Lieber Kollege Striegel, ich will darauf hinweisen, dass unsere Zentrale Beschwerdestelle eins zu eins vom Freistaat Thüringen übernommen worden ist und die nunmehr - zumindest noch - grüne Justizministerin nach meiner Kenntnis Sachbearbeiterin in selbiger gewesen ist. Thüringen hat das eins zu eins übernommen; nun entwickeln wir das weiter.
Jetzt will ich durchaus auch noch zur Geschichtsschreibung beitragen. Ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern, dass in den Jahren der Kenia-Koalition vonseiten BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN das Thema „wir regeln durch Gesetz einen Polizeibeauftragten“ hier in besonderer Weise nach vorn geschoben worden ist. Ich kann mich an überhaupt keine Diskussion zu dem Thema erinnern. Damit möchte ich nicht behaupten, dass es nicht einmal angesprochen worden ist.
Wir, die Deutschland-Koalition, haben vereinbart, in dieser Wahlperiode die Zentrale Beschwerdestelle der Polizei zu einem unabhängigen Polizeibeauftragten weiterzuentwickeln. Und ich finde es schon erstaunlich, dass wenige Tage, nachdem wir diese Vereinbarung umsetzen und das Kabinett entsprechende Beschlüsse gefasst hat, nun plötzlich ein Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag landet, in dem man das plötzlich wieder zum Thema macht.
Ich hätte eigentlich ein paar Worte der Anerkennung erwartet, nämlich dafür, was damit erreicht worden ist, was im Übrigen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Kenia-Koalition nicht erreicht und nach meiner Erinnerung nicht einmal ernsthaft versucht hat. - Herzlichen Dank.
Es gibt eine Intervention von Herrn Striegel. - Herr Striegel, Sie haben eine Minute Zeit. Bitte sehr.
Also, Herr Kollege Erben, ich hatte jetzt tatsächlich eher eine inhaltliche Auseinandersetzung mit unserem Vorschlag erwartet. Aber darauf komme ich gleich nochmal in meiner Debattenrede zu sprechen. Ich will aber hier deutlich zurückweisen, dass die GRÜNEN das Thema nicht angesprochen hätten. Ganz im Gegenteil: In den Koalitionsverhandlungen im Jahr 2016 habe ich als Verhandlungsführer für den Bereich Inneres genau dieses Thema aufgemacht. Es war damals nicht möglich, mit Ihnen und mit Holger Stahlknecht zu einer Lösung zu kommen, und entsprechend - Sie kennen die Logik von Koalitionsverträgen: was nicht konsentiert ist, kommt nicht zustande - ist es nicht in den Koalitionsvertrag hineingekommen. Und natürlich haben wir uns in den Jahren danach koalitionstreu verhalten. Deswegen ist völlig klar: Es gab das in den Jahren von 2016 bis 2021 nicht. Ich habe immer sehr deutlich gesagt, Sachsen-Anhalts Polizei braucht einen unabhängigen Polizeibeauftragten.
Vielen Dank für die Intervention. Das gibt mir die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass sich meine Fraktion auch getreu dem Koalitionsvertrag verhält, nämlich in Bezug auf das, was wir
im Koalitionsvertrag 2021 vereinbart haben; das wird jetzt aktuell umgesetzt. Dazu gehört auch, dass wir das umsetzen, was wir vereinbart haben, und nicht das, was in Ihrem Gesetzentwurf steht. - Vielen Dank.
Dann können wir in der Debatte weiter voranschreiten. Herr Kohl spricht für die AfD. - Sie haben das Wort, bitte sehr.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung will nunmehr das im Koalitionsvertrag ver- einbarte Amt eines Polizeibeauftragten schaffen, um so unrechtmäßige Polizeigewalt besser aufklären zu können. Der vorliegende Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Installierung eines Polizeibeauftragten soll dazu dienen, von Polizeibediensteten begangene Menschen-
Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren von den GRÜNEN und von den Koalitionsfraktionen, das Bild, welches Sie von den Polizeibediensteten und deren Arbeit haben und mit der beabsichtigten Inthronisierung eines Polizeibeauftragten nach außen manifestieren, ist völlig verquer und ein Anschlag auf den gesunden Menschenverstand.
