Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, da mögen Sie nun Spaß dran haben; ich finde das gar nicht so spaßig und die CDU-Fraktion auch nicht,
weil Sie den Eindruck vermitteln und durch Ritualisierung von Lügen, die Sie hier immer wieder behaupten, immer neu den Eindruck vermitteln, als wäre hier Recht gebeugt worden, als wäre hier in die Unabhängigkeit der Justiz eingegriffen worden. Nein, Pilz steht als Wirtschaftsbetrüger vor Gericht, und das deshalb, weil die Landesregierung ihn angezeigt hat, und das schon 1995.
Herr Althaus, Sie haben jetzt z.B. auch mir mit vorgeworfen, dass es um die Jagd ginge, wenn an der Amtsführung eines Mitglieds der Landesregierung Kritik geübt wird.
Ich habe mich bis jetzt bewusst nicht eingemischt in eine solche Debatte. Ich habe auch viel Kritik von ernsthaften Richtervertretern gehört. Würden Sie dann unterstellen, dass es denen genauso wie einigen ernsthaften Abgeordneten des Landtags um die Jagd geht?
Es geht hier um die Debatte im Parlament und ein Fraktionskollege von Ihnen wurde in den letzten Tagen zitiert: "Man soll ja nicht alle gleich vernichten", er ist hier stellvertretender Fraktionsvorsitzender, genau der gleiche Tenor. Es geht um die Jagd. Es geht Ihnen um die Jagd - der SPD-Fraktion und der PDS-Fraktion - und nicht um eine sachliche Aufklärung.
Ihre Empörung ist deutlich. Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, wenn Sie helfen würden, den Prozess gegen den Wirtschaftsbetrüger Pilz voranzubringen, statt zu helfen, dass die Verteidigung auch noch Zeit gewinnt und Debattenvorteile gewinnt, dann wären Sie, denke ich, auf der richtigen Seite. Stattdessen suchen Sie ein politisches Scharmützel, um am Ende die Landesregierung über Dr. Birkmann in diesem Fall - es könnte auch jedes andere Mitglied der Landesregierung sein - zu schädigen. Es ist auch ein Versuch, den wir nun schon viele Wochen erleben, der nicht besser wird dadurch, dass Sie ihn ritualisieren. Ich kann Ihnen nur sagen, Herr Birkmann leistet eine ausgezeichnete und anerkannte Justizpolitik.
Die CDU-Fraktion steht uneingeschränkt zur Thüringer Justizpolitik, aber auch zur Thüringer Justiz und ihrer Unabhängigkeit.
Dass die Thüringer Justiz in ihrer Unabhängigkeit in der Lage ist, auch entsprechend zu handeln, hat sie gerade vor kurzer Zeit in Mühlhausen bewiesen. Hören Sie, wie dort mit den Akten umgegangen wird, dann können Sie einige Ihrer Redeteile in den Schredder schicken. Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Antrag auf Missbilligung - Ihnen fiel nichts Besseres ein -, es sollte ja viel mehr werden, plötzlich merkten Sie, dass die Mittel dazu fehlen in der Thüringer Ordnung; dieser Missbilligungsantrag ist ein sehr untauglicher Versuch, hier politisches Donnerwetter zu veranstalten. Wir stehen uneingeschränkt zum Thüringer Justizminister, und das nicht nur heute Abend, sondern auch in den nächsten Wochen.
Aus der Mitte des Hauses werden keine weiteren Redebeiträge signalisiert. Es hat sich der Ministerpräsident zu Wort gemeldet, Herr Dr. Vogel.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist in der Tat wohl sachgerecht, wenn ich zum Antrag der Fraktion der SPD Stellung
nehme und wenn ich Herrn Minister Dr. Birkmann bitte, in dieser Debatte nicht selbst das Wort zu nehmen. Ich nehme Stellung, obwohl der Antrag nicht begründet worden ist, was ungewöhnlich ist. Nach der Verfassung, meine Damen und Herren, wählt der Landtag den Ministerpräsidenten und dieser ernennt und entlässt die Minister. Herr Dr. Birkmann genießt mein Vertrauen.
