Eines ist klar, meine Damen und Herren, entgegen allen vollmundigen Ankündigungen unseres Ministerpräsidenten vor einem Jahr spielt die Wohnungsmodernisierung und die Unterstützung der Thüringer Wohnungsunternehmen in Ihrer Politik keine Rolle mehr. Während der Innenstaatssekretär und der wohnungspolitische Sprecher Ihrer Fraktion auf dem Verbandstag der Thüringer Wohnungswirtschaft vor vier Wochen die angeblichen Förderschwerpunkte und die Haushaltszahlen ankündigt, um - so wörtlich - die Planungssicherheit für die Wohnungsunternehmen zu gewährleisten, war der Verkauf des Wohnungsbauvermögens im Kabinett bereits beschlossene Sache und die Fraktion bastelte zeitgleich an weiteren Kürzungen.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion wird diese von völliger Verkennung der Tatsachen gekennzeichnete Wohnungspolitik nicht mittragen. Wir sprechen uns daher gegen den Teilverkauf des Wohnungsbauvermögens und gegen weitere Kürzungen in der Förderung aus. Wir fordern eine klare Zweckbindung der Mittel und Rückflüsse aus dem Wohnungsbauvermögen in Form eines revolvierenden Fonds, damit auch in den kommenden Jahren ausreichend Mittel für diesen Bereich zur Verfügung stehen. Die in der Landesverfassung festgeschriebene angemessene Wohnraumversorgung für alle Bevölkerungsschichten und eine nachhaltig angelegte Entwicklung unserer Städte und Gemeinden fordert eine auf Dauer angelegte verlässliche, mit Betonung "verlässliche", Förderpolitik.
Meine Damen und Herren, zurück zum ursprünglichen Antrag der Landesregierung. Ich will Ihnen zwei Punkte zum Abschluss meiner Ausführungen noch darlegen bzw. ich kann Sie Ihnen nicht ersparen. Der Kollege Emde hat eben ausgeführt in seiner Berichterstattung, dass der Rechnungshof zu Ziffer 3 Ihres Antrags Bedenken angemeldet hat. Nicht nur, Herr Kollege, kann ich Ihnen da nur sagen. Er hat auch schwere Bedenken, und zwar grundsätzlicher Art zu Punkt 1 dieses Antrags angemeldet. Ich kann Ihnen die wörtliche Wiedergabe der Kollegen vom Rechnungshof auch hier noch bringen. Das ist mir noch sehr gut im Ohr. Da wurde nämlich wörtlich ausgeführt: Man kann im Engagement des Landes in einer solchen
Höhe bei der Landesbank Hessen-Thüringen keinen so rechten Sinn erkennen. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen. Im Grunde genommen ist das eine sehr vielsagende Beurteilung, meine Damen und Herren.
Noch ein Wort zum Abschluss zu der Vorlage: Herr Minister, ich weiß nicht, was Sie da so richtig im Schilde führten. Sie haben es ja nun geheilt mit dem jetzt vorliegenden Antrag, der im Übrigen exakt dem Antrag der PDS im Haushalts- und Finanzausschuss entspricht, die diesen Mangel damals schon erkannt haben.
