Protocol of the Session on December 14, 2000

tenpauschale beschäftigt. Deshalb haben wir mit zusätzlichem Außer-Kraft-Treten des bisherigen Systems dafür gesorgt, dass zumindest den Auftragskostenpauschalenempfängern im Land für das nächste Jahr und auch für das übernächste Jahr mehr Geld zur Verfügung steht. Ich kann das am Beispiel meines eigenen Landkreises ganz deutlich sagen, wir erhalten 1,5 Mio. DM mehr Auftragskostenpauschale. Dies ist sehr hilfreich. Es ist nicht das Ende, weil das Ende erst dann erreicht sein wird, wenn die Neuordnung der Auftragskostenpauschale feststeht, aber wir wollen als CDU-Fraktion, und da sind wir uns einig mit der Landesregierung, im Schritt zur Neuordnung der Auftragskostenpauschale jetzt schon mit dem vierten Änderungsgesetz dafür die Mittel für die Auftragskostenpauschale verstärken.

Drittens, meine Damen und Herren, wollen wir die Genehmigungsfreigrenzen senken. Wir wollen sie um 2 Prozentpunkte senken für die Kreisumlage und für die Schulumlage, weil wir wissen, und das ergibt das System der kommunalen Finanzen, dass die Einzigen, die noch weiter nach unten greifen können, die Landkreise sind. Damit die Landkreise nicht einzig und allein ihren Beitrag zur Konsolidierung der Haushaltsfinanzen an die Städte und Gemeinden, an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden durchreichen, wollen wir die Genehmigungsfreigrenzen bei der Schulumlage und auch bei der Kreisumlage um 2 Prozentpunkte senken, um auch den Städten und Gemeinden künftig mehr Planungssicherheit zu schaffen. Deshalb, und das unterscheidet uns auch im Wesentlichen von Ihren Vorstellungen, wollen wir heute, unabhängig vom Landeshaushalt, der nächste Woche beraten und verabschiedet werden soll, schon zum vierten Änderungsgesetz beraten und einen Beschluss fassen, damit die Städte und Landkreise in Thüringen frühestmögliche Planungssicherheit erreichen. Wir bitten Sie deshalb als CDU-Fraktion, unseren Änderungsanträgen und dem Gesetzentwurf der Landesregierung zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat jetzt Herr Innenminister Köckert.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, schon bei der Einbringung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und zuletzt bei der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf im Innenausschuss am 8. Dezember habe ich auf die Notwendigkeit, das Thüringer Finanzausgleichsgesetz zu ändern, hingewiesen. Ändern müssen wir das Thüringer Finanzausgleichsgesetz vor allen Dingen deshalb, weil wir den Landeshaushalt sparsamer gestalten müssen. Insofern, Frau Dr. Wildauer, ist unsere Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes eben gerade nicht eine Reaktion nur auf eine momentane Finanzsituation des Landes, nein, wir

müssen den Landeshaushalt sparsamer gestalten, weil es um die Zukunft dieses Landes geht,

(Beifall bei der CDU)

auch um die Zukunft der jungen Leute, die dort oben sitzen und diese Debatte hier mit Spannung oder mit weniger Spannung verfolgen. Wir müssen dabei in der Tat beachten, dass der Kommunale Finanzausgleich in ein Gesamtverteilungssystem eingebunden ist, bei dem die Haushaltsebenen des Landes und der Kommunen auf die Finanzierungsmöglichkeiten des jeweils anderen Rücksicht nehmen müssen. Dies ist auch bei der Fortschreibung des Kommunalen Finanzausgleichs durch das vierte Änderungsgesetz zu beachten. Zwei Dinge spielen insbesondere eine Rolle. Das ist zum einen das, was der Kollege Mohring hier noch mal ausgeführt hat und was die anderen Vorredner anscheinend vollkommen aus dem Blick verloren haben, nämlich die Steuerreform des Bundes. Wie sehr der Bund mit seiner Steuergesetzgebung gerade auch die kommunale Ebene belastet, bleibt bei Ihnen augenscheinlich vollkommen aus dem Blick.

