Protocol of the Session on July 7, 2000

Gibt es weitere Nachfragen? Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Brüggen, angesichts des Artikels vom 1. Juli 2000 in der "Südthüringer Zeitung" unter der Überschrift "Anschlag auf Geraer Bethaus vermeidbar" frage ich Sie, ob Sie bestätigen, dass nach wie vor Internas der früheren Arbeitsweise des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz an die Thüringer Medien getragen werden?

Ich kann nicht bestätigen, dass alles das, was in Zeitungen vermutet und geschrieben wird, so aus dem Landesamt kommt. Denn es steht noch nicht einmal fest, ob es überhaupt stimmt, was dort geschrieben steht.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt eine weitere Nachfrage.

Herr Staatssekretär, auf die Frage 4 antworteten Sie, dass das Ergebnis der Untersuchung den zuständigen Gremien zugeleitet wird, was ich richtig finde. Wenn es sich allerdings um die Parlamentarische Kontrollkommission oder ein anderes nicht öffentlich tagendes Gremium handelt, stellt sich mir die Frage, und die würde ich Ihnen gern stellen, wie man das Ergebnis dieser öffentlich angekündigten Untersuchung von Herrn Gasser nach außen kommunizieren kann und kommunizieren will, damit der öffentlich entstandene Eindruck, dass es

eine Verquickung zwischen der rechten Szene und dem Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz gibt, aufgeklärt ist. Wie sehen Sie dort die Möglichkeit einer öffentlichen Information?

(Zwischenruf Abg. Kretschmer, CDU: Über das Internet - Gasser.de.)

(Heiterkeit bei der CDU)

Zum Ersten möchte ich darauf hinweisen, dass sich mir dieser Eindruck so noch nicht vermittelt hat, dass es dort eine enge Verquickung gibt. Denn das stellt etwas in den Raum, was ich so nicht beurteilen kann und so nicht sehen würde.

(Beifall bei der CDU)

Das Ergebnis, auf das Sie abstellen, das kenne ich nicht. Und da ich es noch nicht kenne, nicht weiß, was Herr Gasser dort als Ergebnis uns vorstellen wird, kann ich auch noch nicht sagen, wie ich dies kommunizieren werde. Denn es gibt eindeutige gesetzliche Vorschriften dafür.

(Beifall bei der CDU)

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Die Frage ist damit beantwortet. Als nächste Frage haben wir die Frage der Abgeordneten Frau Wolf in Drucksache 3/790.

Interministerielle Arbeitsgruppe

Auf einer Fachtagung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Ende 1999 in Neudietendorf kündigte Staatssekretärin Frau Dr. Bauer die Schaffung einer interministeriellen Arbeitsgruppe an, welche sich der vernetzten Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen widmet. Dabei sollten wirksame Handlungsstrategien auf den verschiedensten Ebenen, also Polizei, Justiz, Schule etc., erarbeitet und umgesetzt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie oft kam es bereits zu den Treffen der Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt?

2. Welche Inhalte wurden mit welchem Ergebnis besprochen?

3. Wer war daran aus Ministerien und Behörden beteiligt?

4. Wer war von Seiten der Expertinnen und Experten aus Frauenhäusern, Frauenzentren und Hochschulen beteiligt?

Bitte, Frau Staatssekretärin Dr. Bauer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Frau Abgeordnete Wolf, im Namen der Landesregierung beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Zu Frage 1: Eine Arbeitsgruppe zur ausschließlichen Bekämpfung von häuslicher Gewalt war nicht vorgesehen und wurde von mir in der genannten Veranstaltung auch nicht so vertreten. In der Veranstaltung wurde von mir vielmehr die Notwendigkeit für ein koordiniertes Vorgehen aller mit Gewaltprävention beschäftigten Zuständigkeitsbereiche angesprochen. Gemäß Kabinettsbeschluss vom 22.02.2000 wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe Gewaltprävention eingesetzt, deren konstituierende Sitzung am 08.03.2000 stattfand. Dabei handelt es sich um eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des Thüringer Innenministeriums, die sich mit allen Formen der Gewalt und Gewaltprävention befasst und nicht ausschließlich mit der häuslichen Gewalt. Die Arbeitsgruppe tagte bisher sechsmal.

Zu Frage 2: Die interministerielle Arbeitsgruppe Gewaltprävention erhielt vom Kabinett den Auftrag der Erarbeitung eines Sachstandsberichts zur Gewaltprävention. Hierzu gehörten eine Bestandsaufnahme sowie die Wertung vorhandener Präventionsmaßnahmen der beteiligten Ressorts zur Ermittlung von Maßnahmen zur Gewaltprävention sowie die Prüfung deren Wirksamkeit und Schlussfolgerungen für das weitere koordinierte Vorgehen im Rahmen der Gewaltprävention. Dieser Sachstandsbericht wird in Kürze dem Kabinett zur Behandlung vorgelegt.

Zu Frage 3: Die interministerielle Arbeitsgruppe Gewaltprävention besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Thüringer Innenministeriums, der Thüringer Staatskanzlei, vertreten durch den Bereich der Frauenbeauftragten und des Ausländerbeauftragten, des Thüringer Justizministeriums, des Thüringer Kultusministeriums sowie des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit.

Zu Frage 4: Da es sich bei der Arbeitsgruppe um ein interministerielles Gremium handelt, sind externe Expertinnen und Experten nicht daran beteiligt. Bei der Umsetzung der Ergebnisse der interministeriellen Arbeitsgruppe wird externer Sachverstand einbezogen werden.

