Protocol of the Session on November 21, 2024

Danke. - Bevor wir zu der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt kommen, begrüßen wir alle gemeinsam ganz herzlich, der Kollege Landtagspräsident wahrscheinlich noch herz- licher, eine Gruppe usbekischer Deutschlehrerinnen und Deutschlehrer auf unserer Be- suchertribüne.

(Beifall im ganzen Hause)

Genauso herzlich begrüßen wir außerdem eine Gruppe Auszubildender sowie Vertreterinnen und Vertreter der Firma Bohai Trimet Automotive Holding GmbH in Harzgerode. - Herzlich willkommen bei uns!

(Beifall im ganzen Hause)

Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren.

Abstimmung

Uns liegt ein Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Es geht bei der ersten Beratung um eine Überweisung. Ich gehe davon aus, dass eine Überweisung in den Innenausschuss erfolgen soll? Ich glaube, das auch gehört zu haben. - Gut, dann sind wir uns darin einig. Mitberatung im Aus- schuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz?

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Innenausschuss würde uns reichen!)

- Innenausschuss würde reichen. In Ordnung, dann machen wir das so. - Wer für die Über- weisung in den Innenausschuss ist, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktionen Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Frau Quade als fraktionslose Abgeordnete. Wer ist dagegen? - Das sind alle anderen mit Ausnahme von Teilen der AfD. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist niemand. Damit ist die Überweisung abgelehnt worden, weil die für die Überweisung eines Gesetzentwurfes notwendigen 25 Stimmen nicht erreicht wurden. Wir können den Tagesordnungspunkt 13 schließen.

Wir kommen nunmehr zum nächsten Tagesordnungspunkt. Das ist der

Tagesordnungspunkt 14

Zweite Beratung

Wirksame Präventionsangebote vermeiden Jugenddelinquenz

Antrag Fraktion Die Linke - Drs. 8/2639

Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz - Drs. 8/4753

(Erste Beratung in der 43. Sitzung des Landtages am 02.06.2023)

Berichterstatter für den Ausschuss ist Herr Hecht. - Herr Hecht, Sie haben das Wort. Bitte sehr.

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der in Rede stehende Antrag zum Thema „Wirksame Präventionsangebote vermeiden Jugenddelin

quenz“ wurde in der 43. Sitzung des Landtags zur federführenden Beratung in den - ich sage es in der Kurzform - Rechtsausschuss überwiesen. Mitberatend beteiligt wurden - auch in Kurzform - der Sozialausschuss und der Innenausschuss sowie der Ausschuss für Bildung.

Die antragstellende Fraktion Die Linke verfolgt das Ziel, dass der Landtag sich zur Bedeutsamkeit der Kinder- und Jugendhilfe als präventiven Mechanismus bekennt, um Jugenddeliquenz vorzubeugen und jungen Menschen vor allem durch Aufklärung, Beziehungsarbeit, Angebote der Jugendarbeit sowie der Jugend- und Schulsozialarbeit, Freizeitaktivitäten etc. pp. von Straffälligkeit abzuhalten.

Der Rechtsausschuss hat sich in der 18. Sitzung darauf verständigt, zu diesem Thema ein Fachgespräch durchzuführen. Das wurde am 1. November 2023 durchgeführt. Neben der justiz- politischen Sichtweise galt es, hierbei auch die sozialpolitischen und die bildungspolitischen Aspekte zu beleuchten. Insgesamt 18 Institutionen hatten die Gelegenheit, ihre Expertise in die Beratung einzubringen. Wenn Interesse

besteht, dass ich sie alle aufzähle, dann würde ich darum bitten, dass ich hierzu ein Zeichen aus dem Plenum bekomme.

(Marco Tullner, CDU: Vielen Dank, nein!)

- Das habe ich geahnt; deswegen erspare ich es mir.

An dem Fachgespräch haben auch einige Fachpolitiker der beteiligten Ausschüsse teilgenommen. Ohne hierauf näher eingehen zu wollen, kann ich sagen, dass die Sachverständigen eindrucksvoll dargestellt haben, wie wichtig die Präventionsarbeit ist und insbesondere, dass die Stadt Halle in diesem Zusammenhang einen Brennpunkt darstellt.