(Beifall bei der CDU)

Das mag bei den Kollegen der SPD verständlich sein, dass sie das nicht gern hören. Die Beteiligung an der Debatte ist ja auch dementsprechend gering. Das dürfte bei Ihnen von der PDS eigentlich nicht so wie selbstverständlich durchgehen. Auf jeden Fall hat die Steuergesetzgebung des Bundes einen nicht unerheblichen Anteil an den Ausfällen, die die Kommunen in den nächsten Jahren zu verkraften haben. Und hier von diesem Pult ist von der Landesregierung, von den unterschiedlichen Vertretern der Landesregierung, immer wieder gesagt worden, das Land ist nicht in der Lage, dort, wo der Bund seine Zuschüsse für die Kommunen zurückfährt, alles zu kompensieren und auszugleichen. Dazu werden wir nicht in der Lage sein und es wäre Augenwischerei, wenn wir uns dieses vornehmen würden - sei es beim Wohnungsbau, auf den werden wir ja in der nächsten Woche zu sprechen kommen, sei es auch in den anderen Fördergebieten. Das wird nicht gehen und deshalb ist deutlich zu machen, dass in der Politik des Bundes, der sich selbst gesundrechnet, dem Land und den Gemeinden aber den Schwarzen Peter zuschiebt, vor allen Dingen erst einmal eine Änderung einzutreten hat, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

In Folge der Steuerreform des Bundes und der Haushaltskonsolidierung, die wir in der Tat vornehmen müssen, stehen wir bei der Fortschreibung des Gesetzes vor der Herausforderung, auf eine um 133 Mio. DM verringerte Finanzausgleichsmasse zu reagieren. Deshalb wollen wir, weil wir verantwortungsvoll für die Kommunen denken, einen Vorgriff auf den Haushalt 2002 vornehmen, damit der Rückgang der Finanzausgleichsmasse 2001 um 20 Mio. DM abgefedert werden kann. Allerdings, und das wird

