Protocol of the Session on July 7, 2000

Eine Nachfrage. Frau Dr. Klaubert, bitte.

Herr Staatssekretär, welche Rolle spielt in dem Zusammenhang der Fachberatung zur Ausreichung von Fördermitteln das Thüringer Filmbüro?

Ich habe ja gesagt, der Fachbeirat wird aus Medienexperten zusammengesetzt sein, und wir werden sicher auch auf die Erfahrungen des Thüringer Filmbüros zurückgreifen.

Weitere Nachfragen? Keine? Doch.

Ich muss dann doch noch einmal nachfragen. Sie sagen, der Beirat wird dieses Jahr noch gegründet. Sie möchten auf Medienexperten zurückgreifen und auch die Erfahrungen des Thüringer Filmbüros nutzen. Bei Frage 4 sagen Sie, abweichend von Punkt 6.1 ist der Antragszeitraum gewissermaßen bis Oktober verlängert, insbesondere für die größeren Summen spielt das ja eine besondere Rolle. Heißt das in der konkreten Umsetzung, dass bis zu diesem Zeitpunkt dann auch der Fachbeirat in seiner endgültigen Zusammensetzung berufen ist?

Ich habe ja gesagt, Frau Abgeordnete, dass der Fachbeirat insbesondere bei der Bewertung von Anträgen zur Produktionsförderung herangezogen wird, und über Anträge in diesem Bereich ist noch nicht entschieden.

Weitere Fragen sehe ich jetzt nicht. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Die Frage ist damit beantwortet und wir kommen zur Frage in Drucksache 3/807. Bitte, Frau Abgeordnete Klaubert.

Mitteldeutsche Medienförderung GmbH (MDM)

Gemäß "Verwaltungsvereinbarung über die gemeinsame wirtschaftliche Förderung von Film-, Fernsehen- und sonstigen audiovisuellen Medienprodukten in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen" vom 26. Oktober 1997 zahlt das Land Thüringen seit 1998 jährlich einen Finanzierungsbeitrag an die GmbH in Höhe von 5 Mio. Deutsche Mark.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche konkreten Projekte wurden 1998, 1999 und in diesem Jahr im Freistaat Thüringen durch die MDM gefördert?

2. Wann wird es eine interministerielle Konzeption zur Medienentwicklung in Thüringen geben?

3. Welche Standorte bei der Entwicklung und Förderung zu einem Medienzentrum sind vorgesehen?

4. Welche Rolle spielt künftig in diesem Zusammenhang die Stadt Gera, da hier sich schon die Video-Film-Tage, das Festival Goldener Spatz, der Offene Kinderkanal und die Kinderfilm- und Fernsehtage konzentrieren?

Herr Staatssekretär Ströbel, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaubert beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Von der Mitteldeutschen Medienförderung GmbH wurden in Thüringen im Jahr 1998 sieben Projekte, 1999 insgesamt 35 Projekte und im laufenden Jahr bisher 10 Projekte gefördert. Eine Auflistung kann ich, wenn es gewünscht wird, vorlesen, aber auch übermitteln.

Zu Frage 2 ist zu sagen: Eine ressortübergreifende Zusammenarbeit im Medienbereich gibt es in Thüringen bereits seit der Gründung der interministeriellen Arbeitsgruppe Medien im Juni 1995. Diese interministerielle Arbeitsgruppe Medien wurde gemäß Kabinettsbeschluss vom 9. Mai 2000 neu strukturiert. In die vorliegende, fortlaufend aktualisierte Konzeption der interministeriellen Arbeitsgruppe werden projektbezogen auch externe Fachleute eingebunden.

Zu Frage 3: Anliegen der interministeriellen Arbeitsgruppe Medien ist es, alle thüringenweit vorhandenen Ansätze wie relevante Unternehmen der Medienbranche, vorhandene bzw. sich bildende so genannte Cluster und medienbezogene Schwerpunkte an Hochschulen in geeigneter Form zusammenzuführen und zu fördern. Zurzeit sind besonders fortgeschrittene Ansätze in Erfurt, Weimar, Jena, Gera und in Ilmenau zu beobachten.

