Protocol of the Session on March 4, 2004

Trägerwechsel im Bereich der psychiatrischen Krankenhäuser und der Finanzierung von Neubauten im Maßregelvollzug. Dies wurde von der Landesregierung nie als Argument für den Trägerwechsel vorgebracht.

Dies vorangestellt beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Beim Erwerb des Fachkrankenhauses für Psychiatrie und Neurologie Hildburghausen GmbH verpflichtete sich der neue Träger zur Errichtung eines Neubaus mit 80 Betten.

Zu Frage 2: Die Planungsfreigabe für dieses Projekt durch das Thüringer Sozialministerium erfolgte im Dezember 2003. Die Neubaumaßnahme muss innerhalb von 28 Monaten ab Freigabe durch den Freistaat Thüringen realisiert werden. Nach den Vorgaben der Landesregierung muss der Neubau bis zum Sommer 2006 fertig gestellt werden. Dies ist im Zusammenhang mit dem Trägerwechsel vertraglich fixiert worden.

Zu Frage 3: Verzögerungen bei der Neubauplanung sind der Landesregierung bisher nicht bekannt. Am 07.02.2004 stellte der Bauherr den entsprechenden Bauantrag. Nach Beendigung des Baugenehmigungsverfahrens wird mit dem Bau der neuen Gebäude wie geplant begonnen.

Zu Frage 4: In den letzten Jahren werden immer mehr Menschen von den Gerichten zu einer psychiatrischen Behandlung eingewiesen. Vor diesem Hintergrund besteht dringender und kurzfristiger Handlungsbedarf. Bis zur Fertigstellung des Neubaus in Hildburghausen ist eine Interimslösung vorgesehen. Eine Containerstation wird unter den gleichen Sicherheitsanforderungen errichtet, die auch an die jetzigen forensischen Einrichtungen und den späteren Neubau gestellt werden. Die aufgrund dieser Interimsmaßnahme entstehenden Kosten werden vom Land getragen. Beim Maßregelvollzug handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Eine genaue Kostenbezifferung kann erst nach Vorliegen eines Konzepts und der damit verbundenen Angebote erfolgen. Eine qualitativ gute Patientenversorgung ist sichergestellt. Die heutigen modernen Container unterscheiden sich hinsichtlich der Raumqualität nicht mehr wesentlich von festen Gebäuden.

Gibt es Nachfragen? Ja, bitte schön, Herr Abgeordneter Kummer.

Herr Minister, gerade in der Bevölkerung in Eisfeld ist die Frage der Sicherheit von solchen Containeranlagen und die Sicherheit der Transporte der Kranken in die Landesnervenklinik Hildburghausen über eine doch relativ weite Strecke sehr umfangreich diskutiert worden. Sie sind eben auf diese Frage nicht eingegangen. Vielleicht könnten Sie

hierzu noch etwas sagen.

Eisfeld ist meines Wissens jetzt nicht mehr im Bereich der Containerlösung. Deswegen ist das Problem für Eisfeld kein Problem mehr.

Es gibt noch eine zweite Nachfrage. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Minister, ich würde trotzdem deshalb mal bitten von Ihnen zu erfahren, wie Sie die Sicherheit dieser Dinge für den Fall, dass eine solche Anlage etwas weiter von der Klinik entfernt aufgestellt werden sollte, bewerten.

Das würde voraussetzen, dass wir in Eisfeld eine solche Station errichten. Das ist aber derzeit nicht geplant. Deswegen wird es auch keine solchen Transporte, wie von Ihnen unterstellt, geben. Deswegen ist diese Frage obsolet.

Es gibt eine weitere Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Höhn.

Herr Minister, da muss ich Sie korrigieren. Im Landkreis Hildburghausen...

Eine Frage soll es geben.

Ja. Wie bewerten Sie die Tatsache, dass man seitens des Landkreises Hildburghausen jetzt einen anderen Standort als Eisfeld für eine Containerlösung in Erwägung zieht?

Das ist notwendig, weil wir den Bedarf haben für diese Containerplätze. Ich hatte in meiner Antwort gesagt, dass die Containerstationen mit den gleichen Sicherheitsanforderungen errichtet werden wie die jetzigen forensischen Einrichtungen, die auch an die späteren Neubauten gestellt werden. Das sind die gleichen Sicherheitsanforderungen.

