Protocol of the Session on November 21, 2024

(Beifall bei der Linken)

Polizeiangelegenheiten sind Länderangelegenheiten. Dementsprechend weichen die gesetz- lichen Grundlagen in den einzelnen Bundes- ländern, die bereits Polizeibeauftragte installiert haben, im Detail voneinander ab. Deshalb empfiehlt es sich auch, im Rahmen einer mög- lichen Verständigung in den Ausschüssen, Innenausschuss und Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz, sich diese Details und vor allem auch die Erfahrungen in anderen Bundesländern anzuschauen. Es ist nämlich so, dass dort, wo die Einsetzungen erfolgt sind, die Zahl der Meldungen an den Polizeibeauftragten oder die Polizeibeauftragte sprunghaft angestiegen ist. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linken)

Ich sehe keine Fragen. Dann kommen wir zu Herrn Schulenburg für die CDU-Fraktion. Kollege Schulenburg geht bereits zum Mikrofon. Er hat das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Einführung eines Polizeibeauftragten für die Polizei in Sachsen-Anhalt wurde im Koalitionsvertrag vereinbart. Aber ich sage in aller Deutlichkeit: Das war nicht unbedingt ein Wunsch der CDU, sondern das war ein Wunsch unseres Koalitionspartners.

(Guido Kosmehl, FDP: Welcher?)

Denn die Erfahrungen, die wir mit der Beschwerdestelle im Innenministerium machen

konnten, sind äußerst positiv. Die Berichte der Beschwerdestelle machen immer wieder klar, dass die deutliche Mehrheit der Beschwerden unbegründet ist. Eine weitere Institution ist daher unserer Auffassung nach nicht erforderlich, da die Beschwerdestelle eine objektive Arbeit leistet und Sachverhalte neutral aufarbeitet.

Ein Beschwerdeführer hat die Sicherheit, dass seine Beschwerde in Sachsen-Anhalt professionell bearbeitet wird. Polizeibeamte leisten einen wichtigen Beitrag, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren und Straf- taten aufzuklären. Sie sind verpflichtet, Verfassung, Recht und Gesetz zu wahren und somit rechtskonform zu handeln. Das tun sie auch. Und sollte es einmal nicht so sein, dann können die Bürger darauf vertrauen, dass dies neutral und objektiv aufgeklärt wird und der Beamte für sein Fehlverhalten zur Rechenschaft gezogen wird. Das sind Einzelfälle. Die Politik hat die Aufgabe, den Beamten des Landes zur Seite zu stehen, wenn sie angegriffen und mit ungerechtfertigten Beschwerden konfrontiert werden.

Der Gesetzentwurf der GRÜNEN ist abzulehnen. Für die Ermittlungen haben wir die Fachkommissariate, die im Auftrag der Staatsanwaltschaften ermitteln. Wir brauchen hierzu keine weitere Kompetenz. Wir haben Vertrauen in die Beschwerdestelle, in die Fachkommissariate und in die Staatsanwaltschaft. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Nun spricht die fraktionslose Abg. Frau Quade. - Frau Quade, Sie haben das Wort. Bitte sehr.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen aus der Koalition! Auch mich überzeugt der Gesetzentwurf, den die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegt hat, nicht. Ihre Debattenbeiträge tun es noch weniger; denn Police Accountability, also Rechenschaftspflicht, ist interna- tional seit Jahren das Konzept, mit dem verschiedene Ebenen und Mechanismen der Kontrolle der Polizei diskutiert, erprobt und bewertet werden. Die Standards der Vereinten Nationen geben das Leitbild für gute Polizeiarbeit vor.

Seit Jahrzehnten und wiederholt fordern verschiedene Gremien der Vereinten Nationen und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Einrichtung unabhängiger Stellen zur Untersuchung von Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei in Deutschland, ebenso wie zivilgesellschaft- liche Organisationen, Betroffeneninitiativen und Forschende. Sie tun dies nicht, weil sie linksradikal oder besonders bösartig sind, sondern weil es eine lange Reihe von Skandalen gibt, in denen die Polizei nicht rechtmäßig gehandelt hat, aber die Aufklärung und Rechenschaft innerhalb existierender Strukturen eben nicht erreicht werden konnte.

