Also, Herr Abgeordneter Scheringer, es gibt keine Möglichkeit, wenn der Abgeordnete Wunderlich nicht einverstanden ist, das vorher zu machen. Fahren Sie fort, Herr Abgeordneter.
Frau Präsidentin, es ist wirklich immer so, wenn man einmal die letzten Jahre verfolgt, das gleiche Ritual, immer ein Antrag zur Bodenreform, der dann besprochen werden soll. Es ist auch immer das gleiche Ziel, Herr Scheringer,
Sie wollen ein bisschen Verunsicherung schaffen, Privatisierung stören und dann über die Hintertür so das ehemalige Volkseigentum erhalten oder wieder schaffen. Das wird mit der CDU so nicht gehen.
Wenn Sie angesprochen haben, und da gebe ich Ihnen Recht, die Entwicklung in Sachsen-Anhalt mit dem Bodenfonds, das ist schon beängstigend. Aber in SachsenAnhalt regiert rot/dunkelrot. Man sollte dort eine bessere Agrarstruktur- und Förderpolitik machen. Vielleicht könnte man dann diese Dinge besser verhindern.
Herr Scheringer, wenn Sie hier aufgetreten sind als Vertreter eines Mehrfamilienbetriebes - ich sollte mich nicht wundern, wenn Sie das nächste Mal als Vertreter eines Wohlfahrtsverbandes auftreten. Also, wir wollen einmal die Kirche im Dorf lassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der PDS, dieser Antrag ist wirklich realitätsfern. Er widerspricht dem Geist des Treuhandgesetzes und auch des Entschädigungsund Ausgleichleistungsgesetzes. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Antrag ist politisch in Deutschland nicht mehrheitsfähig. Ich glaube, das ist auch gut so. Ich glaube, es ist auch immer wieder notwendig, auch nach zehn Jahren der deutschen Wiedervereinigung, immer darauf hinzuweisen, die Regelung der Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen ist eine Verpflichtung aus dem Einigungsvertrag. Es geht um die Wiedergutmachung von Unrecht, das nicht im Verantwortungsbereich der dem Grundgesetz verpflichteten Staatsgewalt der Bundesrepublik Deutschland zugerechnet werden kann. Dabei ist die Wiedergutmachung von Vermögensschäden nur ein Teilbereich der Aufarbeitung der Hinterlassenschaft des Sozialismus. Ich glaube, das kann man auch noch nach zehn Jahren deutscher Einheit sagen. Daran hat sich nichts geändert.
Herr Scheringer, der erklärte politische Wille des Entschädigungs- und Ausgleichleistungsgesetzes war und ist u.a. die Schaffung einer gesunden und wirtschaftlich lebensfähigen privatwirtschaftlich geprägten Land- und Forstwirtschaft durch die Privatisierung der unter Treuhandverwaltung stehenden Flächen. Die Wiedereinrichter und Alteigentümer sollten dabei vorrangig berücksichtigt werden. Das Ziel muss sein, Rückkehr zu dezentralen privatnützigen Eigentumsstrukturen. Diesem Zweck dient auch die Rückerwerbsmöglichkeit im Rahmen der Ausgleichsleistungen für Geschädigte, denen land- und forstwirtschaftliche Betriebe oder Flächen entzogen wurden. Hier und nur hier stehen den rechtsstaatswidrigen Vermögensver
