachholen. Es interessiert mich selbst, von wie viel Betrieben das in Anspruch genommen wird. Weil ich das jetzt nicht intus habe, bekommen Sie das von mir nachgereicht. Und die zweite Sache: Die Landwirtschaftsämter wissen das, sie sind darüber informiert. Vor allem über die Lebensraumstiftung wird das durch den Landesjagdverband mit initiiert. Die Jägerschaft - wie das immer so ist - besteht aus ei
ner Reihe von Menschen, von denen einige sehr davon angetan sind, solche Maßnahmen in der Praxis mit umzusetzen, und einige sind davon nicht so angetan, so dass wir hier sicher Ihren Hinweis noch einmal aufgreifen werden und dementsprechend dann auch noch einmal über die Amtsleiter in den Landwirtschaftsämtern darauf hinweisen, hier verstärkt etwas für das Niederwild mit zu tun.
Weitere Zusatzfragen sehe ich jetzt nicht. Herzlichen Dank, Herr Minister Sklenar. Wir kommen zur für heute letzten Mündlichen Anfrage, eine Frage der Frau Abgeordneten Bechthum in Drucksache 3/1160.
Es liegt im öffentlichen Interesse, durch Aussetzung von Haftstrafen auf Bewährung die Möglichkeiten der Resozialisation der Täter zu verbessern. Bezug nehmend auf den Presseartikel vom 7. Dezember 2000 in der Thüringer Allgemeinen "Schwer gemacht" frage ich die Landesregierung:
2. Wie ist das Thüringer Verhältnis Bewährungshelfer zu Betreuten im Vergleich zu den anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland zu sehen?
3. Welche Anzahl an tätigen Bewährungshelfern schätzt die Landesregierung als notwendig für Thüringen ein?
4. Was unternimmt die Landesregierung, um die Zahl geeigneter Bewerber für die Tätigkeit als Bewährungshelfer zu erhöhen?
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Bechthum zur Situation in der Thüringer Bewährungshilfe beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Im 1. Halbjahr 2000, und zwar Stichtag 30.6.2000, wurden in Thüringen 4.274 Probanden mit 52 Justizsozialarbeitern betreut. Dies ergibt eine Sollbelastungszahl von 82,2 Probanden pro Sozialarbeiter.
Zu Frage 2: Ausweislich einer für das Jahr 1999 erarbeiteten Übersicht entspricht das Thüringer Verhältnis Be
währungshelfer zu Betreuten in etwa dem Betreuungsschlüssel in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen.
Zu Frage 3: Kurzfristig werden etwa 55 Bewährungshelfer für Thüringen für notwendig erachtet; der mittelund langfristige Bedarf kann derzeit nicht abgeschätzt werden.