Protocol of the Session on March 15, 2000

(Beifall bei der PDS, SPD)

Auch das werden wir heute noch thematisieren, aber an anderer Stelle. Frau Abgeordnete Arenhövel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Pelke, wissen Sie, ich kann mich noch sehr genau an Diskussionen hier in diesem Landtag erinnern, als es um die Jugendarbeit ging und als die Frage im Raum stand, was wird mit den § 249 h-Stellen, die wir alle im Jugendbereich hatten. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, wir haben nicht abgewartet und zugesehen, bis alle Stellen weggebrochen sind, sondern wir haben uns auf den Weg gemacht, wir haben geschaut, wie das Ganze in anderen Bundesländern umgesetzt wird, und wir haben dann mit der Forderung, Mittel des zweiten Arbeitsmarkts umzuschichten in feste Stellen, die Jugendpauschale auch gemeinsam mit Ihnen erreicht. Aber ich muss auch sagen, die Diskussion dazu war durchaus nicht einfach, und ich denke, wir haben heute ungefähr die 800 Stellen, die die CDU-Fraktion damals gefordert hat, als Feststellen verankert. Ich denke, dass ist ein wesentlicher Beitrag und es ist eine sehr gute Voraussetzung, um hier in Thüringen Jugendarbeit zu machen. Von Rotation und diesen Dingen kann überhaupt gar keine Rede mehr sein, weil die 24,5 Mio. DM im Haushalt zur Verfügung stehen. Sie sind auch nicht mehr etatisiert im zweiten Arbeitsmarkt, wo sie nicht hingehören, sondern es gibt einen ordentlichen Haushaltstitel dazu im Einzelplan 08, so wie es eine ganz normale Sache ist. Wenn Ihnen das nicht gefällt, kann ich

das zwar nicht ändern, aber wir denken, Jugendpolitik ist in erster Linie eine originäre kommunale Zuständigkeit und das Land leistet sehr wohl hier seinen Beitrag, und zwar in vorbildlicher Weise. Nennen Sie mir doch mal irgendein Bundesland, das so viel für die Jugendarbeit tut wie Thüringen,

(Beifall bei der CDU)

und dann können wir noch mal hier über die Dinge reden. Ich meine, dass wir uns der Aufgabe stellen und dass im Landesjugendhilfeausschuss diese Fragen auch noch mal genau erörtert werden. Wir wollen, dass wir viele Jugendliche mit diesem Geld, welches wir hierfür einsetzen, erreichen. Natürlich kann man auch darüber reden, dass die Kommunen eine Sicherheit haben müssen; nur, meine Damen und Herren, solange die CDU hier in Thüringen regiert, wird es keine Abstriche an der Jugendarbeit geben und die Kommunen können mit den Mitteln fest rechnen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Es hat jetzt der Abgeordnete Huster, PDS-Fraktion, das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die PDS-Fraktion wird dem vorliegendem Antrag zur Verankerung der Jugendpauschale zustimmen. Mir geht es bei meinem Redebeitrag vorwiegend noch mal darum, auf die Argumente einzugehen, die die CDU-Fraktion in der ersten Lesung hier vorgetragen hat.

Zunächst noch ein paar Vorbemerkungen. Die Jugendpauschale hat sich bewährt, da sind wir uns einig. Sie hat seit 1997, seit ihrer Einführung, geholfen, eine gewisse personelle Grundstruktur bei den Tätigen in der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, der Verbandsarbeit, dem erzieherischen Jugendschutz sowie den ambulanten Hilfen zur Erziehung zu schaffen. Sie hat gewisse Anreize getätigt. Auf die Defizite habe ich hier in der letzten Sitzung im Februar hingewiesen. Nun argumentieren Sie als Grund für Ihre Ablehnung zum einen mit dem Prinzip der Subsidiarität. Aber gerade dem Gedanken der Subsidiarität würde eine gesetzliche Verankerung der Jugendpauschale dienlich sein, denn sie versetzt die kommunale Ebene erst in die Lage, eigene jugendpolitische Akzente zu setzen. Sie hilft ihr, sie unterstützt sie - nicht mehr und nicht weniger. Bei den Jugendvereinen und Jugendämtern wird auch immer geäußert, das sagen sie auch relativ klar, dass sie mehr tun würden, wenn sie die tatsächliche Sicherheit durch das Land hätten. Es ist so. Zweitens argumentieren Sie ordnungspolitisch und finanzpolitisch. Da ist beispielsweise die Rede davon, keine neuen Leistungsgesetze zu verabschieden. Des Weiteren ist die Rede da

