Protocol of the Session on November 21, 2024

Danke, Frau Ministerin. - Für die SPD-Fraktion tritt Herr Erben gern an das Mikrofon.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine beliebte Legende, dass Kinder unter 14 Jahren bei jeder Tat straflos davonkommen könnten; nach dem Motto: tagsüber in Geschäften geklaut, Gleichaltrige ausgeraubt, Bushaltestellen kaputtgetreten, abends dann den Eltern seelenruhig gute Nacht gesagt. Das stimmt aber nicht. Strafunmündigkeit heißt nicht Straflosigkeit.

Bei derart jungen Straftätern ist es die Pflicht der Jugendämter, mit den ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen einzugreifen. Das kann im schärfsten Fall bis zur Unterbringung in Heimen führen. Zusätzlich sind auch die Eltern wegen Verletzung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht unter die Lupe zu nehmen.

Wir haben in diesem Bereich an sich keine Regelungslücke. Die AfD-Fraktion möchte nun gern die Strafunmündigkeit insofern aufweichen, dass Richter im jeweiligen Einzelfall auch bei Zwölf- bis 14-Jährigen das Jugendstrafrecht anwenden könnten. Das klingt erst einmal ganz ausgewogen. Aber Sie ignorieren leider in Ihrem Antrag konsequent die Bedeutung des Jugendstrafrechts. Sie stellen es auf eine Stufe mit dem Erwachsenenstrafrecht, in dem Sühne und Vergeltung im Fokus stehen.

Sinn des Jugendstrafrechts ist aber trotz des Namens gerade nicht allein die Strafe. Nach § 2 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes wird ganz klar gesagt: Um erneuten Straftaten junger Menschen entgegenzuwirken, ist der Erziehungsgedanke in den Vordergrund zu stellen. Das gilt umso mehr, je jünger die Täter sind.

Es gibt sicherlich Zwölf- bis 14-Jährige, die in ihrer geistigen Entwicklung schon weiter sind als Gleichaltrige. Das macht sie aber noch lange nicht zu kleinen Erwachsenen. Die Pubertät hat in den meisten Fällen gerade erst angefangen und damit auch die Ausprägung der eigenen Urteilsfähigkeit. Das prinzipielle Wissen über Gut und Böse ist dann vielleicht schon vorhanden, aber noch nicht über den Umgang mit Gruppenzwang, persönlichen Problemen und anderen Drucksituationen. Umso wichtiger sind daher die erzieherischen Maßnahmen, die straffällig gewordene Kinder und ihre Eltern bei der Findung des richtigen Weges unterstützen. Davon, sehr geehrte Mitglieder der AfD-Fraktion, lese ich in Ihrem Antrag nichts.

Nun wäre es trotzdem interessant, zu wissen, wie die eingangs erwähnten Möglichkeiten von Maßnahmen gegenüber Strafunmündigen in Sachsen-Anhalt angewendet werden. Ich bitte daher um Überweisung

(Eva von Angern, Die Linke: Ach nein! Das ist doch Quark!)

zur federführenden Beratung in den Rechtsausschuss und zur Mitberatung in den Sozialausschuss. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke, Herr Erben. - Herr Kosmehl möchte gern für die FDP sprechen.

(Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)

- Ja, manchmal gibt es Überraschungen. Frau von Angern hat verzichtet.

(Guido Kosmehl, FDP: Ah!)

Die Information hat sie mir indirekt gegeben.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Im März 2023 bewegte eine grausame Tat ganz Deutschland. Die zwölfjährige Luise aus Freudenberg in NordrheinWestfalen wurde von zwei gleichaltrigen Mädchen getötet. Die Täterinnen waren zum Tatzeitpunkt zwölf und 13 Jahre alt. Es entbrannte nicht zum ersten Mal die Debatte, das Alter für die Strafmündigkeit solle von 14 Jahre auf zwölf Jahre herabgesetzt werden. Es entstand und entsteht der Eindruck, die Täterinnen dieser grausamen Tat könnten nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Kollege Erben hat darauf schon hingewiesen. Dieser Gedanke ist mehr als unbefriedigend. Allerdings ist der Gedanke insofern falsch, als dass es Maßnahmen des Jugendrechts, der Jugendhilfe gibt, die entsprechend greifen können und die auch in dem Fall der getöteten Luise bzw. der beiden Täterinnen bis heute greifen, nämlich die Unterbringung in einer Einrichtung des Jugendrechts.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Deutschland führen wir seit mittlerweile 150 Jahren eine Debatte um die Frage der Strafmündigkeit. Schon das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 hat die Strafmündigkeit auf zwölf Jahre festgesetzt. Erst im Jahre 1923 - darauf hat Frau Ministerin hingewiesen - wurde es auf 14 Jahre angehoben. Die Nationalsozialisten haben es 1943 wieder auf zwölf Jahre gesenkt

und zugleich - das will ich an dieser Stelle sagen - auch die volle Anwendbarkeit des Erwachsenenstrafrechts auf Jugendliche von 14 Jahren oder 16 Jahren beschlossen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die DDR hat am 23. Mai 1952, die Bundesrepublik Deutschland am 1. Oktober 1953, die Strafmündigkeit wieder auf 14 Jahre angehoben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frage, welcher der richtige Zeitpunkt ist, ist eine Debatte, der sich alle Rechtspolitiker von Zeit zu Zeit stellen sollten. Deshalb ist es, glaube ich, richtig und wichtig, ein solches Thema nicht innerhalb von drei Minuten endgültig abzufrühstücken, sondern im Rechtsausschuss gemeinsam vielleicht das zu versuchen, was der Ministerin über die JuMiKo nicht gelungen ist, nämlich Rat und Tat von Wissenschaftlern einzuholen: Wie können wir das bewerten? Wie müssen wir zukünftig mit der Frage der Strafmündigkeit bzw. -unmündigkeit umgehen?