auch gut möglich sein, sind diese 20 Mio. im Jahr 2002 zurückzuerstatten. Eine andere Lösung hätte nur über eine Erhöhung der Neuverschuldung des Landes erkauft werden können und dies halten wir aus den schon oft diskutierten Gründen für nicht vertretbar. Aufgrund der skizzierten Entwicklung ist es nun nicht möglich, im Jahr 2001 am bewährten System der dynamischen Anpassung der Finanzausgleichsmasse durch die Zuführung aus dem Landeshaushalt festzuhalten. Folglich muss die Summe der Finanzausgleichsmasse einschließlich der Zuführung aus dem Landeshaushalt in seiner absoluten Höhe für das Jahr 2001 festgesetzt werden. Im kommenden Jahr, und das lässt sich ja nun bei diesem Doppelhaushalt vernünftig ablesen, wird dann wieder die automatische Anpassung nach der üblichen Regelung vorgenommen. Dabei erzielen unsere Kommunen insofern eine erhebliche Verbesserung als sie anders als bisher - auch dieses ist meines Erachtens noch nicht genügend gewürdigt worden - auch beim Rückgang der Steuerverbundeinnahmen einen Ausgleich zu 50 vom Hundert erhalten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei der Bildung der Finanzausgleichsmasse wurden der Familienleistungsausgleich und die Feuerschutzsteuer nicht mehr berücksichtigt. Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal auf diesen Punkt eingehen. Die Bereinigung der Steuerverbundmasse und die vorgenannten Einnahmen sind eben gerade kein Systembruch. Es wird lediglich die bisherige Doppelberücksichtigung dieser Steuereinnahmen aufgehoben. Erhielten bisher die Gemeinden aus dem erhöhten Länderanteil an der Umsatzsteuer in Form des Familienleistungsausgleichs die Barleistung und flossen daneben diese Leistungen über die Verbundquote mit 23 vom Hundert in die Steuerverbundmasse noch einmal - ein Ähnliches gilt ja auch für die Feuerschutzsteuer -, so haben wir das in diesem Jahr erstmals herausgerechnet. Im Jahr 2000 flossen über die Feuerschutzsteuer 3,2 Mio. DM noch einmal in den Haushalt hinein, in die Finanzausgleichsmasse und über den Familienleistungsausgleich 25,3 Mio. DM. Um diese beiden Summen wurde die Verbundmasse ebenfalls bereinigt. Laut Bekunden der kommunalen Spitzenverbände in den vergangenen Jahren haben sich die Einnahmen des Landes seit 1993 im Vergleich zu 1999 um 26,3 vom Hundert erhöht. Währenddessen, so beklagt die kommunale Ebene, seien die Einnahmen der Kommunen um 5,17 vom Hundert gesunken. Rein rechnerisch ist diese Aussage auch richtig. Doch es wird vergessen, bei einem solchen Vergleich zu berücksichtigen, dass der Freistaat Thüringen 1993, also zu Beginn des Vergleichszeitraums des Gemeinde- und Städtebundes, die gesamten Ausgaben einschließlich der Zuwendung an die Kommunen mit einer überdurchschnittlich hohen Neuverschuldung finanzieren musste. Und seriös könnte man diese Rechnung erst mit Beginn des Solidarpaktes I aufmachen im Jahr 1995, als die neuen Länder in den bundesstaatlichen Finanzausgleich einbezogen wurden. Gerechterweise dürfte daher bei der von den kommunalen Spitzenverbänden angestellten Vergleichsrechnungen die Einnahmeentwicklung des Landes erst ab 1995 zugrunde gelegt werden

und da stiegen in der Tat die Einnahmen des Landes eben nicht um 26,3 Prozent, sondern nur um 10,8 vom Hundert, wobei ich hier bei dieser Zahl die Ausgabenentwicklung noch gänzlich unberücksichtigt lasse. Während das Finanzierungsdefizit des Landes von 1995 bis 1999 nur um ca. 15 vom Hundert sank, schrumpfte es bei den Kommunen praktisch auf null.

Allerdings, und das müssen wir auch betonen, haben viele Kommunen selbst entscheidungsfreudig und tatkräftig zur Konsolidierung ihrer Haushalte beigetragen. Mehr noch, die Thüringer Kommunen brauchen sich auch im Vergleich zu den Kommunen anderer Bundesländer überhaupt nicht zu verstecken.

Meine Damen und Herren, ein wesentlicher Teil der Novelle besteht in der Änderung des § 23 des Finanzausgleichsgesetzes, wo wir die so genannte Auftragskostenpauschale behandeln. Künftig werden wir die Kosten der Auftragsverwaltung pauschal nach Einwohnerzahlen erstatten, wobei die Steuerkraft unberücksichtigt bleibt. Erstattet werden also die Kosten pauschal nach tatsächlicher Höhe, soweit wir die Aufgaben vom Land auf die Kommune übertragen haben. Durch die Neuregulierung der Auftragskostenpauschale wird es teilweise zu sehr geänderten Verteilungswirkungen kommen, insbesondere zugunsten der kreisfreien Städte und der Landkreise. Für die Landkreise selbst ist eine Übergangslösung vorgesehen, nach der die Leistungen aufgrund des § 130 der Thüringer Kommunalordnung einbezogen und auf Dauer von drei Jahren in der bisherigen Höhe weitergezahlt werden. Diese konkrete Berechnung der Auftragskostenpauschale macht nun keine Gewinner und Verlierer, wie es in der Debatte immer einmal wieder erwähnt wird, sondern hier gewinnen die tatsächlich, die die Arbeit nun in Wirklichkeit durchführen. Sie bekommen für ihre Leistungen im übertragenen Wirkungskreis die entsprechende Summe bezahlt. Das war bislang nicht so.