Der Rückerwerb, Herr Scheringer, berührt bestehende Pachtverträge nicht. Das Interesse der Bewirtschaftung und das Interesse an der Erhaltung von Arbeitsplätzen hat Vorrang, d.h., Pachtverträge bleiben unbeschadet der Privatisierung gesichert. Laufzeit der Pachtverträge, das wissen Sie auch, sind derzeit 18 Jahre. Auch muss der Erwerber ein 20-jähriges Veräußerungsverbot hinnehmen. Im Gegenzug wird ihm der Rückerwerb zu einem Wertansatz ermöglicht, der sich an der Bemessung der Ausgleichsleistung orientiert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Minister Dr. Sklenar, ich möchte auf Ihre Rede im März 1998 eingehen, wie gesagt, da haben wir uns wieder einmal über die Bodenreform unterhalten, als Sie hier im Landtag genau auf diese Prinzipien hingewiesen haben. Frau Präsidentin, ich darf zitieren: "Die Zielsetzung des Flächenerwerbs war die Wiedergutmachung für entschädigungslose Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Unterstützung der Bildung von Eigentum derjenigen Personen, die während der DDR-Zeit von eigenbetrieblichen land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten ausgeschlossen waren. Die Regelungen nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsgesetz und der Flächenerwerbsverordnung sind Ergebnis eines hart erstrittenen Kompromisses nach mehrjährigen Verhandlungen. Eine Aufweichung dieser Regelungen würde die sich entwickelnde Agrarstruktur aufbrechen und die Existenz landwirtschaftlicher Betriebe gefährden. Vorschläge zur Änderung und Novellierung des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes sowie der Flächenerwerbsverordnung, und das müsste ja zwangsläufig bei der Änderung des Treuhandgesetzes mitgemacht werden, geben Anlass zur Verunsicherung der Betroffenen und Verzögerungen in der Umsetzung des Verfahrens. Dem ist vehement entgegenzutreten. Ein zügiger Verkauf der Fläche sollte nicht länger durch anderweitige Diskussionen behindert werden."
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diesen Ausführungen des Ministers im März 1998 ist auch heute nichts hinzuzufügen.
Schon aus diesem Grund wird, ja muss dieser Antrag abgelehnt werden und, Herr Scheringer, er ist auch mit der Entscheidung der EU vom 20. Januar 1999 nicht vereinbar. Des Weiteren liegt dem Deutschen Bundestag ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der die Privatisierung ehemals volkseigener land- und forstwirtschaftlicher Flächen wieder eröffnet. Der vorliegende Gesetzentwurf hat aber einige gravierende Mängel. Aufgrund einer Entscheidung der EU vom 20. Januar 1999 ist die Privatisierung nach der bisherigen Regelung zum dreifachen Einheitswert mit dem EU-Recht nicht vereinbar. Die Beihilfeintensität dürfe in nicht benachteiligten Gebieten 35 Prozent und in benachteiligten Gebieten 75 Prozent des Verkehrswertes nicht überschreiten. Der Gesetz
entwurf sieht für die künftige Veräußerung lediglich eine Verbilligung um 35 Prozent des Verkehrswertes vor, ohne zwischen benachteiligten und nicht benachteiligten Flächen zu unterscheiden. Dies entspricht nicht den Vorgaben der EU. Nach früherer Rechtslage ist in benachteiligten Gebieten eine Verbilligung bis zu ca. 50 Prozent des Verkehrswertes erfolgt. Dies ist mit EU-Recht konform gegangen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, zumindest dieses sollte wieder eingeführt werden, wenn man nicht der von der EU eingeräumten Verbilligungsmöglichkeit bis zur Höhe von 75 Prozent folgen möchte. Des Weiteren ist den Erwerbern so weit wie möglich Vertrauensschutz zu gewähren und vor Rückzahlungsforderungen des Bundes zu schützen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, genau darauf sollten wir uns jetzt konzentrieren.
