Ist die Option nämlich erst einmal ausgeübt, befindet sich das mittelständische Unternehmen in einem Steuergefängnis. Bei Rückoptionen fallen wieder hohe Beratungskosten an und die Steuern werden auf die aufgedeckten stillen Reserven des Sonderbetriebsvermögens trotzdem sofort fällig. Das ist also eine Steuerfalle. Der Weg zurück ist verbaut. Ich habe es extra so ausführlich an dieser Frage für das mittelständische Unternehmen dargestellt. Über die Frage der Körperschaftssteuer und der so genannten Halbeinkünfteverfahren, die mittelstandsfeindlich sind, haben meine Kollegen bereits berichtet.
Einen dritten Punkt möchte ich noch bringen - der Zeithorizont: Sie wollten die Steuerreform bringen und haben sie jetzt bis 2005 verschoben, also um weitere 3 Jahre, die uns dann fehlen. Ich will es einmal so sagen, Herr Jaschke sagte "Tippelschritte", ich sage einmal Stotterschritte, es ist eine Stotterreform. Wir wollen keine Stotterreform.
Wir wollen eine umfassende Reform und diese umfassende Reform ist durch den Antrag der CDU in ihren Punkten aufgeführt. Wir sind der Landesregierung verpflichtet, wenn sie diese entsprechenden Vorschläge mit den anderen Bundesländern in den Bundesrat einbringt, um nun wirklich etwas für Wachstum und Beschäftigung durch eine mutige Steuerreform erledigen zu können. Danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist kein populistischer Antrag, Frau Neudert, sondern das Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung und unsere alternativen Vorschläge dazu sind eines der entscheidendsten Gesetzgebungsvorhaben, wohin sich der Wirtschaftsstandort Deutschland in den nächsten Jahren entwickelt.
Ich freue mich ja, dass die SPD jetzt endlich so weit ist, dass man mit einer deutlichen Senkung der Steuersätze die Wirtschaftskraft entwickelt, indem man die Unternehmer entlastet, indem man die Arbeitnehmer entlastet. Das haben Sie Übrigens schon früher gewusst.
In der Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 1. Dezember 1930 gibt es einen ganzen Abschnitt zu Senkungen von Realsteuern und Verkehrssteuern. Also auch schon früher hat man erkannt, dass mit niedrigen Steuersätzen mehr Arbeitsplätze und damit mehr Steuereinnahmen vorhanden sind.
Frau Neudert hat gefragt, was hat denn die CDU in den letzten 16 Jahren fertig gebracht, vor allem im Arbeitnehmerbereich.
Ich möchte Ihnen nur ein Beispiel nennen: 1996 hat der Familienleistungsausgleich in Thüringen die Arbeitnehmer um etwa 1,2 Mrd. DM an Lohn- und Einkommenssteuer entlastet.
Wenn Sie es noch genauer wissen wollen, es gibt diesbezüglich eine interessante Informationsbroschüre des Bundesministeriums der Finanzen, unterschrieben von Hans Eichel, in der die ganzen Erfolge von CDU-Steuerpolitik von 1982 bis 1998 beschrieben sind.
Wenn Herr Pidde gesagt hat, unser alternatives Konzept bleibt hinter den Petersberger Vorschlägen zurück, dann hat er Recht.
Klatschen Sie nicht zu früh, Herr Pidde, das hat nämlich seinen Grund. Wer hat sich denn einmal mit den Petersberger Vorschlägen befasst?
Wir haben ein Entlastungsvolumen von 80 Mrd. DM und wir hatten einen Abbau von Steuervergünstigungen von 45 Mrd. DM, die sich mit etwa 23 Mrd. DM im Unternehmerbereich und mit etwa 22 Mrd. DM im Arbeitnehmerbereich bewegt haben. Nur bei dem Steuerentlastungsgesetz und Steuerbereinigungsgesetz des letzten Jahres sind aus unseren Petersberger Vorschlägen natürlich 15 Mrd. DM an Subventionsstreichungen für die Unternehmen herausgenommen worden, weil es die SPD umgesetzt hat. Also bleiben jetzt von den Petersberger Vorschlägen nur noch 22 Mrd. DM Gegenfinanzierung im Arbeitnehmerbereich und 8 Mrd. DM im Arbeitgeberbereich übrig. Natürlich bleiben wir hinter Petersberg zurück, weil wir diese Vorschläge ja nicht mehr an die Öffentlichkeit bringen können. Wenn wir diese Vorschläge von Petersberg bringen würden, würde man uns zu Recht soziale Ungerechtigkeit vorwerfen. Das ist der eigentliche Grund, warum wir hinter Petersberg zurückbleiben. Das, was wir jetzt machen, hat nichts mit Krümelkackerei zu tun, sondern das jetzige Steuersenkungsgesetz, das Unternehmenssteuergesetz ist ein Systembruch; darum geht es. Wenn man den Gesetzesvorschlag von Herrn Eichel in der Gesamtheit bewertet, ist er in sich schlüssig, aber es ist eben ein Systembruch, indem ich vom Vollanrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren wechsle und das unter dem Deckmantel, es wäre europatauglicher als das Vollanrechnungsverfahren.
