Protocol of the Session on April 14, 2000

(Zuruf Abg. Mohring, CDU: Nein.)

Sie haben Pech, Herr Abgeordneter Höhn. Frau Abgeordnete Neudert.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Wort "Subvention" ist in der öffentlichen Wahrnehmung weitgehend negativ belegt und wird allzu häufig geradezu denunziatorisch verwandt, obwohl es eigentlich nichts anderes beinhaltet als zweckgebundene Unterstützung aus öffentlichen Mitteln. Und gerade in Zeiten knapper Kassen hört man immer wieder den Ruf nach Abbau von Subventionen und auch in Bezug auf den zu erwartenden Spardoppelhaushalt ist dies im Gespräch. Dabei sollte es doch wohl eher darum gehen, den effektiven Einsatz von Subventionen wirksam zu überprüfen und weil wir genau das wollen, unterstützen wir das Anliegen des vorliegenden Antrags. Und wenn stimmt, was Herr Mohring eben vorgetragen hat, gibt es ja nicht mal in der CDU Gründe, den abzulehnen. Insofern sind wir uns hier scheinbar alle einig.

Terminlich gebunden und in der Form vorgegeben soll also ein solcher Subventionsbericht jetzt erstellt werden. Ich habe auch Zweifel, dass es möglich sein wird, dies bis August zu tun, aber das ist letztlich eine Sache, über die man sicherlich noch reden kann und reden sollte. Ich möchte an dieser Stelle noch einige konkretisierende Fragen in Bezug auf den vorzulegenden Bericht deutlich machen. Auch der Bund der Steuerzahler meint, dass es mit der Berichterstattung und Kenntnisnahme nicht getan ist. Wichtiger wird die Beratung in den Ausschüssen einschließlich der Abgabe von Empfehlungen sein. Der Bericht allein nützt erst einmal gar nichts, aber die daraus abgeleiteten Konsequenzen können die Haushalts- und Wirtschaftspolitik des Landes entscheidend verändern und hier sollte tatsächlich das Parlament unbedingt einbezogen sein. Es wird darauf ankommen, mit welcher Aufgabenstellung und welchen Intentionen ein Subventionsbericht erarbeitet wird; eine bloße Auflistung der Zuwendungen und Zuschüsse des Landes an Dritte genügt nicht. Auch eine Bewertung lediglich in Form von "gut" und "schlecht" wäre uns entschieden zu wenig. Ein Subventionsbericht, mit dem die Abgeordneten etwas anfangen können, muss in der Bewertung der Wirksamkeit der Subventionen konsequent auf die sozialen und wirtschaftlichen Probleme gerichtet sein, die für das Land vordringlich sind.

Ich gehe davon aus, dass mit der im Antrag gewählten Formulierung, die ja nicht so ganz genau ist, genau das gemeint ist, oder sagen wir besser, ich hoffe es. Ein Subventionsbericht muss nach Auffassung der PDS-Fraktion die Frage beantworten, ob und inwieweit die Zuwendungen und die Zuschüsse zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, zum ökologischen Umbau, zur Schaffung und Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe und zur Förderung der mittelständischen Wirtschaft beigetragen haben. Und ich denke, man sollte sich, bevor an die Erarbeitung

eines Subventionsberichts gegangen wird, zu Zielrichtung und Anforderungen an einen solchen Bericht genauer verständigen. Hier bin ich mir mit Herrn Mohring eigentlich sehr einig, kommt ja selten vor, nicht mit ihm persönlich, sondern mit der CDU-Fraktion.

Welche Subventionen sollen denn eigentlich in dem Bericht genau beleuchtet werden? Sind es vornehmlich die Zuwendungen und Zuschüsse an gewerbliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen, Vereine und Verbände oder sind z.B. auch Zuschüsse an private Haushalte, wie Sozialhilfe und Wohngeld, gemeint? Sind Steuervergünstigungen als indirekte Subventionen mit einzubeziehen? Genügt hier vielleicht eine nachrichtliche Angabe in Anlehnung an den Bundessubventionsbericht? An welchen Kennziffern soll die Effizienz der eingesetzten Mittel eigentlich gemessen werden? Welche Ziele sollen denn mit den Subventionen erreicht werden und müssen Zielrichtungen möglicherweise in Zukunft verändert werden? Wie kann auch die Ausreichung der einzusetzenden Mittel effektiviert werden? Hierzu hat Herr Höhn ja einiges gesagt. Und letztlich auch die Frage der Terminstellung sollte eine Rolle spielen.

