Protocol of the Session on July 7, 2000

meinde- und Städtebundes und den Behörden diese Instrumente zu nutzen und im Interesse der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Fließgewässer und der Zielstellung zur naturnahen Entwicklung sich zu Verbänden zusammenzuschließen. Daraus mögliche gesetzgeberische Initiativen zur Verpflichtung von Verbandsbildungen sind von der Landesregierung nicht vorgesehen, da diese nach wie vor von der Auffassung ausgeht, dass die der kommunalen Seite zur Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben mögliche Organisationsvielfalt erhalten, aber auch von ihr genutzt werden sollte.

(Beifall bei der CDU)

Die Aussprache zum Bericht erfolgt, wenn eine Fraktion oder alle Fraktionen es verlangen. Frau Abgeordnete Becker.

Ich beantrage namens der SPD-Fraktion die Aussprache zu dem Bericht.

Damit eröffne ich die Aussprache zum Bericht. Es hat sich zu Wort gemeldet Frau Abgeordnete Sedlacik, PDS-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Probleme über den Zustand der Gewässer zweiter Ordnung dürften sich mittlerweile herumgesprochen haben. Manche Gräben sind in einem jämmerlichen Zustand, weil sich keiner verantwortlich fühlt. Angaben dazu wird man jedoch im aktuellen Umweltbericht 2000 vergebens suchen. Für die Landesregierung hat sich dieses Problem wahrscheinlich mit dem Abschieben auf die Kommunen seit 1994 erledigt. Aber gerade die Gewässer zweiter Ordnung prägen in bedeutsamer Art und Weise das Landschaftsbild in Thüringen. Darüber hinaus haben sie keine geringe ökologische und ökonomische Funktion. Insofern gibt es eine Vielzahl von Gründen, diese Gewässer zu erhalten. Die Praxis zeigt jedoch, dass eine große Anzahl dieser Gewässer zunächst einmal wieder in ihrer Funktion hergestellt werden müssen. Bei weitem ist es nicht so intakt und so befriedigend, wie wir es in den kurzen Beiträgen von Herrn Krauße und auch vom Minister hörten, denn alles aufzuzählen, was getan wurde, reicht meiner Meinung nach nicht.

(Beifall bei der PDS)

Die Wirkungen sind doch fraglich. Um die Relation noch einmal zu verdeutlichen: Das Land ist für die Un

terhaltung von rund 1.500 km Gewässer erster Ordnung zuständig, während den Gemeinden in ihren Verbänden die Unterhaltung von 13.800 km Gewässer zweiter Ordnung übertragen wurde. Vor In-Kraft-Treten des Wasserhaushaltsgesetzes waren die Eigentümer von Gewässern für deren Unterhaltung verantwortlich. Weil die oftmals damit überfordert waren, hat der Bundesgesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, dass nunmehr auch Gemeinden oder ihre Verbände die Unterhaltspflicht erhalten. Das Land hat von dieser Ermächtigungsgrundlage Gebrauch gemacht und dabei offensichtlich unterschätzt, dass auch die Gemeinden mit der Unterhaltspflicht für die Gewässer zweiter Ordnung völlig überfordert sind überfordert aus fachlicher, technischer und finanzieller Sicht.

(Beifall bei der PDS; Abg. Becker, SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bereits die Abgrenzung zwischen den Gewässern zweiter Ordnung und den Ortskanalisationen für das Abwasser führt zu rechtlich kaum lösbaren Problemfällen. Gleiches trifft auf die Abgrenzung zu den so genannten künstlichen Gewässern zu. Die Unterhaltungspflicht bei den Gewässern zweiter Ordnung bezieht sich nicht nur auf die eigentlichen Gewässerbetten und -ufer, nach § 78 Thüringer Wassergesetz schließt die Unterhaltspflicht auch die Seiten von 5 m landseits der Böschungsoberkante ein. Die Gewässerunterhaltung wird damit de facto bereits zur Landschaftspflege. Welche Gemeinde ist heute in der Lage, diese Aufgabe fachlich und finanziell zu lösen. Die Aufgaben, für die eigentlich die Wasser- und Bodenverbände zuständig wären, werden vielfach schon von den Landschaftspflegeverbänden mit erledigt. Im diesjährigen Arbeitsplan des Landschaftspflegeverbandes "Thüringer Grabfeld" kann man z.B. den Punkt "Sachliche und fachliche Begleitung von Pflegekonzepten an Wald, an Feldgehölzen und Uferrandstreifen von Fließgewässern zweiter Ordnung" nachlesen.

