3. Wenn die Landesregierung davon ausgeht, dass die zum Umzug stehende Behörde überwiegend von älteren Frauen, die sich in einem für den Arbeitsmarkt sehr kritischem Lebensalter befinden, besetzt ist, die zudem tariflich in den unteren Lohngruppen angesiedelt sind und von einem Umzug für diese aus Eigenmitteln der Betroffenen nicht auszugehen ist, frage ich die Landesregierung, welche Beihilfen materieller und immaterieller Natur wurden oder werden zur Verfügung gestellt, um den Umzugswilligen den Umzug auch zu ermöglichen?
4. Sieht sich die Landesregierung in der Lage, freie bzw. frei werdende adäquate Stellen (gleichwertige oder hö- herrangige Stellen) aus dem Bereich Suhl und einem Radius von 20 Kilometern bzw. aus den größeren Städten wie Erfurt, Gotha, Arnstadt, Jena, Eisenach oder Meiningen den Betroffenen zur Kenntnis zu geben und die Stellen solange offen zu halten, bis der Umzug endgültig ansteht im Sinne der Organisation eines verbindlichen innerbetrieblichen Arbeitsamts?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, für die Landesregierung, Herr Kollege Ramelow, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: Alle frei werdenden Stellen im Bereich des Thüringer Innenministeriums werden durch Ausschreibungen der Zentralen Bußgeldstelle bekannt gegeben. Bei der Besetzung dieser Stellen werden Bewerbungen von Angestellten der ZBS bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Zur Fluktuation in der Zentralen Bußgeldstelle seit 1995: Aus dem damaligen Personalbestand sind 19 Mitarbeiter ausgeschieden, davon sechs Mitarbeiter durch Versetzung - hierunter war eine Frau -, sechs Mitarbeiter durch Auflösungsvertrag, fünf durch Rente, eine durch Entlassung aus persönlichen Gründen und eine Person durch Tod.
Zu Frage 2: Es ist natürlich ein vordringliches Anliegen der Landesregierung den Umzug der Zentralen Bußgeldstelle nach Artern möglichst sozialverträglich zu gestalten. Eigens zu diesem Zweck habe ich im Thüringer Innenministerium einen Projektmanager bestellt, der alle im Zusammenhang mit dem Umzug stehenden Aufgaben koordiniert. Das Thüringer Innenministerium steht darüber hinaus im ständigen Gespräch mit allen Personalvertretungen, die betroffen sind, also mit dem örtlichen Personalrat wie auch mit dem Hauptpersonalrat. Wir stehen auch im Gespräch mit dem Landrat des Kyffhäuser-Kreises und dem Bürgermeister der Stadt Artern. Den Umzugswilligen wird, wie auch in anderen Fällen üblich, Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung gewährt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zinsfreier Darlehen. Härtefälle werden individuell gelöst bzw. es wird versucht, sie zu vermeiden. Im Polizeiverwaltungsamt wurde mit dem örtlichen Personalrat auf Veranlassung des Innenministeriums ein Sozialpunktekatalog erarbeitet. Der Sozialpunktekatalog dient der Feststellung von Härtefällen - Härtefälle insofern, dass ihnen ein Umzug nicht zumutbar ist. Dieser Sozialpunktekatalog wird gleichfalls durch den Hauptpersonalrat und durch die Schwerbehindertenvertretung unterstützt. Das Ziel ist es, dass die Personen, bei denen ein Härtefall festgestellt wird, weiterbeschäftigt werden.
Zu Ihrer Frage 4 kann ich Ihnen mitteilen, dass das Thüringer Innenministerium wie alle anderen Ministerien und deren nachgeordneten Bereiche alle neu zu besetzenden Stellen der Zentralen Bußgeldstelle zur Kenntnis geben. Dabei wird Jena wegen der Entfernung nicht angeboten, aber selbstverständlich Weimar. Darüber hinaus wird vor allem versucht, durch Personaltausch zwischen den Mi
nisterien und deren nachgeordneten Bereichen sozialverträgliche Lösungen zu finden. Allerdings, die Stellen werden nicht freigehalten, aber jede mögliche Bewerbung wird berücksichtigt und der Versetzung zugestimmt.
Das heißt bei der Beantwortung der Frage 1, dass nur Stellen aus dem Thüringer Innenministerium als vergleichbar angesehen werden und auch nur diese angeboten werden?
Ich habe deswegen nachgefragt, weil ich Sie wörtlich so verstanden habe, es werden alle Stellen des Thüringer Innenministeriums angeboten. Deshalb wollte ich nachfragen, ob auch darüber hinaus weitere Stellen als mögliche vergleichbare angeboten werden.
Ich kann Ihnen nur sagen, was mir hier aufgeschrieben worden ist. Mein Kenntnisstand ist, dass aus dem Thüringer Innenministerium sämtliche frei werdenden Stellen bekannt gegeben werden. Andere Ministerien scheinen dies auch zu tun; ob dies komplett geschieht mit jeder frei werdenden Stelle, das kann ich Ihnen momentan nicht beantworten.