Da hat man es noch nicht über das Herz gebracht, diesem Antrag zuzustimmen und ihn jetzt als eigenen verkauft. Gut, das mag Ihre Art und Weise sein, mit den Dingen umzugehen, aber ich will auf etwas anderes hinaus: Wenn man sich die Ziffer 3 Ihres Antrags, wo es ausdrücklich heißt, dass die 20 Mio. DM zur Förderung des Wohneigentums eingesetzt werden sollen, und wenn man dann das Kleingedruckte in dem eigentlichen ÜPL-Antrag des Finanzministers sich hernimmt, wo man ausschließlich auf eine Grundstockerhöhung des Kapitals der Thüringer Aufbaubank abstellt, wo der Begriff "Förderung Wohneigentum" überhaupt nicht mehr vorkommt und mit der Begründung, dass man das Grundstockvermögen oder das Grundvermögen der Aufbaubank aufstocken müsse, um Verhandlungen mit anderen öffentlich-rechtlichen Banken, sprich Helaba, die sich nämlich an der TAB beteiligen soll, zu verbessern. Nun haben wir nichts gegen die Förderung des Wohneigentums, Herr Minister, und wir haben auch nichts gegen die Beteiligung der Helaba an der TAB - das war im Übrigen auch eine Voraussetzung oder das wurde erst möglich, weil die Voraussetzung dazu in der Zeit der großen Koalition erst geschaffen worden ist -, nein, die beiden Punkte widersprechen sich. Die Ziffer 3 Ihres Antrags und die Begründung in der ÜPL passen absolut nicht zusammen. Darauf wollte ich ausdrücklich noch einmal hinweisen, dass man dem Landtag eine Vorlage vorgelegt hat, die förmlich nicht stimmig war. Danke schön, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich sehe es so, die Landesregierung will das Wohnungsbauvermögen leichtfertig veräußern. Nur 20 Mio. DM aus dieser Veräußerung sollen der Wohnungsförderung zugute kommen, so hatte es zumindest die Landesregierung beabsichtigt. Die CDU-Fraktion will nicht einmal das. Sie schlägt vor, die 20 Mio. DM in eine Rücklage für 2001
einzustellen, also nicht für die Förderung des Wohnungsbaues bereitzustellen. Wenn man dies nüchtern bewertet, könnte man meinen, dass sich die Landesregierung und die CDU-Fraktion zunehmend aus ihrer wohnungspolitischen und städtebaulichen Funktion zurückziehen. Die geplanten Veränderungen im Landeshaushalt für den Wohnungs- und Städtebau verstärken diesen Eindruck. Über die Notwendigkeit sowie die Art und Weise der Landesbeteiligung an der Helaba wird mein Fraktionskollege Bodo Ramelow sprechen. Unsere Fraktion und mir als wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion geht es in diesem Zusammenhang um die bisherigen Ergebnisse der Bewirtschaftung des Wohnungsbauvermögens und die Auswirkungen, die sich aus der Teilveräußerung ergeben. Diese Informationen sind im Übrigen auch für die Entscheidung im Zusammenhang mit der Helaba notwendig. Bisher sind nach unseren Informationen rund 30 Mio. DM aus der Bewirtschaftung des Wohnungsbauvermögens in den Landeshaushalt geflossen. Künftig werden dies nur noch 5 Mio. DM sein. Die bisherigen Einnahmen des Landes aus dem Wohnungsbauvermögen waren allgemeiner Natur, also nicht etwa zweckgebunden. Der Finanzminister konnte diese Einnahmen als allgemeine Deckungsmittel verwenden. Die PDS-Fraktion hatte in den zurückliegenden Jahren immer wieder vorgeschlagen, die Rückflüsse aus dem Wohnungsbauvermögen zweckgebunden für den Wohnungs- und Städtebau einzusetzen. Solche Vorschläge gab es auch vom Verband der Wohnungswirtschaft und das wird in anderen Bundesländern so gehandhabt.