Nach mehreren Anläufen wurde in der 29. Sitzung am 25. September dieses Jahres eine vorläufige Beschlussempfehlung für die beteiligten Ausschüsse erarbeitet. Grundlage hierfür bildete ein Vorschlag der Koalitionsfraktionen, der mit 8 : 0 : 3 Stimmen eine Mehrheit fand.

Im weiteren Beratungsverlauf haben die mit- beratenden Ausschüsse dem federführenden Ausschuss ihre Beschlussempfehlungen übergeben. Alle drei Ausschüsse haben sich der vorläufigen Beschlussempfehlung in unveränderter Fassung angeschlossen. Danach wurde festgestellt, dass es zur effektiven Bekämpfung von Jugenddeliquenz wirksame Maßnahmen auf allen Ebenen der Prävention, der Strafver- folgung und Strafvollstreckung sowie des Opferschutzes bedarf.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Rechtsausschuss hat über den Ursprungsantrag in der 30. Sitzung abschließend beraten und empfiehlt mit sieben Jastimmen bei vier Enthaltungen, den Antrag in der aus der Beschlussempfehlung in der Drs. 8/4753 ersichtlichen Fassung anzunehmen.

Im Namen des Rechtsausschusses bitte ich Sie um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der AfD)

Wir kommen zur Dreiminutendebatte. Für die Landesregierung spricht Frau Weidinger. - Sie haben das Wort. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Jugendstraffälligkeit zu verstehen und ihr durch geeignete Maßnahmen und Konzepte ent- gegenzuwirken, ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung und Querschnittsaufgabe für nahezu alle Bereiche des staatlichen Handelns. Wertvolle Hilfe liefern hierbei die Kriminologie und die Sozialwissenschaften. Deren Erkenntnisse werden von der Landesjustizverwaltung, der gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Praxis daraufhin geprüft, ob sie wertvolle Handlungsempfehlungen und Hinweise für Verbesserungen enthalten.

So wurden in Sachsen-Anhalt im Jahr 2017 unter anderem sogenannte Intensivtäterrichtlinien erlassen, die sich in der Praxis in Verfahren gegen jugendliche und heranwachsende Mehrfachtatverdächtige auch im Falle von schwerer Kriminalität bewährt haben und zur grundsätzlich gebotenen Beschleunigung führen. Seit deren Einführung intensivierte sich auch die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaften sowie Jugendgerichtshilfe insbesondere in Fällen von jugendlichen und heranwachsenden Mehrfachtatverdächtigen.

Schon heute wird im Zusammenwirken aller mit Jugenddelinquenz befassten Fachleute aus diversen Blickwinkeln professionell und zügig entschieden, ob etwa ein Untersuchungshaftbefehl notwendig ist oder nicht. Gleichwohl werden in anderen Bundesländern eingeführte und dort bewährte Modellprojekte, wie etwa die Einrichtung von Häusern des Jugendrechts oder das Modell des Jugendvollzugs in freien Formen, unter Einbeziehung der Praxis in meinem Haus regelmäßig dahin gehend geprüft, ob deren Einrichtung in unserem Bundesland sinnvoll und umsetzbar wäre.

So wird der Vollzug in freien Formen etwa auch hier als Möglichkeit gesehen, die im Jugendstrafvollzug ohnehin bestehenden erzieherisch und präventiv wirkenden Maßnahmen zu erweitern. Dazu wurden die in Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen geformten und langjährig geführten Modellprojekte bereits konkret in den Blick genommen. Die Ausgestaltung des Vollzuges in freien Formen in Sachsen-Anhalt wird aktuell im Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz geprüft.

Die Vorteile liegen dabei auf der Hand. Eine engere Betreuungsdichte kann straffällig gewordenen Jugendlichen den Schritt in ein straffreies Leben aufzeigen, erleichtern und damit auch im Sinne einer Nachhaltigkeit dem Ver- hindern weiterer Straftaten dienen. Kriminalprävention ist gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen der beste Weg, um zukünftige Straftaten zu vermeiden.