Natürlich gibt es das Halbeinkünfteverfahren in mehreren europäischen Ländern, aber wir müssen doch einmal unsere Struktur anschauen, die wir in Thüringen, in Deutschland haben. In Thüringen sind 72,7 Prozent der Unternehmen Einzelunternehmen, 11,0 Prozent sind Personengesellschaften und 15,0 Prozent sind Kapitalgesellschaften. Das ist unsere Thüringer Struktur und das ist im Großen und Ganzen auch die deutsche Struktur in der Wirtschaft. Da ist es schon entscheidend, mache ich eine Ungleichbehandlung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften und Einzelunternehmen, begünstige ich den einen, indem ich die Steuern deutlich auf 25 Prozent Körperschaftssteuer senke und belaste den anderen, den Mittelständler, indem er nämlich noch der Einkommensbesteuerung unterliegt und damit eigentlich kaum unter 40 Prozent kommt. Das ist der entscheidende Kritikpunkt, den wir an den Vorschlägen der Bundesregierung haben, und nicht Krümelkackerei in dem einen oder in dem anderen Punkt. Da werden wir uns einigen, da bin ich mir ganz sicher. Der entscheidende Punkt ist: Bleiben wir beim Vollanrechnungsverfahren, weil es der Situation in der deutschen Wirtschaft und unserer Struktur entspricht, und machen wir über das Vollanrechnungsverfahren eine rigorose Reduzierung der Steuersätze oder gehen wir zu einer Ungleichbehandlung im Unternehmensbereich? Wenn Herr Struck sagt, es muss die Mittelstandskomponente noch hinzu, dann sind wir beim Entlastungsvolumen doch gar nicht mehr auseinander; ohne Mittelstandskomponente sind die Vorschläge der Bundesregierung 44 Mrd. DM, die Vorschläge der Opposition und unser Länderantrag von Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen sind 50 Mrd. DM. Fügen Sie zu Ihrem 44 Milliarden-DM-Vorschlag noch die Mittelstandskomponente hinzu, sind Sie auch bei einem Entlastungsvolumen von 50 Mrd. DM und dann werden wir uns schon über das Verfahren einigen. Meine Damen und Herren, so viel Nähe zum großen Kapital hätte ich der SPD gar nicht zugetraut.
Ist es denn wirklich sozial, wenn die Veräußerungsgewinne von Kapitalgesellschaften steuerfrei bleiben? Oder kehren wir nicht zu unserem Vorschlag zurück, dass ich sage, Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Unternehmen werden in eine steuerfreie Rücklage eingestellt, die reinvestiert werden muss und wenn sie nicht reinvestiert wird im Unternehmen, dann unterliegen sie der Besteuerung. Ich glaube, das ist der richtige Weg und deswegen müssen wir uns darüber nicht nur im Bundestag, nicht nur im Bundesrat, sondern, ich glaube, auf allen Ebenen über diese grundsätzlichen Wege in der Besteuerung von Personen und Unternehmen in Deutschland in Zukunft auseinander setzen und den richtigen Weg für den Wirtschaftsstandort Deutschland finden. Die Vorschläge von Herrn Eichel halten wir dafür nicht geeignet. Ich hoffe, dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens durchaus auf unseren Länderantrag zurückgegriffen wird.