Aus Sicht der PDS-Fraktion sollten in dem geforderten Bericht die Zuwendungen und Zuschüsse an gewerbliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen im Mittelpunkt des Interesses stehen, nicht jedoch die an private Haushalte. Ich wüsste auch ehrlich gesagt nicht so richtig, wie man deren Effizienz bemessen sollte. Allerdings könnte ein Kriterium für die Effizienzbemessung der Subventionen in die Wirtschaft ihre Wirkung auf die Senkung der Zuschüsse in den privaten Bereich sein. Zweitens, denke ich, sind Steuervergünstigungen unbedingt zu berücksichtigen und drittens sollten die Grundsätze der Subventionspolitik der Landesregierung dargelegt und auch begründet werden. Und letztlich, denken wir, sollte zur Gewährleistung einer kontinuierlichen Arbeit ein solcher Bericht in einem bestimmten Rhythmus regelmäßig vorgelegt werden. Wir denken hier an die Vorlage jeweils nach zwei Jahren.

Ein kleiner, aber, ich denke, wesentlicher Unterschied unseres Herangehens an einen Subventionsbericht besteht sicherlich darin, dass es uns nicht in erster Linie und auch nicht nur um die Aufdeckung von Einsparpotenzialen geht. Das wäre uns zu wenig. Wir wollen tatsächlich die Effektivität der Subventionen überprüfen. Dabei könnte sich herausstellen, dass in dem einen oder anderen Fall Erhöhungen angezeigt sind, Änderungen von Zielsetzungen, in anderen Fällen vielleicht genau das Gegenteil.

Zusammenfassend möchte ich also sagen, dass wir den Antrag begrüßen, wir legen aber Wert darauf, dass mit dem Subventionsbericht, wenn er zum August vorgelegt werden könnte, auch gearbeitet wird und gearbeitet werden kann. Er soll nicht dasselbe Schicksal erleiden wie viele andere Subventionsberichte in deutschen Landen vor ihm. Ich beantrage deshalb die Überweisung an den Haus

halts- und Finanzausschuss, um die inhaltichen Vorgaben und Kriterien für einen Thüringer Subventionsbericht genauer und gemeinsam zu beraten. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der PDS)

Es hat jetzt das Wort der Finanzminister Herr Trautvetter.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem Stichwort "Subventionsbericht" haben wir uns sehr wohl in den letzten Jahren des Öfteren befasst. Ich als Finanzminister finde es gut, wenn sich der Landtag mit solchen Themen befasst, weil wir uns natürlich auf die Fahnen geschrieben haben, die Effektivität von Förderprogrammen, von steuerlichen Subventionen, von Haushaltsausgaben auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Dabei ist ein Subventionsbericht eventuell ein Mittel dazu.

Herr Höhn, ich gebe Ihnen ausdrücklich Recht, in einem Subventionsbericht stehen nicht nur positive Ergebnisse, sondern er deckt nackte Tatsachen auf. Darum wird auch seit dem Vorliegen des Subventionsberichts der Bundesregierung des Jahres 1999 nicht mehr so viel von "Aufschwung Ost ist Chefsache" des Bundeskanzlers gesprochen, weil im Subventionsbericht der Bundesregierung deutlich steht, wie die Subventionen in den neuen Bundesländern sinken und die Subventionen in den alten Bundesländern steigen.