Die zweckgebundene Wiederverwendung der Einnahmen aus dem Landesbauvermögen lässt sich als Bestandteil einer innovativen Landeshaushaltspolitik gut vermitteln. Sie trägt zudem im Bereich Wohnungs- und Städtebau zu einer Verbesserung der Planungswirtschaft, der Planungssicherheit bei, wie es Herr Höhn bereits hier darlegte. Eine Planungssicherheit ist gerade in diesem Bereich notwendig, sie ist aber gerade durch den Haushalt 2001/2002 mehr als in Frage gestellt. Die SPD-Fraktion hat in der heutigen Plenarsitzung einen Entschließungsantrag eingebracht, den auch die PDS-Fraktion voll unterstützt. Wir begrüßen diesen Antrag und werden ihm zustimmen. Die PDS-Fraktion hat in Aktuellen Stunden und durch Anträge in diesem Jahr mehrfach auf die neuen Herausforderungen im Bereich des Wohnungs- und Städtebaus hingewiesen. Der strukturelle Leerstand und die Diskussion über die Altschulden sind nur zwei dieser neuen Herausforderungen. Stadtgestaltung und Wohnungsbau müssen künftig viel enger miteinander verknüpft werden, und dies unter den demografischen Bedingungen des Bevölkerungsrückgangs. Hierzu muss aus unserer Sicht die gesamte Fördersystematik neu strukturiert werden. Im vorliegenden Landeshaushalt 2001/2002 gibt es hierzu erste Ansätze, die aber völlig unzureichend sind. Sie selbst, Herr Innenminister, haben in Ihrem Begleitwort zum Tätigkeitsbericht 1999/2000 des Thüringer Verbandes der Wohnungswirtschaft diese neuen Ansprüche an die staatliche
Förderung des Wohnungs- und Städtebaus formuliert. Danach sollen die Modernisierung, die Instandsetzung und der Umbau des Bestandes Vorrang genießen, um zielgerichtet zur Stabilisierung des Wohnungsmarkts beizutragen. Der Vergabe von Wohnungsbau- und Städtebaufördermitteln sollen künftig verstärkt Abstimmungen zwischen den Kommunen und den Wohnungsunternehmen zu ganzheitlichen Wohnungsmarktkonzepten und städtebaulichen Strategien vorausgehen. In die Förderziele soll ein Stabilisierungsprogramm für den Wohnungsmarkt aufgenommen werden, was auch die Förderung von Abbrüchen einschließt. Dieser sinnvollen Neustrukturierung der Förderpolitik steht jedoch diametral widersprüchlich die Haushaltsrealität der nächsten zwei Jahre gegenüber. Um nahezu 15 Prozent werden die Gesamtausgaben für den Wohnungs- und Städtebau 2001 gekürzt. Ursprünglich sollten die Ausgaben um 50 Mio. DM reduziert werden. Die CDU hat weitere 10 Mio. DM zugelegt. Die Reduzierungen betreffen nahezu ausschließlich Investitionen und haben damit unmittelbare Auswirkungen auf die Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik. Jawohl und es ist so, wie Kollege Höhn darlegte. Im Wohnungsbau gehen die Investitionen um nahezu ein Viertel zurück. Dabei ist zu beachten, dass trotz erheblicher Investitionen in den letzten Jahren rund ein Drittel des Wohnungsbestandes noch nicht saniert ist und noch instandgesetzt werden muss. Auch im Städtebau reduzieren sich die Investitionen in Größenordnungen.
Wie war es vor sechs Wochen in Saalfeld? Dort überraschte Staatssekretär Brüggen im Grußwort zum Verbandstag des VtW vor vollem Saal mit der Verkündung, 19 Mio. DM zur Wohnungsmarktstabilisierung bereits 2001 zur Verfügung zu stellen. Doch was interessiert ihn sein Geschwätz von gestern? Wie zum Hohn müssen die Teilnehmer des Verbandstages nun erfahren, dass nicht 19 Mio. DM, sondern nur 3,5 Mio. DM im CDU-Vorschlag wiederzufinden sind. Das ist verantwortungslos.
Meine Damen und Herren, die Veräußerung des Wohnungsbauvermögens ist der falsche Weg. Viel innovativer wäre es, wenn endlich die jährlichen Rückflüsse aus dem Wohnungsbauvermögen zweckgebunden für den Wohnungs- und Städtebau eingesetzt würden. Danke.
