Protocol of the Session on July 6, 2000

2. In welchem Umfang sind Ammonium und Nitrat als Nährstoffe nach Ablagerung der Klärschlämme und Klärschlammkomposte für die bisher vorgesehene Bepflanzung im geplanten Landschaftspark Nohra verfügbar oder werden durch Bodenprozesse in solche umgewandelt?

3. In welchem Umfang können die unter in Frage 2 genannten Nährstoffe bei Einhaltung der bisher vorgesehenen Bepflanzung tatsächlich in Biomasse gebunden werden?

4. Aus welchen Gründen sind die Empfehlungen des Staatlichen Umweltamts Erfurt für die Änderung der Bau

genehmigung erst nach längerem Verzug berücksichtigt worden?

Herr Minister Dr. Sklenar, bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Klaus beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Nach Aussagen des Landesverwaltungsamts wurden zusammen mit unbelastetem Erdaushub auf einer Fläche von ca. 32 Hektar 76.453 Tonnen Klärschlamm als Frischmasse sowie eine Gesamtmenge von 2.848,7 Tonnen Kompost mit einer mittleren Trockenmasse von rund 52 Prozent aufgebracht.

Zu Fragen 2 und 3: Pflanzen können Stickstoff in Form von Ammonium und Nitrat über ihre Wurzeln aus der Bodenlösung aufnehmen. Ammonium und Nitrat werden aus der durchwurzelten Bodenschicht in Abhängigkeit vom Nährstoffbedarf der Pflanzen aufgenommen. Dies betrifft in etwa eine oberste Bodenschicht von einem Meter, bei Bäumen bis zwei Meter Schichtdicke. In der genannten Bodenschicht vollzieht sich unter eroden Bedingungen ein mikrobieller Abbau von organischer Substanz und eine damit einhergehende Umwandlung von organisch gebundenem Stickstoff in Ammonium und Nitrat. In Abhängigkeit vom jeweiligen Pflanzenbestand können pro Hektar und Jahr etwa 100 bis 200 Kilo Stickstoff biologisch verwertet werden. Bei einer üblichen Mineralisierungsrate von anfangs ca. 5 Prozent pro Jahr wären ca. 1.462 Kilo Stickstoff pro Hektar und Jahr Pflanzen verfügbar. Klärschlamm wurde jedoch in beträchtlichen Mengen auch in tieferen Schichten eingebaut. Dort sind die Nährstoffe nicht pflanzenverfügbar und somit nicht durch die Pflanzen verwertbar.

Zu Frage 4: Das Landesverwaltungsamt hat berichtet, mit seinem Erlass vom 17.10.1997 an das Landratsamt Weimarer Land, untere Bauaufsichtsbehörde, habe es diese aufgefordert, die Stellungnahme des Staatlichen Umweltamts Erfurt vom 13.10.1997 in den 4. Nachtrag zur Baugenehmigung zu übernehmen. Mit Schreiben vom 23.10.1997 teilte das Landratsamt Weimarer Land dem Landesverwaltungsamt mit, dass am 30.10.1997 die Anhörung gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz zum Entwurf des 4. Nachtrags zur Baugenehmigung stattfindet. Der 4. Nachtrag zur Baugenehmigung erging mit Bescheid des Landratsamts Weimarer Land vom 11.11.1997. Ein längerer Verzug im Verwaltungshandeln ist danach nicht zu erkennen.

Gibt es weitere Fragen dazu? Herr Abgeordneter Ramelow.

Wie bewertet es die Landesregierung, dass bei den einbringenden Firmen, bei den kontrollierenden Firmen und bei den mischenden Firmen die Firmen Proma, Polygon, GVZL, die auch Erdmasse aus dem GVZ herangefahren haben, das in ein Mischungsverhältnis einzubringen war mit den Stoffen, die Sie gerade benannt haben, und bei der vierten Firma, der Jäckisch Baufirma, es sich jeweils insgesamt um Firmen derselben Firmengruppe handelt, das heißt, die einbringend, die transportierend und kontrollierend tätig waren, dass es sich bei denen immer um 100-prozentige Tochtergesellschaften der Firma Jäckisch und Leidolph handelt. Wie sehen Sie diese Problematik, dass hier nach meiner Lesart eine Kontrolle nur noch schwer möglich war und eine Abgrenzung der Interessen nur noch schwer einzuschätzen war und wie bewerten Sie, dass das durch die LEG als zuständiger Stelle für Nohra und als zuständiger Stelle für das WGT-Sondervermögen nicht bemerkt worden ist?

Herr Abgeordneter, ich denke, dass das schon durchaus möglich ist. Tochterfirmen sind selbständig, die können selbständig handeln und die können selbständig auch dementsprechend ihre Dinge verbringen und die kann man auch gut kontrollieren. Ich sehe darin keine Bedenken.

Es hatte sich zunächst der Abgeordnete Kummer gemeldet. Herr Abgeordneter Kummer.

Herr Minister, wurden die Schwermetallkonzentrationen im eingebrachten Material untersucht und wenn ja, welche Ergebnisse erbrachte die Untersuchung?