Es gibt eine letzte Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Ramelow.

Soweit ich jetzt den Ablauf der Fragen verstanden habe, steht nach wie vor die Frage nach dem Transport, den Sicherheitsauflagen und der Sicherheitsgarantie bei der Durchführung des Transports zu diesen Einrichtungen und der Sicherheit einer Containeranlage, wenn sie denn an einem anderen Ort im Landkreis Hildburghausen erstellt wird. Die Frage haben Sie nicht beantwortet und ich frage noch einmal: Wie ist die Sicherheit gewährleistet mit dem Transport?

Herr Ramelow, Ausgangslage der Frage war die Containerlösung und die Frage, sind Container noch sicher. Jetzt gebe ich Ihnen Recht, dass nachgefragt worden ist, ob bei eventuellen Transporten von Eisfeld in andere Einrichtungen ein Sicherheitsproblem entsteht. Darauf habe ich geantwortet, es wird in Eisfeld keine solche Containerlösung ins Auge gefasst. Ich weiß zurzeit nicht, an welchen anderen Stellen Transporte notwendig werden, weil wir in Hildburghausen und in anderen Standorten, die vorgesehen sind, wie Stadtroda, solche Containerlösungen in den Bereichen in diese Krankenhäuser hineinnehmen. Insofern gibt es, zumindest während der Behandlungszeit, keine Transportnotwendigkeiten.

Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/4048. Bitte, Herr Abgeordneter Pohl,

Beförderungen im Thüringer Innenministerium?

Im Rahmen meiner Tätigkeit erhielt ich Hinweise, dass im Thüringer Innenministerium verschiedene Beförderungen - noch vor den Landtagswahlen - entgegen der einschlägigen Vorschriften geplant sein sollen. So sollen zwei Beamte auf die Besoldungsstufe A 16 befördert werden, obwohl sie nach den für Thüringer Landesbeamte geltenden Beförderungsrichtlinien hierfür noch nicht vorgesehen sind. Der eine für die A 16 vorgesehene Beamte soll im Ministerbüro tätig sein; der andere der für Beförderungen zuständige Personalreferent. Weiter soll geplant sein, einen Beamten nach B 6 zu befördern, dem im Rahmen einer Konkurrentenklage das Führen seiner Dienstgeschäfte untersagt worden sein soll, damit er sich auf dem Dienstposten, um den gestritten wird, nicht bewähren könne.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist geplant noch vor den Landtagswahlen die oben beschriebenen Beförderungen durchzuführen?

2. Wenn ja, aus welchen Gründen soll in diesen Fällen von den Beförderungsrichtlinien abgewichen werden und warum glaubt man sich über den Beschluss des Gerichts hinwegsetzen zu können?

3. Wie viele Beamte im Innenministerium sollen bis zu den Landtagswahlen befördert werden und in wie vielen Fällen sind die Voraussetzungen der Beförderungsvorschriften erfüllt (bitte nach Besoldungsstufen getrennt darstellen)?

Herr Minister Trautvetter, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter Pohl, namens der Landesregierung beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Die Meinungsbildung über die Beförderung im Geschäftsbereich des Thüringer Innenministeriums ist noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen wird die Landesregierung sich nicht über Beschlüsse von Gerichten hinwegsetzen. Es wird auch nicht gegen einschlägige Vorschriften befördert.

Zu Frage 3: Auch zum Beförderungstermin 01.04.2004 sind, wie in allen Ressorts geplant, Beförderungen durchzuführen. Die Auswahl der infrage kommenden Beamtinnen und Beamten wird derzeit vorgenommen. Anschließend erfolgt die Einbeziehung der hierfür bestimmten Gremien. Im vorliegenden Fall sind dies die Personalräte.

Nachfragen sehe ich nicht. Wir kommen zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/4049. Bitte, Herr Abgeordneter Sonntag.