Das Nähere über die Auftragskostenpauschale, meine Damen und Herren, wird eine Verordnung regeln, für die das Einvernehmen des Landtags erforderlich sein wird. Wir werden also mit dieser Verordnung auch wieder hier in die Diskussion kommen. Um die Gemeinden in der sicherlich nicht einfachen Situation der kommenden Jahre zu unterstützen, soll die Genehmigungsfreigrenze für Kreisund Schulumlagen um 2 Prozentpunkte gesenkt werden. Das ist nun in der Tat, Frau Dr. Wildauer, keine Augenwischerei. Denn nur, indem wir uns die Haushalte der Gemeinden zur Genehmigung vorlegen lassen, verhindern wir, dass sie sehr leichtfertig auf das Mittel zur Erhöhung der Kreiszulage zugreifen, wenn sie jetzt durch die Einnahmerückgänge keinen Sparwillen beweisen. Es dürfte aber für alle Beteiligten klar sein, dass nicht nur das Land, die Städte und Kommunen zu sparen haben, sondern dass auch die Landkreise in ihrer Sandwichfunktion, die sie haben, in ihrer Sandwichsituation, hier auch noch einmal ans Sparen denken müssen und nicht außen vor gelassen werden können. Hier macht die Senkung der

Genehmigungsfreigrenze um 2 Prozent allerdings Sinn, denn hier kann gemeinsam noch einmal mit der Aufsichtsbehörde der Spielraum des Sparens ausgelotet werden, den vielleicht nicht alle Landkreise, aber doch ein nicht geringer Teil der Landkreise durchaus noch hat. Wie kann es denn sonst möglich sein, dass ein Landrat kraft seiner Wassersuppe in null Komma nichts 33 neue Stellen einrichten kann,

(Beifall bei der CDU)

als wäre es überhaupt nichts und als wäre es für die Kreiskasse nicht belastend? Ich denke, hier haben manche Landkreise noch einen ganzen Packen Luft, womit sie eigentlich die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in der Tat entlasten können.

Andere Änderungen des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes wurden zwar in der öffentlichen Anhörung von den kommunalen Spitzenverbänden angesprochen, sind aber nicht Gegenstand des vierten Änderungsgesetzes.

Ich will nicht auf Ihre Äußerungen, Frau Dr. Wildauer, eingehen, die Sie in Sachen Anhörung hier getätigt haben. Wer selbst Vorschläge einbringt, und das vor der Anhörung, was ja durchaus legitim ist, der sollte aber nicht anderen vorwerfen, dass sie auch schon Vorschläge eingebracht haben, und ihnen dann sagen, sie hätten ja gar nicht die Anhörung erst abgewartet. Das erscheint mir doch etwas sehr überspitzt gesehen.

Im Übrigen war das, was die kommunalen Spitzenverbände eingebracht haben, nichts Neues. Wir sind schon lange mit ihnen im Gespräch. Wir sind auch dabei, ein Gesamtpaket zu schnüren. Dies wird nur nicht so einfach sein, weil sehr viele Ausgewogenheiten hier berücksichtigt werden müssen. Und ich habe auch im Rahmen der Anhörung des Innenausschusses schon geäußert: Es gibt kaum ein Thüringer Gesetz, was so viel Änderungsbedarf in sich birgt wie die Regelung des Kommunalen Finanzausgleichs, weil sich die Situation sowohl der Landesebene als auch der kommunalen Ebene ständig wandelt und ändert. Und da scheint es schon gerechtfertigt, da nehme ich Ihren Gedanken auf, dass man sich das Gesamte des Kommunalen Finanzausgleichs anschauen muss. Das wird nur durch breite Erhebungen möglich sein. Das Paket ist wahrscheinlich umfangreicher, als Sie es sich vorstellen, und wir werden mit den Vorschlägen zu einer weiteren Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes ganz sicher in absehbarer Zeit wieder in dieses Haus kommen, die wir dann einzeln auch durchdiskutieren müssen. Das sind dann nicht nur die entsprechenden Schwellenzahlen, das sind nicht nur die entsprechenden Prozentverteilungen der Finanzmasse, da wird noch einiges andere mit zu bedenken sein. Ich bin gespannt, was dann auch an konstruktiven Vorschlägen nicht nur von den kommunalen Spitzenverbänden kommt. Die haben ja durchaus ein ganzes Paket davon, wenn sie auch untereinander nicht einverstanden sind jeweils mit einem Teil der Vorschläge, die da gemacht

