Protocol of the Session on February 24, 2000

Ich glaube, es ist auch deutlich geworden, dass in der Besprechung mit dem Bundeskanzler die Regierungschefs ganz klar vereinbart haben, und das ist der klare Punkt dabei, erst nach der Verabschiedung des Gesetzes wird über die Beteiligung der Länder beraten. Und man kann nicht über einen Gesetzentwurf beraten, der auch zum heutigen Tag noch Veränderungen unterliegt und überarbeitet wird. Das ist nicht möglich. Herr Dittes, der Königsteiner Schlüssel und solche Fragen stehen heute überhaupt nicht zur Debatte. Wenn der Gesetzentwurf vorliegt, werden wir uns dementsprechend auch einbringen. Denn was jetzt von größter Wichtigkeit ist, was sicher auch flächendeckend heute gesagt worden ist, das ist schon, dass es aller Anstrengungen bedarf für eine rasche und zügige Umsetzung,

damit den Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern auch tatsächlich die mögliche Hilfe zufließen kann. Dass es in Thüringen keinen Stillstand gibt in der Sache, das hat natürlich auch die Aussage des Gemeinde- und Städtebundes gezeigt, der ja die Entscheidung des Deutschen Städtetages mittragen und sich beteiligen wird, der aber auch klar gesagt hat: wenn der Bund seiner rechtlichen Verantwortung nachgekommen ist. Ich denke, hier darf man auch einmal, weil es vorhin gar nicht so angeklungen ist, den von den US eingesetzten Herrn Eisenstatt mal nennen, der gesagt hat: Es ist eine historische Leistung, die die Bundesrepublik Deutschland hier vollbringt mit diesem Fonds. Ich glaube, genau das ist der Ansatz, jetzt auch einmal dafür zu sorgen, dass wir hier in einen Diskussionsprozess eintreten, der mit Sicherheit kommen wird, wie heute angedeutet, aber zum entsprechenden Zeitpunkt und nicht jetzt, wo dieser Antrag von Ihnen gestellt wird. Denn der Konsens zwischen allen Bundesländern über eine Beteiligung ist, dass erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens beraten wird, und deshalb denke ich, dass wir, die CDU-Fraktion, den Antrag zu diesem Zeitpunkt ablehnen sollten. Frau Vizepräsidentin Ellenberger, Ihr Vorschlag, jetzt erst einmal diesen Antrag als ruhenden Antrag an einen Ausschuss zu überweisen - ich kann mich nicht erinnern, dass in der Geschäftsordnung steht, dass dies möglich wäre. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Es hat um das Wort gebeten Dr. Hahnemann, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich habe noch einmal um das Wort gebeten, gerade weil ich nicht möchte, dass praktisch der Gegenstand der heutigen Beratung zum Zankapfel von Parteieninteressen wird, und weil ich glaube, dass es eine Möglichkeit gibt, dass man auch den Eindruck vermeidet, als ob der Gegenstand Zankapfel von Parteieninteressen wäre.

Ich möchte deswegen auf einiges eingehen, was sowohl Frau Ellenberger als auch Herr Minister Pietzsch gesagt haben, aber auch auf einen Zwischenruf des Ministerpräsidenten. Es mag schon formal so sein, dass man sich auf die Position begeben könnte, da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht läuft, hätten wir keinen Grund, diesen Antrag im Landtag mit Erfolg zu behandeln. Formal mag das so sein, formal haben Sie wohl Recht. Was aber die Frage des Gegenstands dieses Antrags angeht, sage ich Ihnen: Bezüglich des Gegenstands dieses Antrags hat von uns hier im Hause keiner Recht, sondern wir alle nur Pflicht.

