Es ist beantragt worden, dass die Federführung beim Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst liegt, wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön, das ist die Mehrheit. Gibt es Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? 2. Danke. Damit ist die Federführung beim Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst beschlossen. Ich schließe die Tagesordnungspunkte 10 a und b und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 11
Keine Umlage der Ausbildungsfinanzierung auf die in stationären, ambulanten und teilstationären Einrichtungen zu Pflegenden Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/522 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/565
Durch die antragstellende Fraktion ist keine Begründung signalisiert worden. Damit kommen wir zur beantragten Aussprache. In der Aussprache hat sich zu Wort gemeldet Frau Abgeordnete Arenhövel, CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich selbst bin Altenpflegerin von Beruf, ich bin stolz auf meinen Beruf und ich halte ihn für ein notwendiges Berufsbild, wenn es um eine menschenwürdige Pflege älterer Leute geht, weil dies nicht nur die medizinisch-pflegerische Komponente beinhalten darf, sondern auch die aktivierenden und mobilisierenden Ansätze wichtig sind. Es ist notwendig, dass der ältere Mensch als gesamt gesehene Persönlichkeit ernst genommen wird. Wir hatten hier in den neuen Bundesländern einen großen Nachholbedarf in den Alten- und Pflegeheimen. Insbesondere im staatlichen Bereich gab es fast nur entweder Krankenschwestern oder unausgebildetes Hilfspersonal und es existierten nur in wenigen kirchlichen Einrichtungen Altenpfleger, deren Be
ruf zu DDR-Zeiten auch nicht anerkannt war. Es handelt sich um ein anspruchsvolles, breit gefächertes Berufsbild, das neben dem pflegerisch-medizinischen Wissen auch therapeutische, psychologisch-soziologische, ernährungswissenschaftliche und juristische Kenntnisse umfasst und der Praxisbezug ist meiner Auffassung unerlässlich, denn es hängen beispielsweise auch viele organisatorische Fragen mit diesem Beruf zusammen.
Der Thüringer Landtag hat deshalb bereits in seiner 1. Legislaturperiode ein Altenpflegegesetz beschlossen, das die dreijährige Ausbildung zum Altenpfleger und die zweijährige zum Altenpflegehelfer ermöglicht. Des Weiteren ist es möglich, die Fachhochschulreife zu erwerben und die Berufsbilder sind insofern nach oben offen, weil der Altenpflegehelfer sich auch zum Altenpfleger weiterqualifizieren kann. Im Jahr 1993 wurde dieses Gesetz mit breiter Mehrheit beschlossen, auch von SPD und PDS, wohl wissend, dass dieses Gesetz in § 25 eine Umlagefinanzierung enthält.
Inzwischen ist in vielen Bundesländern, aber auch im Deutschen Bundestag eine Situation eingetreten, die so nicht länger hingenommen werden kann. Jeder weiß, dass dieser Beruf dringend gebraucht wird, aber jeder drückt sich davor, wenn es um die finanzielle Sicherstellung geht. Diesen Kreislauf, meine Damen und Herren, müssen wir versuchen zu durchbrechen, denn die duale Ausbildung ist auch ein Teil des Personalkonzepts. Sie erfordert zwar einen Mehraufwand, ist aber auch in den Dienstplan eines Altenheims oder einer Sozialstation zu integrieren.
Der Bundesgesetzgeber hat dies auch so gesehen und deshalb in einer Novelle zum Pflegerversicherungsgesetz in § 82 a SGB XI bereits klar gestellt, dass die Kosten für die Ausbildungsvergütung innerhalb der Leistungen der Pflegeversicherung berücksichtigungsfähig sind. Der Gesetzgeber schreibt unter anderem vor, dass bei einer Umlagefinanzierung das Landesrecht so auszugestalten ist, dass die Umlage nach einheitlichen Maßstäben über alle Einrichtungen stationärer, teilstationärer und ambulanter Dienste zu erheben ist. Es bestand deshalb dringender Handlungsbedarf, das Thüringer Altenpflegegesetz an diese Vorgaben anzupassen. Und genau an dieser Stelle zeigt sich, dass das Aufschieben von Problemen diese nicht geringer, sondern eher größer macht.