werden, aber das ist unter Geschwistern immer der Fall. Die sitzen zwar Schulter an Schulter, sind aber nicht immer gleicher Meinung, insofern ist es nicht weiter tragisch. Aber ich bin auch gespannt auf Ihre Vorschläge, auf die Vorschläge der SPD und auf die Vorschläge der PDS, denn hier werden wir, um ein ausgewogenes Maß zu finden, bei der weiteren Diskussion des Kommunalen Finanzausgleichs sehr wohl noch einiges an Diskussionsbedarf zu bewältigen haben.

Insgesamt gesehen, meine Damen und Herren, sollten wir bei all dem Bejammern wegen des Einnahmerückgangs und wegen der vermehrten Ausgaben, die ja nicht nur die Kommunen haben, sondern vor dieser Situation steht ja auch das Land, nicht vergessen, dass die Kommunen im Freistaat eine gute Entwicklung in den letzten Jahren genommen haben. Ich bin der festen Überzeugung, dass diese gute Entwicklung durch die Novellierung dieses Gesetzes nicht jäh abgebrochen wird, sondern seine Fortsetzung finden wird. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Herr Abgeordneter Fiedler.

Die einen oder anderen haben schon Angst, dass es zu lange geht. Ich möchte nur noch eine kurze Bemerkung dazu beisteuern, Frau Dr. Wildauer, weil Sie es so dargestellt haben, als wenn wir mit den Spitzenverbänden und mit den Betroffenen nicht reden. Ich habe es in der Einbringung schon damals klar und deutlich gesagt und wir haben es nicht nur gesagt, wir haben es gemacht. Wir haben zig Gespräche mit beiden Spitzenverbänden geführt. Das muss nicht nur im Innenausschuss stattfinden, sondern es gibt noch andere parlamentarische Möglichkeiten, wo man mit den Betroffenen spricht und sich auch austauscht, und wir haben sehr intensiv mit ihnen gesprochen. Daraufhin ist ja der Änderungsantrag der CDUFraktion auf den Weg gebracht worden, diese 30 Mio. DM Umverteilung und die 20 Mio. DM vorziehen, das ist ja aus diesen Gesprächen heraus entstanden. Ich glaube, wir haben damit zumindest den Hinweisen, die uns die Spitzenverbände gegeben haben - wir konnten nicht allen entsprechen. Denn wenn wir alle sparen müssen, müssen auch die Kommunen sparen. Und ich glaube, wenn man vernünftig auch mit den vielen Kommunen vor Ort redet, sehen sie das ein. Natürlich gehört es mit dazu und es sind ja viele unter uns, die auch Bürgermeister sind oder in Kreistagen sitzen, das macht niemandem Spaß, wenn man irgendwo etwas streichen muss oder irgendwo etwas einsparen muss, aber Sie kennen die Verschuldung des Landes mit über 8.000 DM pro Nase, die Verschuldung, die da ist, dass wir für die Schuldentilgung am Tag, wenn ich die Zahl noch richtig im Kopf habe, 3,6 Mio. DM

einsetzen müssen. Wir haben eine Verpflichtung, dass wir dieses gemeinsam absenken. Ich glaube, mit dem vorgeschlagenen Weg, der jetzt hier da ist, dass wir weiterhin am bewährten System bleiben. Sie wissen genauso gut wie ich - und der Innenminister hat es treffend dargestellt -, dass wir hier auch immer wieder austarieren müssen, wenn es neue Gegebenheiten im System gibt, damit das System weiterhin in sich stimmig ist. Ich bin sicher, dass wir in der nächsten Zeit, wenn wir mit den Spitzenverbänden weiter reden, dass wir ein weiteres ausgewogenes Verhältnis hier auch für die Kommunen hinbekommen.

