Protocol of the Session on December 15, 2000

Im "Freien Wort" vom 30. November 2000 im Artikel "Den Wohnungen laufen immer mehr Mieter weg" ist zu entnehmen, dass Plattenbauten, in deren Sanierung bereits Fördermittel geflossen sind, abgerissen werden. Unter diesen Wohnungen befinden sich auch Wohnungen, die bedingt barrierefrei sind. Aber genau an diesen barrierefreien Wohnungen gibt es einen Fehlbedarf in Thüringen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gibt es aus Sicht der Landesregierung einen Bedarf in Thüringen an barrierefreiem Wohnraum außerhalb von Einrichtungen?

2. Was möchte die Landesregierung unternehmen, um den sozialen Wohnungsbau hinsichtlich des barrierefreien Wohnraums zu stützen?

3. Sieht die Landesregierung diesbezüglich politischen Handlungsbedarf, wenn ja, wie sieht dieser konkret aus?

4. Wie bezieht die Landesregierung die kommunale Ebene in die Handlungsmechanismen mit ein?

Herr Innenminister, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, für die Landesregierung beantworte ich die Fragen des Kollegen Nothnagel wie folgt:

Zu Frage 1 ein uneingeschränktes Ja. Wir sehen diese Notwendigkeit auch.

Zu Frage 2: Bisher wurde der Neubau von 1.400 nach DIN 18025 Teil 1 und 2 barrierefreier Mietwohnungen für Ältere und Behinderte gefördert. Weiterhin wurden mit Hilfe von Fördermitteln über 130.000 Wohnungen durchgreifend modernisiert. Schwerpunkte der Modernisierung sind auch Baumaßnahmen, die insbesondere älteren und behinderten Menschen das Verbleiben in ihrer gewohnten Umgebung sichern. Die Förderung erfolgt dabei sowohl über Programme des Innenministeriums als auch mit ergänzenden Programmen des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit. Die Landesregierung wird diese Programme nach Maßgabe des vom Landtag zu beschließenden Haushalts fortführen.

Zu Frage 3: Wenn dem Freistaat mehr Einnahmen zur Verfügung stehen würden, als dies tatsächlich der Fall ist, könnten über die in der Vergangenheit bereits nach der DIN-Norm geförderten 1.400 neu gebauten Wohneinheiten sowie der bereits mit Fördermitteln modernisierten 130.000 Bestandswohnungen auch zukünftig entsprechende Fördermaßnahmen realisiert werden. Dem Freistaat stehen nur momentan nicht mehr Einnahmen zur Verfügung.

Zu Frage 4: Die Abwicklung der Förderprogramme erfolgt aufgrund von Bedarfsanmeldungen der Landkreise und Kommunen. Auch in Zukunft wird eine Förderung nur in Abstimmung mit kommunalen Entwicklungsvorstellungen erfolgen. Und vielleicht abschließend noch ein Satz zum Vorspann Ihrer Fragestellung. Ich kann diese Nachricht aus dem "Freien Wort" so nicht bestätigen. Mir ist der Abriss von Wohnungen, in denen Sanierungsgelder des Landes geflossen sind oder Modernisierungsgelder des Landes geflossen sind, bislang jedenfalls nicht bekannt geworden.

Ich sehe keine Nachfragen. Danke, Herr Minister. Es gibt einen Antrag. Frau Abgeordnete Nitzpon.

Die PDS-Fraktion beantragt, die Anfrage und die Antwort zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen.

Auch das werden wir dann abstimmen. Wer für die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das reicht aus. Die Frage ist überwiesen. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/1149. Herr Abgeordneter Scheringer, bitte schön.

Illegale Beschäftigung

In der "Thüringischen Landeszeitung" vom 29. November 2000 wird von zahlreichen Fällen illegaler Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern in landwirtschaftlichen Saisonbetrieben sowohl in Sachsen-Anhalt als auch in Thüringen berichtet. Insbesondere seien durch Ermittlungen von Behörden und Arbeitsämtern etliche Verstöße gegen das Arbeitsgenehmigungsrecht, häufig die Nichteinhaltung zugesicherter Arbeitsbedingungen, die Nichteinhaltung zur Sozialversicherung sowie nichttarifliche Bezahlung, festgestellt worden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Sind der Landesregierung derartige Fälle in Thüringen bekannt, und wenn ja, wie viele und wo?

2. Welche kurz- und längerfristigen Konsequenzen hinsichtlich eventueller Einflussnahme und Entscheidungsträger sieht die Landesregierung?

3. Was unternimmt die Landesregierung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Arbeitsämtern und Behörden, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen?

4. Welche Bestrebungen der Landesregierung gibt es dahin gehend, missbräuchlichen Fällen illegaler Beschäftigung generell entgegenzuwirken?

Bitte schön, Herr Minister Sklenar, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Scheringer beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Nach Auskunft des Landesarbeitsamtes Sachsen-Anhalt-Thüringen wurden bei Überprüfungen im Freistaat Thüringen im Jahre 2000 bei fünf Landwirtschaftsunternehmen illegale Beschäftigungsverhältnisse festgestellt. Dabei wurden insgesamt 19 Beschäftigte ohne Arbeitserlaubnis vorgefunden. Es handelt sich um drei Betriebe im Arbeitsamtsbezirk Jena sowie ein Betrieb in den Arbeitsamtsbezirken Gotha und Nordhausen.

Zu Frage 2: Die Arbeitsämter unterstehen der Dienstund Fachaufsicht der Bundesanstalt für Arbeit; eine Einflussnahme der Landesregierung besteht nicht.