Der CDU-Fraktion ist natürlich bekannt, dass es zahlreiche Klagen wegen der Umlagefinanzierung gab. Allerdings haben wir vor allem im Koalitionsarbeitskreis rechtzeitig auf die Probleme hingewiesen und spätestens ab 1998 gab es auch in den stationären Einrichtungen eine weitgehende Akzeptanz, die Kostenträger zahlten und die Einrichtungen waren auch bereit, das Geld an den Freistaat Thüringen zu erstatten, aber es passierte nichts. Obwohl der Arbeitskreis "Pflegesatzfragen" der Liga der freien Wohlfahrtspflege sogar selbst einen Entwurf für die Rückförderungsbescheide gefertigt hatte, wurde das Geld vom zuständigen SPD-geführten Sozialministerium nicht abgerufen,
meine Damen und Herren. Und auch bei den Wohlfahrtsverbänden gibt es Menschen, die nicht nur Lobbyisten sind, sondern die auch an das Allgemeinwohl denken. Der Schaden für den Freistaat Thüringen bezifferte sich 1999 auf ca. 30,7 Mio. DM und ist vermutlich noch weiter angewachsen. Ein Zustand, den die CDU-Fraktion so nicht länger dulden kann.
Die SPD hat der Gesetzesnovelle im vollen Bewusstsein der Folgen, dass nämlich die Ausbildungskosten nachträglich, und das möchte ich hier noch einmal ganz ausdrücklich betonen, in die Pflegekostensätze eingerechnet werden müssen, zugestimmt, meine Damen und Herren. Ich habe dort auf meiner Bank einen dicken Hefter, das sind alles Zuschriften, alles was wir damals bekommen haben, von der Anhörung angefangen, mit drin. Auch die verfassungsrechtlichen Bedenken sind dort dezitiert ausgeführt.
Der CDU-Fraktion waren natürlich die schwierigen Folgen auch klar. Wir haben deshalb durch den Wissenschaftlichen Dienst des Landtags ein Gutachten erstellen lassen, das die Möglichkeiten des Landesrechts, einen Ländervergleich und alternative Vorschläge unserseits enthält. Ich muss auch hier betonen, es war der SPD eher unangenehm, dass wir es überhaupt gewagt haben, so ein Gutachten erstellen zu lassen. Wir haben den Unmut auch zu spüren bekommen. Wir hatten u.a. danach gefragt, ob es möglich ist, dass die Pflegekassen die Ausbildungskosten direkt mit dem Land abrechnen können und wir haben uns auch eingehend mit der Frage des Ausbildungsbedarfs befasst. Das Gutachten hat jedoch gezeigt, dass gegen unsere Vorschläge wegen fehlender Gesetzeskompetenz des Landes erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, so dass wir keine andere Möglichkeit sahen, als der Gesetzesvorlage im Grundsatz zuzustimmen, allerdings ohne Rückwirkung auf ambulante Dienste und mit einer zweijährigen Berichtspflicht der Landesregierung gegenüber dem Thüringer Landtag. Der erste Bericht ist übrigens zum 1. Oktober 2000 vorzulegen und wir nehmen dies auch sehr ernst, Herr Minister. Sie sehen also, dass wir uns spätestens im Herbst erneut mit diesem Thema befassen werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, lassen Sie mich auch auf die vorgelegten Anträge der PDS und SPD kurz eingehen.
Zu Punkt 1 des PDS-Antrags: Wir haben ein gültiges, rechtlich voll abgesichertes Gesetz, das zu vollziehen und nicht auszusetzen ist. Die verfassungsrechtlichen Bedenken stehen auf einem anderen Blatt und werden sicherlich irgendwann entschieden. Mangelnde Sorgfaltspflicht können Sie uns beim besten Willen nicht vorwerfen.
Punkt 2: Das Land kommt in vollem Umfang seiner Verantwortung nach und finanziert die Kosten der schulischen Ausbildung. Im Übrigen hat der Kultusminister seine Hausaufgaben auch erledigt und bezüglich der Verordnungen zur theoretischen Ausbildung und der Prüfungsordnung gute Arbeit geleistet,
was man vom Sozialministerium keinesfalls behaupten kann, das damals, wie gesagt, SPD-geführt war. Etliche Verordnungsermächtigungen sind bis heute nicht erledigt.