Zu Frage 4: Das Engagement der Stadt Gera für die Entwicklung der Medienbranche in Ostthüringen ist beispielgebend. Ergänzend zur Aufzählung in Frage 4 ist das jährliche Ereignis Gera-Media zu erwähnen, das einen wichtigen Beitrag zur gesamten Medienbranche der Region leistet. Die Erfahrungen vor Ort werden bei den konzeptionellen Überlegungen der interministeriellen Arbeitsgruppe Medien selbstverständlich berücksichtigt.

Es gibt eine Nachfrage. Frau Dr. Klaubert, bitte.

Ich möchte zwei Nachfragen stellen - also übrigens ich hätte gern die Auflistung dieser einzelnen Projekte, die Sie unter 1. genannt hatten. In welcher Größenordnung ist die Förderung 1998, 1999 und 2000 erfolgt? Das ist die erste Frage. Und die zweite: Wenn Sie von der interministeriellen Arbeitsgruppe seit 1995 mit Neustrukturierung sprechen, gibt es denn ein Konzept über Medienentwicklung in Thüringen, welches man mal nachlesen könnte?

Zu Frage 1: Die Liste kann ich Ihnen gern übergeben. Sie haben gefragt nach der Förderungssumme - Beteiligungen, die Thüringen betreffen. In 1998 war das die Summe von 1.537.731,50 DM; in 1999 waren es 8.600.623,87 DM; 2000 waren es bisher 2.092.550,96 DM. Natürlich wird in Bezug auf das Konzept, was die Medienarbeit und Medienkonzeption insgesamt betrifft, die neu konstituierte interministerielle Arbeitsgruppe Medien die bisherigen Vorarbeiten seit 1995 aufgreifen und in die Weiterführung mit einbeziehen.

Weitere Fragen sehe ich nicht. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Die Frage ist damit beantwortet. Gleichzeitig ist die Fragestunde auch abgelaufen und wir haben das gesamte Fragenpensum abgearbeitet, so dass uns über die Sommerpause da nichts liegen bleiben wird. Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt 20 und wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 10

Bilanz der Arbeitsmarktpolitik der Landesregierung Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/768

Wünscht die antragstellende Fraktion eine Begründung? Nein. Dann wird es von der Landesregierung den angekündigten Sofortbericht geben. Wer von der Landesregierung will denn berichten? Herr Minister Schuster.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Arbeitsmarktpolitik steht überwiegend in der Verantwortung des Bundes. Der Bund trägt in großen Förderbereichen von ABM und SAM die primäre Verantwortung. Selbstverständlich gibt es auch wichtige Bereiche in der alleinigen Verantwortung des Landes, die sich allerdings stärker auf die Qualifizierung und Berufsbildung sowie auf innovative Maßnahmen für besondere Zielgruppen beziehen. Zur Verdeutlichung: Im Haushalt des Landes für das Jahr 2000 stehen für die Bereiche Arbeitsmarkt und berufliche Bildung insgesamt rund 620 Mio. DM zur Verfügung. Darin eingeschlossen sind die Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds. Die Arbeitsämter bewirtschaften im so genannten Eingliederungstitel im Jahre 2000 rund 2 Mrd. DM. Hinzu kommen dann noch Mittel für SAM und für Versicherungsleistungen für Arbeitslose, dies nur, um die Relation mal zu verdeutlichen hinsichtlich der Zuständigkeiten auf dem Arbeitsmarkt.

Lassen Sie mich nun auf die Bewilligungsstände zu sprechen kommen. Der Bewilligungsstand des Landes