Verehrte Damen und Herren, ich will auf den Hinweis vom Kollegen Jaschke erst einmal deutlich sagen, eine
Landesbank darf nicht in die Hand eines politischen Entscheidungsgremiums fallen. Gerade die Hessische Landesbank hat eine Tradition und eine Entwicklung, bei der es angeraten erscheinen lässt, nie wieder in so eine Situation zu kommen. Die Helaba, ich habe das damals hautnah erlebt, ist eng verbunden mit dem Namen Albert Oswald, der damals - ja, ich gebe dem Kollegen Jaschke ausdrücklich Recht, es darf eben nicht eine Landesbank aus dem Aspekt aufgekauft oder eingekauft werden, um sie der Landespolitik unterzuordnen. Das will ich auch deutlich voranstellen. Auch die zweite Überlegung - Kollege Höhn, der Landesrechnungshof hat auch gesagt, letztendlich ist es eine politische Entscheidung, die 5 Prozent-Option auszuüben. Ich sage ganz deutlich, ja, es ist eine politische Entscheidung und es ist eine richtige Entscheidung. Es ist eine politisch richtige Entscheidung, sich in dieser Situation, in der wir uns befinden, nämlich in einer Situation, in der die Privatbanken sich zunehmend aus der Regionalförderung der kleinen und mittleren, den mittelständischen Betrieben verabschieden, dass wir ein Zeichen setzen und sagen, es gibt eine enge Verbindung zwischen dem Land und der Hessischen Landesbank, die ja korrekterweise Landesbank Hessen-Thüringen heißt, und man sollte auch das immer mehr in den Vordergrund stellen, dass nämlich der zweite Standort der Helaba hier in Erfurt ist und einer notwendigen regionalpolitischen Untersetzung bedarf. Deswegen finde ich es begrüßenswert - und ich habe damals schon dem Finanzminister, als zum ersten Mal öffentlich darauf hingewiesen worden ist, ausdrücklich meine Zustimmung signalisiert und das auch pressemäßig kundgetan, dass ich es für eine richtige und vernünftige Entscheidung finde, gerade unter dem Aspekt, da die Gewährsträgerhaftung zurzeit in der EU auf dem Prüfstand steht -, dass wir uns entscheiden, uns auf die Seite der öffentlichrechtlichen Banken zu stellen, um damit auch deutlich zu machen, es muss - und das ist eine spezielle deutsche Tradition - eine Vielfalt von Bankinstituten geben. Es muss die Privatbanken geben, es muss die Global-Players geben, aber es muss auch Banken und Bankinstitute geben, wo die regionalpolitische Verantwortung im Vordergrund steht.
Deswegen an dieser Stelle auch von mir der kritische Hinweis, dass ich die Entwicklung in Sachsen sehr problematisch finde, zu glauben, man könnte die gegliederte Sparkassensystematik zu einem Global-Player umbauen. Das ist wie im Handel, wenn man glaubt, die Konsumgenossenschaften müssten sich so stabil entwickeln wie sich Aldi entwickelt hat. Das wäre Äpfel und Birnen zu vergleichen. Sparkassen zu vergleichen mit der Deutschen Bank oder der Dresdner Bank ist eben ein untauglicher Vergleich. Was wir brauchen, ist beides am Markt, aber wir brauchen eine Institution, die hier vor Ort tatsächlich auch Entscheidungen möglich macht und begleitet, aber eben unter banktechnischen Gesichtspunkten. Das darf nicht durch Politiker ersetzt werden. Insoweit erinnere ich kritisch an Albert Oswald. Ich habe das noch gut in
Erinnerung. Aber ich erinnere auch kritisch an zwei andere Namen der Thüringer Aufbaubank, die zurzeit in einem anderen Zusammenhang von Ermittlungsverfahren eine Rolle spielen. Auch da gilt derselbe Hinweis: Es ist besser, dass Politik und Politiker nicht anstelle von wirtschaftlicher Entscheidungsfindung treten, gerade in Bankinstitutionen.