(Beifall bei der CDU)

Damit ist die Rednerliste jetzt abgearbeitet. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Drucksache 3/1180. Wer der Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenprobe? Danke. Enthaltungen? Ist mit Mehrheit bei einer Zahl von Gegenstimmen und einigen Enthaltungen angenommen.

Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in Drucksache 3/1013 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der eben angenommenen Beschlussempfehlung in Drucksache 3/1180. Wer in dieser Fassung dem Gesetzentwurf der Landesregierung seine Zustimmung gibt, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Das ist nicht der Fall, dann mit Mehrheit bei einer entsprechenden Zahl von Gegenstimmen ohne Enthaltung angenommen.

Damit kommen wir zur Schlussabstimmung und ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf die Zustimmung geben, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Dann bitte ich diejenigen, die dagegen stimmen, sich von den Plätzen zu erheben. Danke. Gibt es Enthaltungen? Da bitte ich auch sich von den Plätzen zu erheben. Das ist nicht der Fall, dann mit Mehrheit bei einer Zahl von Gegenstimmen ohne Enthaltungen auch in der Schlussabstimmung so angenommen. Damit schließen wir den Tagesordnungspunkt 4.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 5

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 3/1068

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 3/1179 ZWEITE BERATUNG

Als Berichterstatter wurde der Abgeordnete Kölbel benannt und ich bitte zunächst um die Berichterstattung aus dem Ausschuss.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, Gäste haben wir kaum noch, in seiner Beratung am 16. November 2000 hatte dieses hohe Haus die Drucksache 3/1068 der CDU-Fraktion und die Drucksache 3/1081 der SPD-Fraktion, beide die Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes betreffend, an den Innenausschuss federführend und an den Justizausschuss mitberatend überwiesen. Ziel beider Anträge war, durch eine dritte Novelle die derzeitige Befristung des Gesetzes, das war der 31.12.2000, für die Lohnfortzahlungsansprüche gegenüber privaten Arbeitgebern während der Dauer der Ausbildung an der Landesfeuerwehrschule in Bad Köstritz völlig aufzuheben. Im Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz betrifft dies den § 7 Nr. 4. Die dabei jährlich anfallenden Kosten sollen im Rahmen des Etats 03 ausgeglichen werden. In seiner Beratung am 8. Dezember 2000 beschloss der Innenausschuss einstimmig, dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion in Drucksache 3/1068 zu folgen und die Drucksache 3/1081 der SPD für erledigt zu erklären und nicht weiter zu beraten, da vom Inhalt her das gleiche Ziel verfolgt wurde. Der Justizausschuss beschloss in seiner Sitzung am heutigen Tag, am 14. Dezember 2000, der vorliegenden Drucksache 3/1068 ohne Änderungen ebenfalls zuzustimmen. Aus diesem Grund kann ich Sie nur ersuchen, verehrte Abgeordnete, Ihre Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf zu geben. Ich danke.

(Beifall bei der CDU, SPD)

Damit kommen wir zur Aussprache. Zuerst hat das Wort der Abgeordnete Dittes, PDS-Fraktion.

