Protocol of the Session on July 7, 2000

Sie scheint diese Fahrt leider nicht unternommen zu haben, denn diese Vorschläge wurden mit Stimmen der rotgrünen Regierungsmehrheit abgelehnt. Mehr rauszuholen scheint also für die neuen Länder derzeit bei der rotgrünen Mehrheit im Bund nicht drin zu sein. Und die Wohnungsunternehmen Ost haben darunter zu leiden.

Zu Ihrer Frage 2 - Welche finanziellen Auswirken hat eine mögliche Umsetzung der Härtefallregelung gemäß § 6 a auf den Landeshaushalt?: Da ist zunächst einmal zu sagen, Gott sei Dank hat nun die Bundesregierung inzwischen erkannt, dass Wohnungsunternehmen mit hohen Leerständen, insbesondere in strukturschwachen Gebieten, geholfen werden muss. Zwar hätten wir uns gewünscht, der Bundesgesetzgeber hätte eine exakt ausformulierte Härtefallregelung, die ihre Wirkung sofort und unmittelbar zugunsten der betroffenen Wohnungsunternehmen entfaltet, in die Altschuldenhilfe-Gesetzesnovelle aufgenommen. Durch die geplante Ermächtigung zum Erlass von Vorschriften über zusätzliche Entlastung - so der § 6 a, der eine solche Erlassermächtigung gibt -, wird unnötig Zeit vertan, Zeit, in der sich die Situation weiter verschlechtern wird. In der Rechtsverordnung sollten die näheren Voraussetzungen für eine zusätzliche Entlastung von Altverbindlichkeiten und darauf beruhende Verbindlichkeiten der Wohnungsunternehmen festgelegt werden für Wohnungsunternehmen, die infolge erheblichen dauerhaften Leerstands in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet sind, und die Altschuldenhilfe erhalten haben.

Die Entlastung sollte sich nach dem Umfang der Wohnraumverminderung berechnen, die im Rahmen eines tragfähigen Sanierungskonzepts für das Wohnungsunternehmen erreicht wird. Existenzgefährdung heißt in diesem Zusammenhang nicht, dass ein Unternehmen unmittelbar vor der Insolvenz steht, sondern dass die wirtschaftliche Entwicklung - würde kein Sanierungskonzept erstellt - in diese Richtung führen würde. Und diesem Ansatz ist sicher zuzustimmen. Voraussetzung für die Gewährung nach dem Willen der Bundesregierung soll sein, dass sich das Land an dem Sanierungskonzept in mindestens der Höhe der Entlastung durch den Bund beteiligt. Ich glaube, genau an diesem Punkt besteht noch großer Klärungsbedarf. Seitens der Länder wurde bisher immer betont, dass ihr finanzieller Beitrag zu den Sanierungskonzepten nur in der Förderung des Gebäudeabrisses und der weiteren Bestandsmodernisierung liegen kann. Zusätzliche Leistungen sind für die Länder nicht tragbar, gerade weil sich der Bund aus der weiteren finanziellen Unterstützung in diesem Bereich ja an sich zurückzieht.

Wir werden sogar noch weiter gehen und in Thüringen zusätzlich verlangen, dass sich die unternehmensbezogenen Sanierungskonzepte einfügen müssen in wohnungswirtschaftliche und städtebauliche Konzepte, die unter Federführung der Kommunen ja derzeit erarbeitet werden sollen. Ich denke, damit wird sichergestellt, dass Entscheidungen über den Einsatz von Fördermitteln auf einer Ebene getroffen werden, die die Verhältnisse und Entwicklungen vor Ort am besten kennt. Und dies entspricht unserer Vorstellung von einer zielgerichteten und effektiven Förderung.