Polizeigewalt, Racial Profiling, Todesfälle in Polizeigewahrsam, rechte Netzwerke in der Polizei - die alltäglichen Notwendigkeiten sind vielschichtig. Sie sind es auch deshalb, weil das strukturelle Problem offensichtlich ist. Es gibt kaum einen Betrieb, der im praktischen alltäg- lichen Handeln so wenig auf Transparenz ausgelegt sein kann wie die Polizei. Zugleich ist sie aufgrund ihrer verfassungsrechtlichen Stellung, ihrer weitreichenden Befugnisse und nicht zuletzt ihrer Bewaffnung in besonderer Weise rechenschaftspflichtig.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Deshalb ist eine unabhängige Polizeibeauftragte jetzt überhaupt nicht der Skandal und das Misstrauensvotum, als das sie es hinstellen wollen, sondern Mindeststandard. Sie kann ein Element eines solchen Rechenschaftskonzepts sein.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zuruf: Super!)

Die Analyse und die bereits praktizierten Modelle für Polizeibeauftragte in Deutschland zeigen sehr schnell die Grenzen auf; denn das auch hier zugrunde gelegte Prinzip der Einvernehmlichkeit und Vermittlung bedeutet in der Praxis eine extreme Abhängigkeit von der Kooperationswilligkeit der jeweiligen Dienststelle und auch von der Konfliktbereitschaft der Innenministerin. Das wird für einen Teil der Beschwerden funktionieren; insbesondere

für den Teil, bei dem es um Rassismus, Polizeigewalt und strukturelle Probleme und strafrechtlich relevante Sachverhalte geht - so im Übrigen auch das recht einhellige Bild in der Forschungslandschaft dazu -, aber eben nicht. Hierfür brauchte es tatsächlich externe Beschwerdestellen mit eigenen Ermittlungskompetenzen und eigenem Ermittlungspersonal. Insofern teile ich weite Teile der Problembeschreibung, habe aber erhebliche Zweifel, ob das Modell, das Sie vorschlagen, die Lösung bringt.

Die Zielbestimmung, das Vertrauen in die Polizei zu erhöhen, ist ein völlig legitimes politisches Ziel, hat aber für sich genommen mit dem Gedanken der unabhängigen Accountability, also Rechenschaftspflicht, erst einmal nicht viel zu tun. Die Zielformulierung der menschenrechtskonformen Aufarbeitung unangemessenen

oder rechtswidrigen polizeilichen Handelns wäre - zugegeben - auf den ersten Blick etwas weniger charmant, aber das, worum es gehen müsste. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Auch hierzu sehe ich keine Fragen. - Zum Abschluss der Debatte Herr Striegel noch einmal. - Herr Striegel, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Faszinierendste am Verlauf der Debatte ist die Überlegung und die Meinung, die hier geäußert wird, das sei irgendwie eine grüne Idee. Kollegin Quade hat eben schon angemerkt, dass die Polizei der Gesellschaft gegenüber rechenschaftspflichtig ist. Das ist erst einmal eine Selbstverständlichkeit. Wir sind von den UNGremien, vom Europarat aufgefordert, endlich auch in Deutschland die institutionellen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Das leistet dieser Gesetzentwurf - nicht mehr und nicht weniger.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Kollegin Quade, dass wir keine eigene Ermittlungskompetenz einführen können, hat mit entsprechenden bundesgesetzlichen Regelungen zu tun. Darüber müssten wir im Bundestag Debatten führen. Ob und wie das dann funktioniert, ist eine andere Frage. Aber wir können hier nicht einfach gegen die StPO anstreiten.

Eine gewisse Dynamik in der Debatte finde ich auch deshalb interessant, weil ich die Diskussion um die Polizeikennzeichnung, die individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, noch sehr gut in Erinnerung habe. Wir haben hier in diesem Hohen Hause seit dem Jahr 2011 darüber gestritten. Im Jahr 2016 sind wir endlich in die Realisierung für Sachsen-Anhalt eingestiegen. Dieselben Argumente, die ich damals als Ablehnung gehört habe, höre ich beim Thema Polizeibeauftragte jetzt wieder. Das sei ein Misstrauensvotum und ganz furchtbar.