Ich habe nicht die Absicht, ihn zu entlassen, und Herr Dr. Birkmann hat nicht die Absicht, zurückzutreten.
Im Gegensatz zur antragstellenden Fraktion möchte ich das begründen. Ich kann nicht erkennen, dass Herr Dr. Birkmann dem Ansehen der Thüringer Justiz geschadet hätte. Der Minister hat, wie das im allgemeinen Umgang zwischen Kabinettskollegen üblich und nach der gemeinsamen Geschäftsordnung des Kabinetts sogar seine Pflicht ist, seinen Kollegen Schuster von der geplanten Durchsuchung des Thüringer Wirtschaftsministeriums unterrichtet und ihn gebeten, dafür Sorge zu tragen, alle benötigten Verwaltungsvorgänge herauszugeben. Er ist damit der überall in Deutschland üblichen und selbstverständlichen Praxis, die auch in der Zeit seiner Amtsvorgänger in Thüringen gepflegt worden ist, gefolgt. Es lag ihm erkennbar fern, die Arbeit der Justiz in irgendeiner Weise zu behindern. Von der vorsichtig geäußerten Bitte, diese Unterrichtung in diesem speziellen Fall zu unterlassen, hat er keine Kenntnis genommen. Es gibt keine Bitte des Gerichts, und wer das sagt, muss sich informieren lassen. Es gibt ein Begleitschreiben eines Staatsanwalts. Es mag dahingestellt bleiben, ob sein Mitarbeiter ihn von dem Wunsch der Staatsanwaltschaft unterrichtet hat und er diese Mitteilung nicht aufgenommen hat oder ob der Mitarbeiter diesen Wunsch in der Kürze der Zeit nicht übermittelt hat. Aus den Äußerungen der beiden vor dem Justizausschuss des Landtags ergibt sich zwischen den beiden Aussagen nicht der geringste Widerspruch. Dass Minister Dr. Birkmann den Anruf im Beisein seines Mitarbeiters tätigte und ihn nach dem kurzen Telefongespräch ausdrücklich bat, die Staatsanwaltschaft über das Gespräch und dessen Ergebnis zu unterrichten, belegt die Glaubwürdigkeit der Stellungnahme von Dr. Birkmann im Justizausschuss und vor diesem Haus.
Es ist doch geradezu blödsinnig, zu glauben, dass man, wenn man unterrichtet ist, dass man etwas nicht tun soll, einen Beamten hinzuzieht, ihn daran beteiligt und ihn hinterher noch anweist, den Staatsanwalt über das Gespräch zu unterrichten. Meine Damen und Herren, da brauche ich nicht sieben Sondersitzungen, sondern da brauche ich eine Sekunde klaren Menschenverstand, um das zu erkennen.
Wem diese Sekunde nicht reicht, der wird im Übrigen durch die Einstellung der staatsanwaltschaftlichen Vorermittlungen noch zusätzlich bestätigt. Die Grundsätze des Rechtsstaates und die Unabhängigkeit der Thüringer Gerichte sind dadurch auch nicht im Ansatz gefährdet worden.
Die Behauptung, der Minister habe die Unwahrheit gesagt, ist von denen, die sie aufstellen, weder früher noch heute bewiesen worden. Das Gegenteil ist der Fall. Minister Dr. Birkmann hat mit großer Gründlichkeit und Akribie mehrfach genau den Gegenbeweis angetreten.
Wer einen anderen leichtfertig einen Lügner heißt und diesen schwer wiegenden Vorwurf nicht belegen kann, den pflegt man einen Verleumder zu nennen, meine Damen und Herren.
Aber, meine Damen und Herren, ich pflege zu fragen, wer beleidigt werden soll und wer beleidigt. Ich sage nicht, Herr Dr. Birkmann ist disqualifiziert worden, sondern der Redner hat sich disqualifiziert mit dem, was er vorhin gesagt hat.
