Protocol of the Session on February 24, 2000

Meine Damen und Herren, nach dem bereits Gesagten müssen wir also annehmen, dass ganz bewusst mit dem Psychotherapeutengesetz die Unterversorgung in den neuen Bundesländern festgeschrieben wurde. Sie haben wie wir in den Medien und mitunter auch hautnah in Ihren Wahlkreisen die Situation von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und ihren Patientinnen und Patienten zur Kenntnis genommen. Parteiübergreifend wird nach einer Lösung gesucht. Alle betonen, dass es Ihnen um eine rasche Lösung und vor allem eine Lösung ausschließlich im Sinne von Patientinnen und Patienten geht. Aber meine

eigenen Erfahrungen vermitteln mir, dass, übrigens ganz ähnlich wie im ärztlichen Bereich, Patientinnen und Patienten und ihre Therapeutinnen und Therapeuten und auch Ärztinnen und Ärzte an der Basis schon lange nicht mehr wissen, was da alles auf ihrem Rücken ausgetragen wird. Und morgen, meine Damen und Herren Abgeordneten, könnte das vielleicht auch Ihr Rücken sein. Gerade auch in der Politik werden Kompensationsmöglichkeiten des Einzelnen mitunter weit überschritten. Psychisch krank sein im Übrigen ist nichts Ehrenrühriges oder gar Minderwertiges. Nicht der, der Probleme bei sich und anderen einfach negiert, ist der Gesunde. Die derzeitige Krise unserer Demokratie, die durch den Spendenskandal der CDU offensichtlich wird, zeigt das deutlich.

Meine Damen und Herren, auch der Spruch des Schiedsamts, der nach Anruf des Ministers Dr. Pietzsch zustande kam, ist natürlich eine Lösung, aber auf welchem Fundament. Sollen denn diese Verfahren mit all ihren Konsequenzen für die nächsten Jahre irgendwie festgeschrieben und ständig zelebriert werden? Wenn ja, ist das eine schlechte Lösung.

Meine Damen und Herren, unser Antrag, der auf einem Vorschlag der Bundesvereinigung der Kassenpsychotherapeuten basiert und juristisch abgeklärt ist, soll zu einer kurz- und mittelfristigen Stabilisierung der Situation führen. Ansonsten ist, wie der Minister oft selbst sagte, Praxissterben vorprogrammiert, vor allem aber von Praxen, die überwiegend gesetzlich versicherte Patienten behandeln. Wir sollten nicht so lange warten, bis die Praxen tot sind. Oder sollen psychisch kranke Menschen, Menschen, die in großer Not sind, ihre Behandlung in Zukunft selbst bezahlen? (Einige der Psychotherapeuten haben uns signali- siert, dann könnten sie eben keine Kassenpatienten mehr behandeln.) Die meisten werden dies nicht können, wie der eingangs von mir geschilderte Fall deutlich zeigt. Das bedeutet dann die Installation einer Zwei- oder Dreiklassenmedizin, wie die Psychotherapeuten selber sagten. Und Psychotherapie ist dann nur noch für diejenigen erreichbar, die sie selbst bezahlen können oder eben Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind. Es muss also langfristig zu einer soliden Lösung und jetzt zu einer akzeptablen Zwischenlösung des Problems kommen, sonst geht eine große Errungenschaft des Sozialstaates, d.h., dass Psychotherapie eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ist, die übrigens langfristig gesehen dem Gesundheitswesen große Kosteneinsparung bringt, verloren. Deshalb, meine Damen und Herren Abgeordneten und Herr Minister Pietzsch, nehmen wir Sie beim Wort. Auch CDU-Abgeordnete haben in ihren Wahlkreisen, ich war teilweise selber dabei, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten versprochen, zu einer Lösung beizutragen. Es braucht jetzt eine nachträgliche Veränderung des Psychotherapeutengesetzes bezüglich der Höhe des Budgets, und zwar im Gesetz verankert. Und, Herr Minister Pietzsch, was hat sich eigentlich für Sie in den vergangenen Wochen geändert? Die Rechtssituation kann es schwerlich sein, die war im November und Dezember die gleiche wie heute. Jedenfalls müssen Sie