Meine Damen und Herren, wir sind der Meinung, dass den Ländern die Möglichkeit gegeben werden muss, sich in die Umsetzung und Gestaltung dieser Verordnungsermächtigung aktiv einbringen zu können. Gemeinsam müssen wir darauf drängen, dass der Bund seine Verantwortung eben nicht auf die Länder delegiert, sondern mit in der Pflicht bleibt und dass gemeinsame Zielvorstellungen zur Lösung der schwierigen Situation gefunden werden. Insbesondere werden wir darauf drängen, dass in dem Finanzierungsanteil des Landes nicht nur die Fördermittel für den Gebäudeabriss, sondern auch die im Rahmen des Sanierungskonzepts für das entsprechende Wohnungsunternehmen vorgesehenen Wohnungsbaufördermittel und die sonstigen Städtebaufördermittel berücksichtigt werden. Nicht, dass wir hier doppelt und dreifach zur Kasse gebeten werden. Nur so kann die Leerstandsentschuldung im Rahmen des Altschuldenhilfe-Gesetzes durch den Bund einen Umfang erreichen, mit dem den Wohnungsunternehmen tatsächlich dauerhaft geholfen werden kann. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich gehe auch hier davon aus, dass Aussprache gewünscht wird.

Ja, die PDS-Fraktion beantragt die Aussprache.

Haben Sie noch eine Frage an den Berichterstatter, also an den Herrn Minister, der den Bericht gegeben hat?

Ich habe eine Nachfrage, Herr Wunderlich. Herr Köckert, habe ich Ihre inhaltliche Wertung in Beantwortung unseres Punkts 1 so verstanden, dass Sie die Gesetzesnovelle im Bundesrat am 14. Juli ablehnen werden?

Das haben Sie nicht so verstanden. Die Landesregierung legt sich in ihrer Stimmabgabe für den Bundesrat in der Regel in der Kabinettssitzung vor dem Bundesrat fest, das wird dann folgenden Dienstag geschehen. Ich greife dem Beschluss der Landesregierung nicht vor, habe Ihnen aber in der Beantwortung der Frage 1 deutlich gemacht, dass man durchaus zwiegespalten dieser Novelle des Altschuldenhilfe-Gesetzes gegenüberstehen kann.

(Beifall bei der CDU)

Damit kommen wir jetzt zur Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Sedlacik, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Ergebnis der Novellierung des Altschuldenhilfe-Gesetzes ist nicht so ausgefallen, wie es sich die PDS im Interesse der Thüringer Wohnungswirtschaft gewünscht hat. Selbst Minister Köckert schätzte das so ein. Es ist zu kurz gefasst.

(Zwischenruf Abg. Althaus, CDU: Ja?)

Die Stellungnahmen der Sachverständigen haben auch Hoffnung auf eine Schlussstrichlösung gemacht. Im Bundestag geht es den Sachverständigen, die durch die Fachausschüsse angehört werden, nicht anders als im Thüringer Landtag. Ihre Vorschläge werden zwar zur Kenntnis genommen, fließen im Regelfall aber nicht ins Gesetzgebungsverfahren ein. Die Landesregierung ist im Gesetzgebungsverfahren bisher nicht offensiv genug in Erscheinung getreten.

(Unruhe bei der CDU)

Die PDS-Fraktion verkennt nicht, dass es zur bisherigen Gesetzeslage durchaus ein Fortschritt ist, dass nunmehr ein Schlusstermin für die Privatisierungspflicht der ostdeutschen Wohnungsunternehmen auf den 31.12.1999 festgelegt ist, doch alle Altschulden auf negativ restituierte Altbauwohnungen, die den kommunalen Wohnungsunternehmen bis Ende 1999 aufgebürdet wurden, müssen weiter bedient werden.

(Zwischenruf Abg. Althaus, CDU: Das war die falsche Begründung.)