Eine weitere Bemerkung: Es ist vorhin gefragt worden, die Beschlussempfehlung, die von der CDU eingebracht worden ist mit den 27,5 Mio. DM, da geht es um die haushaltspolitische Zuordnung. Herr Kollege Kretschmer, Sie wollten ja Aufklärung haben zu einem Zwischenruf, warum das die PDS so vorgeschlagen hat. An dieser Stelle war die Vorlage einfach nicht in Ordnung und ich werde da gleich noch ein paar weitere Ausführungen machen. Jetzt hat man sich auf das Niveau der PDS-Arbeit eingelassen. Herzlichen Dank, dass Sie lernfähig sind, und Sie packen diesen Teil
nein, das ist positiv. Das ist absolut positiv. Ja, Sie beschimpfen uns doch immer, dass wir so völlig außer Niveau seien, und wir freuen uns dann immer wieder mal Punkte zu finden, wo Sie Initiativen von uns aufgreifen.
Meine Damen und Herren, es gibt einen anderen Punkt, den ich sehr kritisch beleuchte, das ist die Art und Weise der Einbringung des Antrags in Drucksache 3/1137. Am 23.05. auf dem Sparkassentag, an dem ja einige von uns anwesend waren, ist das grundsätzliche Okay der Landesregierung bekannt gegeben worden. Es dauerte dann bis zum 23.11. bis zum Kabinettsbeschluss, es ging dann zum 30.11. zur Staatskanzlei der Kabinettsbeschluss, am 05.12. kam es in die Landtagsfächer, so dass wir als Abgeordnete als Nikolausgeschenk am 06.12. die Vorlage hatten und am 11.12. sollte es durch den Haushalts- und Finanzausschuss durchgeprügelt werden mit dem Begriff der Dringlichkeit. Ich denke, wir hätten die Frage viel solider, frühzeitiger mit auf den Weg gegeben bekommen können und deswegen sage ich, die Vorlage und die Art und Weise der Finanzierung gefällt mir und gefällt uns als PDS nicht.
Da sehen wir einen Bruch. Interessanterweise gab es mal zwischenzeitlich Gespräche, wo ich so ganz große Ohren hatte, ob es nicht auch andere Möglichkeiten der Finanzierung gegeben hätte. Also noch mal, meine grundsätzliche Aussage für die PDS-Fraktion: Die Option mit 5 Prozent auszuüben ist sehr richtig, sehr systematisch und ein politisch wichtiger Schritt. Die Art und Weise der Finanzierung ist nicht nachzuvollziehen und wir halten sie für einen falschen Weg, wie es gemacht wird. Es ist unverständlich, die Vorlage, da sie uns vorgestellt wird aus der Vorlage heraus, als gäbe es überhaupt keine Al
ternativen. Es ist unverfroren, weil überhaupt keine Alternative vorgestellt wird und weil so getan wird, als wenn die Alternative, Herr Jaschke, und da gehe ich mit Ihren Vorstellungen eben nicht mit, als wenn die Alternative Nettoneuverschuldung wäre. Die Alternative zur Aufbringung der 300 Mio. DM ist eben nicht Nettoneuverschuldung, sondern die verbindliche Markterkundung, ob man das Aktienvermögen hätte einer Bank in einem Depot ausgeben können und die Bank dann das Depot vorfinanziert, denn in dem Fall finanziert man ja einfach auch nur die rücklaufenden Raten vor und die Risiken bleiben bei uns. Das ergibt sich ja ganz klar aus dem Vorgang. Also von daher ist die Frage, wenn man sagt, man will den Aktienkurs der Jenoptik-Aktie nicht belasten, was ich nachvollziehen kann, und der Aktienkurs ist zurzeit unterbewertet, jedenfalls nach meinem Verständnis, dann ist doch aber die Frage, ob eine andere Bank bereit wäre, vielleicht auch die Helaba oder die