Habe ich es richtig verstanden, dass es sich bei der Erarbeitung des Sozialpunktekatalogs nicht um einen Sozialplan oder eine sozialplanähnliche kollektive Vereinbarung handelt, sondern dass das Ziel darin besteht, festzustellen, wem ein Umzug nicht zumutbar sei und daraus abgeleitet lediglich diesem dann ein anderer Ar
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Minister. Wir kommen zur Frage 3/1126. Es ist eine Frage der Abgeordneten Dr. Klaus, sie wird vorgetragen von Herrn Abgeordneten Dr. Pidde.
In den vergangenen Jahren hat es immer wieder Klagen über Lärmbelästigungen durch überfliegende Flugzeuge im Nationalpark Hainich gegeben. Da eine Regelung zum Überflugverbot im Thüringer Gesetz über den Nationalpark Hainich (ThürNPHG) bisher nicht zustande kam, konnte die gebotene Ruhe nur im Rahmen des Vollzugs von § 5 Nr. 4 ThürNPHG (Gebote; hier zur Ver- kehrs- und Besucherlenkung) gegenüber den Flugzeugführern aufrechterhalten werden.
1. Wie bewertet die Landesregierung die Fluglärmsituation im Luftverkehrsbereich des Nationalparks Hainich?
2. Welche Maßnahmen haben die Luftfahrtbehörden ergriffen, um die Lärmbelästigungen im Luftverkehrsbereich des Nationalparks einzuschränken?
3. Was will die Landesregierung unternehmen, um zukünftig die gebotene und im Nationalparkgesetz für die Betätigung am Boden oder in Bodennähe festgeschriebene Ruhe für den Luftverkehrsbereich durchzusetzen?
4. Sieht die Landesregierung die Ziele und den Schutzzweck des Nationalparks Hainich gefährdet oder verletzt, wenn eine Überfliegung mit Motor- oder Strahltriebmaschinen auch zukünftig uneingeschränkt stattfindet?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Klaus beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 2: Bundesweit wurde die Mindesthöhe für Überlandflüge auf 2000 Fuß über Grund angehoben. Niedrigere Flughöhen sind nur bei schlechtem Wetter gestattet. Gemäß § 5 des Nationalparkgesetzes sind die zuständigen Behörden gehalten, durch geeignete Maßnahmen der Verkehrslenkung eine ungestörte Entwicklung von Fauna und Flora auch hinsichtlich des Einsatzes von Luftfahrzeugen am Boden oder in Bodennähe sicherzustellen. Dementsprechend werden Außenstarts und Landegenehmigungen nach § 25 Luftverkehrsgesetz im Nationalpark nur in besonderen Ausnahmefällen erteilt.
Zu Frage 3: Es sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich, da die Fluglärmsituation als unerheblich eingestuft werden kann.
Zu Frage 4: Wie bereits ausgeführt, findet keine uneingeschränkte Überfliegung des Nationalparks Hainich statt. Durch den derzeitigen Flugverkehr sind die Ziele und der Schutzzweck des Nationalparks Hainich nicht beeinträchtigt. Sollte eine Änderung der Situation eintreten, wird die Landesregierung weitere Maßnahmen ergreifen.
Gibt es Nachfragen dazu? Das ist nicht der Fall. Vielen Dank, Herr Minister Sklenar. Wir kommen zu einer weiteren Frage der Frau Abgeordneten Klaus in Drucksache 3/1127. Bitte, Herr Dr. Pidde.
Bisher existieren an den Autobahnen A 4 und A 38 in Thüringen keine Hinweisschilder auf den seit 31. Dezember 1997 existierenden Nationalpark Hainich. Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung den Hinweisen auf Sehenswürdigkeiten der Region an den Autobahnen zu?
2. Welche Gründe hat die Landesregierung, an den Autobahnen in Thüringen bisher nicht auf den Nationalpark Hainich hinzuweisen?
Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Frau Dr. Klaus wie folgt:
Zu Frage 1: Die Landesregierung hält derartige Hinweise für sehr wichtig. Deshalb wurden bereits 17 Unterrichtungstafeln über Landschaften und Sehenswürdigkeiten entlang den Thüringer Autobahnen entsprechend der Richtlinie für touristische Hinweise an Straßen nach Antragstellung angeordnet.
Zu Frage 2: Nach der Planung der Nationalparkverwaltung soll zuerst die Beschilderung im näheren Umfeld des Nationalparks durchgeführt werden. Im Zuge dessen werden Anfang des kommenden Jahres u. a. vier große Hinweisschilder an der B 84 und an der Landesstraße 2122 aufgestellt. Zurzeit laufen auch die Vorbereitungen zur Beschilderung im unmittelbaren Umfeld des Nationalparks. Sobald diese realisiert sind, müssten die Hinweisbeschilderungen im weiteren Umfeld des Nationalparks durch die zuständigen Behörden eingeleitet werden.
Ich sehe keine Nachfragen. Vielen Dank, Herr Minister. Die Fragen sind damit beantwortet und wir kommen zur Frage 3/1128. Herr Abgeordneter Nothnagel, bitte schön.
1. Ist Thüringen mit der Obdachlosenversorgung auf diese Kälteperiode eingestellt und wie zeigt sich das konkret?
2. Wie kommt das Land seinen Aufgaben hinsichtlich der Obdachlosenhilfe nach (einschließlich Kommunal- aufsicht und Ordnungsrecht im Sinne der Gefahrenab- wehr)?
3. Wie viele Beratungsstellen für Obdachlose in Thüringen gibt es und mit welchen Aufgaben sind diese beauftragt?