In diesem Zusammenhang noch ein paar Worte zu den Bestrebungen des Herrn Trittin und anderer rotgrüner Koalitionäre, 100.000 Hektar aus dem Flächenerwerbsprogramm herausnehmen und für reine Naturschutzzwecke an die neuen Länder zu übertragen, also einer landund forstwirtschaftlichen Nutzung zu entziehen, meine Damen und Herren, dies ist vor dem Hintergrund der betriebswirtschaftlichen Situation in Deutschland und Europa nicht sachgerecht, da langfristig nur eine konkurrenzfähige Land- und Forstwirtschaft im Wettbewerb Bestand haben wird. Es ist daher angezeigt, in Thüringen und in anderen neuen Bundesländern die Möglichkeit einer land- und forstwirtschaftlichen Nutzung so schnell wie möglich zu eröffnen, damit die Flächen entsprechend ihrer bisherigen Bestimmung einer sachgerechten Bewirtschaftung und Pflege zugeführt werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Vorstellungen des Herrn Trittin sind nach unserer Auffassung eigentums- und umweltpolitisch höchst bedenklich. Dazu gibt es auch noch widersprüchliche Äußerungen aus dem Berliner Finanzministerium. Die Bundesregierung hat mit ihrem unsensiblen Umgang mit den BVVG-Flächen erneut Verunsicherung im Lande geschürt und diese Verunsicherung nutzt natürlich die PDS für solche populistischen und weltfremden Anträge.
Herr Minister Dr. Sklenar, die CDU-Fraktion ist Ihnen für Ihre klare und entschiedene Reaktion dankbar, wenn Sie ausführten: Ich bin nicht der Auffassung, dass für guten Naturschutz Flächen in der vom Bundesumweltminister genannten Größenordnung im Eigentum der öffentlichen Hand sein müssen. Hier soll offenbar die Zeit zurückgedreht und Staatseigentum konserviert werden. Thüringen bekennt sich jedoch zur Privatisierung, zu einer breiten Eigentumsstreuung und zur Flächennutzung durch unsere verantwortungsbewussten Land- und Forstwirtschaftsbetriebe. Diese Politik - so weiter der Minister - sei ohne Weiteres mit den Naturschutzzielen vereinbar, indem man sich über die Wirtschaftsweise partnerschaftlich verständigt, d.h. verstärkter Vertragsnaturschutz. Ich darf noch darauf hinweisen, und ich glaube, darüber sind wir uns alle einig, in Thüringen wird Naturschutz seit 1990 erfolgreich
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, nachdem, was sich jetzt hier abgespielt hat, muss ich mir natürlich die Frage stellen, ob ich in dieses Ritual passe, was ja jetzt beschworen wurde, was die ganzen letzten Jahre immer wieder abgelaufen ist. Wir werden es am Schluss einschätzen können. Ich weiß es selber nicht, aber ich will natürlich im Interesse meiner Fraktion hier unseren Standpunkt vertreten. Eine Vorbemerkung möchte ich aber trotzdem machen, und zwar wirklich auch in aller Ernsthaftigkeit und Sachlichkeit. Herr Wunderlich, ich bin etwas erschrocken über eine Bemerkung von Ihnen, die nicht unbedingt automatisch nur zu diesem Thema gehört. Das war Ihre vielleicht scherzhaft gemeinte Bemerkung, vielleicht reden wir im Zusammenhang mit Mehrfamilienbetrieben, die also Herr Scheringer angesprochen hat, von denen ich früher in den letzten acht Jahren auch sehr oft gesprochen habe, dann bald über Wohlfahrtsverbände. Ich muss Ihnen eines in aller Deutlichkeit sagen: Wenn wir auf dem internationalen Parkett, wenn wir fraktionsübergreifend überhaupt eine Chance haben wollen, die reale und die äußerst schwierige Situation der Landwirte in den neuen Bundesländern aller Eigentumsformen - aber eben mehrheitlich dieser Eigentumsformen, von denen wir hier reden und die sicher Herr Scheringer immer sehr offensiv vertritt -, zu vertreten, dann habe ich die Erfahrung gemacht, dass es nur über das Modell des Mehrfamilienbetriebs überhaupt möglich war, den anderen in Europa zu erklären und begreiflich zu machen, worum es hier geht. Und ich schiebe eine Bemerkung nach: Es hat so mancher von denjenigen, die manchmal "rote Barone" oder sonst wie genannt wurden - da kann man darüber lachen, ich glaube die Zeit ist so weit weggegangen, dass man das tun sollte, aber auch anderen -, es hat so mancher von denen, die das gemacht haben, nämlich nicht ihre persönliche Leistung und Kraft
sofort selber, sicher mit großem Erfolg, in den Aufbau eines Einzelfamilienbetriebs gesteckt, sondern im Interesse der vielen, die inzwischen Gott sei Dank nicht in die Arbeitslosigkeit, sondern vernünftig ausgegliedert heraus in den Vorruhestand und in Rente hinaus gekommen sind, das hat man solchen Mehrfamilienbetrieben und dem, was er in den letzten zehn Jahren geleistet hat, zu danken. Deswegen bin ich erschrocken über diese abfällige Bemerkung. Aber das war nur vorweg.