mit dem vorliegenden Antrag in keiner Weise ihre Rechtsposition verlassen. Darauf haben wir geachtet.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, die Situation ist in allen neuen Bundesländern ähnlich. In Thüringen hat sich die Anzahl der Behandler von 1996 bis 1998 nahezu verdoppelt. Es bestand und besteht nach wie vor ein großer Nachholbedarf in der Psychotherapie. Auch jetzt ist es erst ein Bruchteil der Behandler pro Bevölkerungszahl in den alten Ländern. Wird dies nicht berücksichtigt, wird immer wieder die gleiche Situation reproduziert. Das kann nicht der Wille dieses Parlaments sein. Das heißt konkret für Thüringen, dass sich die Kassenärztliche Vereinigung wie bereits im Oktober 1999 irgendwann außer Stande sehen wird, Abschlagszahlungen für die längst erbrachten Leistungen der niedergelassenen Psychotherapeuten zu überweisen. Damit ist erneut zu befürchten, dass Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen keinen Zugang zur gesetzlichen Psychotherapie haben werden, und selbstverständlich müssen beide Seiten, sowohl die Kassenärztliche Vereinigung als auch die Kassen, angemessene Lösungen finden. Diese sind in Bundessozialgerichtsurteilen definiert, übrigens, Frau Arenhövel, auch seit 01.01.2000 im SGB V. Das Budget der Psychotherapeuten macht im Übrigen, um einfach einmal eine Zahl zu sagen, rund 1 Prozent der Ausgaben der Kassenärztlichen Vereinigung aus. Nur damit wirklich jeder weiß, um welche Größenordnung es hier geht. Was für eine Größenordnung im Verhältnis zum Arzneimittelbudget! Natürlich sehen wir, dass die Kassenärztliche Vereinigung in Thüringen ihren Aufgaben gerecht werden muss, und möglicherweise wird auch hier die Konfrontation mit den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten irgendwann nur noch auf dem Klageweg zu führen sein. Jedenfalls können wir dieser Berufsgruppe nur raten, neben allen anderen Möglichkeiten dies zu nutzen.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, um wieder auf das exemplarische Eingangsbeispiel zurückzukommen, die Warte- und Wegezeiten werden erst dann normalisiert sein, wenn rund 500 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auf diesem Gebiet tätig sind. Momentan haben wir allerdings die bedrückende Situation, dass die bereits arbeitenden Praxen immer wieder existenziell bedroht sind. Das ist für Patientinnen und Patienten eine unerträgliche und belastende Situation. Eine Folge ist, dass durch diese Situation die Versorgung von Patientinnen und Patienten dann auch kostenintensiv in Kliniken erfolgen muss. Das kann weder ein Politiker noch ein Wähler, vor allem auch kein Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung ernsthaft wollen. Und wir sind Abgeordnete, wir sind gewählt von allen Thüringern und wir sind eigentlich nur unserem Gewissen und nicht einer Regierung verpflichtet. Ja, ich gebe dem Minister durchaus Recht, wir brauchen eine sofortige Lösung, damit bis zu einer Gesetzesnovellierung die psychotherapeutischen Praxen eben nicht tot sind. Deshalb die Aufforderung von uns, von anderen auch, noch einmal alle betroffenen Partner an einen Tisch zu holen und dann nicht eher aus dem Saal zu gehen, wie er selber sagt, bis weißer Rauch kommt. Aber, Herr Minister, wir brau

chen auch diese Bundesratsinitiative, um eine Gesetzesnovellierung nicht auf die lange Bank zu schieben. Und, Herr Minister, ich traue Ihnen so viel Einfluss auf Ihre Bundestagsfraktion zu, dass gleichzeitig eine Gesetzesnovellierung formuliert und in den Bundestag eingebracht wird. Es könnte dann durchaus eine gemeinsame Initiative der Opposition insgesamt im Bundestag werden. Unsere Unterstützung hätten Sie jedenfalls. Also wissen Sie, Herr Minister, wenn Sie lachen, auf Bundesebene betonen Sie immer wieder, wie wichtig die Opposition ist, in Thüringen scheint das ganz offensichtlich anders zu sein. Das ist Doppelzüngigkeit.

(Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren Abgeordneten, wenn Sie gegen diesen Antrag stimmen, stimmen Sie zwar gegen einen PDS-Antrag, aber Sie stimmen vor allem auch gegen einen Vorschlag der Bundesvereinigung der Kassenpsychotherapeuten. Wir werden eine namentliche Abstimmung aller Abgeordneten dieses Landtags in Erwägung ziehen oder wirklich machen, um unserem Minister natürlich den Rücken zu stärken, diese Bundesratsinitiative zu starten.

(Beifall bei der PDS)

Danke, Frau Abgeordnete. Ich rufe Herrn Minister Dr. Pietzsch auf.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Fischer, den Angelhaken schlucke ich nicht, was die gemeinsame Aktion der Opposition im Bundestag angeht.

(Zwischenruf Abg. Dr. Fischer, PDS: Aber vielleicht kommt er von der F.D.P.?)