Es bleibt darüber hinaus bei der so genannten Freikaufsregelung mit 200 DM pro Quadratmeter Wohnfläche für die Wohnungsunternehmen, die nicht verkaufen wollen oder können. Dass darüber hinaus die ursprüngliche progressive Erhöhung des Betrages um jeweils 20 DM in den Jahren 2002 und 2003 gestrichen wurde, ist nur eine

marginale Korrektur im Gesetzentwurf. Der Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft vertritt dabei den Standpunkt, dass seine Mitgliedsunternehmen die Privatisierungspotenziale ausgeschöpft haben. Weitere Privatisierungen sind betriebs- bzw. volkswirtschaftlich nicht mehr vertretbar. Die Thüringer Wohnungswirtschaft kann also im Grundsatz nicht mehr privatisieren. Insofern bildet die Freikaufsregelung im Gesetz keine Motivation für weitere Privatisierungen, sondern ist eine Art Strafzoll für nicht erbrachte Privatisierungsauflagen. Wenn die PDS einen Schlussstrich unter das AltschuldenhilfeGesetz fordert, dann geht es eben nicht um eine Gleichmacherei oder sozialistische Planspiele, wie es Herr Abgeordneter Wetzel im Mai 2000 uns unterstellte.

(Zwischenruf Abg. Althaus, CDU: Das war aber ein harter Vorwurf.)

Die Thüringer Wohnungsunternehmen haben 80 Prozent der Privatisierungsauflagen erfüllt. Die Privatisierungspotenziale sind somit ausgeschöpft. Wer bisher nicht privatisiert hat, kann es auch künftig nicht mehr, der Markt und die Bedingungen lassen es nicht mehr zu. Zu Recht haben Sie, Herr Wetzel, vor einer Wettbewerbsverzerrung gewarnt. Das Altschuldenhilfe-Gesetz selbst ist Hauptursache für die Wettbewerbsverzerrung. Deshalb muss es weg. Herr Wetzel, zum Glück sind Sie jetzt auch mal anwesend im Plenum. Wenn Sie meinen, dass Ihnen nicht bekannt sei, dass Thüringer Wohnungsunternehmen wirtschaftliche Probleme haben, die auch zur Insolvenz führen könnten, dann zeugt das von einem Realitätsverlust, der kaum noch zu verantworten ist. Bitte, unterhalten Sie sich mit dem Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft - soviel Zeit muss sein - und dann informieren Sie wahrheitsgemäß Ihre Fraktion, damit auch sie handlungsfähig wird.

Sehr geehrte Damen und Herren, was den umfangreichen Wohnungsleerstand und die damit verbundenen Probleme betrifft, soll die Bundesregierung zum Erlass von Vorschriften über eine zusätzliche Entlastung ermächtigt werden. Eine Grundvoraussetzung für die mögliche Inanspruchnahme dieser Härtefallklausel soll die finanzielle Beteiligung des Landes und/oder der Kommunen sein. Wenn diese Härtefallklausel nicht nur eine Alibifunktion erfüllen, sondern aufgrund des Wohnungsleerstands in Thüringen nahezu flächendeckend greifen soll, dann werden die finanziellen Auswirkungen für das Land und die Kommunen nicht unerheblich sein. Die Position der Landesregierung zu dieser Härtefallregelung wird demnach wesentlich von den finanziellen Auswirkungen geprägt sein. Es ist insofern nicht zuviel verlangt, wenn wir als PDS-Fraktion hier zumindest nach den Prognosen fragen, die die Landesregierung erwartet. Herr Minister Köckert, ohne eine solche Prognose wäre eine Befürwortung dieses Gesetzes verantwortungslos. Die PDS-Fraktion hatte mit ihrer Beschlussinitiative im Mai dieses Jahres der Landesregierung vorgeschlagen, in das Gesetzgebungsverfahren