(Beifall bei der CDU)

Das ist Inhalt des Subventionsberichts der Bundesregierung 1999 und seitdem dieser vorliegt, redet man nicht mehr so sehr über Aufschwung Ost als Chefsache. Richtig ist, mit dem Begriff "Subventionsbericht" wird unterschiedlich umgegangen. In den neuen Ländern ist noch nirgendwo ein Subventionsbericht gemacht worden, wir könnten damit anfangen. Er wäre sicherlich auch hilfreich bei manchen politischen Entscheidungen, aber man muss schon definieren, was in einem Subventionsbericht stehen soll. Ich nenne nur einmal ein Beispiel aus dem Subventionsbericht der Bundesregierung, da geht es um eine landwirtschaftliche steuerliche Subvention. Wenn da steht: "Zur Abnahme dieser Subventionswirkung trägt der jährliche Rückgang der Zahl der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe insbesondere im Bereich der kleineren Betriebe bei.", dann ist das eine Aussage, die man in einem Subventionsbericht vergessen kann. Diese ist für uns weder hilfreich für politische Entscheidungen, noch wissen wir überhaupt, wie muss man mit dieser Subvention umgehen; muss man sie verstärken, um vielleicht den Abbau von kleineren Betrieben zu reduzieren, oder muss man sie wegfallen lassen, weil man zu einer politischen Entscheidung kommt, dass die Subvention sowieso nicht hilfreich ist. Ich glaube, das muss man definieren und darüber sollten wir uns sehr wohl im Ausschuss

unterhalten. Ein bisschen warne ich davor, Frau Neudert, in den Subventionsbericht große politische Bewertungen hineinzubringen, denn dann wird er immer subjektiv gefasst. Wenn man einen Subventionsbericht will, dann muss dieser objektiv die nackten Tatsachen auf den Tisch legen. Die subjektive Bewertung überlassen wir dem Thüringer Landtag. Dort kann dann jeder seine politischen Äußerungen zu dem Subventionsbericht machen. Das, was nicht realisierbar ist, das ist ein Stichtag August 2000. Das ist absolut eine Zeitvorgabe, die nicht realistisch ist, und dann würden Sie einen Subventionsbericht bekommen, wo wir uns schon manchmal über die Inhalte der Mittelfristigen Finanzplanung unterhalten haben, was muss alles in die Mittelfristige Finanzplanung hinein und was nicht, und immer ist sie wegen der zeitlichen Abfolge dann so restriktiv gefasst worden, dass sich der Landtag in dem einen oder anderen Fall nicht richtig unterrichtet fühlte. In manchen Ländern ist der Subventionsbericht auch Bestandteil der Mittelfristigen Finanzplanung und es werden mit der Wirksamkeit von Subventionen die Haushaltsansätze in der Mittelfristigen Finanzplanung untersetzt. Darüber gilt es sich im Ausschuss zu unterhalten. Es gäbe auch noch eine andere Möglichkeit, aber das ist allein die Entscheidung dieses hohen Hauses. Woanders gibt es eventuell auch das Einsetzen eines Rechnungsprüfungsausschusses, der im Haushaltsvollzug natürlich prüft, wie wirken steuerliche Subventionen, wie wirken die Förderprogramme des Landes. Darüber hat allerdings nicht die Landesregierung, sondern nur der Landtag zu befinden und dort werden wir dem Landtag des Freistaats Thüringen auch keine Vorschriften machen. Lassen Sie uns im Haushalts- und Finanzausschuss diesen Antrag beraten und ich bin sicher, dass wir zu einer gemeinsamen Entscheidung kommen werden, die dann auch für alle tragfähig ist. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt eine weitere Wortmeldung. Herr Abgeordneter Dr. Pidde, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich freue mich, dass unser Antrag hier mit so viel Sachlichkeit beraten worden ist, und ich möchte nur noch einige wenige Ausführungen machen.

Zurückweisen möchte ich den Ausdruck von Herrn Mohring, der von einem rückwärts gewandten Antrag gesprochen hat. Der Antrag ist in die Zukunft gerichtet und der Subventionsbericht soll uns wesentliche Erkenntnisse geben, wie wir in Zukunft Fördermittel effizienter und besser einsetzen können, und genau darum geht es ja bei dem Subventionsbericht.