Ja, nun warten Sie doch mal einen Augenblick. Werter Herr Nothnagel, nicht nur Sie sind seit dem Herbst des vergangenen Jahres mit der Situation der Psychotherapeuten beschäftigt. Es ist eine Sache, die mir sehr zeitig auf den Tisch gekommen ist, das ist wahr. Aber wenn ich insbesondere das höre, was Frau Dr. Fischer hier so von sich gegeben hat, dann sei es mir mal gestattet zu sagen, dass wir in Deutschland kein Zentralstaat sind, sondern dass wir ein föderales Land sind und dass wir öffentlich-rechtliche Strukturen und Selbstverwaltungen haben und dass ich diese Selbstverwaltungen ernst nehme und dass eigentlich erst einmal im Rahmen der Selbstverwaltung die Probleme zu klären sind. Ich lege übrigens ganz im Gegensatz zur amtierenden Bundesgesundheitsministerin mehr Wert darauf, dass die Selbstverwaltungen ihre Probleme lösen und dass der Staat sich möglichst wenig einzumischen hat. Ich sehe aber hier in diesem Fall, das haben Sie ja auch gemerkt, durchaus die Notwendigkeit, dass sich die Thüringer Lan

desregierung in die Angelegenheiten der Selbstverwaltung mit einbringen muss, weil es sonst offensichtlich zu keiner Einigung kommen kann. Und, meine Damen und Herren, ich werde mich auch weiter darin einbringen. Sie müssen mir aber schon gestatten, dass ich mich so einbringe, wie ich es auch für am erfolgreichsten halte im Sinne der Sache und in diesem Falle im Sinne der Psychotherapeuten. Sehr verehrter Herr Nothnagel,

(Beifall bei der CDU)

wenn Sie von Zusagen sprechen, ich pflege meine Zusagen zu halten. Nur ich pflege sie nicht so zu halten, wie es mir die PDS vorgibt, sondern das entscheide ich noch selber, wie ich meine Zusagen halte.

(Beifall bei der CDU)

Frau Heß, was Sie hier vom Stapel gelassen haben, war schon interessant. Sie tun gerade so, als ob Sie auch im Bundestag zur Opposition gehören und als hätten wir keine rotgrüne Bundesregierung. Wo ist denn Ihr Einfluss? Sie verlangen von mir Einfluss, von der Thüringer Landesregierung. Wo ist denn Ihr Einfluss auf Ihren Koalitionspartner, auf Frau Bundesgesundheitsministerin Fischer? Und wenn Sie behaupten, dass das Gesetz so fragwürdig sei, das Psychotherapeutengesetz in § 11 Abs. 2

(Zwischenruf Abg. Heß, SPD: Dehnbar, dehnbar.)

ja dehnbar, ja von mir aus auch dehnbar -, dass die Kassen und die Kassenärztliche Vereinigung es so und so auslegen können, dann frage ich, Frau Heß: Wer ist Schuld daran, dass nach meinem Rechtsverständnis dieses Gesetz falsch ausgelegt wird? Einzig und allein Frau Fischer, die Bundesgesundheitsministerin, denn sie hat den Ersatzkassen den Rücken gestärkt bei der Auslegung, es wären allein durch die Kassenärztliche Vereinigung die zusätzlichen Kosten für das Budget der Psychotherapeuten zu erbringen. Ich habe mehrere Briefe an sie geschrieben und die Auskünfte oder die Antworten, die ich bekommen habe, sind mehr als fragwürdig und lapidar gewesen.

Meine Damen und Herren, da regiert eine Bundesgesundheitsministerin nach dem Motto "divide et impera". Meine Damen und Herren, dieses "divide et impera", liebe Frau Kollegin Fischer, hier werden auch Ärzte und Psychotherapeuten gegeneinander ausgespielt. Das muss man mal deutlich sagen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, dass ich die Schiedsstelle angerufen habe, ist eine Vereinbarung zwischen Kassenärztlicher Vereinigung, Kassen und mir gewesen. Eigentlich im Ergebnis eines Konsensgesprächs, wo wir ja gehofft hatten, einen Kompromiss zu finden, dem dann die Ersatzkassen absagen mussten, während die Primärkassen und die Kas

senärztliche Vereinigung zu jeweils 50 Prozent ihre Aufgaben aus diesem Kompromiss erfüllt haben. Daraufhin habe ich die Schiedsstelle angerufen, das Schiedsamt, und am 16. und 17. Februar dieses Jahres ist nun dort ein Schiedsspruch gefällt worden, kein Gerichtsurteil. Dieser Schiedsspruch - ich habe ihn noch nicht schriftlich, ich muss die Begründung kennen, um zu wissen, wie ich weiter vorgehen kann - besteht aus zwei Teilen. Der eine Teil bekräftigt übrigens die Rechtsauffassung der Landesregierung, dass sowohl Kassen als auch Kassenärztliche Vereinigung, zuständig sind, das Budget zu erfüllen. Frau Heß, im Gegensatz zur Bundesgesundheitsministerin wird die Auffassung der Thüringer Landesregierung bestätigt. Ich bin froh, dass ich mich nicht zurückgezogen habe und etwa diese Auffassung in Zweifel gestellt habe.