Bayerische Landesbank, unser Aktienpaket erst mal in einem Depot mit einer Kursoption zu übernehmen. Und erst dann, wenn wir innerhalb von fünf Jahren die Kursoption nicht erreichen würden, müssten wir die Finanzierung nachvollziehen bzw. die Aktien zu dem dortigen Kurs verkaufen. Es wäre zumindest eine Alternativmöglichkeit, die ich gern erörtert gehabt hätte hier im hohen Haus, ob wir nämlich die Möglichkeit gehabt hätten zu sagen, das Vermögen, über das wir gerade reden, die Rücklaufmittel würden nicht wie in diesem Fall zur Veräußerung gehen, sondern wir würden sie in die TAB einbringen. Wir würden die TAB beauftragen, den Weg, den sie eingeschlagen hat zu einer spezifischen Thüringer Förderbank weiterzugehen, aber eben nicht nur, indem man sagt, die 20 Mio. DM, die man jetzt einstellt oder vorsieht, um die Unterdeckung, die da ist, das finde ich nämlich an dieser Stelle unverfroren, dass man in dieser ÜPL auf einmal feststellt, dass eine Unterdeckung da ist, dann hätte man gegen die Unterdeckung längst etwas tun müssen. Das wird dann so offeriert, so im Nebensatz muss man das dann rauslesen, aber eigentlich wäre es besser, dieses Vermögen, über das wir reden, würde in die TAB an der Stelle eingebracht, so dass die TAB über einen Kapitalstock sukzessiv verfügt, um als Thüringer Förderbank am Markt ganz spezifische Thüringer Förderprogramme, abgestimmt mit unserem Wirtschaftsministerium, solche Förderprogramme für kleine und mittelständische Betriebe und für unsere Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften auf den Weg zu bringen. Dann wäre es auch sinnvoll, der Helaba das Angebot weiterhin zu offerieren, in die TAB einzusteigen. Das ist ja auch beabsichtigt, das kann man ja aus diesem ÜPL-Nebensatz dann auch auf einmal lesen, also ich sage mal, die Braut soll hübsch gemacht werden. Es ist auch sinnvoll, die TAB weiterzuentwickeln und sie mit der Helaba zu verbinden, aber es wäre besser, wenn wir die TAB nicht nur ein bisschen mit Kapital ausstatten würden, so dass man gerade mal die gesetzlichen Rücklagen aufgestockt hätte, sondern dass wir die TAB so entwickelt hätten, dass sie eine schlagkräftige Thüringer Förderbank wäre. Ich glaube auch, dass die Vorlage an einigen Stellen meines Erachtens sprachlich so abgefasst ist, dass man - ich will nicht sagen,
dass man sich ein bisschen genasweist fühlt, Herr Finanzminister, da kenne ich Sie eigentlich in Ihren Darstellungen solider. Da heißt es an einer Stelle, es bliebe bei der Veräußerung ein beträchtlicher Teil in Höhe von 516 Mio. DM übrig, die das Land weiterhin im eigenen Vermögen hätte. Die Formulierung "beträchtlicher Teil" finde ich bei 516 Mio. eine gute Formulierung. Eine Seite weiter, als es um das Risiko des Landes geht und eine Landesbürgschaft der Bank übergeben werden soll, die die 300 Mio. DM bezahlt, da heißt es auf einmal völlig unkommentiert: Diese Bürgschaft sei nur 700 Mio. - "nur" steht da nicht, da steht weder "nur" noch "beträchtlich" oder sonst was, da steht auf einmal gar nichts mehr. Also die um 200 Mio. DM höhere Summe ist auf einmal weder beträchtlich noch sonst irgendwas. Wenn ich in Ihrer Sprachdiktion bleiben würde, müsste ich sagen, das Risiko ist beträchtlich höher als das, was bei uns verbleibt.
