und werde es nicht werden, dass ich selbst versickere. Aber es ist in Ordnung. Vielleicht werde ich dann mal regeerdet oder so. Aber das ist eine andere Kiste.
Ich rede also nicht von einer Anlage, sondern ich rede im Zweifelsfall von einer Sickergrube und dann noch zwei Regentonnen. Zwei Regentonnen kriege ich für, sagen wir einmal, 120 €. Das ist viel weniger als die 10 000 € für eine Zisterne. Das lehnen wir ab. Das geht tatsächlich deutlich zu weit.
Der letzte Punkt betrifft die Stellplatzsatzungen. Das ist tatsächlich eine kommunale Frage. Jede Kommune weiß, in welchen dicht besiedelten Gebieten es vielleicht Sinn macht, keine Stellplätze, sondern Fahrradstellplätze zu haben. Nun sage ich: Aber! Wir haben in Magdeburg die Situation, die übrigens die GRÜNEN und die CDU gemeinsam herbeigeführt haben, dass wir keine Stellplatzsatzung haben, und das ist in Stadtfeld ein Programm. Sie können in Stadtfeld ohne viele Parkplätze neue Häuser bauen. Doch schon heute haben Sie ein Problem, wenn Sie dort parken wollen.
Ich finde, das sollte man nicht tun. Wenn Leute neu bauen, dann sollten die Probleme, die es vor Ort schon gibt, nicht noch verschärft werden. Das muss man tatsächlich vor Ort entscheiden. Dafür bedarf es einer Satzungsermächtigung,
Ich sehe keine Fragen und keine Interventionen. - Wir kommen zu dem nächsten Redner, Herrn Guido Henke von der Fraktion Die Linke.
Frau Präsidentin! Geehrte Damen und Herren! Ja, die Landesbauordnung dient der Gefahrenabwehr, ist eine Sicherheitsvorschrift und regelt die Pflichten der am Bau Beteiligten. Die Antragstellerin will dieses Gesetz inhaltlich erweitern. Die Landesbauordnung soll programmatische Akzente setzen, die Lebensgrundlagen schützen. Dazu fünf kritische Anmerkungen.
Erstens: durch die Installationspflicht von Solaranlagen nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei Dachsanierungen. Auch auf Landesliegenschaften sollen Solaranlagen betrieben werden. Aber daran arbeitet der Landesbetrieb BLSA schon lange. Die Dächer sind statisch zu ertüchtigen, was außerhalb der Sanierungsintervalle unwirtschaftlich ist. Der Kollege Meister müsste das aus dem Fachbeirat wissen und hätte es Ihnen verraten können.
Die Wohnungswirtschaft kündigt eine grenznutzenoptimierte Sanierung an, d. h. eine wirtschaftlich vertretbare Teilmaßnahme. Die Stadtwerke als Betreiber der Niederspannungsnetze hätten erhebliche Ausbauleistungen zu er-
bringen. Diese werden dann den Endkunden in Rechnung gestellt. Allein aufgrund der Er- höhung der Netzentgelte steigen die Strom- kosten schon im nächsten Jahr, von stetig steigenden CO2-Abgaben in den nächsten Jahren ganz zu schweigen. Allerdings kann das auch als logische Konsequenz aus der grünen Bekämpfung kostengünstiger asiatischer Solarzellen- und Batterieimporte verstanden werden.
Kurzum: Neue Energien inklusive guten Ökogewissens gibt es nur für Wohlhabende. Sozial ausgewogen sind Ihre Vorschläge nicht.
Zweitens. Als Nächstes sollen geeignete Dächer zu begrünen sein, soweit das wirtschaftlich zumutbar ist Was heiß das? - Der Ersatz eines Spitzdaches durch ein Flachdach bei einem Einfamilienhaus kostet zigtausende Euro, statische Maßnahmen nicht eingerechnet. Im Extremfall entfällt das Halbgeschoss für ein Flachdach; denn die Bebauungspläne sind zu beachten. Damit wird die Wohnfläche halbiert und die Herstellungskosten explodieren. Wie sollen sich Erna und Otto Normalverbraucher das leisten können? Ihnen wurde eingeredet, privates Wohneigentum sei die beste Altersvorsorge. Als Rentner sind die meisten in diesen finanziellen Dimensionen nicht kreditwürdig. Werden dann bei Nichtbefolgung Bußgelder verhängt? Oder muss dann das Haus verkauft werden an einen renditegetriebenen Kapitalverwalter?