Die Fakten sind hier benannt. Meine Damen und Herren, der Bund ist mit der deutschen Einheit in missliche, aber auch in angenehme Situationen gekommen. Eine der angenehmen und komfortablen Situationen ist die, dass er natürlich sehr vermögend geworden ist über dieses Treuhandvermögen. Das ist klar. Und so recht und schlecht ist es allen Bundesregierungen ja bisher auch gelungen, dieses Vermögen zu privatisieren. Denn daran, da sind wir uns hoffentlich einig, kann natürlich nichts vorbeiführen. Das ist richtig und das muss gemacht werden.
Aber, und da möchte ich hier doch noch mal zitieren, es geht ja laut Treuhandgesetz § 1 Abs. 6 darum, "den ökonomischen, ökologischen, strukturellen und eigentumsrechtlichen Besonderheiten dieses Bereichs Rechnung zu tragen". Es geht, ich darf die Gesamtdimension noch mal benennen, um 1,4 Millionen Hektar Acker- und Grünlandflächen in den gesamten neuen Bundesländern und um ebenso viel Forstwirtschaftsflächen. Ich erlaube mir auch die Bemerkung, was nicht heißen soll, dass dieses Thema uns nicht so sehr interessieren sollte, dass aber von der Dimension her - und, Herr Scheringer, da muss ich dann in der Argumentation auch noch mal auf Sie eingehen - natürlich die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg z.B. viel stärker betroffen sind als wir. Damit will ich das Problem aber nicht kleinreden.
Nun zum Antrag der PDS: Dieser Antrag, und das sage ich hier ausdrücklich, den verstehen wir in der SPDFraktion so, er ist gut gemeint. Er folgt dem berechtigten Bestreben, Unsicherheitsfaktoren, die nach wie vor unsere Landwirtschaftsunternehmen belasten, abzubauen. Es geht auch Ihnen, meine Damen und Herren, und nicht nur Herrn Scheringer, von der PDS natürlich darum, Produktionsgrundlagen künftig noch sicherer zu gestalten, als sie leider im Augenblick hier und da noch sind. Für eine Neuauflage der Auseinandersetzung zum Thema "Privatisierung" eignet sich dieser Antrag aber aus zwei Gründen nicht: erstens, weil das Treuhandgesetz genau für diesen Bereich andere Regeln offen lässt - diese sind im Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz und in der Flächenerwerbsverordnung niedergeschrieben, mein Vorredner hat das hier eindeutig klargestellt -, und zweitens, weil der Antrag - ich sage das vorsichtig, Herr Scheringer, ich glaube, ich kenne Sie inzwischen auch so gut, dass ich weiß, dass Sie das so nicht meinen -, Gefahr läuft,
neue Ost-West-Gegensätze zu schüren, und zwar hier noch unter dem Gesichtspunkt, die EU-Kommission wolle nun unseren Bauern auch ans Leder. Nein, meine Damen und Herren, wer sich draußen umhört in unseren Betrieben, der weiß, unsere Landwirte wollen kaufen, und zwar in einem viel stärkeren Maße, das musste ich so in den letzten Wochen und Monaten, wenn man nun doch wieder mehr Gelegenheit hat im Land herumzureisen, feststellen, da gibt es wirklich eine erhebliche Anzahl von Betrieben, die das sogar auch können. Es ist