(Zustimmung von Andreas Silbersack, FDP)

Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, beantragen wir Freien Demokraten für die Koalition die Überweisung dieses Antrages zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Recht und Verfassung und zur Mitberatung in den Sozialausschuss, um diesem Thema etwas näherzutreten und um dann eine richtige Entscheidung zu treffen und um Hinweise zu geben. - Vielen Dank.

(Zustimmung von Andreas Silbersack, FDP, und bei der CDU)

Danke, Herr Kosmehl. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Striegel. Ich

würde gern wissen, ob ich es richtig verstanden habe. Ich habe stehen: zur federführenden Beratung Recht, Verfassung, zur Mitberatung Innen und zur Mitberatung Soziales.

Das war, glaube ich, eine Frage an Sie, Herr Kosmehl.

Bitte, Herr Striegel.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die AfD hasst Kinder. Die AfD hasst Jugendliche.

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Das sagen die Richtigen! - Tobias Rausch, AfD: Das sa- gen die pädophilen Freunde von den GRÜ- NEN, oder was! - Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Die pädophilen Freunde! - Daniel Rausch, AfD: Genau, ihr seid doch die Pädo- philen! - Dr. Hans-Thomas Tillschneider, AfD: Die Pädophilenpartei! Pfui Teufel! - Zuruf von der AfD: Sie sind das absolut Letzte, wirklich! - Zuruf von Nadine Koppehel, AfD)

Ihre Partei tut nichts dafür, dass junge Menschen hier im Land und auf der Welt eine gute Zukunft haben.

(Tobias Rausch, AfD: Ekelhaft! Ekelhaft! - Weitere Zurufe von der AfD)

Die AfD betreibt eine Politik, die dazu führen würde, dass junge Menschen auf einer von der Erderhitzung zerrütteten Erde leben müssten.

Die AfD tut nichts gegen die Überalterung unserer Gesellschaft. Die AfD treibt Menschen auseinander und sucht Schuldige, macht sich aber nie auf die Suche nach gemeinsam ge- tragenen Lösungen.

Die AfD nimmt junge Menschen nicht für voll. Sie haben die Absenkung des Wahlalters immer abgelehnt. Aber wenn es um das Bestrafen von jungen Menschen geht, dann ist Ihre Partei ganz vorn mit dabei.

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD, lacht - Zu- ruf von Oliver Kirchner, AfD)

Sie fordern dann gleich einmal die Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze auf zwölf Jahre.

(Zuruf von Oliver Kirchner, AfD)

Was für ein Unfug und dann noch einer, der unser Land unsicherer macht, Herr Kirchner. Die Fachwelt, also alle, die mit Kindern, auch mit problematischen Kindern, zu tun haben, ist sich einig:

(Oliver Kirchner, AfD: Über Kinder sollten Sie gar nicht sprechen!)

Eine Absenkung der Strafmündigkeit ist der falsche Weg.

(Zustimmung von Eva von Angern, Die Linke - Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Ganz schlechtes Thema, Herr Striegel! Ganz schlechtes Thema!)

Wie wir in dem Tagesordnungspunkt davor sehen können, geht es Ihnen nicht darum, Kinder davor zu schützen, kriminell oder gewalttätig zu werden.

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Sie wollen gar keine Kinder schützen!)

Es geht Ihnen auch nicht darum, Straftaten zu verhindern. Die Präventionsarbeit und die Stärkung des sozialen Umfeldes sind nicht Ihre Ansätze. Dabei sind sie so wichtig, und dort, wo alle Instrumente, auch die der Prävention, genutzt werden, wie zuletzt in Halle, lassen sich Verbesserungen erreichen, die nicht nur den jungen Menschen helfen, sondern die auch unser Land sicherer machen.

Wir lehnen Ihren Antrag ab. Er ist nicht dafür geeignet, die Sicherheit in unserem Land zu verbessern.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und von Dr. Heide Richter-Airijoki, SPD)

Die nächste Debattenrednerin ist Frau Tschernich-Weiske für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Soll man Kinder vor Gericht stellen? - Das fragte die „FAZ“ im Mai 2024, nachdem zwei Zwölf- und 13-Jährige im März 2023 eine Zwölfjährige töteten. Der Artikel zeigt das Dilemma auf, in welchem die Justiz und die Gesellschaft in einem solchen Fall stecken. Scheinen die Täter bereits mit zwölf Jahren eine Unrechtseinsicht und eigene Steuerungsfähigkeit zu haben, möchte der Staat Maßnahmen ergreifen können, um diese Kinder zu stoppen.

Doch ist die absolute Strafmündigkeitsgrenze nach § 19 StGB noch zeitgemäß? Mit dieser Fragestellung beschäftigten wir uns Juristen der CDU-Fraktion schon einige Zeit lang. So haben wir dazu bereits im Dezember 2023 zwei Wissenschaftler befragt - einen Professor für

Psychologie und einen Professor für Kriminalwissenschaften. Beide Wissenschaftler stellten klar, dass weder entwicklungspsychologische noch kriminologische Argumente für eine generelle Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze sprechen.

Der Psychologe führte aus, dass sich die Fähigkeit zur Unrechtseinsicht und die eigene Steuerungsfähigkeit von unter 14-Jährigen aus entwicklungspsychologischer Perspektive nicht geändert hätten. Wenn man die Strafmündigkeit auf zwölf Jahre absenken würde,