Der Psychologe führte aus, dass sich die Fähigkeit zur Unrechtseinsicht und die eigene Steuerungsfähigkeit von unter 14-Jährigen aus entwicklungspsychologischer Perspektive nicht geändert hätten. Wenn man die Strafmündigkeit auf zwölf Jahre absenken würde,
Der Kriminalwissenschaftler meinte, dass die generelle Absenkung des Strafmündigkeits- alters in Großbritannien die Probleme bei der Kriminalität von Kindern sogar verschärft habe. Beide Wissenschaftler waren sich einig, dass eine generelle Absenkung des Strafmündigkeitsalters auf weniger als 14 Jahre nicht vorteilhaft sei. Sehr wohl aber seien pädagogische und psychologische Maßnahmen bei diesen Tätern angezeigt.
So begruben wir die Idee eines Antrags zu einer Bundesratsinitiative mit dem Ziel der Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze. Nun diskutieren wir heute über einen Antrag mit dem Ziel einer bedingten Strafmündigkeit ab dem zwölften Lebensjahr nach Feststellung des Reife- grades und der Einsichtsfähigkeit durch einen Jugendrichter. Es piekt schon ein bisschen, dass die Idee der Überprüfung jedes einzelnen Täters und damit der bedingten Strafmündigkeit von der Fraktion kommt, die nicht für Demokratiefreundlichkeit bekannt ist.
Dennoch müssen wir etwas tun. Wir dürfen nicht zulassen, dass Zwölfjährige töten, weil sie genau wissen, dass sie strafrechtlich nicht belangt werden können.
Deshalb wollen wir über die Idee einer bedingten Strafmündigkeit im Rechtsausschuss diskutieren und Experten dazu befragen, auch bezüglich der Maßnahmen, die dann ergriffen werden können. Denn es gibt mehr, als Freiheitsstrafen zu verhängen.
Ich bitte daher um eine Überweisung des Antrags in den Rechtsausschuss und zur Mitberatung in den Sozialausschuss. Vielleicht kann man dann über den anderen Antrag noch abstimmen. Eine Befassung im Innenausschuss halten wir nicht für erforderlich. - Danke.
Das ist dann die Möglichkeit. Dann habe ich damit den Auftrag, das so zu machen. Dem komme ich auch nach. - Jetzt hat für die AfD-Fraktion Herr Hecht das Wort.
- Ich hätte jetzt fast gesagt, so nervös ist er nicht, dass er Ihr Klatschen braucht. Er kriegt es auch allein hin.
Vielen Dank. - Ich mache es jetzt erst einmal allgemein und komme dann auf die einzelnen Argumente zu sprechen.
Grundsätzlich gehen wir offensichtlich in die richtige Richtung. Die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters ist ganz offensichtlich - das haben wir soeben an der Diskussion erkannt - kein einfacher, aber nach unserer Auffassung ein notwendiger Schritt. Wir wollen die Kinder und Jugendlichen eben nicht unverhältnismäßig bestrafen, sondern ihnen frühzeitig zeigen, dass Handlungen auch Konsequenzen haben.
Wir müssen die Gesellschaft auch vor schweren Straftaten von jugendlichen Tätern schützen und den kriminellen Netzwerken, die dahinterstehen, die Möglichkeit nehmen, diese jungen Menschen auszunutzen. Wir müssen uns der Realität stellen, dass sich die Welt verändert, und unser Rechtssystem muss eben mit dieser Entwicklung Schritt halten. Das sind alles Argumente, die wir dann sicherlich im Rechtsausschuss behandeln können, wo wir, wenn alles so weitergeht, wie ich es jetzt vermute, erfreulicherweise landen werden.
Zu Frau Weidinger. Frau Weidinger, Sie haben die Thesen unterstützt, die wir jetzt hier im Prinzip auch zum Anlass nehmen, das Thema auf die Tagesordnung zu bringen.
Kurz zu Ihnen, Frau Richter-Airijoki. Es macht mir ein bisschen Angst, wie gut Sie sich mit den Thesen des Scharfrichters der Nationalsozialisten Roland Freisler auskennen. Ich habe davon in meinem Leben noch nichts gehört. Wir können uns das aber gern - -
- Sie kennen die wohl auch. Dann nehmen Sie dazu vielleicht irgendwelche Informationen eher zur Kenntnis als andere.