Sehr geehrte Damen und Herren, auch der sachliche Umfang der Gewässerunterhaltung ist sehr weit gefasst. Er umfasst nicht nur die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss. Bei der Unterhaltung ist den Belangen des Naturhaushalts Rechnung zu tragen, ebenso sind Bild und Erholungswert der Gewässerlandschaft bei der Unterhaltung zu berücksichtigen. Zudem sind die Gemeinden angehalten, sich auch an den Erfordernissen der Gewässergüte zu orientieren. Dieser Herausforderung des Gesetzgebers ist zurzeit kaum eine Gemeinde gewachsen. Diese Herausforderung wird u.a. auch darin deutlich, dass die Abgrenzung zwischen Maßnahmen zur Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustands und die wesentliche Umgestaltung des Gewässers große Probleme bereitet. Für die Umgestaltung bedarf es bereits einer Plangenehmigung oder sogar einer Planfeststellung. Die Unterhaltungspflicht beinhaltet nicht nur die Beseitigung natürlicher Abflusshindernisse, sondern auch die Beseitigung durch fremdursächliche Einwir

kung entstandener Abflusshindernisse. Zwar kann hier zunächst der Verursacher herangezogen werden, da dieser aber in der Praxis oft nicht ermittelbar ist, müssen die Gemeinden auch diese Arbeit leisten und finanzieren. Auch diesbezüglich sind die Gemeinden zurzeit überfordert und brauchen unbedingt Hilfe.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung ist ein sehr arbeits- und kostenintensives Problem. Da bei der Unterhaltung der Gewässer ökologische Belange des Naturhaushalts erhebliche Auseinandersetzungen - ich muss jetzt etwas rauslassen, da ich merke, ich wiederhole mich.

Die Durchsetzung der Duldungspflicht für die Anliegergrundstücke ist ein weiteres Rechtsproblem im Zusammenhang mit der Gewässerunterhaltung. Insbesondere resultieren aus diesem Rechtsproblem Schadenersatzforderungen der Grundstückseigentümer gegenüber unterhaltspflichtigen Gewässern, also wieder der Gemeinde. Die unteren Wasserbehörden, die eigentlich Art und Umfang der Unterhaltung festlegen sollen, sind mit dieser Aufgabe ebenfalls überfordert. Neben den fachlichen und technischen Problemen ist die Finanzierung der Gewässerunterhaltung das eigentliche Hauptproblem. Die Gemeinden müssen grundsätzlich die Kosten der Gewässerunterhaltung tragen, und, Herr Sklenar, nicht jede Gemeinde hat das Glück, im Programm der Dorferneuerung vertreten zu sein. Seit dem am 15. Januar 1999 geänderten § 71 Abs. 3 Thüringer Wassergesetz beteiligt sich theoretisch das Land an den Aufwendungen für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung von bis zu 85 Prozent. Diese Beteiligung steht jedoch unter dem Vorbehalt des Landeshaushalts und dies ist ein Problem. Für die 13.800 km Gewässer zweiter Ordnung stehen, wenn man alle Ausgaben für die Maßnahmen zur Wasserunterhaltung und des Hochwasserschutzes einbezieht, 17,4 Mio. DM zur Verfügung. Dies sind pro Kilometer 1.361 DM. Es wäre äußerst wichtig und aufschlussreich, dass Experten einmal ermitteln, welcher durchschnittliche Unterhaltungsaufwand für einen Kilometer Gewässer zweiter Ordnung angemessen ist.