nicht so, dass wirklich nur Schmalhans Küchenmeister angesagt ist. Und, meine Damen und Herren, es ist eine gute Lösung, dass auch zukünftig diejenigen das tun können, die diese Flächen in Verbindung mit langfristigen Pachtverträgen schon heute, und zwar seit vielen Jahren, bewirtschaften. Das ist gut so und das ist auch eine überparteiliche Errungenschaft, wenn ich das hier mal so benennen darf, dass wir das heute sagen können. Denn bedauerlicherweise ist es ja so, dass die ursprüngliche Gesetzgebung zum Flächenerwerb der alten Bundesregierung in zwei Punkten EU-rechtlich beanstandet wurde. Das Datum ist genannt: 20.01.1999. Einmal wurden die Verkaufspreise als zu niedrig kritisiert und damit als ungerechtfertigte, vor allem nicht beantragte Beihilfe betrachtet. Hier erlaube ich mir als ehemaliger Europaabgeordneter die Bemerkung, der ziemlich dicht in dieser Zeit an der Kommission dran war, übrigens auch rückblickend auf einige Mündliche Anfragen heute und die Antworten, die es dazu gab: Das Problem hat auch hier nicht so sehr daran gelegen, dass es nicht zu früheren Zeiten eine größere Bereitschaft gegeben hätte, dem entgegenzukommen, sondern dass man, aus welchen Gründen auch immer, ich will das hier nicht bewerten, irgendwie geglaubt hat, das brauchen wir gar nicht, ist so offensichtlich, wir brauchen hier nicht rechtzeitig ranzugehen von Bundesebene und klarzumachen, dass wir hier Sonderregelungen brauchen. Zum anderen wurde eine Bevorteilung der ortsansässigen Bewerber als unzulässige Diskriminierung anderer Bewerber aus dem Binnenmarkt eingestuft. Deshalb war die Novelle erforderlich, deshalb gab es den Verkaufsstopp und wir alle sind jetzt froh zu hören, die Novelle hat nun die EU-Hürde genommen; Bundestag und Bundesrat müssen das Ihrige nun tun, damit der Flächenerwerb fortgesetzt werden kann. Genau an dieser Stelle, mit Verlaub, verehrter Kollege, setzt die Kritik zu dem Antrag der PDS-Fraktion auch von unserer Seite an. Es sind eben zwei verschiedene Dinge, einmal etwas sicher nach außen gut Darstellbares zu wollen - das ist einer Opposition unbenommen, das wissen auch die Damen und Herren, die die Regierung stützen -, zum anderen aber tatsächlich in einer konkreten aktuellen Situation erfolgreich für ein betroffenes Klientel zu wirken. Darum geht es. Das ist unser Hauptziel, was wir jetzt verfolgen müssen. Es gibt unserer Auffassung nach auch erhebliche Nachteile, die hinter einer Bundesratsinitiative so, wie Sie sie jetzt formuliert haben und fordern, lauern; einmal ganz davon abgesehen, dass ich die Auffassung von Herrn Wunderlich teile, es ist ja nicht nur seine Auffassung ich sage das mal, weil es nicht so sehr oft vorkommt, dass
ich Ihre Auffassung teile -, sondern es ist natürlich die Auffassung fast aller anderen, überhaupt aller anderen neuen Bundesländer, soweit sich mir das erschließt, dass eine solche Bundesratsinitiative zurzeit absolut keine Aussicht auf Erfolg hat.