arbeitsmarktprogramms sowie der derzeitige Stand bei SAM ergibt sich aus folgenden Zahlen: Der Haushaltsansatz beim Landesarbeitsmarktprogramm von 46,5 Mio. DM ist in voller Höhe gebunden. Der Mittelabfluss liegt bei 25,2 Mio. DM. Der Ansatz des Programms "Arbeitsförderung Ost" - also SAM und "50 PLUS" - in Höhe von 137 Mio. DM ist gebunden in Höhe von 137 Mio. DM. Das sind 59 Prozent des Gesamtansatzes von 233 Mio. DM. Der Mittelabfluss liegt derzeit bei 83,9 Mio. DM, also bei einer Abflussquote von 36 Prozent des Ansatzes. Sie sehen, dass sich die Entwicklung der Programme entsprechend dem zeitlichen Ablauf des Haushaltsjahres im richtigen Rahmen bewegt. Wer das nicht glaubt, der sei verwiesen auf die Entwicklungen in den vergangenen Jahren - hier lässt sich z.B. zeigen, dass im Jahre 1998 282 Mio. DM Ansatz vorhanden waren, dass davon am Ende des Jahres 151 Mio. DM gebunden waren, was etwa einem Prozentsatz von 53,8 entspricht. Der Mittelabfluss damals lag Ende des Jahres bei 51,9 Prozent. Im Jahr 2000 stehen für SAM und "50 PLUS" immerhin 233 Mio. DM und für das Landesarbeitsmarktprogramm rund 46,5 Mio. DM als Ansätze zur Verfügung, die wir vollständig für arbeitsmarktpolitische Programme einsetzen werden. Thüringen - ich habe schon öfter darauf hingewiesen - stellt im Jahr 2000 mehr Mittel für SAM bereit als alle anderen neuen Länder zusammen.

(Beifall bei der CDU)

Wem diese Zahl noch nicht reicht, es gibt eine weitere, nämlich die, dass sich in Thüringen 38 von 100 Arbeitslosen in Fördermaßnahmen befinden. Diese Quote ist größer als in jedem anderen neuen Land, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Ich denke, dass damit klar ist, dass bei uns die Arbeitsförderung, auch der zweite Arbeitsmarkt, einen hohen Stellenwert hat. Die öffentliche Diskussion wird dann häufig aber bestritten mit dem Hinweis, es seien empfindliche Einschnitte erfolgt. Insbesondere seien 27.700 Teilnehmer weniger bei SAM, bei ABM und bei FBW zu verzeichnen. Meine Damen und Herren, diese Zahl hat nichts mit der Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik in Thüringen zu tun, sondern mit Veränderungen durch den Bund und bei den Förderbedingungen und der Mittelbereitstellung durch den Bund. Hier ist diese Zahl verursacht und entschieden worden und da ist auch die Verantwortung für diese Zahl 27.000 zu suchen.

Lassen Sie mich nunmehr zu den AB-Maßnahmen kommen. Bei ABM liegt die Hauptverantwortung auf der Hauptfinanzierungszuständigkeit beim Bund. Über eine Verwaltungsvereinbarung gewährt das Land hier lediglich eine verstärkte Förderung, die sich aber auf Sachmittel bezieht und nicht sehr stark zu Buche schlägt. Vergleicht man nur diese von uns mit geförderten Maß

nahmen, stellt man sehr schnell fest, dass die Zahl der Maßnahmen nur ganz geringfügig zurückgegangen ist. Wenn man SAM verfolgt, dann ist klar, dass bei SAM/OFW der Bund die Fördersätze reduziert hat, dass damit natürlich die Anreize, in den Betrieben Leute einzustellen, gesunken sind und damit auch die Zahlen der eingestellten Arbeitslosen zurückgegangen sind. Das Land übernimmt im Bereich von SAM/OFW keine Kofinanzierung, sondern eine Anschlussförderung, die vorsieht, dass in bestimmten Fällen die Maßnahmen um ein Jahr weiter verlängert und finanziert werden können.

Lassen Sie mich nun auf "50 PLUS" eingehen: Das Kabinett hat am 4. April 2000 das Eckpunktepapier als Grundlage für die Durchführung des Programms beschlossen. Daraufhin wurden Fördergrundsätze entwickelt und rückwirkend zum 1. April in Kraft gesetzt. Der arbeitsmarktpolitische Teil des Programms "50 PLUS" hat, wie angekündigt, Anfang April begonnen. Bereits seit April liegen bei der GFAW, deren Regionalstellen und bei den Arbeitsämtern Antragsunterlagen vor, so dass Anträge gestellt und bewilligt werden können. Mit Stand vom 06.07. waren 119 Anträge bewilligt. Täglich kommen neue hinzu. Nachfrage und Antragseingang entwickeln sich gut. Tatsache ist, "50 PLUS" ist ein Programm mit Modellcharakter. Über dieses Programm haben wir eingehend mit den Tarifpartnern und mit anderen Trägern von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen diskutiert.