Zu Frage 3: Die Landesregierung ist für den angesprochenen Fragenkreis nicht zuständig. Arbeitsämter, Hauptzollämter und Sozialversicherungsträger kontrollieren Betriebe und Einrichtungen auf Verstöße gegen das Arbeitsgenehmigungsgesetz, Verfehlungen zugesicherter Arbeitsbedingungen und untertarifliche Bezahlung sowie Nichtanmeldung zur Sozialversicherung. Festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden entsprechend geahndet.

Zu Frage 4: Die Landesverwaltung weist die Bundesbehörde immer wieder auf die Notwendigkeit effektiver Bekämpfung von illegaler Beschäftigung hin, insbesondere sollen diese alles unternehmen, um ihre Zusammenarbeit stärker zu koordinieren, Datenabgleiche durchzuführen, Mitarbeiter gezielt zu schulen, die materielle Ausstattung der Mitarbeiter zu erhöhen und auf regionaler Ebene die Zusammenarbeit mit den Behörden auszubauen.

Zusatzfragen sehe ich nicht. Vielen Dank, Herr Minister. Die Frage ist damit beantwortet. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/1157. Herr Abgeordneter Goebel, bitte schön.

Tunnelfeuerwehr im Bereich der Rennsteigquerung der Bundesautobahn 71

Nach Pressemeldungen beabsichtigt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur mit der Stadt Suhl einen Geschäftsbesorgungsvertrag zur Errichtung einer Tunnelfeuerwehr für die Tunnelkette im Bereich der Rennsteigquerung der Bundesautobahn 71 abzuschließen.

Die Tunnelkette durchläuft zum weitaus größten Teil das Territorium des Landkreises Schmalkalden-Meiningen und berührt darüber hinaus den Ilmkreis und die kreis

freie Stadt Suhl. Im Einsatzfall werden auch die Kräfte der örtlichen Feuerwehren aus diesen Bereichen herangeführt werden müssen. Das erfordert notwendig ein enges und reibungsloses Zusammenwirken bei der Einsatzplanung und -leitung. Insbesondere Zuständigkeitsfragen, die sich auch aus den einschlägigen Rechtsvorschriften (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz, Thüringer Rettungsdienstgesetz, Thüringer Verordnung über Werkfeuerwehren) ergeben, müssen frühzeitig mit allen Beteiligten geklärt werden. Die Analysen der Schadensfälle in anderen Tunnelanlagen in der letzten Zeit haben die große Bedeutung des Qualifikationsstandes und der Ausrüstung der beteiligten Einsatzkräfte sowie der Effektivität der Einsatzleitung unterstrichen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welches ist der konkrete territorial abgegrenzte Zuständigkeitsbereich der Tunnelfeuerwehr?

2. Wie sind die Zuständigkeiten der Einsatzplanung und -leitung der Tunnelfeuerwehr und der im Einsatzfall hinzuzuziehenden örtlichen Wehren geregelt?

3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die für den Einsatz auf der Tunnelkette vorgesehenen örtlichen Wehren mit der erforderlichen Zusatztechnik und Zusatzfahrzeugen auszurüsten?

4. Werden alle in den Planfeststellungsverfahren für die einzelnen Tunnel geforderten Sicherheitseinrichtungen realisiert?

Herr Minister Schuster, bitte schön.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Dr. Goebel wie folgt:

Zu Frage 1: Der Zuständigkeitsbereich auf der A 71 im Bereich der Tunnelkette beginnt an der Anschlussstelle Gräfenroda und endet an der Betriebszufahrt am Westportal Berg Bock.

Zu Frage 2: Die Einsatzplanung ist noch nicht abgeschlossen. Die erwähnte Tunnelfeuerwehr soll in die bereits bestehende Feuerwehr der Stadt Suhl integriert werden. Ihr sollen in diesem Rahmen bestimmte öffentliche Aufgaben wie die Einsatzplanung und -leitung übertragen werden. Die Gemeinden bleiben dabei zuständiger Aufgabenträger für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe in ihrem Einsatzgebiet.

Zu Frage 3: Nach § 35 Abs. 3 Nr. 1 des Thüringer Brandund Katastrophenschutzgesetzes i.V.m.d. Richtlinie zur Förderung des Brandschutzes, der allemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes kann das Land den kommunalen Aufgabenträgern Zuwendungen gewähren. Eine Förderung zusätzlich notwendiger Feuerwehrfahrzeuge zur Gefahrenabwehr auf der Tunnelkette wäre somit in diesem Rahmen und ggf. über Bedarfszuweisungen seitens des Thüringer Innenministeriums nach Maßgabe der in den kommenden Jahren zur Verfügung stehenden Mittel möglich.

Zu Frage 4 antworte ich mit Ja. Der Bund als Bauträger der Bundesautobahnen einschließlich der Tunnel hat alle in seiner Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln geforderten Sicherheitseinrichtungen kostenseitig gesichert und realisiert. Diese Sicherheitseinrichtungen entsprechen dem heute geforderten Standard. Darüber hinaus hat der Freistaat Thüringen weitere Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen, die durch das Land finanziert werden. Dies sind zusätzliche Tunnelfunkkanäle und für den Tunnelrennsteig der Bau einer ortsfesten Atemluftanlage. Diese zusätzlichen investiven Forderungen kosten den Freistaat insgesamt 6,2 Mio. DM, die im Doppelhaushalt 2001 und 2002 des TMWAI im Landesstraßenbauprogramm eingestellt werden.

Es gibt eine Zusatzfrage.

Herr Minister, ist der in Rede stehende Vertrag mit der Stadt Suhl bereits abgeschlossen?

Nein.

Darf ich noch eine zweite Frage stellen?

Sie dürfen selbstverständlich noch eine zweite Frage stellen.

Dann würde ich gern wissen: Ist beabsichtigt, dass vor Abschluss des Vertrags auch mit den örtlichen Aufgabenträgern Gespräche geführt werden?