Herr Kummer, darüber ist schon im Ausschuss gesprochen worden. Ich habe auch schon darüber berichtet und das gehört nach meinem Erachten jetzt nicht zur Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage.

Die Fragestellerin hat noch eine Nachfrage.

Herr Minister, wir haben alle schon genügend schmerzliche Erfahrungen, wenn Genehmigungen einmal geändert oder zurückgenommen werden müssen. Das ist ja nicht ganz einfach und muss immer für denjenigen, der Inhaber der Genehmigung ist, sehr ausführlich begründet werden. Meine Frage ist: Wie konnte es überhaupt zu dieser Genehmigung kommen? Es lagen ja offensichtlich die fachlichen Erkenntnisse z.B. im Staatlichen Umweltamt in Erfurt bzw. im Landesverwaltungsamt vor und trotzdem hat es so eine Genehmigung gegeben. Wie ist das überhaupt möglich, hat sich die zuständige Behörde dort nicht sachkundig gemacht oder wie ist es überhaupt dazu gekommen?

Frau Dr. Klaus, es tut mir Leid, aber ich verstehe jetzt Ihre Frage nicht. Es ist ein Antrag gestellt worden auf Einbau von Kompost und Klärschlämmen, der ist geprüft worden, daran sind bestimmte Prämissen gebunden worden und danach ist gehandelt worden.

Sie können noch eine Frage stellen.

Um es noch einmal zu präzisieren: In der ersten Genehmigung war ja eine weit höhere Klärschlammmenge im Verhältnis zum Boden möglich und im Nachhinein hat sich herausgestellt, dies war falsch, es muss korrigiert werden. Die Erkenntnisse zum Verhalten von Nitrat oder Stickstoff im Boden sind aber schon älterer Natur. Also, wie konnte es dazu kommen, dass überhaupt die Ausgangsgenehmigung doch einen relativ hohen Einbauwert zugelassen hat?

Frau Dr. Klaus, da bin ich jetzt auch etwas überfragt bei der ganzen Sache. Sicher hängt das damit zusammen, dass man von anderen Ausgangswerten und anderen Inhaltsstoffen ausgegangen ist, als was sich dann später bei den einzelnen Kontrollen herausgestellt hat.

Es gibt keine weiteren Nachfragemöglichkeiten. Ich stelle die Beantwortung der Frage fest und komme zum Aufruf der Frage in Drucksache 3/766 der Abgeordneten Becker Bedrohung von Bediensteten des Landratsamts Nordhausen.

Mit Schreiben vom 4. Mai 2000 wird zum Ersten durch ein so genanntes Reichsgericht und zum Zweiten durch einen so genannten Generalbevollmächtigten für den verfassungsrechtlichen besonderen Status von Berlin ein Beamter des Landratsamts Nordhausen wiederholt bedroht, bis zum Androhen der Todesstrafe, um ihn zu nötigen, seinen Amtspflichten im Zusammenhang mit einer rechtswidrigen Baumaßnahme nicht nachzukommen. In einem weiteren Schreiben vom 17. Mai 2000 wurde gegen den Leiter des Bauordnungsamts beim Landratsamt Nordhausen ein so genannter Haftbefehl erlassen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist der Landesregierung dieser außergewöhnliche Fall der Bedrohung eines Beamten bekannt?

2. Welche Maßnahmen haben die Strafverfolgungsbehörden eingeleitet, um die oben genannten Straftaten zu verfolgen und dem Bedrohten Schutz zu gewähren?

3. Ist der Landesregierung bekannt, dass auch Bedienstete anderer Behörden bedroht worden sind?

4. Gibt es Kenntnisse der Verfassungsschutzbehörden zu den Aktivitäten dieser so genannten Kommissarischen Regierung des Deutschen Reiches?

Herr Minister Köckert, bitte.

Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete Becker, für die Landesregierung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Der Landesregierung ist dieser außergewöhnliche Fall der Bedrohung eines Beamten bekannt.

Zu Frage 2: Das zuständige Landratsamt Nordhausen hat alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet, um dem Tun des so genannten Reichsgerichts bzw. des Generalbevollmächtigten für den verfassungsrechtlichen besonderen Status von Berlin Einhalt zu gebieten und seine Bediensteten zu schützen. Aufgrund der schriftlich erstatteten Anzeige bei der Kriminalpolizei fand unter Beteiligung von Vertretern der Staatsanwaltschaft, des Landratsamts und der Polizei in Nordhausen eine Besprechung statt, in deren Ergebnis wurde übereinstimmend festgestellt, dass keine akute Bedrohungslage für die betreffenden Mitarbeiter des Bauordnungsamts erkennbar ist. Die Ermittlungsergebnisse der Kriminalpolizei Nordhausen wurden zwischenzeitlich der Staatsanwaltschaft Mühlhausen zur weiteren Bearbeitung zugeleitet. Soweit der Verdacht weiterer Straftaten bekannt wird, werden diese mit Nachdruck verfolgt werden.

Zu Frage 3: Der Landesregierung ist bekannt, dass auch Bedienstete anderer Behörden bedroht worden sind.