Zum Stand des Genehmigungsverfahrens bei den Europäischen Sozialfonds kann ich mitteilen, dass die Europäische Kommission das gemeinschaftliche Förderkonzept für das deutsche Ziel-1-Gebiet - unter das die neuen Länder ja alle fallen - am 16. Juni 2000 genehmigt hat. Wann die Kommission allerdings die operationellen Programme genehmigen wird, ist noch nicht abzusehen. Manche reden, damit sei im Herbst zu rechnen.

Es wurde allerdings bereits Anfang des Jahres eine Regelung mit unserem Finanzminister getroffen, dass die Mittel des ESF vorfinanziert werden können. Soweit Programme nicht im Notifizierungsverfahren sind, wird selbstverständlich deshalb schon jetzt bewilligt und ausbezahlt. Die neuen SAM-Kriterien bringen eine Qualitätsverbesserung der Strukturförderung im Freistaat mit der Option, Mittel des zweiten Arbeitsmarkts direkt für die Strukturentwicklung des Landes zu nutzen. Gerade in diesem Bereich kann man Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik verzahnen und zusätzliche Dauerarbeitsplätze schaffen sowie die Infrastruktur stabilisieren. Wir sind hier auf dem richtigen Weg.

Die Einführung der Qualitätskriterien bei SAM beginnt zu greifen. Die neuen Verfahren spielen sich ein und werden mit den Beteiligten gemeinsam weiterentwickelt. Besonders positiv wirkt sich die zwischen dem Wirtschaftsministerium und der Arbeitsverwaltung abgestimmte neue Bewilligungspraxis aus. Es wurde fest

gelegt, welche Maßnahmen gemeinsam finanziert werden. Es gibt keine unabgestimmten Förderentscheidungen mehr, wie dies in der Vergangenheit der Fall war und häufig zu Problemen geführt hat.

Die fachliche Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte sowie des Landessportbundes bei Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit erfolgt in der abgestimmten Weise. Wenn man die Diskussion über die Arbeitsmarktpolitik verfolgt, dann hat man manchmal den Eindruck, dass die Arbeitsmarktpolitik lediglich an der Zahl der Förderfälle des zweiten Arbeitsmarkts gemessen wird. Eine solche Betrachtungsweise greift zu kurz. Diese Betrachtungsweise würde in der Konsequenz zu einer Dauersubventionierung und Fehlleitung von öffentlichen Mitteln führen und es würden dennoch für die betroffenen Personen keine Dauerarbeitsplätze geschaffen werden.

(Beifall bei der CDU)

Der Präsident des Landesarbeitsamts, Herr Dr. Heß, hat in seiner Rede zur Landesarbeitsmarktkonferenz am 14. Juni in Erfurt festgestellt, dass zusätzliche Beschäftigung nur möglich ist, wenn mehr Arbeitsplätze angeboten werden und nicht durch die Ausweitung von Maßnahmen. Ich kann dies nur unterstreichen.

Fördermittel sind unbestritten wichtig, aber nicht alles. Es müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die dazu führen, dass die Entwicklung der Wirtschaft vorangeht und damit auch zu einer Verbesserung des Arbeitsmarkts beiträgt. Wir müssen in der Wirtschaftspolitik mit anderen Worten auf Wachstumskurs bleiben. Nur über mehr Wachstum können wir mehr Arbeitsplätze in unserem Lande schaffen. Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Wer von den Fraktionen wird denn den Antrag stellen, die Aussprache zum Bericht zu eröffnen? Bitte.

Frau Thierbach.

Mir fehlt der Antrag auf Aussprache. Eine Fraktion muss sich bereit finden, den Antrag zu stellen.

Entschuldigen Sie, ich war unaufmerksam. Namens der PDS-Fraktion beantrage ich die Aussprache.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Wo kom- men wir denn da hin.)

Schauen Sie in die Geschäftsordnung, Herr Fiedler, eigentlich gehört es jedes Mal dazu.