Ich möchte auch noch einmal auf den Fakt hinweisen, wenn Sie sagen, die SPD konnte sich mit ihrer Forde

rung nach einem Subventionsbericht in der großen Koalition nicht durchsetzen. Die Gründe dafür lagen darin, dass der Koalitionspartner dies nicht wollte und deshalb ein Subventionsbericht nicht zustande kam.

(Zwischenruf Trautvetter, Finanzminister: Der schwindelt doch schon wieder.)

Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion vertritt die Meinung, wir sollten den Antrag nicht an den Haushaltsund Finanzausschuss überweisen und nicht zuerst eine lange und breite Diskussion darüber führen, wie denn ein Subventionsbericht aussehen soll, sondern lieber umgekehrt herangehen. Jetzt einen Subventionsbericht anfertigen, so wie wir es auch bei der Mittelfristigen Finanzplanung gemacht haben, die wir von Jahr zu Jahr immer besser gestaltet haben, indem wir im Haushalts- und Finanzausschuss darüber ganz sachlich diskutiert haben und dann die verschiedenen Punkte dort entsprechend aufgenommen haben. Wenn die Landesregierung hier einschätzt, dass ein Bericht in dreieinhalb Monaten - denn so viel Zeit ist noch bis zum 01.08. - nicht vorgelegt werden kann, dann können wir diese Meinung nicht teilen. Deshalb wird die SPD-Fraktion hier nicht zustimmen, diesen Antrag an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wir sind dafür, dass direkt über diesen Antrag abgestimmt wird.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Herr Abgeordneter Dr. Pidde. Herr Minister Trautvetter hat noch einmal ums Wort gebeten.

Herr Pidde, ich glaube, Sie haben Ihren Kollegen nicht richtig zugehört. Das, was Sie in Ihren Antrag hineingeschrieben haben, ist nicht realisierbar, weil nicht definiert ist, was Sie eigentlich haben wollen. Wollen Sie nur die Förderprogramme, wollen Sie nur die steuerlichen Subventionen, wollen Sie die Subventionen an die privaten Haushalte? Wenn Sie alles wollen, ist es nicht realisierbar. Für bestimmte Daten braucht man die zentrale Datenstelle der Länder, die müssen recherchiert werden, die müssen über mehrere Jahre rückwärts recherchiert werden und als solches hat Herr Mohring vollkommen Recht, einen Subventionsbericht macht man nicht, macht man zwar mit der Zielrichtung, dass man ihn bewertet in die Zukunft, aber einen Subventionsbericht macht man für die Vergangenheit, nämlich in der Bewertung der rückwärtigen Subventionen. Darum kann ich eigentlich nur empfehlen, folgen Sie dem Votum, das hier von CDU und PDS, da sind wir uns ausnahmsweise einmal einig, genannt worden ist,

(Unruhe im Hause)

beraten wir den Inhalt. Wenn Sie wollen, dass Ihr Antrag sofort abgestimmt wird, dann kann ihn eigentlich dieses hohe Haus nur ablehnen.

(Beifall bei der CDU)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Nein, ich sehe keine. Dann schließe ich die Aussprache. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden, und zwar Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Das werden wir jetzt abstimmen. Wer für die Überweisung des Antrags der SPD-Fraktion in Drucksache 3/514 an den Haushaltsund Finanzausschuss stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei einer Anzahl von Gegenstimmen ist der Antrag auf Ausschussüberweisung angenommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 9 und rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf:

Weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Zahlungsmoral und zum Schutz unverschuldet in Not geratener Thüringer Unternehmen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/517

Möchte die beantragende Fraktion begründen? Nein. Es wird einen Sofortbericht der Landesregierung geben. Herr Minister Dr. Birkmann, bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Thüringer Landesregierung möchte ich den erbetenen Bericht wie folgt hier geben.

Am 1. Mai dieses Jahres wird das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen in Kraft treten. Ich sage, das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen in der Öffentlichkeit und auch hier im Antrag ist die Rede...

Einen Moment, Herr Minister. Dürfte ich Sie von der Presse bitten, dass Sie Ihre Dispute nach außen verlegen. Und insgesamt möchte ich bitten, dass ein bisschen mehr Ruhe hier im Plenum herrscht.