Die Rednerliste ist damit abgeschlossen. Eine Überweisung an einen Ausschuss ist nicht erfolgt, dem wird auch nicht widersprochen. Da keine Überweisung an einen Ausschuss beantragt wurde, wird über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 3/391 sofort abgestimmt. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön, das ist die Mehrheit. Gegenstimmen? Mehrere Gegenstimmen. Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? 2 Stimmenthaltungen.
auf. Die antragstellende Fraktion hat Begründung durch Frau Abgeordnete Lehmann beantragt. Wir nehmen einen Wechsel im Präsidium vor.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, den Antrag der CDU-Fraktion, die Landesregierung zu ersuchen, sich auf Bundesebene gegen eine weitere Erhöhung der Mineralöl- und Energiesteuer zur Sanierung der Bundesfinanzen einzusetzen, möchte ich folgendermaßen begründen: Die Ökosteuer, meine Damen und Herren, ist ja ein viel diskutiertes Thema, das jeden Bürger und auch uns Thüringer tagtäglich in verschiedenster Form betrifft. Die zwei bisherigen Stufen der Ökosteuererhebung machten eine Preissteigerung an den Tankstellen z.B. von insgesamt 14 Pfennigen inklusive Mehrwertsteuer pro Liter Kraftstoff bisher aus. Die noch folgenden drei Jahresstufen erhöhen den Preis nochmals um insgesamt 21 Pfennige. Letztendlich kostet uns die Ökosteuer, uns, den Verbraucher also, 35 Pfennige im Jahr 2003 pro Liter Benzin oder Diesel mehr. Dazu kommen noch die nicht unerheblichen Erhöhungen für Heizöl und Energie. Dagegen setzt die Bundesregierung lediglich geringfügige Beitragssenkungen für die Rentenversicherung an.
Meine Damen und Herren, zahlreiche Rechenbeispiele könnten belegen, dass wir in keinster Weise ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Kosten durch die Ökosteuer für den Verbraucher bzw. Steuerzahler und der Entlastung durch diese Beitragssenkung haben. Das Gegenteil ist der Fall. Die Belastung liegt eindeutig beim Bürger. Ich verweise hierzu auch auf die Begründung unseres Antrags. Auch darf man nicht nur die Kostenerhöhung aufgrund der Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte betrachten, sondern auch der gesamte Freizeitbereich ist hier zu berücksichtigen und hinzuzurechnen.
Man muss auch bedenken, dass gerade die Berufspendler mit längeren Fahrstrecken, und davon gibt es auch viele hier in Thüringen, überdurchschnittlich stark betroffen sind. Die Einkommen dagegen, meinen Damen und Herren, und das wissen wir alle, steigen nicht in solchen Schritten, so dass man einen tatsächlichen Ausgleich durch die Entlastung zur Rentenversicherung oder auch über höhere Einkommen erzielen könnte. Gerade in den neuen Bundesländern mit vergleichsweise geringeren Einkommen trifft die Einführung der Ökosteuer die Bürger besonders hart.
Wie schon erwähnt, auch die Kostensteigerungen für Heizöl und Energie treffen alle Bürger gleichermaßen und dürfen bei der Diskussion keineswegs vernachlässigt werden. Gerade in den Haushalten der unteren Einkommenssteuerklassen stellt der Anteil der Kosten für Heizung, Benzin und andere durch die Ökosteuer verteuerte Güter einen sehr großen Posten dar. Somit wirken sich hier die Preissteigerungen natürlich auch stärker aus. Weiterhin gebe ich zu bedenken, dass von der Beitragssenkung zur Rentenversicherung nicht alle profitieren, die aber auch die Steuerbelastung zu tragen haben. Ich verweise hierzu auf die Rentner, Studenten, Sozialhilfeempfänger, Familien mit Kindern, in denen nur eine Person erwerbstätig ist, und die Selbständigen. Schon seit langem machen die Unternehmer, Landwirte, Spediteure und Busunternehmer auf ihre schwierige Situation hinsichtlich der steten Betriebskostensteigerungen aufmerksam. Der Kostendruck, gerade auch durch die Ökosteuer weiter verstärkt, ist eine Bedrohung für viele mittelständische Existenzen in Thüringen. Die Unternehmer können diese Kostensteigerungen nicht auf ihre Kalkulationen bzw. Preise umlegen, da sie ansonsten die Aufträge an ausländische, billigere Mitbewerber verlieren.
Meine Damen und Herren, und das führt nicht gerade dazu, dass unsere Unternehmer zusätzliche Arbeitskräfte einstellen. Ein weiterer Punkt ist, dass durch die Subventionierung des ÖPNV letztendlich die Kostensteigerung in diesem Bereich überwiegend der öffentlichen Hand zur Last fällt.