Was schließlich Dr. Birkmanns Funktion in der Staatskanzlei betrifft, so kann von Erinnerungslücken keine Rede sein. Birkmann war zu dieser Zeit der für Kabinettsangelegenheiten zuständige Abteilungsleiter und er war Stellvertreter des Chefs der Staatskanzlei. In dieser Eigenschaft hat er die sachliche Richtigkeit von wohl mehreren Tausend Vorlagen abgezeichnet, nicht unterschrieben. Die immer wieder unternommenen Versuche, Dr. Birkmann vor der Öffentlichkeit, insbesondere vor der Thüringer Justiz zu diskreditieren, müssen erfolglos bleiben; es handelt sich bei Dr. Birkmann um eine Persönlichkeit, die seit Anfang 1991 seine ganze Kraft dem Aufbau des Freistaats zur Verfügung gestellt hat. Er hat seine langjährige Erfahrung als Richter, zuletzt als Richter beim Bundesgerichtshof, und als Ministerialbeamter sowohl im Bundesjustizministerium als auch im Landesjustizministerium von Nordrhein-Westfalen beispielgebend hier in seine Arbeit eingebracht, zunächst als Leiter der Abteilung 2 in der Staatskanzlei und später als Staatssekretär im Finanzministerium und heute dient er dem Freistaat als ein weit über die Grenzen des Landes angesehener und anerkannter Minister. Dass ich nicht
nur volles Vertrauen zu Minister Dr. Birkmann, sondern auch zur Thüringer Justiz habe, habe ich in den letzten Wochen mehrfach unterstrichen. Das Thüringer Justizwesen genießt zu Recht hohes Ansehen und damit es so bleibt, ist es notwendig, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Minister und dem Hauptrichterrat geklärt und überwunden werden. Beide haben mir gegenüber ihre Bereitschaft dazu ausdrücklich versichert. Der Vorsitzende des Hauptrichterrates hat in einer Presseerklärung gestern, die ich mit Genehmigung der Präsidentin zitieren will, ausdrücklich festgestellt: "Der Hauptrichterrat bemüht sich bei allen sachlichen Differenzen um eine gute Gesprächsatmosphäre mit dem Justizminister und distanziert sich von Pressemitteilungen, die nicht von ihm autorisiert sind."
Meine Damen und Herren, damit unterstreicht der Vorsitzende des Hauptrichterrates, dass Meinungsverschiedenheiten geklärt und überwunden werden müssen, aber dass die Bereitschaft dazu besteht bei den Beteiligten und dass die Beteiligten sich in dieser Absicht nicht durch Falschmeldungen hindern lassen. Die Voraussetzungen für die Ausräumung von Meinungsverschiedenheiten sind gut, denn allein zweimal hat der Justizminister in der letzten Sitzung des Bundesrates im Interesse des Thüringer und des deutschen Justizwesens erfolgreich ihrem Anliegen zum Erfolg verholfen.
Zu den vorliegenden Entwürfen der Zivilprozessreform hat er nicht nur die schwer wiegenden Bedenken der Praxis, also von Anwaltschaft und Richterschaft, vorgetragen, sondern insbesondere auch die einschneidenden Auswirkungen einer solchen verfehlten Justizreform für ein junges Land am Beispiel Thüringens dargelegt.
Vor dem Hintergrund der gemeinsamen Bemühungen ein deutliches Zeichen gegen Gewaltkriminalität zu setzen, wir sprachen heute früh davon, ist die erfolgreiche Gesetzesinitiative Thüringens besonders zu erwähnen, nämlich das beschleunigte Verfahren in Strafsachen auch auf Jugendstrafverfahren zu erstrecken. Gerade in dieser Szene haben wir häufig Tätergruppen von 16und 18-jährigen Jugendlichen bzw. Heranwachsenden und älteren Tätern. Bisher ist es nicht möglich, diese zusammen in beschleunigten Verfahren abzuurteilen. Um das zu ändern, um auch Jugendliche in das beschleunigte Verfahren einzubeziehen, wurde die Thüringer Gesetzesinitiative im Bundesrat eingebracht und sie hat dort die notwendige Mehrheit gefunden. Diese und andere Initiativen des Justizministers, meine Damen und Herren, verdienen Unterstützung und nicht Missbilligung.
Diese Unterstützung sage ich Herrn Dr. Birkmann ausdrücklich auch für die Zukunft zu. Es bleibt bei meinem Eingangssatz: Ich werde Herrn Dr. Birkmann nicht ent