(Zwischenruf Abg. Dr. Fischer, PDS: Haben wir auch nicht.)

Das Zweite ist die Frage des Punktwertes. Da, muss ich nun sagen, halte ich die Entscheidung für katastrophal. Da muss ich mir überlegen, wie ich weiter damit verfahren werde, denn diese Entscheidung im zweiten Teil kann und wird unmittelbare Auswirkungen auf die Versorgungslage der Bürgerinnen und Bürger haben. Entscheidungen sind zwar ergangen, aber ich sagte Ihnen, mir liegen die Begründungen noch nicht vor, die es erst möglich machen, dann zu einer rechtlichen Würdigung zu kommen und entsprechende zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Sobald mir der genaue Wortlaut vorliegt, werde ich alle Möglichkeiten - da können Sie sicher sein - in Erwägung ziehen, um den berechtigten Interessen der Beteiligten in Thüringen Rechnung zu tragen. Zu diesen Überlegungen zählt neben einer Beanstandung, neben Gesprächen mit den Vertragspartnern, das ist für mich das Entscheidende, natürlich auch zu überlegen, ob man gemeinsame Schritte insbesondere der neuen Bundesländer hier unternehmen kann, und zwar über den Bundesrat, aber dieses zu gegebener Zeit. Den Vorschlag der Fraktion der PDS zu einer Änderung des Psychotherapeutengesetzes halte ich nicht für zielführend und er schießt übrigens auch weit über das Ziel hinaus. Ich glaube, das weiß auch meine Amtskollegin in Mecklenburg-Vorpommern, weshalb sie zum Beispiel eben noch nichts von dort unternommen hat. Im Psychotherapeutengesetz werden die Vertragsparteien - das sind, ich hatte es gesagt, die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassenverbände - verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, wenn der Punktwert für psychotherapeutische Leistungen 10 Prozent unter einem bestimmten Punktwert für vertragsärztliche Leistungen absinkt. Bisher ist dieser Wert nicht auf einen festen Vertrag fixiert und ich halte es auch nicht für sinnvoll, diesen so genannten Interventionspunktwert vertraglich zu fixieren. Ein einheitlicher Punktwert, ganz gleich in welcher Höhe, ist schon allein deswegen abzulehnen, weil er die unterschiedlichen Verhältnisse in einzelnen Ländern und Arztgruppen - da zähle ich die Psychotherapeuten ausdrücklich mit dazu nicht berücksichtigt. Vielleicht sollte man endlich auch einmal davon abkommen in der Zukunft, dass wir immer hier

Ärzte, dort Psychotherapeuten, auch das ist eine mehr als fragwürdige Sache, sondern von medizinischen Leistungserbringern dann eben, wenn es um diese mehr rechtliche Sache geht. Also wir brauchen eine Lösung, die die besondere Situation der neuen Bundesländer berücksichtigt, und wir brauchen eine Lösung, die möglichst schnell passiert.

Meine Damen und Herren, es steht wohl außer Frage, dass die Finanzierung der psychotherapeutischen Behandlung auf eine solide finanzielle Basis gestellt werden muss. Da die Krankenkassenverbände und die Kassenärztlichen Vereinigungen sich hierauf nicht einigen, müssen erneut Schritte unternommen werden. Diese Schritte könnten insbesondere sein, noch einmal einen Gesprächsversuch zu starten. Ich will Ihnen zum Abschluss aus einer Petition, die mir zugegangen ist - das heißt, sie ist dem Petitionsausschuss zugegangen und mir zur Bearbeitung gegeben -, vorlesen. Dort steht als letzter Satz: "Ich bitte Sie daher dringend, alle an diesem Problem Beteiligten, den Gesetzgeber, die Bundesgesundheitsministerin, die Kassenärztliche Vereinigung Thüringens und die Krankenkassen in die Pflicht zu nehmen, um kurzfristig eine Lösung im Sinne der Patienten und der Psychotherapeuten zu erreichen." Meine Damen und Herren, das genau ist meine Absicht. Ich denke, dass ich die Vertragsparteien schnellstens an einen Tisch hole; ich bin einmal ganz böse und sage, die Bundesgesundheitsministerin nicht, denn ich möchte Sachverstand an diesem Tisch haben.