Danke. Gibt es Nachfragen? Ja, Frau Abgeordnete Wolf, bitte.

Inwieweit hat denn dann die Themenstellung "häusliche Gewalt" einen Rahmen eingenommen?

Es geht insgesamt um Gewaltprävention und dazu ist das Thema "häusliche Gewalt" ein Schwerpunkt, der im Rahmen der gesamten Gewaltprävention behandelt wird. Denn Gewalt und Gewaltbereitschaft kann nicht nur in einzelnen Bereichen bearbeitet werden, sondern muss in der Gesamtheit gesehen werden, um zu koordiniertem Vorgehen zu kommen.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Vielen Dank. Die Frage ist damit beantwortet. Wir kommen zur Frage 3/791. Herr Abgeordneter Höhn, bitte.

Bundesverwaltungsgerichtsurteil zur Einstellungsteilzeit

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 2. März 2000 in einem Urteil entschieden, dass Beamte nicht zur Teilzeitbeschäftigung mit verringerter Besoldung gezwungen werden dürfen. Laut Bundesverwaltungsgericht verkürzt eine aufgezwungene Teilzeitbeschäftigung den verfassungsrechtlichen Anspruch eines Beamten auf hauptberufliche Dienstleistung gegen vollen Lebensunterhalt. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 136 vom 20. März 2000 zu dieser Problematik (vgl. Drucksache 3/745 vom 15.06.2000) führt die Landesregierung aus, dass die rechtfertigenden Gründe für die Einführung der Einstellungsteilzeit für Beamte in Thüringen einer rechtlichen Prüfung standhalten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie begründet die Landesregierung ihre Einschätzung, dass die rechtfertigenden Gründe für die Einführung der Einstellungsteilzeit für Beamte in Thüringen einer rechtlichen Prüfung standhalten?

2. Lässt die zweimalige Bitte um Fristverlängerung bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage 136 darauf schließen, dass die Meinung der Landesregierung hierzu nicht einheitlich war, und wenn nein, warum nahm dann die Beantwortung dieser Frage einen Zeitraum von drei Monaten ein?

3. Was wären die Folgen, wenn nach einem Gang durch die Instanzen das Bundesverwaltungsgericht die unter Frage 1 genannte Einschätzung der Landesregierung nicht teilt und auch die Teilzeitverbeamtung nach dem Thüringer Modell für verfassungswidrig erklärt?

4. Welche Auswirkungen hat das von der Landesregierung vorgestellte Personalabbaukonzept auf den Fortgang der Verbeamtungen im Lehrerbereich?

Herr Staatssekretär Brüggen, bitte.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Zu Frage 1: § 76 a Abs. 2 Nr. 3 b des Thüringer Beamtengesetzes bezieht sich auf die Besonderheiten der Wiedervereinigung Deutschlands und setzt damit Artikel 20 Abs. 2 Satz 1 des Einigungsvertrages um, nach dem die Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben sobald wie möglich Beamten zu übertragen ist. Eine solche Notwendigkeit und eine dieser entspechende Regelung kennt das hessische Beamtengesetz nicht. Die Regelung der Einstellungsteilzeit in § 76 a Abs. 2 Nr. 3 b des Thüringer Beamtengesetzes, die die alleinige Grundlage der bislang im Geschäftsbereich des Thüringer Kultusministeriums vollzogenen Teilzeitverbeamtung darstellt, wird deshalb vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht erfasst. Nach diesem Urteil könnten rechtfertigende Gründe für eine Einstellungsteilzeit gegeben sein; diese liegen für Thüringer Regelungen vor.

Zu 2: Das vollständige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts lag erst unmittelbar vor Ablauf der ersten Frist vor. Im Übrigen war eine Ressortabstimmung erforderlich, welche eine nochmalige Fristverlängerung notwendig machte.

Zu Frage 3: Das Bundesverwaltungsgericht kann die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes, das nach dem InKraft-Treten des Grundgesetzes erlassen wurde, nicht feststellen. Dies liegt allein in der Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts.

Zu Frage 4: Der Fortgang der Verbeamtung in Teilzeit ist im Rahmen des Personalentwicklungskonzepts durchführbar.

Gibt es Nachfragen? Ja, Herr Abgeordneter Höhn, bitte.

Es ist im Prinzip keine Nachfrage, sondern eine Feststellung, dass bei der Frage 2 die Frage nach der Meinung der Landesregierung, ob die hierzu nicht einheitlich war, nicht beantwortet worden ist.

Die Auffassung der Landesregierung hierzu ist einheitlich.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke schön. Es gibt doch eine weitere Nachfrage. Herr Staatssekretär, würden Sie noch mal zurückkommen? Herr Abgeordneter Dittes, bitte.

Entschuldigung. Herr Brüggen, Sie haben eben gesagt, dass die Fortführung der Teilzeit im Rahmen des Personalentwicklungskonzepts möglich ist. Bei der Diskussion um das Personalentwicklungskonzept hat sich die Landesregierung in dieser Frage jedweder Aussage enthalten. Gibt es denn Vorstellungen bereits über den Umfang?

Den Umfang von was? Ich habe das jetzt nicht ganz verstanden.

Der Fortführung der Teilzeit, wird das erweitert und in welchem Maße?