Nichts davon hat sich in der Realität als trag- fähig erwiesen. Im Gegenteil: Heute ist das Thema Polizeikennzeichnung unter den Beamtinnen und Beamten nicht mehr umstritten, unter den Gewerkschaften kein Thema mehr. Wir sehen, dass einen konkreten positiven Effekt auf die Arbeit der Polizei hat. Ich sage ganz deutlich: Genau so muss es in einem demokratischen Rechtsstaat auch sein.

(Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)

- Herr Kosmehl, Sie werden mir verzeihen, ich bin so alt, ich kenne die FDP deshalb noch als Bürgerrechtspartei. Dass Sie das nicht mehr sein wollen, erlebe ich bei Ihnen sehr, sehr häufig.

(Unruhe bei der FDP)

Aber ich hatte die Hoffnung, dass wir dabei gemeinsam streiten.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zurufe von der FDP - Marco Tullner, CDU: Populismus!)

Lassen Sie uns noch einmal ganz konkret in die Debatte einsteigen. Warum soll die Beauftragte im Landtag auch an nichtöffentlichen Sitzungen teilnehmen können? - Das ist doch ganz klar: weil sie die parlamentarische Kontrolle unterstützt und als Hilfsorgan an dieser Stelle tätig wird. Deswegen kann man das, soll man das und muss man das entsprechend regeln.

Wenn wir uns die Erfahrungen mit solchen unabhängigen Beauftragten in den Ländern, im Bund, in Europa und darüber hinaus, weltweit anschauen, dann sagen Polizistinnen und Polizisten sehr, sehr deutlich, dass das ihre Arbeit unterstützt, weil sie sich an diese Beauftragten wenden können. Die Bürgerinnen und Bürger nehmen das als hilfreich wahr, weil sie eine Ansprechpartnerin, einen Ansprechpartner haben.

Meine Damen und Herren! Sorgen Sie mit dafür, dass Sachsen-Anhalts Polizei auch weiter hohes Vertrauen genießen kann.

Zur Innenministerin noch einmal sehr deutlich: Es geht nicht darum, die Verantwortung für die Fehlerkultur zu delegieren,

(Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)

sondern es geht um eine unabhängige Kontrolle von außen auch bei der Polizei. Deswegen brauchen wir einen unabhängigen Polizeibeauftragten oder eine unabhängige Polizeibeauftragte. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es gibt noch eine Frage von Herrn Kosmehl. Wollen Sie sie beantworten?

Ich will es zumindest versuchen.

Dann haben Sie jetzt die Möglichkeit, Herr Kosmehl. Bitte sehr.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich habe eine Nachfrage; denn ich habe Ihnen in meiner Rede eine Frage gestellt, die Sie auch jetzt nicht beantwortet haben. Mit wie vielen Stellen neben der B-5-Stelle für die Beauftragte rechnen Sie denn für die Geschäftsstelle und Ähnliches?

Herr Kosmehl, der Landtag als Gesetzgeber muss sich am Ende darüber einig werden, wie viele Ressourcen er dorthin geben will.

(Zuruf von Jörg Bernstein, FDP)

Wir haben die Mindestmaße festgestellt; das ist, glaube ich, klar. Wir haben die anderen Beauftragten in Sachsen-Anhalt und sehen, welches Stellenbudget sie haben. Aber am Ende ist das eine Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers. Darüber ist zu reden. Überweisen Sie den Gesetzentwurf gern in den Ausschuss; dann können wir genau diese Diskussion dort miteinander führen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn Sie ihn heute einfach nur ablehnen, wird die Diskussion miteinander fachlich nicht zu führen sein.

Danke. - Bevor wir zu der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt kommen, begrüßen wir alle gemeinsam ganz herzlich, der Kollege Landtagspräsident wahrscheinlich noch herz- licher, eine Gruppe usbekischer Deutschlehrerinnen und Deutschlehrer auf unserer Be- suchertribüne.