Herr Scheringer, an der Stelle muss ich sagen - und Sie haben ja auch verwandtschaftlich und nicht nur dadurch, dass es eine SPD/PDS-Koalition in Mecklenburg-Vorpommern gibt, eine gewisse Beziehung dorthin, ich habe mich extra noch mal vergewissert -, es gibt gute Gründe, weshalb man in Koalitionsverhandlungen mit derartigen Anliegen hineingegangen ist - vollkommen verständlich für mich. Das muss uns auch verständlich sein, weil, wissen Sie, wenn wir uns am Wochenende in der Volkskammer treffen, diejenigen, die damals vor zehn Jahren diese Volkskammer gegründet haben, dann muss ich sagen, wenn wir auf die zehn Jahre zurückschauen, auch die SPD-Fraktion, dann müssen wir sagen, das Grundanliegen, das Sie hier richtig beschrieben haben, auch diese unselige Regelung, was hier Vorrang hat und was nicht, das haben wir immer geteilt, aber die Geschichte ist weitergegangen und wir müssen die konkrete Situation sehen. Also abgesehen davon, dass es keine Aussicht auf Erfolg gibt, kann man als Opposition immer noch sagen, okay trotzdem. Es gibt Nachteile, ich will sie kurz benennen:
1. Es ist ja so, Sie haben das beschrien, dass der Eigentumsanteil aller Eigentumsformen, auch hier in Thüringen, aller landwirtschaftlichen Unternehmen eindeutig zu gering ist. Wir liegen mit den Pachtanteilen um 90 Prozent. Das kann man nur ändern, wenn man sobald wie möglich denjenigen, die kaufen wollen, die Möglichkeit gibt, Grund und Boden zu erwerben. Ich möchte fast eine Losung hier sagen: Es wird höchste Zeit angesichts der geringen Prozentzahlen, dessen, was erreicht ist, dass diejenigen, die auf den Flächen wirtschaften, auch in die Grundbücher kommen. Es wird höchste Zeit. Wer das behindert, aus welchen gut gemeinten Gründen auch immer, der hilft denjenigen, denen wir helfen wollen, nicht.
2. Die Bundesratsinitiative würde genau in dem Augenblick jetzt nämlich da, wo wir im Bundesrat noch mal intensiv - und ich glaube, da kann auch unser thüringischer Minister, ich sage das hier mal ausdrücklich, sein Lied singen und ich nehme an, er wird es auch noch tun
müssen wir uns erinnern, dass in diesem Bundesrat, mit dem wir jetzt mit der Novelle hinein wollen, die Widerstände - in jahrelangen Erfahrungen haben wir das zur Kenntnis nehmen müssen - auf der anderen Seite aus alten Bundesländern und noch aus anderen Richtungen von den Alteigentümern so stark sind, dass wir aufpassen müssen, das nahe liegende Ziel nicht sozusagen von uns zu weisen, mit geringeren Chancen auszustatten, als das, was hier angestrebt wird von der PDS, nämlich eine grundsätzliche Änderung der Treuhandgesetzgebung.
3. Das knüpft daran an; wir müssen uns wirklich fragen, wen machen wir zu welcher Zeit wie stark. Das mag im ersten Augenblick grotesk klingen, aber wir in der SPDFraktion sind davon überzeugt und die PDS in Mecklenburg-Vorpommern scheint es auch zu sein, zumindest beugt sie sich dieser Erkenntnis, dass es im Augenblick besser ist, die Kräfte einzuteilen und zu sagen, wir müssen sehen, dass wir mit dieser Novelle durchkommen und dass die Sache beginnt und dass wir unsere Politik umsetzen können, die das Ziel hat, möglichst breite Eigentumsstreuung zu erreichen.