Polizeibeamte gehören zu den rechtstreuesten Bürgern und brauchen unser Vertrauen und keinen Sonderermittler in Form eines Polizeibeauftragten. Natürlich kann jeder einmal Fehler machen, und davor sind Polizisten, aber auch wir nicht gefeit. Wenngleich in den letzten Jahren einige Abgeordnete dieses Hauses Fehler gemacht haben, würde doch niemand auf die Idee kommen, hier einen Parlamentsbeauftragten zu installieren.
Das wäre unangemessen, das wäre auch nicht notwendig, weil wir eine funktionierende Justiz haben, die Straftaten ohne Ansehen der Person verfolgt und ggf. ahndet. Davon sind Polizeibeamte nicht ausgenommen. Zudem verfügt das Disziplinarrecht über wirksame Instrumente, um dienstliche Verfehlungen aufzuklären und zu sanktionieren.
Zu guter Letzt haben wir die Beschwerdestellen in den Polizeibehörden, Einrichtungen sowie die Zentrale Beschwerdestelle im Innenministerium. Dort arbeiten bestens ausgebildete Mediatoren, die Beschwerden über Auftreten und Verhalten von Polizeibediensteten überprüfen und bewerten. Mir ist nicht bekannt, dass dort bislang Beschwerden über Menschen- oder Grundrechtsverletzungen eingegangen sind.
Beschwerden über unrechtmäßige Polizeigewalt spielten in der Gesamtbetrachtung eine komplett untergeordnete Rolle und führten, sofern ein Anfangsverdacht erkennbar war, zur Einleitung von Straf- und/oder Disziplinarverfahren, welche in der Regel eingestellt wurden, weil sich der Verdacht nicht bestätigte.
Ich resümiere: Wir haben genügend interne und externe Kontrollorgane und Mechanismen, um polizeiliches Handeln zu überprüfen. Es gibt keinen „toten Winkel“, um den sich ein Polizei-
beauftragter kümmern müsste oder könnte. Das Amt des Polizeibeauftragten ist das Produkt einer politisch linken Weltanschauung, zu deren DNA untrennbar das Misstrauen gegenüber staatlichen Sicherheitsorganen gehört.
Der Polizeibeauftragte ist allein Mittel zum Zweck, um das Trugbild einer rechtsbrecherischen und außer Kontrolle geratenen Polizei zu erschaffen. Daher lehnen wir im Gegensatz zu den GRÜNEN, der SPD, der CDU, der FDP und mit Sicherheit auch der Linken die Schaffung der Stelle eines Polizeibeauftragten ab.
Deswegen werden wir auch der Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs nicht zustimmen. - Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Manchmal, sehr geehrter Herr Kollege Kohl, sollte man sich auch einmal mit den Inhalten beschäftigen und nicht nur von etwaigen Namen oder Titeln ausgehen.
Die Koalition hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass wir die Zentrale Beschwerdestelle weiterentwickeln zu einem unabhängigen Polizeibeauftragten. Dazu schaffen wir keine zusätzliche, neue, gut dotierte Stelle, sondern wir entwickeln etwas weiter, das sich
hier bewährt hat, das in der - darauf hat Herr Striegel hingewiesen - fünften Wahlperiode auf den Weg gebracht wurde. Das ist also mitnichten zu vergleichen mit den Diskussionen, die die GRÜNEN in jedem Bundesland nach jeder Wahl - -
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Und Sie, bevor Sie sich aus der Verantwortung gestohlen ha- ben! - Ach! bei der FDP - Zuruf von der FDP: Halt doch mal deine große ….! - Zuruf von der CDU: Meine Güte! - Andreas Silbersack, FDP: Unverschämt! - Weitere Zurufe von der FDP)
Die GRÜNEN haben es in den letzten, ich sage einmal, zehn, zwölf Jahren vermocht, an ganz vielen Stellen diese Beauftragten oder ein Beauftragtenwesen zu installieren, oftmals auch mit Unterstützung der CDU, bspw. in Hessen, als die hessische CDU vehement dagegen war, aber leider im Koalitionsvertrag das mit vereinbart hat, natürlich immer mit hoch dotierten Stellen. Wir reden über B 5 wie bei uns. In Hessen hat man ihnen nur eine B 3 gegönnt. In BadenWürttemberg ist es eine B 9. Das waren also immer wunderbar gut dotierte Stellen mit ganz vielen Mitarbeitern.