Ich wollte gerade darauf hinweisen, dass in der Öffentlichkeit sehr häufig dieses Gesetz umschrieben wird mit einem Gesetz zur Verbesserung der Zahlungsmoral. Tatsächlich heißt es, und die Juristen legen ja Wert darauf, die Dinge präzise zu bezeichnen: "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen". Ich glaube, das ist auch besser, es so zu sagen, denn dem Unternehmer geht es darum, dass

er sein Recht bekommt. Ob der Besteller glaubt, er sei auch dazu moralisch verpflichtet, das ist dem Unternehmer egal, wenn er nur das Geld auch bekommt. Mit diesem Gesetz soll der häufig gerade im Baugewerbe weit verbreiteten Zahlungsunwilligkeit auf zivilrechtlichem Wege begegnet werden. Ich nehme deswegen gerne die Gelegenheit wahr, Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten, heute über diese jüngste gesetzgeberische Maßnahme zu informieren und Ihnen die Haltung der Landesregierung darzulegen.

Die Verabschiedung dieses Gesetzes ist ein erster wichtiger Schritt zur Verbesserung der Zahlungssituation für die Handwerker auch in unserem Land. Ich sage "auch in unserem Land" mit Blick auf die Ausführungen des Vizepräsidenten des Thüringer Handwerkertags vorgestern Abend, er hat ausdrücklich dies so begrüßt. Ich glaube, es ist wichtig, dies festzustellen, also ein erster wichtiger Schritt zur Verbesserung der Zahlungssituation. Die Landesregierung hat dieses Gesetz von Anfang an unterstützt. Es war allerdings bis zum In-Kraft-Treten des Gesetzes ein langer und steiniger Weg zurückzulegen. Wenn ich Ihnen anschließend diese Bemühungen und die zukünftigen Absichten dartue, dann berücksichtigen Sie bitte dabei, es handelt sich um ein Bundesgesetz, wir müssen also den Bundesgesetzgeber bewegen.

Die Frage der Einleitung von gesetzgeberischen Maßnahmen zur Verbesserung der Zahlungen ist nicht nur in Thüringen, sondern gerade in allen neuen Ländern ein viel diskutiertes Thema. So haben kleinere und mittlere Unternehmen schon sehr früh auf die Problematik aufmerksam gemacht und auf Abhilfe gedrängt. Alle, die die Situation unserer Unternehmen kennen, werden wissen, dass dies auch mit der immer noch schmäleren Eigenkapitalbasis zu tun hat. Die Unternehmen haben darauf hingewiesen, dass sich das Zahlungsverhalten, insbesondere das von gewerblichen Schuldnern, in den letzten Jahren immer mehr verschlechtert hat. Viele Millionen DM sind durch uneinbringliche Forderungen verloren gegangen. Die Handwerkskammer Erfurt hat mir mitgeteilt, dass im Jahre 1999 in Thüringen Rechnungsrückstände von sage und schreibe 1 Mrd. DM angefallen und Verluste an Forderungen in Höhe von 130 Mio. DM eingetreten sind.

Deswegen, schon nach einem Beschluss der Ost-Justizministerkonferenz aus dem Jahre 1998, September 1998, hatten die Justizministerien der neuen Länder in einer Arbeitsgruppe die Problematik einer Verbesserung der Zahlungsmoral erörtert. Die Justizministerinnen und Justizminister haben dann im Dezember 1998 die zunächst allein aus den neuen Ländern bestehende Arbeitsgruppe zu einer BundLänder-Arbeitsgruppe erweitert. Deren Ergebnisse sind in den Entwurf der Bundesregierung eingeflossen, der schließlich zu dem vorliegenden Gesetz geführt hat.

Meine Damen und Herren, mit den Neuregelungen will das Gesetz die Verzögerungen von Zahlungen wirtschaftlich unattraktiv machen und die Möglichkeiten, fällige Ansprüche zügig - auch gerichtlich - geltend zu machen, verbes

sern. Hierzu werden vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch mehrere Vorschriften geändert und weitere eingefügt. Dazu im Einzelnen einige bedeutsame Veränderungen.