(Beifall bei der PDS)

Aus diesem Grund halte ich es nicht nur für möglich, sondern für sinnvoll, was die Arbeit des Parlaments gerichtet auf das Verhalten der Landesregierung angeht, diesen Antrag in die Ausschussarbeit zu überweisen. Ob der Antrag dort besprochen wird und dann bis später geparkt oder ob er bis später geparkt wird und dann darüber gesprochen wird, das ist jetzt hier gar nicht meine Frage. Aus diesem Grund bitte ich Sie, dem Antrag, den ich jetzt formuliere, nämlich dem Antrag auf Überweisung des Antrags an den Innenausschuss federführend und an den Justizausschuss, Ihre Zustimmung zu geben. Danke schön.

(Beifall bei der PDS)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Es ist Ausschussüberweisung an den Innenausschuss und Justizausschuss beantragt worden.

Wir stimmen zunächst darüber ab, ob Überweisung an den Ausschuss erfolgen soll. Wer der Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Das ist mit Mehrheit abgelehnt. Damit erübrigen sich auch die speziellen Ausschussüberweisungsanträge.

Wir kommen unmittelbar zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der PDS. Bitte.

Frau Präsidentin, bevor Sie über den Antrag abstimmen lassen, würde ich beantragen, in Einzelabstimmung über die einzelnen Punkte abzustimmen.

Das ist möglich. Gut, das ist ja die antragstellende Fraktion. Wir werden also darüber in einzelnen Abschnitten abstimmen.

Ich bitte zunächst um Abstimmung zur Ziffer 1, der Antrag liegt ja vor. Wer der Ziffer 1 im Antrag der Fraktion der PDS seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Danke. Abgelehnt.

Dann die Ziffer 2: Wer der Ziffer 2 die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Das ist mit Mehrheit abgelehnt.

Dann die Ziffer 3: Wer der Ziffer 3 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Mit Mehrheit abgelehnt.

Dann die Ziffer 4: Wer seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Mit Mehrheit abgelehnt.

Ziffer 5: Wer seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Mit Mehrheit abgelehnt.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag als Ganzes. Wer dem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Ja, zur Geschäftsordnung?

Frau Präsidentin, ich entschuldige mich, ich bekomme aus der Fraktion das Signal, wir beantragen namentliche Abstimmung.

Namentliche Abstimmung über den Antrag insgesamt?

Gut, dann stimmen wir namentlich... Bitte.

Frau Präsidentin, ich möchte darauf verweisen, wenn alle Einzelpunkte abgelehnt sind, ist der Antrag bereits abgelehnt.

Gut, laut Geschäftsordnung haben Sie Recht, dann erübrigt sich die Gesamtabstimmung. Ich hätte es noch einmal insgesamt gemacht, aber die Geschäftsordnung sagt, dass es nicht erforderlich ist. Damit ist auch dieser Antrag erledigt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 10.

Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 11

Bundesratsinitiative zur Regelung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/324

Eine Begründung durch den Antragsteller wird gewünscht. Herr Abgeordneter Nothnagel, PDS-Fraktion, wird diese vornehmen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werter Herr Minister Dr. Pietzsch, eine meiner ersten Aufgaben, mit denen ich als Landtagskandidat, aber auch einige Tage später als Abgeordneter des Thüringer Landtags konfrontiert war, war der organisierte Auf

schrei der Südthüringer Psychotherapeuten.

Einen Moment bitte einmal, Herr Abgeordneter. Darf ich auch bei diesem Tagesordnungspunkt das Plenum um Ruhe bitten? Bitte, fahren Sie fort.

Bereits im Wahlkampf mussten wir vor den existenzbedrohten Psychotherapeuten Rede und Antwort stehen, wie wir als PDS eine eventuelle Änderung des Psychotherapeutengesetzes anstreben und welchen Stellenwert dieses therapeutische Angebot für die Thüringer Bürgerinnen und Bürger hat. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, für mich als Sozialpädagogen war es nicht leicht, mich in diese Situation hineinzufinden, aber als Sozialpädagoge habe ich nun auch eines gelernt, das ist das aktive Zuhören. Das ist in diesem hohen Haus manchmal nicht so angesagt, hier zählen leider andere Dinge. Die PDS-Fraktion hat im Oktober und November letzten Jahres vielfältige Gespräche mit den in Thüringen organisierten Psychotherapeuten geführt und hat bereits am 3. Dezember letzten Jahres die Situation der ambulant niedergelassenen Psychotherapeuten zum Thema einer Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit gemacht.