Kommen wir nun zu der inhaltlichen Auseinandersetzung mit Ihrem Gesetzentwurf. - Herr Striegel, Sie sprechen von einer Geschäftsstelle. Sie sagen, es muss mindestens ein Mitarbeiter mit der Befähigung zum Richteramt sein, einer aus dem sozialwissenschaftlichen Bereich, einer aus dem Wissenschaftsbereich, natürlich
weitere Mitarbeiter. Was das alles kostet und Angaben dazu, wie viele Stellen Sie genau haben wollen, das lassen Sie komplett weg.
Der zweite Punkt. Da können wir gleich den Dissens feststellen. Sie wollen allen Ernstes - ich habe keine gesetzliche Grundlage in den Ländern und beim Bund gefunden - festschreiben,
dass der Polizeibeauftragte von sich aus das Recht hat, an nichtöffentlichen, an vertrau- lichen Sitzungen des Landtages teilzunehmen. Damit schränken Sie das Parlamentsrecht ein. Das macht kein anderes Gesetz. Wie kommt man eigentlich auf die Idee, einer Person so viele Befugnisse zu geben?
Es gibt noch viele andere Regelungen, die inhaltlich wirklich schlecht gemacht sind. Deshalb und weil wir als Freie Demokraten auch der festen Überzeugung sind, dass wir einen hauptamtlich finanzierten Polizeibeauftragten nach dem Vorschlag der GRÜNEN für Sachsen-Anhalt nicht brauchen, weil wir Vertrauen in die Polizei haben, lehnen wir den Gesetzentwurf ab.
Als nächster Redner hat Herr Henke für die Fraktion Die Linke das Wort. - Herr Henke, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf eingangs eine Bemerkung vorausschicken: Wir halten den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für anerkennenswert, weil er das vorgeschlagene Verfahren zur Einsetzung einer oder eines Polizeibeauftragten viel demokratischer, viel transparenter darstellt als, mit Verlaub gesagt, das Erzielen eines Einvernehmens
Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegte Gesetzentwurf lehnt sich inhaltlich relativ eng an das erst im Februar dieses Jahres
vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz über die Polizeibeauftragte des Bundes an. Er sieht den gesetzlichen Rahmen für die Einsetzung, die Rechtsstellung, die Definition der Rechtsverhältnisse, die Befugnisse und die Arbeitsweise vor. Im Mittelpunkt steht die Aufgabe, Konflikte zwischen Einwohnerinnen und Einwohnern, Bürgerinnen und Bürgern und der Polizei, die sich aus vorangegangenem polizei- lichen Handeln ergeben, einvernehmlich und moderierend zu lösen. Gleiches gilt für polizeiinterne Konflikte, die sich aus konkretem Führungs-, Einsatzverhalten oder anderem mög- lichen Fehlverhalten von Beamtinnen und Beamten ergeben.
Es geht darum, die vorgetragenen Sachverhalte und Beschwerden durch Anhörung, Befragung, Akteneinsicht, Sichtung von Videoaufzeichnungen, Einsatzhandlungen oder Einholung von Stellungnahmen zu verifizieren, zu bewerten und dann zu einer vernünftigen Konfliktlösung zu kommen. Der Rechtsrahmen muss daher sicherstellen, dass die erhobenen Vorwürfe unabhängig, vorurteilsfrei, angemessen, unverzüglich, vor allem transparent unter Einbe- ziehung der Beschwerdeführenden untersucht werden.
Damit eine Polizeibeauftragte oder ein Polizeibeauftragter diese Aufgaben wirkungsvoll wahrnehmen kann, müssen Befugnisse und angemessene Ausstattung gegeben sein. Sie oder er muss als Ombudsstelle auch öffentlich bekannt und barrierefrei zugänglich sein.
Erst wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, können die Polizeibeauftragten auch einen wirksamen Schutz der Menschen- rechte, der Bürgerrechte und natürlich auch der Rechte der Beschäftigten innerhalb der Polizei leisten.