zusätzliche Vorschläge einzubringen. Die CDU-Mehrheit im Landtag hat dieses, und somit nicht nur die Interessen der Opposition, sondern hat mit ihrer Entscheidung auch die Thüringer Wohnungswirtschaft mit Füßen getreten. Aufgrund dieser Verfahrensweise müssen sich die CDU und die Landesregierung fragen lassen, welche eigenen Positionen sie in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht haben. Haben Sie gefordert, den Schlusstermin für die Privatisierung von Wohnungen endgültig auf den 31.12.1999 zu bestimmen, damit die Privatisierungspflicht endgültig beendet und für die betroffenen Wohnungsunternehmen unverzüglich Rechtssicherheit hergestellt wird. Ich denke, nicht genug. Haben Sie für den Wegfall der Freikaufsregelung sich genügend eingesetzt? Herr Innenminister Köckert, Sie haben in der Maidebatte darauf verwiesen, dass Ihnen der Freiverkauf von 200 DM pro Quadratmeter zu hoch ist. Wie haben Sie diese Forderung im Gesetzgebungsverfahren vertreten? Was ist mit Ihrem Alternativvorschlag von 100 DM pro Quadratmeter geworden? Haben Sie die Streichung der Altschulden auf dauerhaft leer stehenden Wohnungen gefordert? Haben Sie sich für die Möglichkeit der Rückabwicklung von Genossenschaftsausgründungen bzw. Neugründungen eingesetzt? Haben Sie sich für die Streichung drohender Sanktionen eingesetzt, die dann drohen, wenn Wohnungsunternehmen nicht fristgerecht die Privatisierungs- und Veräußerungspflichten erfüllen? Nein, nein, nein, sage ich da. Ich frage Sie,

(Unruhe bei der CDU)

welche Forderungen haben Sie im Interesse der Thüringer Wohnungswirtschaft überhaupt gestellt? Ich stelle fest, Sie haben sich im Einklang mit der Bundesregierung gegenüber den drückenden Sorgen der Betroffenen nicht offensiv genug gestellt.

(Zwischenruf Köckert, Innenminister: Das ist doch dummes Zeug.)

Die finanziellen Lasten werden weiter auf die Wohnungsunternehmen und damit auf die ohnehin finanzschwachen Kommunen abgeschoben. Nehmen Sie endlich die veränderten Bedingungen der Thüringer Wohnungswirtschaft zur Kenntnis. Erkennen Sie die Gefahr, dass das Altschuldenhilfe-Gesetz nicht handlungsfähiger macht - im Gegenteil, es muss jetzt beendet werden. Herr Minister Köckert, wenn Sie ehrlich sind, wenn Sie das Änderungsgesetz an dem messen, was Sie im Mai im Plenum selbst hier gefordert haben, sollte es Ihnen nicht schwer fallen, im Kabinett auf die Landesregierung Einfluss zu nehmen, dem Gesetz im Bundesrat nicht zuzustimmen. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Es hat das Wort Frau Abgeordnete Doht, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Zeit ist weit fortgeschritten und ich möchte daher auf eine Stellungnahme zu den einzelnen Regelungen des Altschuldenhilfe-Gesetzes verzichten, zumal ich dies in der letzten Plenarsitzung in der Debatte hierzu bereits getan habe. Ich habe damals auch klar gemacht, dass sich unsere Stellungnahme zu wichtigen Punkten des AltschuldenhilfeGesetzes, nämlich z.B. zur Freikaufsregelung oder zur Stichtagsregelung für restitutionsbehaftete Objekte, deutlich von denen der PDS aber auch von denen des Innenministers Köckert unterscheidet. Deswegen, Herr Köckert, ich fahre nach Berlin, wenn ich es für richtig halte. Ihre Wünsche und Forderungen sind für meine Reisepläne völlig unerheblich.

(Unruhe bei der CDU)

Mit der Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes wird der größte Teil der Wohnungsunternehmen weit reichend entlastet. 66 Prozent der Thüringer Wohnungsunternehmen haben danach den Schlussbescheid bereits erhalten. Damit wurden auch die Fehler der alten Bundesregierung korrigiert. Herr Minister Köckert, wenn Sie sich hier so hinstellen und auf den Druck der ostdeutschen Bundesländer verweisen, dann tun Sie gerade so, als hätte nicht Ihre Regierung damals Änderungen verhindert.