Meine Damen und Herren, beim vorliegenden Gesetzentwurf kann man sich sicherlich sehr kurz fassen und ich werde mich auch daran halten. In der ersten Lesung der beiden damals noch vorliegenden Gesetzentwürfe haben alle drei Fraktionen übereinstimmend signalisiert, dem Gesetzesvorhaben zuzustimmen. Gemeinsames Ziel war und ist es, die bisher befristete Regelung der Lohnfortzahlung privater Arbeitgeber an Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Ausbildungslehrgängen der Landesfeuerwehrund Katastrophenschutzschule durch das Land, die bisher lediglich befristet bis zum 31.12.2000 gegolten hatte, in

eine unbefristete Regelung umzuwandeln. Ich hatte in der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs aber auch darauf hingewiesen, dass der Landesfeuerwehrverband in seinem Schreiben an die Mitglieder des Innenausschusses vor dem Hintergrund auch der Kürzung der allgemeinen Zuwendungen im Bereich des Brandschutzes an die Kommunen auf möglicherweise entstehende Gefahren hingewiesen hat, und ich hatte Sie aufgefordert, diesen Aspekt in den Haushaltsberatungen keinesfalls auszuklammern. Die CDU-Fraktion, meine Damen und Herren, hat diesen Aspekt nicht nur ausgeklammert, sie hat ihn ganz bewusst missachtet. Die Lohnfortzahlungen sind nunmehr im vorliegenden Gesetzentwurf geklärt, allerdings mit Hilfe, meine Damen und Herren, einer Mogelpackung, die mit den Änderungsanträgen der CDU-Fraktion zum Haushaltsentwurf 2001/2002 deutlich wird. Die Finanzierungen, meine Damen und Herren, der Lohnfortzahlungen durch das Land werden im kommenden Jahr die Kommunen auch weiterhin zu tragen haben, und zwar, indem nach Vorstellung der CDU-Fraktion die dafür benötigten Mittel in Höhe von 700.000 DM aus dem Titel "Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Feuerwehrhäuser" finanziert werden sollen. Ich sage es noch einmal, meine Damen und Herren, das ist eine Mogelpackung, der Sie sich verschrieben haben, und Sie werden mit diesem Finanzierungsvorschlag den Forderungen des Landesfeuerwehrverbandes keinesfalls gerecht. Wir werden deshalb, meine Damen und Herren, ausgehend von unserer Positionierung zum Gesetzesvorhaben, dem vorliegenden Gesetzesvorschlag zustimmen, Ihren Finanzierungsvorschlag in den Haushaltsberatungen mit Sicherheit ablehnen. Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Das Wort hat jetzt Herr Abgeordneter Pohl, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, als Angehöriger einer freiwilligen Feuerwehr erfüllt mich natürlich die Novellierung des KAG mit einer ganz besonderen Genugtuung. Ich denke, auch mit der vorliegenden Novellierung dieses Brand- und Katastrophenschutzgesetzes wird dokumentiert, welche Wertigkeit der Brand- und Katastrophenschutz in unserem Freistaat genießt. Die dauernde Lohnfortzahlung stellt sicher, dass der Brand- und Katastrophenschutz auf einem hohen Niveau weitergeführt werden kann, und nur gut ausgebildete Feuerwehrkameraden garantieren auch die Sicherheit, die notwendig ist, um diesen Brand- und Katastrophenschutz im Freistaat Thüringen entsprechend sicherzustellen. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat jetzt Herr Abgeordneter Fiedler, CDUFraktion.

Wenn ich so von der linken Seite von mir aus gesehen das Wort "Brandstifter" höre, sollten Sie mal bei sich selber anfangen, bevor Sie sowas in die Welt setzen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin erstens stolz, dass ich Mitglied in einer Feuerwehr bin, zweitens bin ich als Bürgermeister Dienstherr von einer Feuerwehr. Ich weiß also, was das auch für Vorteile bringt. Drittens, denke ich, sollten wir, wenn es auch schon spät ist und wir manchmal so lockere Bemerkungen machen, ab und zu mal daran denken, dass das echtes Ehrenamt ist, was hier geleistet wird, und die Leute setzen dazu auch noch ihr Leben ein.