Planning? - Die Vermeidung von Angsträumen in Parkhäusern und Tiefgaragen ist grundsätzlich eine gute Sache. Aber soll ich Ihnen etwas ganz ehrlich sagen? - Vor zehn oder 15 Jahren hätten wir über so etwas gar nicht reden müssen.
(Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE: Das ist Bullshit und das sage ich Ihnen aus 20 Jahre alter Erfahrung!)
(Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE: Entschuldi- gen Sie, ich habe vor 25 Jahren solche Erfah- rungen gemacht!)
(Starker Beifall bei der AfD - Cornelia Lüdde- mann, GRÜNE: Weil Sie keine anderen Argu- mente haben! - Sebastian Striegel, GRÜNE: Aber für Sie braucht es dringend genderge- rechte Hotelzimmer! - Unruhe)
- Wenn sich die Kollegen etwas beruhigen würden. - Sie haben sich beruhigt. Herr Dr. Grube, fangen Sie an. Bitte.
Frau Präsidentin! Hohes Haus! Dass ein so einfacher Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung hier solche Emotionen hervorruft, hätte ich mir zwei Minuten nach dem Beginn der Sitzung nach der Mittagspause nicht träumen lassen.
angekündigt, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt. Es ist das vornehme Recht der Opposition zu versuchen, schneller zu sein. Wir werden den Gesetzentwurf im Ausschuss trotzdem gemeinsam behandeln und das als Ideensammlung werten. Wir freuen uns auch auf den Gesetzentwurf der Ministerin, über den wir in der Koalition übrigens schon seit einer Weile auch fachlich miteinander diskutieren.
Ich will Ihnen heute schon sagen, was uns als SPD-Fraktion dabei wichtig sein wird. Das Erste ist ein Commitment in der Koalition, also eine Vereinbarung - für alle, die des Englischen nicht ganz so mächtig sind, wie wir gerade gelernt haben -, dass wir überall dort, wo es möglich ist, entschlacken.
Wir haben gestern auch bei den Architekten und Ingenieuren gesagt: Wenn es Vorschläge gibt, die machbar sind, setzen wir die auch um - Punkt.
Das Zweite ist - das ist ein Teil dieses Prozesses -: Wir wollen den Gebäudetyp E in der Landesbauordnung verankern. Bauen muss wieder preiswerter werden. Wir müssen wieder die Möglichkeit haben, auf die Grundstandards zurückzugehen, sonst wird auch die nächste Bundesregierung daran scheitern, die benötigten bezahlbaren Wohnungen pro Jahr zu errichten.
Drittens werden wir uns anschauen, was wir aus der Musterbauordnung in die Landesbauordnung übernehmen. Ein Beispiel will ich heute schon nennen, nämlich den genehmigungsfreien Ausbau von Dachböden. Wir haben dazu gestern gelernt - damit hat der Architekt, der
gestern geredet hat, recht gehabt -: Die Fachleute wissen, was sie tun. Ich finde, ein ein- facher Dachbodenausbau sollte nicht an dieser 7-m-Kante aufhören, was die Genehmigungsfreiheit betrifft. Das sollte auch für 8 m, 9 m gelten. Das wäre auf jeden Fall ein Schritt in Richtung Entbürokratisierung.
Zu dem Thema Dachbegrünung in dem Gesetzentwurf der GRÜNEN komme ich noch. Wir möchten, dass die Kommunen ermächtigt werden, eine Begrünungssatzung festzulegen. Wir wollen nicht, dass das in der Landesbauordnung festgeschrieben wird. Es ist eine kommunale Aufgabe, sich zu überlegen, ob Dachbegrünungen auch als Festsetzung in Bebauungsplänen Sinn machen.
Bei den Beispielen, die Frau Lüddemann eben genannt hat, handelt es sich um verdichtete urbane Gebiete wie Berlin und Hamburg. Wenn Sie in Berlin im Sommer nachts durch die Innenstadt gehen, dann merken Sie, dass die Wände noch immer Wärme abstrahlen. Für das Mikroklima in einer solchen Stadt macht es Sinn, dort Dachbegrünungen vorzusehen. In den meisten Teilen des Landes Sachsen-Anhalt macht es keinen Sinn. Wenn Sie in einem Dorf ein Haus bauen, dann muss dort kein Gründach drauf; denn für das Mikroklima dort ist das völlig unerheblich.
Dann zu dem Thema Genehmigungsfiktion. Das ist für mich nach dem gestrigen Abend eine Denkaufgabe, eine Hausaufgabe. Das müssen wir einmal in Ruhe miteinander besprechen.
wurf machen. Ich sage Ihnen auch, warum. Wenn wir sagen, die drei Monate beginnen erst dann zu laufen, wenn die Behörde anerkannt hat, dass alle Unterlagen da sind, dann beträgt der Bruttobearbeitungszeitraum trotzdem Monate bis Jahre. Denn wer sagt denn, in welcher Frist die Behörde das tatsächlich anmahnen und dann auch anerkennen muss? Das könnte in der Praxis ein Problem sein. Das ginge nur dann, wenn wir landesweit ausschließlich auf digitale Bauanträge setzen würden und sagen: In diesem Bauantragsverfahren ist eine Plausibilisierung des Vorgelegten enthalten. Dann könnte man das tun.
So weit sind wir aber noch nicht. Das heißt, wenn wir eine solche Regelung übernehmen, dann müssen wir gucken, ob wir sie vielleicht mit einem Zeitablauf versehen oder ob wir sie den nächsten Landtagen anempfehlen.
Dann komme ich zu der Frage der regelhaften Herstellung von Wasserrückhaltesystemen. Das lehnen wir ab. Ich sage Ihnen auch, warum. Wenn Sie ein Wasserrückhaltesystem bauen, also eine Zisterne, dann sind Sie mit ungefähr 10 000 € dabei. Gleichzeitig haben Sie aber einen Anschlusszwang für Wasser, Abwasser usw. Das heißt, die Kosten kommen auf jeden Fall obendrauf, ob man will oder nicht. Jeder, der angeschlossen ist und sagt: Ich will auf dem Gelände selbst versickern - -
und werde es nicht werden, dass ich selbst versickere. Aber es ist in Ordnung. Vielleicht werde ich dann mal regeerdet oder so. Aber das ist eine andere Kiste.