Wir reden im Ergebnis aber nicht nur von direkter Prävention, wie bspw. Aufklärungsangeboten über Gefahren von Drogen oder Warnmaßnahmen bei Beginn der Kriminalität wie den Jugendarrest, sondern auch von einem sozialen Umfeld, das junge Menschen von Kriminalität fernhält.

Die vorliegende Beschlussempfehlung greift diese Ansätze auf und benennt unter dem Leitsatz „Maßnahmen zur Prävention und zur Bekämpfung von Jugenddelinquenz fortführen und weiterentwickeln“ sieben Punkte, die sicherstellen, dass bei Bedarf auf das Land zugeschnittene Überlegungen gemeinsam mit den für Prävention verantwortlichen Ressorts erarbeitet werden können.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Ich sehe keine Fragen. Deswegen steigen wir in die Debatte der Fraktionen ein. Die SPD verzichtet auf einen eigenen Debattenbeitrag. Für die Fraktion Die Linke Frau von Angern. - Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wir haben den Antrag im Juni letzten Jahres eingebracht und haben schon bei der Einbringung zu dem Antrag deutlich gemacht, dass es für uns vor allem um Prävention geht, als wirksamstes Mittel, um Jugenddelinquenz zu verhindern.

Als langjährige Rechtspolitikerin sage ich ausdrücklich: Ich bedauere, dass diese Beschlussempfehlung eine so starke rechtspolitische Handschrift schreibt. Wir haben versucht, im Sozialausschuss darauf hinzuwirken, dass der eigentliche Kern, nämlich die Rolle der Kinder- und Jugendhilfe, bei der Bekämpfung von Kinder- und Jugendkriminalität mehr in den Fokus gerückt wird.

Ich finde, gerade die Anhörung war - diejenigen, die dabei gewesen sind, wissen das; sie fand im Plenarsaal statt - sehr erhellend. Dabei wurde genau dieser Ansatz in den Mittelpunkt gestellt und es wurden viele Ideen entwickelt. In Halle war das aufgrund der schwierigen Situation ein längerer Prozess. Die PKS zeigt, dass die Situation nicht nur in Halle schwierig ist, sondern dass wir auch darüber hinaus ein erhebliches Problem mit der sogenannten Kinderkriminalität haben. Also es gibt Bedarf zu handeln und Sie sind leider nur den ersten Schritt gegangen. Ich finde es auch ein bisschen halbherzig, weil Sie dabei leider die Ministerin, das Justizministerium komplett ohne Fristen herauslassen. Aber ich sage Ihnen deutlich: Wir werden dranbleiben.

Ein Punkt ist mir tatsächlich wichtig. Ich finde es gut, dass wir in Sachsen-Anhalt ein Streitschlichterprojekt haben, das dort, wo es installiert ist, sehr erfolgreich ist. Wir haben das große Glück, dass wir seit vielen, vielen Jahren erfahrene Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter haben. Das ist Teil ihres Portfolios. Deswegen ganz klar nach wie vor die Forderung: Wenn es uns gelingen würde, an allen Schulen, in allen Schulformen, Schulsozialarbeit zu realisieren, dann brauchten wir keine Extra-Streitschlichterprojekte.

(Beifall bei der Linken)

Dann hätten wir das ganz selbstverständlich an jeder Schule. Ich sage Ihnen auch: Von diesen Problemen ist keine Schulform frei.

Um auch darauf hinzuweisen: Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer hat uns gerade nach den Krisen - weil sie sich jetzt intensiver mit Kindern und Jugendlichen beschäftigt hat - deutlich gemacht, dass ein Drittel der Kinder und Jugendlichen psychisch auffällig ist. Sie werden nicht alle Straftäter; das will ich damit aus-

drücklich nicht sagen. Aber das ist das Moment, wo man früh ansetzen könnte, wenn man es denn wollte und wenn ein politischer Wille da ist.

Da es inhaltlich gut passt, will ich ausdrücklich gleich unsere Position zu dem Tagesordnungspunkt 16 äußern. Das wird Sie nicht wundern. Nein, wir setzen nicht auf frühere Strafen. Wir setzen auf Erziehung.

(Beifall bei der Linken)