Ohne hier zu spekulieren kann man aber mit Bestimmtheit feststellen, dass die rund 1.400 DM pro laufendem Kilometer keinesfalls angemessen sind. Die Landesregierung wird darauf verweisen, dass die Gemeinden berechtigt sind, von den Grundstückseigentümern diejenigen Grundstücke und Anlagen, die durch die Unterhaltungsmaßnahmen Vorteile haben oder die Unterhaltung erschweren, eine angemessene Beteiligung an den Kosten der Unterhaltung zu verlangen. Die Umlegung erfolgt dabei nach einem so genannten Flächenmaßstab. Doch, meine Damen und Herren, diese Art der Beitrags- und Gebührenerhebung stößt in der kommunalen Praxis auf deutliche Akzeptanzprobleme. Diese resultieren insbesondere aus der auch gestern heiß geführten Diskussion zu den Kommunalabgaben insgesamt. Die Gemeinden, die aus vielerlei Gründen ihrer Unterhaltspflicht nicht

nachkommen können, setzen sich auch der Gefahr aus, dass der kommunale Schadensausgleich den Deckungsschutz versagt. Dies ist dann gegeben, wenn durch das Unterlassen der notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen die Schädigung Dritter bewusst in Kauf genommen wird oder wenn Auflagen des kommunalen Schadensausgleichs zur Beseitigung von Unterhaltungsversäumnissen nicht nachgekommen wird.

Da die meisten Kommunen mit der Unterhaltung der Gewässer nicht allein zurechtkommen, wäre eine Übertragung dieser Aufgabe auf einen Zweckverband oder einen Wasser- und Bodenverband sinnvoll. Die Bildung von Wasser- und Bodenverbänden fördert das Land jährlich mit 500.000 DM - ein eher vernachlässigungswürdiger Betrag - für ganz Thüringen. Außer dem Landschaftspflegeverband "Thüringer Grabfeld" existieren in Thüringen keine weiteren Wasser- und Bodenverbände. Wie sollen diese auch zustande kommen? In Thüringen gibt es keine Regelung zur Gründung solcher Verbände. Die einzige Rechtsgrundlage, die auf Verbandsgründung hinzielt, ist das Wasserverbandsgesetz, ein Bundesgesetz. Einen Anreiz oder eine Verpflichtung zur Verbandsbildung kann man daraus allerdings nicht ableiten. Es bleibt zu fragen, wenn sich nicht praktikable Lösungen, wie bereits genannt, finden lassen, wer macht denn dann die Arbeit. Diese bisherige Arbeit von Zweckverbänden gerade im Bereich Wasser/Abwasser haben diese Form der kommunalen Gemeinschaftsarbeit auf lange Sicht beschädigt. Es sind deshalb durchaus Zweifel berechtigt, ob die notwendige Zweckverbandsbildung ausschließlich auf freiwilliger Grundlage ohne Begleitung und Anreize in der kommunalen Praxis funktionieren wird.

Sehr geehrte Damen und Herren, aus der gegebenen Situation ergeben sich für die PDS-Fraktion nachfolgende Schlussfolgerungen: Die Gemeinden brauchen kontinuierliche fachliche Anleitung und Unterstützung. Die unteren Wasserbehörden dürfen nicht nur Auflagen für die Unterhaltung erteilen. Unsere Forderung nach einer berechenbaren und vor allem ausreichenden finanziellen Grundsicherung für die Landschaftspflegeverbände gilt auch für die notwendige Bildung von Wasser- und Bodenverbänden. Die Bildung von Wasser- und Bodenverbänden muss stärker finanziell durch das Land gefördert werden.