Zu diesem Zeitpunkt gingen alle Beteiligten noch davon aus, dass es eine Einigung zwischen den Kassen und der Kassenärztlichen Vereinigung geben wird, die darin besteht, dass es zu einer Erhöhung des Budgets kommen könnte. Für wenige Stunden war also Hoffnung bei den Therapeuten, aber auch bei vielen Patientinnen und Patienten angesagt. Wie man hörte, sollten sich die Beteiligten zu diesem Zeitpunkt auf eine Erhöhung des Budgets um 4 Mio. DM geeinigt haben. Aber wie so vieles im Leben war auch dies ein Wunschtraum, der schnell wieder zum Alptraum für alle Seiten wurde.

Sehr geehrte Damen und Herren, das Schiedsamt wurde angerufen. Das Schiedsamt hat in der letzten Woche ein Urteil gefällt, welches eine Katastrophe für die Therapeutinnen ist.

(Beifall bei der PDS)

Es bedeutet für viele Praxen den Ruin, der sich natürlich auch auf die Patientinnen und Patienten auswirkt, wie das häufiger der Fall ist. Mit dem Antrag in der Drucksache 3/324 hat die PDS-Fraktion einen Vorschlag eingereicht, der durch Betroffene erarbeitet wurde, also durch die Psychotherapeutinnen, aber auch von Juristinnen allseitig geprüft und abgeklopft wurde.

Wenn Sie, Herr Minister Pietzsch, sowie Ihre Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion Ihre Versprechungen wahr machen wollen, sich in Berlin für eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Psychotherapeutengesetzes einzusetzen, haben Sie heute ein leichtes Spiel. Sie brauchen bloß unserem Antrag zustimmen.

(Beifall bei der PDS)

Damit täten Sie der Politik und der Gilde der Politikerinnen und Politiker einen großen Gefallen in puncto Glaubwürdigkeit.

(Beifall bei der PDS)

Als Nächstes hat das Wort Frau Abgeordnete Heß, SPDFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die SPD-Fraktion wird den Antrag der PDS für eine Bundesratsinitiative zur Regelung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen unterstützen.

(Beifall Abg. Nothnagel, PDS)

Für mich ist es unerlässlich, dass die Unterstützung des Antrags den Koalitionspartner im Bund zwingt, endlich aktiver zu werden. Dafür ist es auch wichtig, dass es ein Signal aus Thüringen gibt.

(Beifall bei der PDS)

Am Dienstag fand der erste Weimarer Gesprächskreis statt, der sich eingehend mit der Situation der niedergelassenen Psychotherapeuten beschäftigt hat. Seit ich diesem Hause angehöre, hat sich an der dramatischen Situation nichts geändert. Die Landesverbände der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung tragen ihren Kleinkrieg auf dem Rücken der Therapeuten und Patienten aus.

(Beifall bei der PDS)

Ich glaube, dies wurde allen Teilnehmern am Gesprächskreis in Weimar mehr als deutlich. Ein ganzer Berufsstand steht vor dem Aus. Sie wissen, dass unter der alten Bundesregierung das Psychotherapeutengesetz verabschiedet wurde; dies regelt in Artikel 11 die Aufstellung des Budgets für die Psychotherapeuten. Offenbar ist die Handhabung dieses Artikels so dehnbar, dass es den Entscheidungsträgern im Verteilungskampf möglich wird, sich durch verschiedenartige Auslegungen der Verantwortung zu entziehen. Streitpunkt ist, wer und in welcher Höhe Geld für eine angemessene Vergütung der psychotherapeutischen Leistungen im Jahr 1999 auch nachzahlen soll. Der Honorarverteilungsmaßstab muss verändert werden und klar

geregelt sein.