Unabhängig davon, Herr Erben, möchten wir nichts aufweichen und wir ignorieren auch nichts. Ihre Positionen sind meines Erachtens Bestandteil einer sachlichen Diskussion, die wir dann sicherlich im Rechtsausschuss führen können.
Herr Kosmehl hat das Thema mit der Luise angesprochen. Ich habe auch überlegt, ob ich darauf eingehe. Die beiden Täterinnen, die die Luise umgebracht haben, heißen Annemarie und Luisa. Die Luisa hat sich wohl in der letzten Woche das Leben genommen. Da ist wohl dieses junge Mädchen, mit ihrer eigenen Tat konfrontiert, über diesen Zeitraum am Ende nicht damit klargekommen. Das ist auch tragisch. Das ist meines Erachtens ein Beleg dafür, dass wir darüber sprechen müssen.
Herr Kosmehl hat wunderbar aufgedröselt, wie die Strafmündigkeitsgrenze im Laufe der letzten 100 Jahre hin- und hergeschwankt ist, und zwar immer zwischen zwölf und 14 Jahren. Insofern haben wir dafür auch die richtige Basis.
Herr Striegel, die AfD hasst mit Sicherheit nicht Kinder. Wenn die AfD irgendetwas hasst, dann sind es die völlig außer Rand und Band geratenen GRÜNEN.
(Zustimmung bei der AfD Das macht die AfD mit Sicherheit auch mit Fug und Recht. (Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)
Frau Tschernich-Weiske, bei Ihnen piekt es. Das ist wunderbar, weil das zeigt, dass unser Stachel scharf ist. - Vielen Dank.
Ich sage etwas, weil Sie sich wundern, dass ich mich mit den Schriften von Roland Freisler auskenne. Ich habe mich tatsächlich einmal damit befasst, und zwar aus einem bestimmten Anlass:
im Zusammenhang mit Diskussionen im amerikanischen Strafrecht. Darauf brauche ich jetzt nicht im Detail einzugehen. Ich schicke Ihnen das, was ich damals dazu recherchiert habe, gern zu und selbstverständlich auch den Link, auf den ich mich hier bezogen habe.
Frau Richter-Airijoki, wenn wir das im Ausschuss behandeln, dann werden wir mit Sicherheit auch die historische Entwicklung des Strafmündigkeitsalters durchgehen. Dann werden wir das wahrscheinlich auch mit den Argumenten, die Freisler möglicherweise dazu eingebracht hat, in die Diskussion aufnehmen. Dann werden wir sehen, wo wir landen. Wichtig ist im Prinzip nur, dass wir das Thema einmal von dieser Seite beleuchten. - Vielen Dank.
- Konzentrieren Sie sich, damit Sie nicht falsch abstimmen und für das abstimmen, was Sie wollten. Noch einmal: federführend Recht und Verfassung; mitberatend Soziales. Das ist der erste Block.
- Noch einmal. Seht ihr? Zuhören hilft. Manchmal hilft Lesen, manchmal hilft Zuhören. Noch einmal: Recht und Verfassung federführend; mitberatend Soziales. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? - Das sind die Fraktion Die Linke und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Jetzt schaue ich auf den Einzelplatz. - Dort sitzt niemand.
Jetzt kommen wir zur nächsten Frage. Es ist noch die Frage, ob der Innenausschuss mitberatend beteiligt werden soll. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen.
- Ja, es ist schon hilfreich, wenn man weiß, dass man es selbst beantragt hat. AfD-Fraktion stimmt dem zu. Wer stimmt dagegen? - Das sind alle anderen in dem Haus. Dann wurde eine Überweisung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz und eine Überweisung zur Mitberatung in den Sozialausschuss beschlossen. Damit sind wir am Ende dieses Tagesordnungspunktes angelangt.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 17: Kultur und Erholung für alle - Neuausrichtung der Tourismusstrategie - - Frau Keding wollte gern übernehmen? - Dagegen habe ich natürlich nichts. Dann machen wir das so. Dann kann ich in Ruhe basteln.