Und eine zweite Feststellung: Das Risiko ist eben nicht null. Auch da, Herr Trautvetter, versuchen Sie uns ein bisschen an der Nase herumzuführen, indem Sie nämlich sagen, wenn das Geld nicht zurückkommt, weil der, der das Darlehen ausgereicht bekommen hat, in Konkurs geht oder sonst wie zahlungsunfähig wird, dann schreiben Sie, das ist gar kein Verlust, weil es kommt lediglich kein Geld zurück. So stellen Sie es in Ihrer Vorlage dar. Das ist natürlich Unsinn, weil das Problem ist, in diesem Moment haben wir an denjenigen, dem wir die Bürgschaft gegeben haben, zu zahlen. Das heißt, es ist nicht nur Geld, das nicht kommt, sondern wir müssen Geld an einen Dritten dann bezahlen. Insoweit haben wir an dieser Stelle sogar ein doppeltes Risiko. Zumindest haushaltstechnisch müsste man, wenn es eine Privatfirma wäre, eine bilanzielle Voraussetzung schaffen bzw. eine Rücklage bilden. Hier mogelt man sich daran vorbei, indem man - ich weiß doch, es passt Ihnen doch nur einfach so gut hinein, dass Sie dann sagen, das eine ist beträchtlich, wenn was bleibt, aber das viel höhere Risiko, darum mogeln wir uns dran vorbei.
Meine Damen und Herren, die Art und Weise ist irgendwie mit der heißen Nadel zusammengestrickt worden. Man hat dann Ettersburg noch hineingepackt, man hat dann die 20 Mio. DM für die Aufbaubank reingemacht wenn man, der Kollege Höhn hat darauf hingewiesen, dann in die ÜPL hineinschaut, sieht man, dass die Begründung für die ÜPL überhaupt nicht mit dem Deckblatt übereinstimmt, was uns hier unter Dringlichkeitsaspekten reingegeben worden ist.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle sagen wir als PDS, die Vorlage ist unverständlich, unverfroren, sie ist unsolide erarbeitet und sie ist auch von der Darstellung unseriös. Aus all diesen Gründen lehnen wir die Finanzie
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, einige Bemerkungen zu den hier gemachten Äußerungen. Herr Ramelow, was die Bürgschaften für Wohnungsbaudarlehen betrifft, empfehle ich Ihnen wirklich einmal das Lesen der Haushaltsgesetze der letzten zehn Jahre. Und dann empfehle ich Ihnen in die Berichterstattung des Finanzministers im Haushalts- und Finanzausschuss hineinzuschauen, wenn er über Bürgschaften berichtet hat. Sämtliche Wohnungsbaudarlehen werden durch uns in den letzten Jahren verbürgt. Ausfallquote in den letzten zehn Jahren null Komma, dann kommt wahrscheinlich noch eine null und ob an der zweiten Stelle nach dem Komma ein Prozent kommt, das müssen wir noch mal überprüfen. Als solches ist das ein formeller Vorgang, weil es nämlich ansonsten keiner finanziert. Er handelt nämlich im Auftrage des Freistaats und deswegen geben wir noch eine Bürgschaft dafür, weil nämlich die Einrichtungen, die das für uns übernehmen oder abkaufen oder forderungsabkaufen, das im Auftrage des Freistaats machen und seien Sie unbesorgt, dieses Bürgschaftsvolumen ist mit null Risiko oder minimalstem Risiko zu bewerten. Es wird mir ja allmählich schon unheimlich, wenn Sie die politische Entscheidung der Helaba-Beteiligung für richtig erachten, dass ich so viel Gemeinschaft in dieser Sache mit Ihnen habe. Ich kann Ihnen da nur nicht widersprechen und da verstehe ich auch die SPD nicht. Wer mal in die Berichterstattung des ostdeutschen Bankenverbandes hineinschaut, und das beklagen wir alle, dass sich die Banken bei der Finanzierung der Wirtschaft nicht genügend engagieren, das stagniert seit drei Jahren, und wer dann noch ein bisschen detaillierter hineingeht und weiß, dass sich die Privatbanken um etwa 10 Prozent zurückgezogen haben und dieser 10-prozentige Rückzug im Prinzip durch die Sparkassen ausgeglichen worden ist, der muss eine Beteiligung an der Helaba für richtig halten.