Zu Punkt 3: § 82 a SGB XI regelt die Berücksichtigung der Ausbildungskosten und außerdem findet gerade zurzeit eine Debatte im Deutschen Bundestag statt. Das bundesweit gelten sollende Altenpflegegesetz ist dort eingebracht. Ich habe mir einmal die Anhörungsprotokolle dazu angesehen und meine Befürchtungen sind gewachsen, dass es mit dem Bundesgesetz auch wieder nichts werden könnte, weil eben, wie gesagt, niemand für die Finanzierung zuständig sein will. Ich fürchte, dass es auch diesmal wieder im Bundestag scheitert. Es haben sich ja schon mehrere Bundesminister dafür eingesetzt, leider ist dieses Gesetz nie Wirklichkeit geworden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Altenpflegegesetz verbindet die ältere und die jüngere Generation. Wir alle wollen im Alter menschenwürdig behandelt werden und junge Menschen sind hoch motiviert und bereit, sich in diesem Beruf zu engagieren. Auch Hauptschulabgänger sollen für soziale Berufe eine Einstiegschance erhalten. Verbauen wir also den jungen Leuten nicht diese Möglichkeiten. Nein, wir sollten dafür werben, dass Ausbildung mit zum Konzept der Altenpflege gehört und dass es mindestens bundeseinheitliche Eckwerte oder ein Rahmengesetz gibt, damit die Anerkennung und Vergütung gesichert werden kann. Aber wenn man dieses will, dann muss man auch zu unbequemen Entscheidungen, die man ja selbst getroffen hat, auch mal stehen oder man muss offen sagen, dass man den Beruf des Altenpflegers nicht will. Aber dann brauchen wir natürlich über Geriatrieplanung, über Pflegequalität oder Ähnliches hier nicht mehr zu diskutieren.
Meine Damen und Herren, im Freistaat Thüringen ist aufgrund der Situation schon mehr als genug finanzieller Schaden entstanden und deshalb können wir Ihren Anträgen von SPD und PDS nicht folgen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Arenhövel, wir nehmen Ihnen Ihren Beruf als Altenpflegerin mit unserem Antrag nicht. Wir wollen den Beruf des Altenpflegers auch nicht abschaffen.
In den letzten Wochen führten die Abgeordneten der PDSFraktion in ihren Wahlkreisen Arbeitsbesuche in stationären, ambulanten und teilstationären Pflegeeinrichtungen in Thüringen durch. In den geführten Gesprächen mit Pflegebedürftigen, deren Angehörigen sowie den Angestellten von Pflegeeinrichtungen bzw. Sozialstationen kam massiv immer wieder der Unmut, das Unverständnis, aber auch zum Teil die Hilflosigkeit der Bürgerinnen und Bürger über die ab 01.03.2000 erhobene Umlage der Finanzierung der Altenpflegeausbildung zum Ausdruck. Die verzweifelten Anrufe von Betroffenen und Bitten um Hilfe bei dieser Problematik mehrten sich ständig in unseren Büros.
Protestschreiben gingen in unserer Fraktion ein, aber auch bei den Trägern von Sozialstationen wie z.B. aus dem Unstrut-Hainich-Kreis, die haben auch den Petitionsausschuss bemüht. Der VdK, der Paritätische Wohlfahrtsverband Thüringen, aber auch der Verband der Angestelltenkrankenkassen e.V. haben in Presseinformationen oder -mitteilungen ihre Befürchtungen zu dieser Umlage geäußert. In der Presse waren Schlagzeilen wie - ich zitiere: "Die Schwächsten im Altersheim sollen zur Ader gelassen werden" oder "Heimbewohner finanzieren die Altenpflege mit". Und auch bei Ihnen, Herr Minister Pietzsch, müssten sich nach meinem Wissen die Zuschriften von betroffenen Thüringerinnen und Thüringern mehren. Ich möchte auch heute die Gelegenheit nutzen, Ihnen im Anschluss an meine Rede noch einige Zuschriften zu überreichen. Dies