von, dass die Jugendpauschale eine freiwillige Leistung des Landes sei. Darüber kann man streiten. Aber genau mit diesen Argumenten könnten Sie die Jugendpauschale auch gänzlich streichen. Das wollen Sie nicht, weil Sie um die Wichtigkeit der Jugendpauschale wissen. Nur wenn Sie die Notwendigkeit der Jugendpauschale nicht in Frage stellen, dann kann doch rein logisch eine Ablehnung Ihrer gesetzlichen Verankerung nur aus einem Grund erfolgen, Sie wollen sich die Tür offen lassen, in den nächsten Jahren an der Pauschale herumzudoktern und zu Lasten der Träger und Kommunen zu streichen.

(Beifall bei der PDS; Abg. Pelke, SPD)

Sie hatten sich bei der Einführung der Jugendpauschale entschieden, Ihren politischen Gestaltungsspielraum zu nutzen, wobei ich schon einigermaßen interessiert zugehört habe, Frau Arenhövel, wie Sie die Jugendpauschale nun ganz allein auf das Verdienst der CDU geschoben haben.

(Zwischenruf Abg. Arenhövel, CDU: Das habe ich so nicht gesagt!)

Ja, ja. Aber ich wollte darauf hinaus, Sie haben die Jugendpauschale für notwendig erachtet, Sie haben politisch gehandelt und hätten jetzt auch die Chance, Spielräume zu nutzen. Sie verweisen, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, immer auf die kommunale Verantwortung, das ist vom Prinzip auch richtig, Sie steuern aber mit Landespolitik politisch die Kommunen in eine bestimmte Richtung. Dazu haben Sie Hunderte von Fördertöpfen. Ich will hier nur daran erinnern, dass Herr Trautvetter, der immer durchs Land zieht, uns die Geschichten oder die Beispiele von den goldenen Türklinken auf den Marktplätzen in Thüringen vorträgt, nur und jetzt komme ich auf die Verantwortung des Landes zu sprechen -, diese werden dann auch mit 97,5 Prozent oder ähnlichen Quoten gefördert, während Einrichtungen der Jugendhilfe in der Regel mit 33 Prozent, in einigen Fällen bei überörtlicher Bedeutung mit 50 Prozent gefördert werden. Ich meine, dass das Politik ist, dass das gewollt ist und das ist nun einmal die Handschrift der CDU.

(Beifall bei der PDS)

Zur SAM-Debatte, die korrespondiert ja mit dem Problem Jugendpauschale: Planungssicherheit haben wir in diesem Bereich im Moment nicht. Auch hier ist die Situation so, dass das Land eigentlich engagiert handeln müsste. Unbestritten ist, dass wir stabile Dauerarbeitsplätze in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen brauchen. Der zweite Arbeitsmarkt darf die Jugendhilfestruktur in Thüringen bestenfalls ergänzen. Dazu muss bemerkt werden, dass kommunale Jugendförderplanungen, auf die wir hier immer verweisen, konterkariert werden, wenn vor wichtigen Wahlentscheidungen Maßnahmen für alles Mögliche bewilligt werden und nach den Wahlen dieses ganze System wieder

in Frage gestellt wird.

(Beifall bei der PDS)

Viertens, und das werden Sie kaum bestreiten, sind die Folgekosten für die Gesellschaft ungleich höher, wenn nicht genügend Mittel in die präventiven Angebote fließen. Dies beklagen eigentlich alle Akteure, nur hätten Sie hier die Möglichkeit, heute aktiv gegenzusteuern. Im jetzigen Zustand unterliegt die Jugendpauschale der jährlichen Haushaltsdiskussion. Sie ist daher in ihrer Höhe jährlich auf dem Prüfstand.

Unsicherheit resultiert vor allem aus zwei Fragen. Erstens: Soll die Jugendpauschale perspektivisch gesenkt werden, bleibt sie auf gleichem Niveau oder soll sie gar erhöht werden? Zweitens: Werden möglicherweise Förderanteile zu Gunsten oder zu Ungunsten der örtlichen Ebene verlagert? Herrn Panse habe ich in der letzten Sitzung so verstanden, dass es zumindest über die Bewegung in die eine oder andere Richtung Überlegungen gibt.