Und wer noch dazu weiß, dass durch die Beteiligung der Länder an der Helaba dieses Beteiligungsvolumen an die Sparkassen ausgeschüttet wird und damit das Eigenkapital der Thüringer Sparkassen um 180 Mio. DM verstärkt
ich bedaure es ja, dass wir nicht 300 Mio. DM zurückbekommen, das hängt mit dem Bilanzvolumen der Spar
kassen zusammen -, der muss doch einer solchen Beteiligung zustimmen, weil er nämlich damit die Kapitalbasis der Thüringer Sparkassen verstärkt und damit auch ihre Kreditfähigkeit gegenüber der Wirtschaft. Aber das ist ja ein Punkt, wo ich auch bei vielen Argumenten der SPD momentan nicht ganz folgen kann.
Meine Damen und Herren, die Vorlage der Landesregierung war sehr wohl in Ordnung und da möchte ich eine Sache richtig stellen. Wenn Herr Höhn sagt, wir haben eine Verbindung geschaffen zwischen Wohnungsbauvermögen und Eigenkapitalausstattung der TAB, das ist nicht korrekt. Wir wissen, dass wegen der Verluste der Thüringer Aufbaubank die Thüringer Aufbaubank im letzten Jahr nur noch eine Kapitalausstattung, eine Eigenkapitalausstattung von 61,8 oder 61,9 Mio. Mark hatte, wo per Gesetz 65 Mio. DM vorgeschrieben sind. Und die Verbindung mit der Eigenkapitalausstattung war die Begründung der Landesregierung für den ÜPL-Antrag und die Bedenken des Rechnungshofs waren, ist das entscheidend, ob das am 31.12. über einen ÜPL-Antrag gemacht wird oder am 02.01. mit einem normalen Haushaltsgesetz. Der Rechnungshof hat seine Bedenken vorgetragen, die CDU-Fraktion hat entsprechend mit einem Änderungsantrag reagiert, man kann sich sehr wohl fachlich auseinander setzen über diesen Punkt. Die Landesregierung war bei ihrer Entscheidung davon ausgegangen, dass die Heilung dieses Fehlers bei der TAB ein ausreichender Grund ist, einen ÜPLAntrag zu stellen. Nur in diesem Punkt besteht überhaupt ein Zusammenhang, in keinem anderen Punkt.
Und, meine Damen und Herren, wenn Herr Höhn sagt, der Wohnungsbau ist unterfinanziert, ich empfehle ihm wirklich, jeden Tag in die Zeitung zu schauen, die Anzeigenseiten zu studieren und die Menge des leer stehenden vollsanierten Wohnungsraums zu betrachten.
Wenn wir im Wohnungsbau rückgängige Haushaltsansätze haben, dann ist das dem geschuldet, dass wir bereits jetzt Tausende leer stehende sanierte Wohnungen haben. Seien Sie eines versichert, ich will erst einmal sehen, wie dieses Bundesprogramm aussieht. Wenn uns das hilft, dann werden wir keine Mark an Bundesmitteln verloren gehen lassen und alles in Thüringen umsetzen, was nur irgendwie möglich ist. Ich habe nur die Befürchtung, das hilft uns nicht viel. Denn ich kenne ja noch nicht die Rahmenbedingungen, die daranhängen, ich kenne das, was in der Presse veröffentlicht worden ist. Anscheinend hat man nur Zugriff auf diese Mittel, wenn ein kommunales Wohnungsunternehmen im Prinzip erst kurz vor dem Konkurs steht. Solange es denen gut geht, können die gar nicht auf diese Mittel zugreifen. Da wollen wir erst einmal sehen, wie viel Mittel wir überhaupt für Thüringen abrufen können. Da scheinen nämlich ganz harte Bedingungen des Bundes, wahrscheinlich des Bundesfinanzministers, daran gebunden worden zu sein, dass der am Jahresende die Mittel wieder einkassieren kann, weil sie im