alles, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU, aber auch von der SPD, ist für mich und meine Fraktion ein Seismometer, der zum Ausdruck bringt, dass etwas in diesem Land nicht stimmt. Wenn unsere Wahrnehmung richtig ist, so ist es auch unsere Pflicht, dies parlamentarisch zu äußern und Vorschläge zur Änderung einzubringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor gut 13 Monaten hat die damalige große Koalition in Thüringen von CDU und SPD den Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Altenpflegegesetzes in der ersten Beratung des Landtags eingereicht. Bereits zu dieser Sitzung, das war am 25. März letzten Jahres, wies meine Fraktionskollegin Thierbach darauf hin, dass es mit dem angestrebten Umlageverfahren zu Nachteilen für die Versicherten kommen kann. Im Klartext heißt das, dass es mit der ab 01.03. erhobenen Umlage die Pflegeversicherung, die auch geschaffen wurde, um Sozialhilfeabhängigkeit der Betroffenen zu verringern, konterkariert. Für zu Pflegende im stationären Be
reich kommt es ab 01.03. zu einer eindeutigen Mehrbelastung von 2,17 DM täglich. Nicht zu vergessen ist, dass viele bereits mit einer so genannten Investitionspauschale von 5 DM täglich zur Kasse gebeten werden. Für diesen Personenkreis ergibt sich also eine zusätzliche Belastung von 7,17 DM oder anders gesagt, die Betreuung aufgrund der gedeckelten Pflegesätze nach dem Pflegeversicherungsgesetz ist abhängig von der jeweiligen individuellen Einstufung für maximal 24 Tage im Monat, die wird dann auch finanziert. Der Rest, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird von den zu Pflegenden bzw. von den zuständigen Sozialämtern gezahlt.
Ganz am Rande will ich auch darauf hinweisen, dass es für den Landkreis Schmalkalden-Meiningen durch diese Erhebung der Umlage zu einer Mehrbelastung des Sozialhaushalts in Höhe von 20.500 DM kommt. Für Betroffene im ambulanten und teilstationären Bereich wirkt sich die Umlage zur Ausbildungsfinanzierung für Altenpflegerinnen und Altenpfleger derart aus, dass die Pflegemodule, die die Betroffenen einkaufen, sich verteuern. Ich will Ihnen einige Beispiele zur Verdeutlichung nun nennen: So kostet die kleine Morgentoilette - bisher 2,24 DM - 11,70 DM, die große Abendtoilette 23,12 DM bisher 22,10 DM -, Wäschepflege 24,48 DM - bisher 23,40 DM - und die Reinigung der Wohnung 34 DM bisher 32,50 DM. Hier kann ich nun dem Leiter der Landesvertretung der Ersatzkrankenverbände in Thüringen, Michael Domrös, in vollem Umfang zustimmen, der von der Gefahr für die Thüringer Pflegelandschaft sprach,
denn es ist zu befürchten, dass vor allem im ambulanten, aber auch im teilstationären Bereich viele Betroffene aufgrund der hohen Mehrbelastungen den Weg gehen werden, sich von der Durchführung der professionellen Pflege durch einen Pflegedienst zu verabschieden, um vielleicht auf Familienangehörige bzw. Bekannte zurückzugreifen. Wenn dies so käme, wäre dies für die Thüringer Pflegelandschaft und deren Mitarbeiter eine Katastrophe, denn der bereits ausgebrochene Kampf auf dem Pflegesektor würde zulasten und auf Kosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen oder noch schlimmer, es käme zu Entlassungen in großem Stil. Dies, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind Argumente, die bereits in der ersten und zweiten Beratung, aber auch in den intensiven Beratungen des Ausschusses für Soziales und Sport in der 2. Legislatur von meiner Fraktion ins Feld geführt wurden. Sie blieben aber ungehört.