4. Nicht zuletzt - auch das muss man mal hier sagen, Herr Wunderlich, Sie haben das auch angesprochen, auch das ist ein Punkt, den wir ganz klar mit unterstützen -, es kann und wird nicht das Ziel sein, auch nicht von den Sozialdemokraten in Deutschland und auch nicht in Thüringen, dass eine BVVG, wenn dieses Ihr Modell, meine Damen und Herren von der PDS, jetzt durchkäme und Wirklichkeit werden würde, letzten Endes eine Dauerinstitution wird. Das kann nicht sein, das kann nicht gut sein aus vielen Gründen. Ich setze das nicht gleich und da möchte ich meinem Vorredner widersprechen, das hat nichts damit zu tun, diesen Damen und Herren auf dieser Seite des Hauses immer wieder, und es wird langsam schizophren, meine Damen und Herren von der CDU, vorzuwerfen, Sie würden irgendwo das Interesse haben, diese alte DDR sozusagen mit ihrem Volkseigentum wieder zu etablieren. Hören Sie auf, wir sind dem Steuerzahler ganz einfach zu teuer, als dass wir nach zehn Jahren uns mit solchen Dingen hier gegenseitig noch die Zeit stehlen.
Zu diesem Punkt will ich nur noch sagen, Dauerinstitution auch deshalb nicht, weil es eine Illusion ist, zu glauben, dass wir außer Beschäftigungsmöglichkeiten von hoch bezahlten Beamten hier sozusagen für den Staat über die BVVG als Dauerinstitution lange Zeit viel Geld einnehmen. Denn diejenigen, die es machen, die warnen uns davor, selbst unter der jetzigen Zinslage sieht es ja so aus, dass der Pachtzins fast insgesamt ganz draufgeht, um diese Verwaltung abzuwickeln.
Ich möchte zum Schluss kommen, meine Damen und Herren, wir brauchen eine breitere Eigentumsstreuung und damit muss man anfangen und es kann damit angefangen werden. Diejenigen Betriebe, die jetzt finanziell noch nicht in der Lage sind, und darauf sollten wir uns konzentrieren, werden umso besser in die Lage kommen und in der Lage bleiben, wenn es uns gelingt, politischen Druck auf die Art und Weise, wie die BVVG in Zukunft mit diesen Pachtverträgen weiter umgeht, auszuüben. Damit unsere Mitbürger, die auf dieser Scholle arbeiten wollen, ihre Familie ernähren wollen, Eigentum anreichern wollen und ihren bescheidenen Wohlstand erarbeiten wollen, damit sie auch die Möglichkeit haben, das in Zukunft zu tun und weil wir der Überzeugung sind, dass eine solche
Bundesratsinitiative zu diesem Zeitpunkt - so gut gemeint und wohl gemeint sie ist, ich glaube, ich habe das dargestellt - nicht dazu beitragen kann, deswegen sind wir gegen diese Bundesratsinitiative.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, Sie sehen schon, wie vielfältig das Thema jetzt dargestellt worden ist. Da muss ich natürlich sagen, Herr Wunderlich, mit solchen Parolen, wie Sie sagen, Wohlfahrtsverband, wenn Sie das den Abgeordneten antun, wenn ich von einem Mehrfamilienbetrieb spreche, dann sind Sie weit von der Wirklichkeit entfernt.
So möchte ich das gelinde ausdrücken. Aber es ist Ihnen ja nicht zu verübeln. Mehr möchte ich dazu nicht sagen. Ich könnte Ihnen auch noch sagen, warum das Ihnen nicht zu verübeln ist, aber das lassen wir einmal weg. Diese Geschichte Kooperation, gegenseitige Hilfe, mehrere Betriebe müssen zusammenarbeiten, das ist die Zukunft der Landwirtschaft in vielen Teilen. Und Mehrfamilienbetriebe werden immer mehr kommen, weil es gar nicht mehr anders geht, den Preisdruck auszuhalten. Sie werden das schon noch merken. Ich habe ja gesagt, Herr Botz, das Problem in den alten Bundesländern, dass auch nicht mehr so viel Eigentum da ist, dass eben 62 Prozent schon in der Bundesrepublik Pachtfläche ist, das nimmt weiter zu und in Größenordnungen nimmt das zu. Deshalb sollte man nicht das Wort so sehr dem Verkauf reden. Dann mit Ihrem Zeug, was Sie immer bringen, Sachsen-Anhalt ist - was haben Sie gesagt - rot und dunkelrot.