Drittens. Zu den Solaranlagen und dem Dachgrün sind nach dem Willen der Antragstellerin auch teure Zisternen Pflicht. Kollege Grube ging darauf ein. Wohlgemerkt: Zisternen sind teure Tiefbauwerke und keine Regentonnen.
Nebenbei: Für Anlieger gibt es einen Anschlusszwang - das wurde schon erwähnt - und die Abwasserverbände rechnen mit dem Nieder-
schlagswasser für die Leitungsspülung. Auf sie würden enorme Zusatzinvestitionen zukommen, die dann auch wieder allen Abnehmern per Gebühr in Rechnung gestellt werden. Zur Finanzierung der entstehenden enormen Mehrkosten für öffentliche Unternehmen und Endkunden findet sich nichts in dem Gesetzentwurf.
Ein vierter Einwand: neue Bürokratie. Die oberste Bauaufsichtsbehörde und die Gemeinden können oder sollen konkretisierende Bauvorschriften und örtliche Bauvorschriften erlassen. Mit welchem Personal? Mit welchen Mehrkosten für die gebeutelten öffentlichen und insbesondere kommunalen Kassen? Auch hierzu keine Antwort im Antrag.
Fünftens - das Beste zum Schluss -: Die einbringende Fraktion stimmte in unserer August- sitzung für die Änderung der Landesbauordnung, die die Übernahme des § 67 der Musterbauordnung in den § 66 unserer Landesbauordnung forderte. Es geht also um die Abweichungsmöglichkeiten von supertechnischer Gebäudeausstattung hin zum Gebäudetyp E, um kostengünstiges Bauen zu ermöglichen.
Dieser Antrag enthält nicht nur das Gegenteil davon, sondern schlägt einen leicht modifizierten Text für § 66 unserer Landesbauordnung vor, der von den Regelungen des § 67 der Musterbauordnung abweicht, dessen Fassung von den GRÜNEN aber am 22. August dieses Jahres in diesem Haus zugestimmt wurde. Mir ist noch nicht klar, ob das eine Hintertür oder ein Feigenblatt oder einfach nur ein Ausdruck grüner - nennen wir es einmal so - Flexibilität ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Ende möchte ich noch ein Wort zur Ehrenrettung der Planer sagen. Frau Lüddemann verstieg sich hier zu den Aussagen, es gebe keine Planung und die Bauwerke würden nur so hingestellt. Es
gibt Freiflächenplanungen und es gibt Erschließungspläne. Baupläne sind genehmigungspflichtig. Es gibt städtebauliche Verträge. Es ist nicht so, dass ein Bauherr einfach irgendwo ein Haus hinstellt und alles andere hat ihn nicht zu interessieren. Das entspricht nicht den Tat- sachen, genauso wenig wie es den Tatsachen entspricht, dass, wie Sie es sagten, der Holzbau eingeschränkt sei. In welcher Bauweise ein Investor baut, entscheidet er ganz allein.
Damit gewährleistet ist, dass der Holzbau sicher und brandschutztechnisch korrekt ist, haben wir die Landesbauordnung. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der GRÜNEN beruht vor allem auf Regelungen der Berliner Bauordnung und auf Vorschlägen der Umbauordnung der Bundesarchitektenkammer. Wir als Freie Demokraten teilen durchaus die Intention, Wohnraum im Bestand durch verstärktes Umbauen zu gewinnen. Wir sollten den Gebäudebestand möglichst gut nutzen, auch wenn wir, wenn wir einmal ehrlich sind, von Wohnungsknappheit in Sachsen-Anhalt weit entfernt sind. Dafür müssen nicht nur Grundrisse, sondern auch Bauvorschriften angepasst werden.
Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales bereitet bereits in enger Abstimmung mit den Verbänden eine Neufassung der Landesbauordnung vor, wie es verschiedene Kollegen schon gesagt haben. Die Vorschläge der Bundesarchitektenkammer werden dann sicherlich auch in der Ausschussanhörung thematisiert werden. Insofern wäre es doch gut, wenn wir Ihren Gesetzentwurf ebenfalls in den Ausschuss überweisen und darüber reden.
Aber nicht alle Vorschläge der Bundesarchitektenkammer halten wir für hilfreich, etwa die Regelung zur Schwammstadt. Diese ist sicherlich gut gemeint, aber sie ist überhaupt nicht dazu geeignet, dem großen Ziel zu dienen, Bauen schneller und unbürokratischer zu ermöglichen. Auch die GRÜNEN haben die Vorschläge der Bundesarchitektenkammer nicht komplett
Doch jetzt wird es spannend: Nach Ihrem Willen sollen die Abstandsflächen für Windenergieanlagen bei Gewerbe- und Industrieflächen verkleinert werden. Die Abstandsflächen sind wie die Bauordnung selbst ein Instrument der Gefahrenabwehr. Deshalb sehen wir es kritisch, das hier zu behandeln. Unabhängig davon ist zu berücksichtigen, dass selbst bei einer Verringerung der Abstandsflächen eine ziemlich große Fläche eines Gewerbegebiets unbebaut bleiben müsste.
Auch wenn durch den Klimawandel vermutlich weniger Menschen in der Kälteperiode sterben, müssen wir uns auf die Hitze vorbereiten. Dennoch wirkt es zumindest befremdlich, direkt an eine Regelung zum Brandschutz, wie in Ihrem Antrag formuliert, einen Passus zum Umgang mit sommerlicher Hitze anfügen zu wollen. Meines Erachtens ist das ein bisschen viel Alarmismus.
wurf auch noch einen Zielkonflikt. Zum einen sagen Sie, dass Flachdächer begrünt werden müssen. Zum anderen sagen Sie aber, dass ab 2029 bei einer vollständigen Erneuerung der Dachhaut eines Gebäudes auf dafür geeigneten Dachflächen eine Solaranlage installiert werden müsse.
(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Das geht doch beides! - Wolfgang Aldag, GRÜNE: Das geht beides zusammen!)
Das bedeutet, wenn der Hauseigentümer die Begrünung aber nicht bis 2029 schafft, dann kann es passieren, dass er komplett umplanen muss. Damit ist es doch schon wieder relativ weltfremd und in der Praxis schwierig umzusetzen.
Bei den Fristen für die Bearbeitung von Bauanträgen nehmen Sie immerhin Abstand von der Berliner Bauordnung. Diese ist zwar vom Aufwand her ähnlich hoch wie in Sachsen-Anhalt, aber vom Zeitrahmen her deutlich kürzer. Sie orientieren sich stattdessen an Baden-Württemberg. Damit würde unter anderem die Bestätigung des Eingangs der vollständigen Unterlagen wegfallen. Damit ist zwar sicherlich Aufwand verbunden, aber sie ist insbesondere für die Genehmigungsfiktion im Baurecht im vereinfachten Verfahren nicht unerheblich. Diese gibt es in Baden-Württemberg bisher noch gar nicht, sie soll jetzt erst eingeführt werden.
Damit wird ganz nebenbei nicht nur SachsenAnhalt, sondern einer ganzen Reihe von Ländern unterstellt, dass das bis dahin nicht der Fall sei. Ich denke, wir reden im Ausschuss noch einmal darüber. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Gludau. - Jetzt kommt noch einmal Frau Lüddemann an das Rednerpult. - Nein, sie winkt ab. Es ist alles gesagt. Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt.
Es wurde beantragt, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales zu überweisen. Gibt es weitere Überweisungsanträge? - Nein. Dann stimmen wir darüber ab.
Wer diesem Überweisungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung bei den Koalitionsfrak- tionen, bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der Fraktion Die Linke. Wer ist dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Für Enthaltungen bleibt damit kein Raum. Der Gesetzentwurf ist an den AID überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 9 ist beendet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dann wollen wir einmal voranschreiten. Wir hängen zeitlich noch ein bisschen, also machen wir uns gleich an die Arbeit. Ich rufe auf den