Daher will ich noch einmal den Standpunkt der PDS hier klar formulieren. Wir meinen, die Jugendhilfe darf kein Experimentierfeld für das Sparschwein sein.

(Beifall bei der PDS)

Herr Minister Pietzsch, Sie haben hier jetzt sicher die Gelegenheit, diese Sorgen zu zerstreuen; Sie hätten die Chance, Vertrauen bei Jugendlichen und bei Trägern in Thüringen zurückzugewinnen, Vertrauen, welches Sie unter Umständen vor der nächsten Wahl mit Lottomitteln erbetteln müssten.

(Unruhe bei der CDU)

Also stimmen Sie diesem Antrag einfach zu! Wir lösen damit zwar nicht alle Probleme, weisen aber zumindest in die richtige Richtung. Schönen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, auch von der Landesregierung nicht. Damit schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in Drucksache 3/303 in zweiter Beratung. Ich darf fragen: Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? Danke. Gegenstimmen?

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Zählen!)

Ja gut, bitte, dann zählen wir mal. Ich denke aber, das müsste die Mehrheit sein. Es sind 34. Dann bitte ich aber auch die anderen Stimmen noch einmal, die zustimmen, zu zählen. Es muss auch gezählt werden jetzt, bitte. 33. Gibt es Enthaltungen? Dann ist der Gesetzentwurf mit 34 zu

33 Stimmen abgelehnt worden. Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt.

(Unruhe im Hause)

Manchmal ist halt jede Stimme entscheidend. Aber das hat man nicht wissen können. Das Ergebnis ist klar. Wir kommen jetzt zum nächsten Tagesordnungspunkt, und zwar zum Tagesordnungspunkt 3

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über die Vergabe von Studienplätzen (Thüringer Studienplatzver- gabegesetz - ThürStVG -) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/385 ERSTE BERATUNG

Wird Begründung durch den Antragsteller gewünscht? Das erkenne ich nicht. Damit kommen wir zur Aussprache. Zur Aussprache hat sich gemeldet Frau Abgeordnete Dr. Stangner. Ich bitte doch wieder um Aufmerksamkeit und Ruhe für die nächste Rednerin.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, in erster Lesung beraten wir einen Staatsvertrag zwischen den Bundesländern und ein Landesgesetz zur Ermächtigung der Regierung, alle erforderlichen Verordnungen zur Umsetzung des Staatsvertrags zu erlassen. Als Landtagsabgeordnete haben wir dem Staatsvertrag die Zustimmung zu geben, ohne auf seinen Inhalt Einfluss nehmen zu können. Wir dürfen nicht in den Dispositionsbereich der Regierung, wie es in der Juristensprache heißt, eingreifen; also haben wir eine Pflicht, aber keine Rechte.

Zumindest haben wir keine Rechte, um auf den Inhalt des Staatsvertrags Einfluss zu nehmen. Wir dürften ihn nur in Bausch und Bogen ablehnen. Das aber ließe weder eine differenzierte Bewertung noch eine Verbesserung zu. Es macht jedoch keinen Spaß, nur Sklave einer Pflicht zu sein. Dabei, meine Damen und Herren, ist anzumerken, dass es auch anders ginge. Würden die Abgeordneten über geplante Staatsverträge rechtzeitig unterrichtet, könnten sie die Verhandlungen dazu politisch beeinflussen. Der einzige Kommentar zur Thüringer Landesverfassung, den wir haben, benennt diese Möglichkeit. An ihr scheint der Landesregierung aber nicht gelegen zu sein.

Nebenbei bemerkt steht im Abschnitt A "Problem und Regelungsbedürfnis" der Vorlage folgender Satz: "Die Ratifizierung des Staatsvertrags erfolgt durch Gesetzgebung der Länder." Dieser Satz ist, zumindest auf Thüringen bezogen, irrig. Der Thüringer Gesetzgeber hat zwar dem Staatsvertrag zuzustimmen, er ratifiziert ihn aber nicht. Im Staatsrecht versteht man unter "Ratifizierung" die Be

stätigung von Staatsverträgen durch das zur Vertretung des Landes nach außen befugte Organ. Nach Artikel 77 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen ist dies der Ministerpräsident. Dieser kann zwar diese Befugnis übertragen, aber davon, dass er diese Befugnis an den Landtag übertragen hätte, wurde nichts bekannt. Die Landesregierung sollte bei der Einbringung von Vorlagen in den Landtag größere Sorgfalt walten lassen.