(Beifall bei der PDS)

Die Gemeinden brauchen mehr Geld für die Unterstützung. Solange die eigenen Steuereinnahmen nicht ausreichen, muss das Land die Gemeinden gerechter an den Landeseinnahmen beteiligen, entweder durch Änderungen im Kommunalen Finanzausgleich oder durch verstärkte direkte Förderung. Die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung bietet sich für den Einstieg in einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor beispielgebend an. Diese Überlegung ist auch finanziell von Interesse, bestände doch die Möglichkeit der Komplemen

tärfinanzierung durch den Bund. Der Umwelt- und Landwirtschaftsminister Herr Dr. Sklenar bekennt sich im Umweltbericht 2000 zur Unterstützung des Grundgedankens des lokalen Handelns und der globalen Verantwortung. Für die PDS ist klar, lokales Handeln ist sicherlich einfacher zu realisieren als globales Denken, doch globales Denken beginnt mit lokalem Handeln. Dieser Grundgedanke wird aber zur leeren Phrase, wenn es nicht einmal gelingt, die zu den globalen Problemen vergleichsweise überschaubaren Aufgaben der Gewässerunterhaltung zu lösen.

Das Land kann hier nicht nur auf die kommunale Verantwortung verweisen. Für die kommunalen Akteure ist diese Aufgabe neu. Es fehlt damit an Fachpersonal, an praktischen Erfahrungen. Hinzu kommt die angespannte Finanzsituation der Kommunen, wofür auch das Land verantwortlich ist. Gehen Sie realistisch an die Probleme der Gewässerunterhaltung heran. Lieber eine Glanzbroschüre aus Ihrem Ministerium weniger, dafür aber mehr Unterstützung für die Betroffenen.

(Beifall bei der PDS)

Als nächster Redner hat sich Herr Abgeordneter Carius, CDU-Fraktion, zu Wort gemeldet.

Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, eines wird mir hier immer deutlicher, sobald die Opposition ein Berichtsersuchen startet, möchte sie eigentlich immer einen Horrorbericht bekommen. Ich finde, ehrlicher wäre es, wenn Sie gleich sagen würden, wir wollen einen Bericht über die Horrorsituation in irgendwelchen Sachgebieten.

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Das wollten Sie machen.)

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das wollen Sie machen.)

Das war eine Aktuelle Stunde, meine Damen und Herren.

(Heiterkeit und Beifall bei der PDS, SPD)

Vielleicht wäre Ihnen, insbesondere Frau Becker, ja geholfen, wenn Ihnen der Minister eine Freifahrtkarte für die Geisterbahn finanziert,

(Zwischenruf Abg. Dittes, PDS: Das wider- spricht aber der sparsamen Haushalts- führung.)

dann würden Sie erleben, was Horror wirklich bedeutet. Wir beraten hier ja nun jährlich über die Gewässer zwei

ter Ordnung, das ist durchaus richtig, da fast 90 Prozent der Thüringer Gewässer als solche zweiter Ordnung eingestuft werden und damit die Unterhaltungs- und Ausbaulast bei den Kommunen liegt. Nur darf man eben nicht vergessen, dass mit dem Thüringer Wassergesetz vom 4. Februar 1999 der Debatte vorerst ein Riegel vorgeschoben wurde, denn § 68 des Thüringer Wassergesetzes regelt eindeutig die Zuständigkeit durch die Kommunen. Außerdem wird damit ein Weg aufgewiesen, wie die Kommunen dieser Aufgabe am besten gerecht werden könnten, indem sie nämlich einen Verband als Körperschaft öffentlichen Rechts gründen können, dem es dann auch obliegt, den überörtlichen Unterhalt der Gewässer zweiter Ordnung zu gewährleisten. Überdies ist ja auch die Beteiligung von Landschaftspflegeverbänden und landwirtschaftlichen Betrieben möglich. Wichtig ist, dass dieser Unterhalt zahlreiche Aufgaben umfasst, z.B. muss der Gewässerabfluss gewährleistet werden oder aber der natürliche Zustand aufrechterhalten werden. Außerdem fällt auch der Hochwasserschutz wenigstens partiell unter die kommunalen Aufgaben.