Der in § 288 BGB bislang mit 4 Prozent im Jahr festgeschriebene Mindestsatz für Verzugszinsen wird angehoben. Künftig liegt er 5 Prozent über dem jeweiligen Basissatz. Das bedeutet bei einem derzeitigen Basissatz von 2,68 Prozent, dass zukünftig der Verzugszinssatz ohne jeden weiteren Nachweis bei etwa 8 Prozent liegen wird. Das ist ein wichtiger Schritt, und wenn in diesem Zusammenhang immer wieder gesagt wird, ja, das sei immer noch für den Besteller ein günstiger Baukredit, dann muss man hier betonen und hervorheben, dieser eben von mir genannte Verzugszinssatz von ca. 8 Prozent ist völlig unabhängig davon, ob tatsächlich bei einem Unternehmer Zinsen in dieser Größenordnung angefallen sind. Wenn er weiter gehende Zinsen zahlen muss, weil er einen Kontokorrentkredit hat, den er höher verzinsen muss, kann er natürlich diesen Prozentsatz geltend machen. Ich weise auf diese Regelung hin, weil es gelegentlich in der Öffentlichkeit missverstanden wird. Er bekommt jetzt ohne jeden Nachweis ca. 8 Prozent Verzugszinsen.

Zudem, das ist eine meiner Meinung nach wichtige Neuerung, kommt der Schuldner ohne Mahnung in Verzug. Das heißt, zukünftig tritt der Verzug automatisch 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein. Nach dem neu geschaffenen § 632 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann ein Unternehmer von dem Besteller für in sich abgeschlossene Teile des Werks Abschlagszahlungen verlangen. Auch dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn. Die Regelung orientiert sich an § 16 VOB Teil B, sie gilt ausdrücklich nicht nur für die vertragsgemäßen, sondern auch für die erforderlichen Stoffe und Bauteile, die eigens angefertigt oder angeliefert worden sind. Ich glaube, das ist ein wichtiger Schritt nach vorn, dass jetzt Abschlagszahlungen verlangt werden können, unabhängig davon, dass sie ausdrücklich erst vereinbart werden müssen.

Ein weiterer wichtiger Fortschritt ist, dass die Möglichkeit, wegen unwesentlicher Mängel die Abnahme zu verweigern und damit die Zahlungspflicht hinauszuschieben, ebenfalls beseitigt worden ist (§ 640 BGB). Die Auftraggeber und insbesondere Generalunternehmer und Bauträger behaupten gegenüber Subunternehmern häufig zu Unrecht, sie seien selbst vom Bauherrn noch nicht bezahlt worden. Hier setzt der reformierte § 641 BGB an, und zwar dahin gehend, dass die Schulden gegenüber dem Subunternehmer mit Erhalt der eigenen Vergütung (insbesondere Bauträger, Ge- neralunternehmer) fällig wird, also eine Rechnung dann zu bezahlen ist, sobald der Generalunternehmer selbst die Mittel erhalten hat.

Neu eingeführt, und auch dies ist ein wesentlicher Fortschritt, ist die so genannte Fertigstellungsbescheinigung nach § 641 a BGB. Dies bedeutet, Unternehmer sollen die Durchsetzung ihrer Forderungen beschleunigen können, indem sie einen Gutachter beauftragen, der ihnen die Man

gelfreiheit ihres Werkes bestätigt. Dadurch soll Zeit gewonnen werden, wenn der Fachmann feststellt, ob die Reklamation des Bestellers berechtigt war. Dadurch können Streitigkeiten schneller zum Abschluss kommen, weil die Kontrahenten und gegebenenfalls auch das Gericht sich von vornherein auf die entscheidenden Punkten konzentrieren können. An dieser Fertigstellungsbescheinigung wird man auch - ich werde später noch darauf zu sprechen kommen - ansetzen können, wenn man weiter fordert, demnächst auch ein so genanntes Voraburteil erwirken zu können.