1. Welche Anregungen zur Veränderung des "Eckpunktepapiers" für das Programm "50 PLUS" wurden seit dem 20. März 2000 aufgenommen?
2. Welche Anregungen zur Veränderung des "Eckpunktepapiers" für das Programm "50 PLUS" wurden seit dem 20. März 2000 umgesetzt?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Ich würde gern die Fragen 1, 2 und 3 im Komplex beantworten. Das Programm ist im April, wie vorgesehen, angelaufen. Im Vorfeld des Programmstarts hat es zahlreiche Gespräche mit Vertretern des Landesarbeitsamts und der Arbeitsämter sowie mit allen anderen Partnern im Arbeitsmarktgeschehen, z.B. mit Kammern, Kirchen, Vertretern der Wirtschaft und des DGB, gegeben. Erkenntnisse und Anregungen aus diesen Gesprächen haben in die Gestaltung des Programms Eingang gefunden. Das Programm ist so angelegt, dass neben Einzelarbeitsplätzen auch zusätzliche Arbeitsplätze, beispielsweise in einer neuen Betriebsabteilung oder Arbeitsplätze für eine neue Fertigungslinie, als Gruppenprojekt gefördert werden sollen. Diese Gruppenprojekte sollen hinsichtlich ihrer beschäftigungspolitischen Relevanz und Nachhaltigkeit für die Regierung in den Regionalbeiräten für Arbeitsmarktpolitik begutachtet werden. Die Regionalbeiräte tagen in der 18. und 19. Kalenderwoche. Danach können die positiv fundierten Projekte beginnen. Erfahrungen mit der Anwendung der Fördermodalitäten, insbesondere bei den Gruppenprojekten, liegen also noch nicht vor. Dementsprechend sind auch bisher von keiner Seite weitere Anregungen über die im Vorfeld getroffenen Abstimmungen
hinaus zu Veränderungen eingegangen. Ich gehe davon aus, dass im Laufe der Programmumsetzung Vorschläge und Anregungen zur Weiterentwicklung des Programms zugehen, die, soweit sie sinnvoll und praktikabel sind, auch berücksichtigt werden sollen.
Herr Minister, wenn Sie jetzt noch einmal bestätigen, dass solche Anregungen Eingang finden, wie werden die Antragsteller oder auch wir als Parlamentarier über Änderungsstände in der Richtlinie informiert?
Einmal, indem Sie so wie heute eine Anfrage stellen, und zweitens kann man ja durchaus über uns schriftlich gewisse Informationen im Haus abfordern, das ist überhaupt kein Problem.
Frau Präsidentin, um diese Verfahrensfrage einmal ein bisschen handhabbar zu gestalten, würde ich im Namen der Fraktion um Überweisung an den Wirtschaftsausschuss bitten.
Ja, das werden wir dann gleich abstimmen. Wer für die Überweisung der Mündlichen Anfrage an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitk stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Ja, das reicht. Die Frage ist überwiesen.
Der Wirtschaftsminister stellte auf einer Pressekonferenz am 12. April 2000 "Qualitätskriterien" als neuen Maßstab für die Bewilligung von SAM-Projekten vor. In der Plenardebatte zur Arbeitsmarktpolitik am 13. April 2000 war Äußerungen von Minister Schuster zu entnehmen, dass bei diesen Qualitätskriterien permanent Änderungen möglich sind, mit denen auch auf Anregungen von außen reagiert wird (Minister Schuster: "Nun haben Sie einen Punkt angesprochen, der ist überlegenswert, näm- lich die Frage, ob man die Voten der Regionalbeiräte nicht in die oberste Priorität einbeziehen, so aufnehmen soll- te.").
1. Welche Anregungen zur Veränderung der "Qualitätskriterien" wurden seit der Pressekonferenz vom 12. April 2000 aufgenommen?
2. Welche Anregungen zur Veränderung der "Qualitätskriterien" wurden seit der Pressekonferenz vom 12. April 2000 umgesetzt?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Gerstenberger für die Thüringer Landesregierung insgesamt, also mit den Fragen 1 bis 3, wie folgt:
Die Landesförderung von Strukturanpassungsmaßnahmen bietet die Möglichkeit und die Chance, Mittel für den zweiten Arbeitsmarkt direkt für die Strukturentwicklung im Lande zu nutzen. Es macht Sinn, genau an dieser Stelle Qualitätsverbesserungen einzuführen. Dies ist mit dem Kabinettsbeschluss vom 11. April 2000 erfolgt. Im Vorfeld ist die Neuorientierung bei SAM mit den Wirtschaftsund Sozialpartnern besprochen worden. Unser Anliegen ist es, die erarbeiteten Qualitätskriterien und Verfahrensfragen gemeinsam mit den Arbeitsmarktakteuren weiterzuentwickeln und die praktischen Erfahrungen und konstruktiven Anregungen zu berücksichtigen. Die Pressekonferenz am 12. April 2000 gibt den bis dahin erzielten Arbeitsstand wieder. Seitdem sind erst wenige Wochen vergangen. Folgerichtig kann es keine Erkenntnisse über die Notwendigkeit der Aufnahme und Umsetzung von Änderungen geben. Zunächst müssen jedoch ausreichende Praxiserfahrungen mit der Anwendung des gegenwärtigen Steuerungsmodells gesammelt werden, um zu einem späteren Zeitpunkt die eingeführten Neuorientierungen im Sinne einer konsusalen Arbeitsmarktpolitik auf breiter Basis zu erörtern. Ausreichende Erfahrungen können noch nicht vorliegen. Eine schnelle Veränderung bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist nach unserer Meinung sachlich noch nicht gerechtfertigt.