Zu Frage 4: Der im Bereich Nordhausen als "Generalbevollmächtigter für den verfassungsrechtlichen besonderen Status von Berlin" auftretende Wolfgang Gerhard Günter Ebel tritt seit 1985 mit ähnlichen Schreiben und Verhaltensweisen auf. Einschlägige Erkenntnisse des Thüringer Verfassungsschutzes liegen weder zu den vorgeblichen Organisationen noch den in Erscheinung getretenen Personen vor. Der Verdächtige gibt sich unter anderem als Staatsbeamter des Deutschen Reiches und zugleich des Freistaats Preußen und als Minister diverser Ministerien des Deutschen Reiches aus. Ein politischer bzw. extremistischer Hintergrund ist den Äußerungen des fraglichen Personenkreises bislang nicht zu entnehmen.

Gibt es dazu weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall und ich stelle die Beantwortung der Frage fest. Ich komme zum Aufruf der Frage in Drucksache 3/772 des Abgeordneten Schugens - Rechts- und Investitionssicherheit öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für Abfallbehandlungsanlagen.

Frau Präsidentin, ich habe die Anfrage kurz vorzutragen im Text.

In ihren Pressemitteilungen vom 21. Mai 1999 haben sowohl die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Simone Probst, als auch die umweltpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dagmar Becker, sich für eine schnellstmögliche Novellierung der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi) ausgesprochen, um mechanisch-biologische Vorbehandlungsanlagen zulassungsfähig zu machen.

Bis zur Novellierung sollten sich die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger hinsichtlich ihrer Entscheidung zum Verfahren der Vorbehandlungsanlage zurückhalten.

Nachdem ein Jahr vergangen ist, liegen bisher keine verbindlichen Vorschriften vor, so dass nach wie vor erhebliche Planungsunsicherheit in den Kreisen und kreisfreien Städten herrscht. Die Bundesregierung hat wiederholt darauf hingewiesen, dass an der TASi-Frist, nach der ab 01.06.2005 kein unbehandelter Hausmüll abgelagert werden darf, festgehalten wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Situation, wonach Änderungen der Rahmenbedingungen durch den Bund zwar in Aussicht gestellt sind, diese aber bisher noch nicht umgesetzt wurden, vor dem Hintergrund der notwendigen Entscheidung, Planung und Errichtung

entsprechender Abfallbehandlungsanlagen?

2. Welche rechtlichen und kostenseitigen Auswirkungen sind für die entsorgungspflichtigen Körperschaften und Gebührenzahler aufgrund des unklaren Rechtsrahmens zu befürchten?

Herr Minister Dr. Sklenar, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schugens beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Ich teile Ihre Bedenken und habe den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Herrn Trittin, mehrfach darauf hingewiesen. Die in Rede stehenden Verordnungsentwürfe sollen nach Auskunft des Bundesumweltministeriums noch in diesem Jahr verabschiedet werden. In einem abfallpolitischen Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Abfallwirtschaftszweckverbänden Ende Mai dieses Jahres wurde diese Zeitschiene für gerade noch ausreichend erachtet. Ich schließe mich dieser Auffassung an. Weiterhin weise ich bezüglich der Planungssicherheit auf die bis jetzt noch nicht eindeutig geklärte Frage der Abgrenzung - Abfall zur Verwertung, Abfall zur Beseitigung - hin.

Zu Frage 2: Ich gehe davon aus, dass die in Rede stehenden Verordnungen bis Ende dieses Jahres rechtsverbindlich werden. Sollte dies so nicht realisiert werden können, ist damit zu rechnen, dass der Termin 01.06.2005 - Ende der Ablagerung unvorbehandelter Abfälle - nicht eingehalten werden kann. Kostenseitige Auswirkungen aufgrund unklarer Rahmenbedingungen sind zu befürchten. Dies hängt mit dem immer näher rückenden Ziel 2005 zusammen. Hierzu kann jedoch derzeit wegen der noch nicht endgültig feststehenden Rahmenbedingungen keine weitere Einschätzung gegeben werden.

Gibt es dazu Nachfragen? Ja, Herr Abgeordneter Schugens. Nein? Keine Nachfrage. Herr Abgeordneter Schugens, ich hatte angedeutet, dass wir als letzte Frage die Frage des Abgeordneten Dittes in der heutigen Fragestunde noch aufrufen, weil Minister Gnauck morgen nicht im Hause ist. Herr Abgeordneter Dittes bitte mit der Frage 3/793 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen fehlendem Impressum auf Flugblättern, die zu Protesten gegen den rechtsextremistischen Brandanschlag auf die Erfurter Synagoge mobilisieren.

Laut Presseveröffentlichungen am 23. Juni 2000 in der "Thüringischen Landeszeitung" wurde gegen einen Verteiler eines Flugblatts, welches gegen den rechtsextremistischen Brandanschlag protestierte und zu weiteren Protesten aufrief, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, weil es gegen Vorgaben des Thüringer Pressegesetzes verstieß, das die Benennung eines Verantwortlichen im Sinne des Pressegesetzes vorschreibt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wer brachte den beschriebenen Verstoß gegen das Thüringer Pressegesetz zur Anzeige?