Meine Damen und Herren, wie schon erwähnt, ist das Landesgesetz in der zu beratenden Vorlage ein reines Ermächtigungsgesetz. Tritt es in Kraft, kann die Landesregierung nach eigenem Willen im Rahmen des Staatsvertrags und des Hochschulrahmengesetzes Regelungen in Kraft setzen. Die Abgeordneten des Landtags bleiben Beobachter, was auch keinen Grund zur Begeisterung schafft.

Meine Kritik am Gesetzgebungsverfahren bedeutet nicht, dass die Vorlage keinen inhaltlichen Beratungsbedarf aufwirft. Die Tendenz, den Leistungskriterien mehr Bedeutung im Verfahren der Studienplatzvergabe zu schenken, ist im Prinzip richtig, im Detail sind aber Fragen offen. Auch die Tendenz, einen Teil der Studienplätze in einem besonderen Auswahlverfahren durch die Hochschulen vergeben zu lassen, kann sinnvoll sein. Aber über dieses besondere Auswahlverfahren, über seine Kriterien, Formen und seinen Aufwand wäre nachzudenken und zu reden.

Meine Damen und Herren, es besteht kein Zeitdruck, deshalb sollte im zuständigen Fachausschuss des Landtags eine Anhörung von Studierenden und Lehrenden sowie der Fachverbände stattfinden. Dabei könnten auch jene Erfahrungen eingebracht werden, die in Anwendung der Experimentierklausel an Thüringer Hochschulen bei besonderen Auswahlverfahren gemacht werden konnten.

Fragen habe ich zu den so genannten Landesquoten für Abiturnoten zum Ausgleich der Unterschiede zwischen den Schulsystemen. Dazu konnte man in der FAZ vom 9. März des Jahres lesen - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: "Wer zum Sommersemester im Studiengang Medizin einen Studienplatz erhalten will, braucht in BadenWürttemberg, Bayern und Hessen einen Notendurchschnitt von 2,0; in Nordrhein-Westfalen von 2,1; in Hamburg und Bremen 2,2; in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein 2,3; in Mecklenburg-Vorpommern 2,4 und in Berlin 2,5." Mich beschäftigen solche Fragen wie: Welcher Notendurchschnitt ist für Thüringen erforderlich? Bei welchen Fächern findet dieses Verfahren Anwendung? Wie werden solche Landesquoten ermittelt? Sind Einsprüche gegen diese Landesquoten überhaupt oder seitens der Studienbewerber zulässig?

Damit bin ich aber schon bei Einzelfragen, die eigentlich nicht in die erste Lesung gehören. Sie sollten aber von der Landesregierung beantwortet werden, vielleicht im Fachausschuss. Ich beantrage namens meiner Fraktion die Überweisung des Staatsvertrags und des Thü