Meine Damen und Herren von der SPD, das sollten Sie eigentlich wissen, schließlich haben Sie das Gesetz ja auch so mit beschlossen.

Natürlich kosten diese Aufgaben auch Geld.

(Zwischenruf Abg. Gerstenberger, PDS: Da haben Sie Recht.)

Deshalb hat das Land im Rahmen der Kostenbeteiligung zwischen 1994 und 1999 insgesamt 38,7 Mio. DM aufgewandt und allein im Jahr 1999 wurden 12,6 Mio. DM an Fördermitteln für die Gewässerunterhaltung zweiter Ordnung aufgewandt.

Meine Damen und Herren, angesichts der vielgestaltigen Landschaften in Thüringen ist es nahe liegend, dass die Aufgabe durch die Kommune vor Ort durchgeführt wird. Richtigerweise muss das Land die Kommunen bei dieser Aufgabe auch unterstützen, doch denke ich, dass wir dies in einem guten Umfang tun, zumal mit der neuen Förderrichtlinie vom 14. Februar ein bis zu 85-prozentiger Zuschuss für den Gewässerausbau gewährt werden kann. Unter dem Vorbehalt des Landeshaushalts, Frau Sedlacik, muss dieser schon deshalb stehen, weil nicht einzusehen ist, warum das unter dem Vorbehalt etwa des kommunalen Haushalts stehen soll. Außerdem sehe ich auch nicht unbedingt ein oder sehe einen gewissen Widerspruch; in ihrer gestrigen Debatte hat die PDS klar gemacht, dass sie die Rechte des Parlaments stärken möchte und mit einem Mal verlangen Sie, dass wir über den vom Parlament beschlossenen Haushalt dann herausgehen würden und dann immer mehr Geld festlegen und den Kommunen geben würden.

(Zwischenruf Abg. Thierbach, PDS: Das kann man ja kaum...)

Dass natürlich für diese Aufgabe noch mehr Mittel verwandt werden könnten, daran besteht kein Zweifel, doch ist eben der Esel noch nicht erfunden, der die Golddukaten so produziert.

Meine Damen und Herren von der SPD, ich weiß, Sie haben letztes Jahr versucht, die Mittel um 1 Mio. DM aufzustocken, doch wäre mit Ihrem Deckungsvorschlag die Investitionstätigkeit im ganzen Land eingeschränkt worden, wenn Sie das Geld wirklich von der Altlastensanierung hätten wegnehmen wollen. Der Bericht des Ministers zeigt aber auch, dass wir mit der jetzigen Ausstattung ganz gut gefahren sind und auch der Zustand der Gewässer zweiter Ordnung insgesamt befriedigend ist und nicht der Horrorsituation entspricht, wie Sie sie immer aufzeigen. Zirka 91 Prozent der Thüringer Fließgewässer sind in gutem bis befriedigendem Zustand, wie schon in der Regierungserklärung deutlich wurde.

Zu guter Letzt möchte ich auch noch einmal eine Anekdote loswerden aus Lichtenbergs Sudelbüchern. Dort schreibt er: "Der griechische Held Alkibiades hat einst einem seiner Hunde den Schwanz abgeschlagen. Auf die Frage, warum er dies getan habe, meinte er, er wollte nur den Athenern etwas zu reden geben."

Meine Damen und Herren, insbesondere Frau Becker, Sie scheinen diese Tradition durchaus fortführen zu wollen, wenn es gilt, irgendeine Sau durchs Dorf zu treiben. Danke.

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat sich Frau Abgeordnete Becker zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Carius, das mit dem Horror ist immer so ein Problem. Wenn man vorher etwas vorlegt und dem anderen das schon vorwirft, ist das immer peinlich. Sie hätten vielleicht Ihre eigenen Anträge erst einmal lesen sollen,

(Zwischenruf Abg. Krauße, CDU: Frau Becker, manchmal braucht man...)

bevor Sie uns Horror unterstellen und wir überhaupt noch nicht geredet haben. Das ist immer ganz schwierig.

(Beifall bei der PDS)