(Beifall Abg. Becker, Abg. Heß, SPD)

Auf Initiative der ostdeutschen Bundestagsabgeordneten wurde eine Härtefallklausel im Gesetz aufgenommen, welche eine zusätzliche Entlastung von den Altschulden für die Wohnungsunternehmer ermöglicht, die von erheblichen Wohnungsleerständen betroffen und damit in ihrer Existenz bedroht sind. Die im Gesetz enthaltene Verordnungsermächtigung versetzt die Bundesregierung in die Lage, nach Vorlage des Berichts der Expertenkommission im Herbst schnell und unbürokratisch die entsprechenden Regelungen zu erlassen. Es ist doch scheinheilig, wenn Sie sich hier hinstellen, Herr Minister, und sagen, dass diese Ermächtigung Zeit kostet.

(Beifall Abg. Becker, SPD)

Ich unterstelle, dass Sie zum heutigen Zeitpunkt gar nicht in der Lage sind, den finanziellen Umfang abzuschätzen. Dies soll ja diese Expertenkommission Wohnungswesen unter anderem tun und zum Zweiten, das Land soll heftig mitfinanzieren. Da fragen Sie doch mal den Finanzminister, wo er denn jetzt ohne Nachtragshaushalt die entsprechenden Mittel hernehmen will. Es ist doch hier scheinheilig, wenn man sagt, es könnte alles schneller gehen, aber selber nicht in der Lage ist, mitzufinanzieren.

(Zwischenruf Köckert, Innenminister: Das behaupten Sie.)

Das behaupte ich. Außerdem sind tragfähige Sanierungskonzepte auf kommunaler Ebene die Voraussetzung. Auch hier, denke ich, gibt es noch Nachholbedarf. Alle Beteiligten - Land, Bund, Kommunen, Wohnungswirtschaft, aber auch die Kreditinstitute - müssen ihren gemeinsamen Beitrag leisten, um den betroffenen Unternehmen zu helfen. Schwierig ist sicherlich nach dem jetzigen Kenntnisstand die Diskussion über die genauen finanziellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt. In einem sind wir uns als Wohnungspolitiker einig, nämlich in der Forderung, dass die Finanzierung der Härtefallregelung nicht zulasten der Wohnungs- und Städtebauförderung gehen darf. Wir benötigen weiterhin Mittel für die Modernisierung des Wohnungsbestandes, wir benötigen Mittel für die Wohnumfeldverbesserung und wir benötigen Mittel für die Eigenheimförderung. Aber diese Forderungen an den Bund gelten natürlich auch für die Forderungen an das Land. Auch hier lehnt die SPD eine Finanzierung der Härtefallregelung zulasten der Wohnungs- und Städtebauprogramme ab. Über diesen Punkt werden wir uns bei den Haushaltsberatungen wieder sprechen.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Frau Abgeordnete Doht. Herr Abgeordneter Wetzel, Sie haben als Nächster das Wort.

(Beifall Abg. Kretschmer, CDU)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, Herr Ministerpräsident, ich lese nicht alles vor, es würde zu lange dauern. Es ist schon sehr spät, Frau Doht hat das schon festgestellt. Grundlegendes sollte jetzt schon nach diesen beiden Vorträgen noch mal gesagt werden.

Frau Doht, wir sind oft nach Bonn gefahren und haben um die Dinge gerungen, die wir einstellen müssen und die wir brauchen, weil wir gemeinsam der Meinung waren, dass es nötig ist.

(Beifall bei der CDU)

Es wäre schön, wenn das so beibehalten werden könnte.

(Zwischenruf Abg. Wolf, CDU: Da war der Sprit noch billiger.)

Bei Frau Sedlacik weiß ich im Moment nicht, was ich darauf antworten soll als: "sozialistische Planspiele" hat sie selbst gebraucht. Mit der Beziehung Ware - Geld hat

sie wahrscheinlich immer noch Schwierigkeiten. Es gab einen großen Vordenker in der großen Vorpartei, der einmal weinend sagte: Die Einheit zwischen Wirtschaftsund Sozialpolitik verstehe ich nicht. Dann sagte der andere Große zu ihm: Dann komm doch mal rein, dann erkläre ich dir das. Da sagte er: Ach, erklären kann ich es, aber verstehen kann ich es trotzdem nicht.

(Heiterkeit bei der CDU)