(Beifall und Heiterkeit bei der CDU)

Herr Minister Pietzsch, bitte mäßigen auch Sie sich in Ihren Äußerungen.

Ich nehme es zurück und behaupte das Gegenteil.

Meine Damen und Herren, aber eines will ich Ihnen auch sagen, Frau Dr. Fischer, Herr Nothnagel und der PDS-Fraktion: Wissen Sie, was passiert, wenn ich die Vertragsparteien an den Tisch hole und bereits zur Lösung des Problems eine Bundesratsinitiative eingeleitet habe? Es wird zu keiner Einigung kommen, das garantiere ich Ihnen. Deswegen gehe ich den ersten Schritt und der erste Schritt heißt Kompromissverhandlungen noch einmal unter diesem bestehenden Schiedsspruch des Schiedsamtes, wie er jetzt am 16./17. gefallen ist.

(Beifall bei der CDU)

Danke, Herr Minister Pietzsch. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ja, bitte, Frau Abgeordnete Dr. Fischer.

Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, Herr Minister Dr. Pietzsch, ich hatte mich hier wirklich auf einen konstruktiven Streit, möglicherweise auch zwischen Alternativen, gefreut, das muss ich sagen, um wirklich überparteilich eine gute Lösung zu finden. Ich muss ehrlich sagen, ich bin eigentlich unheimlich enttäuscht, dass Ihnen nicht mehr eingefallen ist, denn die Argumente und die Begründungen, die Sie auch gerade zu den Aussagen machen, das ist nicht luftdicht, das ist meiner Ansicht nach ausgesprochen fluffig und eigentlich nicht zu akzeptieren.

(Beifall bei der PDS)

Was Sie hier machen, ich meine, Sie haben ja am Dienstag in der Pressekonferenz noch laut gesagt, mit Blick natürlich auf mich, es wird keine Bundesratsinitiative geben. Nachdem die Schiedsstelle ihre Aussagen gemacht hat, stand plötzlich in der Zeitung, Sie würden sich doch über alle Bundesländer hinweg vorstellen können, dass es da eine Bundesratsinitiative gibt. Ich sage Ihnen jetzt ganz offen: Warum nicht mit dieser? Die kann man doch ändern, wenn man das will, und eine gemeinsame Sache finden. Ich weiß gar nicht, wo da ein Hinderungsgrund ist. Wie gesagt, ich kann auch nur hoffen, ich meine, da gibt es ja enge Gesprächskontakte und es ist mir dann auch egal, wenn die F.D.P. diesen Antrag im Bundestag aufgreift, warum nicht. Es ist doch darüber zu reden. Ich sage Ihnen etwas, die Politikverdrossenheit draußen ist riesengroß und das wissen Sie und die CDU hat natürlich auch dazu beigetragen. Ich sage da gar nichts anderes. Aber wenn wir uns natürlich nicht gemeinsam hinsetzen und an einer Lösung arbeiten und ideologiefrei möglichst über bestimmte Sachen diskutieren und dann Vorschläge hier einbringen und das Signal nach außen geben, dass sich hier um Sachfragen wirklich gestritten wird, um die beste Lösung, dann, denke ich, kann man es vergessen.

(Beifall bei der PDS)

Herr Minister Dr. Pietzsch noch einmal.

Es hilft nichts, ich muss noch einmal ran. Frau Dr. Fischer, Sie haben nicht zugehört. Es tut mir Leid. Ich habe hier ganz klar gesagt, wie ich vorgehen werde. 1. Ich lasse die Psychotherapeuten nicht im Stich, das wissen die übrigens auch.

(Beifall bei der CDU)

2. Sobald ich die schriftliche Begründung der Schiedsstelle habe, werde ich dieses prüfen und werde sehen, welche rechtlichen Möglichkeiten ich habe. Ich werde

gegebenenfalls die Schiedsstellenentscheidung anfechten. Ich werde sie nicht annehmen, dieses Recht habe ich.

3. Ich werde Konsensgespräche versuchen, wieder die beteiligten Partner an einen Tisch zu holen.

4. überlege ich mir dann auch, wie man gegebenenfalls mit Bundesratsinitiativen umgeht. Das ist eine klare Festlegung, das ist eine klare Linie, die ich habe, und von der lasse ich mich nicht abbringen.

(Zwischenruf Abg. Zimmer, PDS: Und wie viel Zeit ist dann inzwischen vergangen?)

(Beifall bei der CDU)

Herr Minister, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Fischer?