Eine Nachfrage: Welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang die vorhin auf Frage von Frau Neudert ange
Die Arbeitsgruppen spielen, Herr Abgeordneter, eine Rolle, die beratend ist; sie werden sich mit den Problemstellungen sorgfältig beschäftigen. Ihnen ist ja auch bekannt, dass die Regionalbeiräte hier Gehör finden u.a., und es ist eigentlich im alten Verfahren so wie heute, ich habe mich extra bei Ihrer Fragestellung noch einmal informiert, dass man bei Maßnahmen mit über zehn Teilnehmern die Beiräte mit einschließt und befragt, damit man ein entsprechendes Votum bekommt. Unter zehn Teilnehmern werden die Beiräte nicht zur Fragestellung herangezogen.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Damit ist die Frage beantwortet und wir kommen zur Frage der Abgeordneten Frau Bechthum in Drucksache 3/589.
Laut Pressemitteilungen vom 18. April 2000 sollen die Mieten bis zu 30 Deutsche Mark für die Studentenwohnheime an den Hochschulen aufgrund vorgesehener Mittelkürzungen erhöht werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Anfrage der Abgeordneten Frau Bechthum wie folgt:
1. Die Erhöhung der Mietpreise erfolgte zum 1. April 2000. Sie betrifft allerdings nur vier Wohnheime des Studentenwerks Jena-Weimar. In den übrigen 50 Wohnheimen, die von Studentenwerken bewirtschaftet werden, sind die
2. Für Wohnungen in sanierten Wohnheimen sind in diesem Haushaltsjahr keine Mieterhöhungen geplant. Bei nicht sanierten Wohnheimen sind die Mieten in dem Maße anzupassen, wie die Sanierung voranschreitet. Um die Mietpreise in einem vertretbaren Rahmen zu halten, bezuschusst das Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst diese Wohnheime im laufenden Haushaltsjahr mit rund 480.000 DM.
3. Im Jahre 1999 mussten Studierende in den neuen Ländern für einen Platz in einem Studentenwohnheim einen Mietpreis von durchschnittlich 223 DM pro Monat entrichten. Der durchschnittliche Mietpreis für eine Wohnung, die vom Studentenwerk Erfurt-Ilmenau bewirtschaftet wird, beträgt hingegen nur 173 DM monatlich. Der entsprechende Betrag für das Studentenwerk Jena-Weimar beläuft sich auf 228 DM. In den alten Bundesländern zahlt ein Studierender durchschnittlich 298 DM im Monat.
Die Auslastung der Wohnheime, um zu Ihrer vierten Frage zu kommen, liegt an den Thüringer Hochschulstandorten Erfurt, Ilmenau, Jena, Weimar, Schmalkalden und Nordhausen durchweg bei etwa 95 Prozent.
Herr Staatssekretär, der Studentenbeirat der Pädagogischen Hochschule/Uni Erfurt hat beklagt, es würde an deutlichen Aussagen zu der Bezuschussung fehlen, die jährlich getätigt werden soll. Stimmt das?
Diese Beschwerde höre ich jetzt in dieser Form zum ersten Mal. Es wäre natürlich sehr nützlich, wenn solche Beschwerden uns zugeleitet würden, dann könnten wir uns damit konkret auseinander setzen.
Dann hatte ich erfahren - es wurde nicht gesagt, in welchen Bundesländern -, dass es eine Subventionierung von Wohnheimplätzen geben kann, und zwar im Verhältnis zu den Studierendenzahlen. Ist so eine Aussage richtig, in anderen Bundesländern soll es so etwas geben?
Ich muss gestehen, dass ich diese Frage so nicht beantworten kann. Ich bin aber gerne bereit, mich sachkundig zu machen und Sie zu unterrichten.
Ja, das halten wir dann so fest. Herr Staatssekretär, bitte einen Moment noch. Es gibt eine weitere Nachfrage der Abgeordneten Frau Wolf.
Können Sie mir sagen, wie hoch durchschnittlich der Quadratmeterpreis ist, den Studierende in Thüringen zu bezahlen haben in Wohnheimen?