Wer der Fortberatung im Ausschuss für Bildung und Medien zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Die Ausschussüberweisung ist abgelehnt.
Wer der Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wer der Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Die Ausschussüberweisung ist abgelehnt.
Wer der Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Herr Abgeordneter Wunderlich, Sie hatten sich vorhin schon gemeldet, lassen Sie nur, es reicht. Das ist auch abgelehnt.
Wer der Ausschussüberweisung an den Justizausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Die Ausschussüberweisung ist abgelehnt.
Wer der Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Diese Ausschussüberweisung ist abgelehnt.
Wer der Überweisung an den Gleichstellungsausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön.
Gegenstimmen? Auch diese Überweisung ist abgelehnt. Damit gibt es keine Fortberatung in einem Ausschuss.
Ich stelle nach § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung fest, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist, falls es keinen Widerspruch gibt. Herr Abgeordneter Dr. Pidde.
Für die SPD-Fraktion muss ich feststellen, dass die Landesregierung noch kein Personalentwicklungskonzept hat und dass sie deshalb dem Berichtsersuchen nicht nachkommen konnte.
Dann werden wir darüber abstimmen. Wer zustimmt, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Es ist mit Mehrheit festgestellt worden, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 9. Wir treten in eine Mittagspause bis 14.00 Uhr ein.
An die Mitglieder des Innenausschusses möchte ich zur Erinnerung geben, dass sie sich im Raum 340 zum Anhörungsverfahren treffen.
Anlässlich des tragischen Todes von drei Polizeibeamten am 14. Juni dieses Jahres in Dortmund stellt sich auch für Thüringen die Frage, ob alles Notwendige getan wurde, um Polizeibeamte bei ihren Einsätzen vor Ort und Polizeikontrollen zu schützen.
1. Wie viele Schutzwesten stehen der Thüringer Polizei insgesamt und untergliedert auf die einzelnen Polizeidirektionen und die Bereitschaftspolizei zur Verfügung?
2. Werden diese Schutzwesten von den Polizeibeamten tatsächlich akzeptiert und getragen oder sind sie z.B. zum ständigen Tragen zu schwer, und wenn ja, ist es beabsichtigt, geeignete Westen anzuschaffen?
3. Welche zusätzlichen Maßnahmen sind beabsichtigt, um den Schutz der Thüringer Polizisten zu verbessern?
Zu Frage 1: Der Thüringer Polizei stehen derzeit insgesamt 4.222 Schutzwesten zur Verfügung. Der Polizeidirektion und der Bereitschaftspolizei stehen im Einzelnen zur Verfügung: PD Erfurt 785, PD Gera 442, PD Gotha 414, PD Jena 609, PD Nordhausen 544, PD Saalfeld 455, PD Suhl 562, Bereitschaftspolizei 114 und Landeskriminalamt 297.
Zu Frage 2: Die vorhandenen Schutzwesten werden von den Polizeibeamten und -beamtinnen grundsätzlich akzeptiert und wie in anderen Ländern auch bei einsatztaktischer Notwendigkeit getragen.
Zu Frage 3: Neben den passiven Maßnahmen zum Schutz der Thüringer Polizeibeamtinnen und -beamten durch Ausstattung mit ballistischen Schutzwesten gilt den aktiven Maßnahmen verstärkte Priorität. Zusätzlich zum Verhaltenstraining im Rahmen der integrierten Fortbildung wird verstärkt neues theoretisches Grundlagenwissen vermittelt.
Herr Staatssekretär, wir unterscheiden ja zwischen den schweren und den leichten Schutzwesten. Wie ist der Stand in Thüringen insbesondere in Bezug auf die leichten Schutzwesten zurzeit?
Die eben von mir genannten Zahlen beziehen sich auf die üblichen Schutzwesten. Zum Thema "leichte Schutzwesten" gibt es einen Beschluss der Innenministerkonferenz an den AK 2, dort zu evaluieren, was es weltweit noch an Produkten gibt und insbesondere, falls keine angemessene Lösung gefunden werden kann, eine entsprechende Definition zu geben und dieses dann auszuschreiben, damit es entsprechend entwickelt werden kann. Wir geben aber den Vorrang, zu versuchen zu ermitteln, wo wir solche Westen bekommen können, um sie dann nach dem deutschen Standard, der von der AK 2 zu definieren ist, anzuschaffen.
Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Frage beantwortet. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/777. Herr Abgeordneter Schemmel, bitte.
Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zinsbeihilfen zur Finanzierung von Beiträgen nach § 7 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) und von Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
Der Innenminister hat angekündigt, die oben genannte Richtlinie dahin gehend zu ändern, dass künftig auch juristische Personen nach dieser Richtlinie gefördert werden können.
1. Soll sich die Förderung nach der oben genannten Richtlinie auf bestimmte Rechtsformen juristischer Personen beschränken? Wenn ja, auf welche Rechtsformen?
2. In welcher Größenordnung werden voraussichtlich Zinsbeihilfen an juristische Personen nach dieser Richtlinie ausgereicht werden, und reichen die für 2000 bereitgestellten Haushaltsmittel aus?
3. Wird der Wirtschaftsminister künftig Mittel aus seinem Etat für die Förderung juristischer Personen nach diesem Förderprogramm bereitstellen?
Zu Frage 1: Der Kreis der Begünstigten soll in Anlehnung an die Zinsbeihilferichtlinien 1998 auf juristische Personen unabhängig von der jeweiligen Rechtsform ausgedehnt werden.
Zu Frage 2: Hinsichtlich derzeit nicht bestimmbarer zusätzlicher erforderlicher Mittel für die Ausdehnung auf juristische Personen kann gegebenenfalls auf nicht in Anspruch genommene Haushaltsmittel der Zinsbeihilferichtlinie 1998 zurückgegriffen werden.
Zu Frage 3: Beim oben genannten Förderprogramm handelt es sich nicht um ein Förderprogramm des TMWAI. Eine Mittelbereitstellung ist deshalb durch das TMWAI für dieses Förderprogramm nicht vorgesehen.
Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke schön, die Frage ist damit beantwortet. Frau Abgeordnete Becker, Sie stellen die nächste Frage in Drucksache 3/778.
Auswirkungen der Klärschlammablagerung auf den Grundstücken der Landesentwicklungsgesellschaft mbH (LEG) im geplanten Landschaftspark Nohra
1. Welche Mengen an Stoffen, die dazu geeignet sind, eine schädliche Verunreinigung des Grundwassers und eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften hervorzurufen, sind auf den unterschiedlichen Grundflächen ins Grundwasser gelangt?
3. Welche nachteiligen Wirkungen haben die Verunreinigungen des Grundwassers im oben genannten Gebiet oder sonstige nachteilige Veränderungen seiner Eigenschaften auf die Benutzung von Grundwasser als Trinkoder Brauchwasser?