Immer wieder Wirbel um den Flugplatz Altenburg-Nobitz

Einer Zeitungsmeldung nach wollen nun die großen Fluggesellschaften über ihre Dachorganisation, der "Arbeitsgemeinschaft Deutscher Luftfahrtunternehmen" (ADL), gegen den Billigflieger Ryan-Air vorgehen, indem sie drohen, den Betreiber des Flugplatzes Altenburg-Nobitz vor Gericht zu ziehen (Osterländer Volkszeitung vom 27. 02. 2004).

Die Gebührenordnung des Flugplatzes Altenburg-Nobitz gilt für alle Nutzer gleichermaßen. Ebenso dienen die Ausbaumaßnahmen am Flugplatz, wie die Verlängerung der Start- und Landebahn sowie deren künftige Sanierung und die Verbesserung der Sicherheitseinrichtungen allen Nutzern. Bei dem hinreichenden Potenzial der Region Ostthüringen/Westsachsen ist die Zurückhaltung deutscher Fluggesellschaften gerade im Charterverkehr daher wirtschaftlich eher unbegründet, und es steht die Frage nach anderen Ursachen im Raum.

Daher frage ich die Landesregierung:

1. Sind die Fluggesellschaften über die derzeitige Situation am Flugplatz Altenburg-Nobitz nach der Abarbeitung der geforderten Maßnahmen zur Hindernisbeseitigung und dem vorläufigen Abschluss der Umbauarbeiten an der Start- und Landebahn durch das zuständige Ministerium ebenso gründlich informiert worden wie vor einem Jahr über die damals bestehenden Einschränkungen, was bekanntlich zum Weggang eines Charterfluganbieters geführt hatte?

2. Warum hat die mit öffentlichen Mitteln ausgestattete TTG zwar den Beginn der Ryan-Air-Aktivitäten am Flugplatz Erfurt werbend begleitet, die Eröffnung der Fluglinie Altenburg-Nobitz - London Stansted im vergangenen Jahr jedoch nicht im gleichen Maße?

3. Wie wird die Landesregierung bei sich bietenden Gelegenheiten in Zukunft mit dem Flugplatz als einem Hoffnungsträger der Region Altenburg umgehen, so zum Beispiel bei den Mitte-Deutschland-Gesprächen?

4. Sieht sie sich in der Pflicht, den Betreiber des Flugplatzes bei der Ansiedelung weiterer Nutzer, der Einrichtung weiterer Fluglinien bzw. Charterverbindungen zu unterstützen, wie sie dies beim Flugplatz Erfurt auch getan hat?

Herr Minister Reinholz, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Sonntag für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Jede Luftfahrtgesellschaft hat grundsätzlich die Verpflichtung und die Möglichkeit, sich über aktuelle flugbetriebliche Bedingungen an Flugplätzen im Luftfahrthandbuch der Bundesrepublik Deutschland zu informieren. Für den Verkehrslandeplatz Altenburg-Nobitz sind die Veröffentlichungen nicht vollständig aktualisiert, da die Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH nicht alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt hat. Im Übrigen

hatte der Weggang der angesprochenen Charterfluggesellschaft andere Gründe.

Zu Frage 2: Eine Zusammenarbeit mit der TTG hätte natürlich auch dem Altenburger Flugplatz, der AltenburgNobitz GmbH, offen gestanden. Zwischenzeitlich wirbt die TTG auch für Altenburg-Nobitz.

Zu Frage 3: Die Belange des Flugplatzes Altenburg-Nobitz werden auch weiterhin entsprechend seiner Bedeutung für die Region und den Luftverkehrsstandort Thüringen berücksichtigt.

Zu Frage 4: Der Freistaat Thüringen unterstützt insbesondere die Ansiedlung weiterer Nutzer auf dem Flugplatzgelände in Altenburg-Nobitz, aber auch die Einrichtung weiterer Fluglinien und Charterverbindungen soweit diese sich im Rahmen der bestehenden Betriebsgenehmigungen bewegen.

Gibt es Nachfragen? Bitte schön, Herr Abgeordneter Sonntag.

Herr Minister, gilt die für Frage 4 genannte Zusage auch ohne die Einschränkung, die Sie zum Schluss formuliert haben, wenn die Bedingungen dafür gegeben sind?

Sehr geehrter Herr Sonntag, ich habe mich doch eindeutig ausgedrückt.