Mit Interesse habe ich damals die Zuschriften von Vereinen und Verbänden, aber auch von den Gewerkschaften zur Anhörung zum damaligen Gesetzentwurf gelesen. Es wurde damals immer wieder deutlich, dass mit der Einführung der Regelung der Umlage zur Ausbildungsfinanzierung die rechtlichen Bedenken bestanden und weiterhin bestehen. Selbst die damalige Sozialministerin Frau Ellenberger äußerte in einem Wortgefecht mit dem Ab
geordneten Herrn Emde in der 100. Sitzung am 24. Juni 1999 Folgendes - ich zitiere: "Wir werden wahrscheinlich, Herr Abgeordneter Emde, noch einmal über diese Form der Umlagefinanzierung auf Basis einer Vereinbarung zu diskutieren haben, denn Sie wissen ja, dass wir nicht ganz sicher sein können, dass wir mit dieser Gesetzesnovelle dann auch gerichtsfest sind. Möglicherweise ist es auch heute immer noch besser, wir machen eine freiwillige Vereinbarung zur Umlagefinanzierung, als wenn wir es noch einmal auf eine Klage oder einen Widerspruch oder sonst etwas ankommen lassen." Ich kann nur sagen, wie wahr, wie wahr,
denn bereits heute ist abzusehen, dass die meisten stationären Einrichtungen sowie Träger von ambulanten Pflegediensten Widerspruch zu den erlassenen Bescheiden seitens des Landesamts für Soziales einlegen werden bzw. eingelegt haben, so wie das gerichtliche Musterverfahren durch die Liga der freien Wohlfahrtspflege für den stationären Bereich sowie der Arbeiterwohlfahrt für den ambulanten Bereich in Vorbereitung ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, die PDS-Fraktion, und das sagten wir bereits vor einem Jahr, ist nicht gegen eine Ausbildungsumlage. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die hier erhobene Umlage nicht zu vergleichen ist mit dem durch die PDS, SPD und den DGB geforderten Umlageverfahren für diejenigen, die nicht ausbilden. Wir sind aber sehr wohl der Meinung, dass das Land andere Möglichkeiten gehabt hätte und noch immer hat,
um die Ausbildung für Altenpflegerinnen und Altenpfleger zu finanzieren. Der § 82 a des SGB XI schreibt nicht dringend diese Form der Ausbildungsumlage, wie sie in Thüringen praktiziert wird, vor, es ist eine Kannbestimmung.
Herr Minister Pietzsch, ich hätte mir gewünscht, dass Sie in Ihren 15 Eckpunkten zur Novelle des SGB XI einen Vorschlag zur bundeseinheitlichen Finanzierung der Altenpflegeausbildung mit aufgegriffen hätten, noch dazu, wo Sie sich im Fernsehen für eine Lösung analog des SGB V ausgesprochen haben. Die PDS-Fraktion ist der Meinung, dass eine einheitliche, durch die Solidargemeinschaft getragene Möglichkeit gefunden wird, um bundeseinheitlich die Finanzierung des Berufs der Altenpflegerin und des Altenpflegers vorzunehmen. Die PDS-Fraktion fordert erstens, die ab 1. März erhobene Ausbildungsumlage auf zu Pflegende mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
Und hier kann ich mit ruhigem Gewissen mitteilen, dass wir dem Entschließungsantrag der SPD-Fraktion zur Aussetzung der Thüringer Altenpflegeausbildungsverordnung
Zweitens: Die anfallenden Kosten der Altenpflegeausbildung sollen aus Mitteln des Landes getragen werden.
Diese Möglichkeit wurde auch in den Jahren 1998 und 1999 genutzt, zumal im Einzelplan 08 die Mittel für die Ausbildung in Höhe von 17,6 Mio. DM eingestellt sind.
(Zwischenruf Dr. Pietzsch, Minister für So- ziales, Familie und Gesundheit: Es sind aber auch Einnahmen eingestellt, sonst wäre es ja ein unausgeglichener Haushalt.)
Dass auch Einnahmen in Höhe von 17,6 Mio. DM geplant sind, genau. Aber was, meine sehr verehrten Damen und Herren, passiert, wenn die Träger Ihnen nicht dieses Zwangsgeld überweisen. So muss die Umlage aus Mitteln des Landeshaushalts finanziert werden. Und drittens, dass sich die Landesregierung dafür einsetzt, eine Finanzierung der Ausbildungsvergütung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers bundeseinheitlich im SGB XI zu regeln. Im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit sollte eine intensive Diskussion zum Antrag der PDS-Fraktion in der Drucksache 3/522 geführt werden.
Ich könnte mir auch vorstellen, dass zu dieser Problematik eine Anhörung im Ausschuss durchgeführt wird. Frau Arenhövel, Sie sehen nicht begeistert aus. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, dem Punkt 1 Ihre Zustimmung zu geben, denn es ist für mich sowie für meine Fraktion nicht hinnehmbar, dass die Schwächsten dieser Gesellschaft weiterhin finanziell geschröpft werden.