ringer Studienplatzvergabegesetzes, also der Drucksache 3/385, an den Landtagsausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Schwäblein, CDUFraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Schwierigkeiten, die Mitglieder des Landtags mit Staatsverträgen haben, sind nicht neu. Frau Stangner, dieses Gefühl, nur wenig Einfluss auf Staatsverträge nehmen zu können, teilen auch die Abgeordneten unserer Fraktion. Gleichwohl ist Ihr Pauschalvorwurf, die Landesregierung hätte die Vergabe von Studienplätzen nicht im parlamentarischen Raum zur Diskussion gestellt, nicht richtig; nur haben Sie es nicht erleben können, das war eben schon im vorigen Sommer, also noch in der letzten Legislaturperiode; insoweit hat es hier schon eine Rolle gespielt. Wir haben solche kritischen Anmerkungen in der hohen Zahl wie Sie an dem vorliegenden Staatsvertrag und damit auch dem Regelwerk, was dahinter steht, erst einmal nicht. Insbesondere darf ein Missverständnis ein weiteres Mal versucht werden aufgeklärt zu werden; das ist diese Meldung, die Sie zum Schluss brachten, das Abitur oder der Notendurchschnitt sei in den Ländern unterschiedlich zu bewerten. Was hier dahinter steht, ist in den länderinternen Regelungen, ab wann sie dann Empfehlungen ausgeben bzw. Schranken einziehen, welchen Durchschnitt die Schüler haben müssen, aber es wird nicht in den zentralen Vergleich eingehen. Gleichwohl zeigt das Thema "Ist das Abitur unterschiedlich viel wert in den einzelnen Ländern", dass wir in Deutschland überhaupt noch mehr über die Vergleichbarkeit von Schulabschlüssen reden müssen, aber das geht über das heute vorliegende Gesetz zum Staatsvertrag weit hinaus. Gleichwohl sollten wir das weiter forcieren. Wir werden es als CDU auf unserem nächsten Bundesparteitag tun; ich hoffe es zumindest, dass dort nicht nur über Personal geredet wird, sondern auch über die inhaltlichen Dinge. Wir fordern vehement eine Vergleichbarkeit der Bildungsabschlüsse u.a. dadurch, dass man in den einzelnen Ländern vergleichbare Aufgaben bei den Prüfungen stellt. Bisher haben sich aber insbesondere SPD-geführte Länder gegen diese Vergleiche heftig gewehrt. Das darf hier auch einmal angemerkt werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Staatsvertrag folgt der Entwicklung des Hochschulrahmengesetzes, indem er die dort einmal gefundenen und mittlerweile auch hier verfassten Regelungen auch für die zentrale Studienplatzvergabe fortschreibt. Dass diese zentrale Vergabe bei Fächern, die sehr beliebt sind und damit einer Regelung derzeit bedürfen, zu hinterfragen ist, will ich

besonders betonen. Es wird der nötigen Entwicklung im Bildungsbereich, im Hochschulbereich speziell, nicht ausreichend gerecht. Wir plädieren zunehmend und ich insbesondere dafür, tatsächlich auch ernsthaft darüber nachzudenken, diese zentrale Vergabe abzuschaffen. Sollen doch die Hochschulen sich ihre Studenten selber aussuchen dürfen und - umgekehrt - die Studenten ihre Hochschulen. Erst dann werden wir richtigen Wettbewerb auch im Hochschulbereich bekommen; erst dann wird es sich erweisen, dass es sich lohnt, auch schon in der Schule richtig viel Leistung zu zeigen und nicht das Gefühl zu haben, na ja, dann mache ich ein paar Jahre etwas anderes, dann verbessert sich mein Durchschnitt bei der zentralen Vergabestelle ja durch Abwarten alleine jedes Jahr um ein Stück und vielleicht bin ich dann nach zehn Jahren Wartezeit mal dran mit dem Medizin- oder Architekturstudienplatz. Wer sich das mal vor Augen führt, dass man dadurch wirklich den Notendurchschnitt verbessern kann, der wird schon fragen müssen, ob denn das eigentlich noch gerechtfertigt ist. Es soll besonders motivierte Leute dazu bringen, einen solch begehrten Studiengang zu absolvieren. Aber sollte man nicht zuallererst die ganz Befähigten in die Lage versetzen, ihr Wunschfach zu studieren, und nicht unbedingt die Motivierten? Motivation allein ersetzt Kenntnisse und Wissen nicht, gleichwohl ist sie notwendig, um ein Studium durchzustehen. Also diese Debatte ist im Fluss, wir werden noch häufig darüber zu reden haben, wie wir unsere Hochschulen voranbringen. Da wird vielleicht auch irgendwann das Thema "Greencard" keine Rolle mehr spielen, wenn wir wieder in den interessanten Fächern genügend Leute ausbilden und auch die Wirtschaft in Durstphasen bereit ist, die Absolventen abzunehmen. Dann wird es vielleicht auch nicht mehr zu solchen Kapriolen kommen wie beim derzeitigen Bundeskanzler, der die vormalige Bundesregierung kritisiert hat, sie hätte in 16 Jahren wichtige Entscheidungen verpasst, aber er selber hat in seinem Land eine Informatikausbildung gecancelt und beschwert sich heute bei anderen darüber. Also solche Blüten sind dann irgendwann vielleicht mal in Vergessenheit geraten, trotzdem bitte ich Sie um Zustimmung oder heute geht es erst mal nur um die Überweisung. Wir hätten möglicherweise darauf verzichtet, aber wenn Sie unbedingt das Thema noch einmal weiter behandeln wollen, wohl wissend, dass wir am Inhalt des Gesetzes nichts ändern können, dann wehren wir uns nicht gegen eine Überweisung. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)