Noch ein Wort zum Namen Ökosteuer selbst: Für mich bedeutet schon allein dieser Name eine einzigartige Mogelpackung oder auch "Etikettenschwindel" genannt. "Öko" suggeriert dem Bürger, dass damit wohl Natur oder Naturschutz, Umwelterhaltung oder Maßnahmen zum Schutz der Umwelt im Zusammenhang stehen mögen. Davon ist allerdings nichts dergleichen festzustellen. Mir ist zwar nicht bekannt, ob es bereits statistische Erhebungen gibt, die aussagen, dass beispielsweise der Straßenverkehr durch die Kostensteigerung der Ökosteuer und daraus folgende verstärkte Nutzung des ÖPNV entlastet wurde, aber zumindest kann ich das bei meiner täglichen Fahrt hierher nicht feststellen. Von Klimaschutz und ökologischer Wirksamkeit kann keine Rede sein. Insgesamt ist weder für den Bürger noch für die Umwelt ein positiver Effekt erkennbar. Wir alle werden durch diese Steuer lediglich
finanziell belastet, damit im Bundeshaushalt Löcher gestopft werden können und nicht nur in der Rentenversicherung.
Aus den vorgenannten Gründen müssen die weiteren Stufen der Ökosteuer gestoppt werden, bevor sie dem Wirtschaftsstandort Deutschland - und hier im Speziellen dem Freistaat Thüringen - weiteren Schaden zufügen. Aufgrund der Komplexität des Themas "Ökosteuer" sieht meine Fraktion auch hier noch größeren Beratungsbedarf. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auch die PDS ist gegen eine weitere Erhöhung der Mineralöl- und Energiesteuer zur Sanierung der Bundesfinanzen und diesen Verwendungszweck möchte ich dabei besonders betonen. Die gegenwärtige Form der so genannten Ökosteuer wirkt nicht selektiv. Sie trifft den öffentlichen Personennahverkehr und die Bahn genauso wie die privaten Autofahrer oder Speditionen. Fahrpreiserhöhungen geben keinen Anlass, vom Privat-Kfz umzusteigen. Die immer seltener werdenden Takte, Unpünktlichkeiten und die schlechte Vernetzung des öffentlichen Verkehrs sind auch nicht gerade Aushängeschild einer Alternative zum Auto.
Umweltbewusstes Verhalten wird nicht belohnt. Der gegenwärtigen Form der Ökosteuer kann noch nicht einmal eine besondere Lenkungsfunktion zugestanden werden, da sie keine Alternativen fördert. So wird in der Landwirtschaft z.B. durch die Erhöhung der Mineralölsteuer bei gleichzeitigem Wegfall der Gasölbeihilfe die Existenz der Betriebe bedroht. Eine Alternative zum Traktor ist für unsere Bauern wohl kaum ersichtlich. Es gibt viele solche Beispiele, aber, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, Ihre Antragsbegründung lässt auch zu wünschen übrig. Sie tun ja gerade so, als wäre die Ökosteuer allein für die extremen Benzinpreiserhöhungen seit Januar 1999 verantwortlich. Der Anteil der Ökosteuer inklusive Mehrwertsteuer an dieser Erhöhung um über 50 Pfennig betrug jedoch nur 15 Pfennig.
Auf die Ölpreiserhöhungen dagegen entfielen 16 Pfennig, die Dollarkurssteigerung war mit 2 Pfennig dabei, die verbleibenden 17 Pfennig müssen wohl die Mineralölkonzerne einbehalten haben. Wessen Politik damit ge
Noch zum Mittelstand, den Frau Lehmann eben nannte: Ein ausländischer Unternehmer, der hier einen Bagger fährt, der muss natürlich genauso an unseren Tankstellen tanken und hat deshalb auch die selben Kosten. Ich denke nicht, dass es für viele Firmen relevant ist, dass sie mit ihren günstigen ausländischen Spritpreisen hier wirken können.
Von einem Antrag einer Regierungsfraktion hätte ich außer einer Darstellung der gegenwärtigen Situation auch noch Lösungsansätze erwartet. Die Formulierung in Ihrem Antrag, dass Sie sich gegen eine weitere Erhöhung der Mineralöl- und Energiesteuern zur Sanierung der Bundesfinanzen wenden, war für mich ein leichter Hoffnungsschimmer, von Ihnen ein Konzept für eine wirkliche Ökosteuer zu hören. Diese Zukunftsoption fehlt im vorliegenden Antrag. Der weitere Anstieg der Ökosteuer sollte dem ökologischen Umbau unseres Landes dienen und nicht für das Stopfen von Haushaltslöchern oder die minimale Senkung von Lohnnebenkosten verwendet werden. Die zusätzlichen Einnahmen sind nötig für die Senkung der Fahrpreise und die Verkürzung der Taktfrequenzen im öffentlichen Personenverkehr, für den Ausbau des Gütertransports auf der Schiene sowie für Maßnahmen zur Förderung der Energieeinsparung und zur Bereitstellung regenerativer Energien.