Mein Argument war nicht: Wenn die anderen ganz viel versiegeln, dann sollten wir auch versiegeln. Wir haben eine bundesweite Verantwortung. Die bundesweite Verantwortung - das ist übrigens auch eine Frage der Generationengerechtigkeit - besteht darin, dass diejenigen, die in den letzten Jahrzehnten viel versiegelt haben, aufhören zu versiegeln, sodass jetzt diejenigen, die das nicht gemacht haben, nun für ihre eigene Entwicklung versiegeln.
Ich will nicht, dass Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen weiter versiegeln und wir noch obendrauf, nein. Die sollen auf- hören und wir nicht. Das ist die ordentliche politische Forderung - übrigens des ganzen
Jetzt die Frage. Wir haben ein anderes Problem, nämlich dass wir im Osten z. B. ganz viel Leerstand haben. Würden Sie mit Ihren Vertreterinnen und Vertretern in der Bundesregierung dafür sorgen, dass eine bundesweite Wirtschaftsförderung dorthin geht, wo man Leerstand beseitigen kann? Warum nach München, wo wir Sozialwohnungen bauen sollen? Es könnte auch Merseburg sein, damit wir 30 % Leerstand wegkriegen.
Die zweite Frage: Würden Sie auch ein Entsiegelungsprogramm des Bundes fordern? Das ist eine Bundesnachhaltigkeitsstrategie. Der Bund gibt den Regionen, die es brauchten, nämlich uns, die im bundesweiten Vergleich wenig Geld haben, kein Geld für das Entsiegeln. Das, was man mit Wirtschaftsförderung machen könnte, könnte und müsste man auch abreißen. Würden Sie dabei mitgehen?
Das mit den Wohnungen wissen Sie doch selbst, Kollege Grube. Freie Wahl der Wohnung etc. Das lässt sich nicht so zentralisiert steuern, wie Sie das jetzt hier suggeriert haben.
Insofern bin ich sehr dafür - auch da gab es kontroverse Diskussionen, bspw. im Beirat für Stadtumbau -, dass wir das sowohl vom Land als auch vom Bund unterstützen. Sie wissen, dass Klara Geywitz dazu in Zusammenarbeit mit Frau Lemke durchaus auch Pläne diskutiert. Denn es erfüllt tatsächlich ein Nachhaltigkeitsziel, wenn man die urbanen Kerne stärkt. Ich meine, es war die Kollegin Simon-Kuch, die auch davon gesprochen hat, dass man Ortskerne revitalisieren muss. Ich bin dafür, dass man diese Wege geht und den Menschen das dann auch anbietet.
Wenn dann Menschen aus München hierher- ziehen - - Wir haben das in Teilen schon jetzt. Wenn wir in Zeitz unterwegs sind, treffen wir viele Menschen aus Jena oder Leipzig. Das ist vielleicht nicht ganz München, aber das sind trotzdem Menschen aus anderen Bundesländern, die dort den Platz sehen und sozusagen nicht neu versiegeln, sondern Gebäude ausbauen und sich hier ansiedeln.
Frau Lüddemann, das war eine Vorbemerkung. Vielen Dank. - Jetzt kommen wir zum Abstimmungsverfahren.
Es ist beantragt worden eine Überweisung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales und zur Mitberatung
in den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt. Die Ministerin hat mit ihrem ausführlichen Redebeitrag hier schon eine halbe Ausschussberatung induziert, aber trotzdem steht der Überweisungsantrag.
Wer diesem Überweisungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist Zustimmung im ganzen Haus bis auf die AfDFraktion. Wer stimmt dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit bleibt kein Raum mehr für Enthaltungen. Oder enthält sich jemand der Stimme? - Nein. Damit ist der Antrag zur federführenden Beratung in den AID und zur Mitberatung in den UWE überwiesen worden.
Wahl der Vertrauensleute und deren Stellvertreter für den beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt zu bestellenden Ausschuss gemäß § 7 Abs. 6 AG VwGO LSA
Bevor wir uns sachlich mit dem Antrag befassen, möchte ich Sie darüber informieren, dass die verteilte Papierfassung im Begründungstext bedauerlicherweise einen Fehler enthält. Dort wurde bei der Nennung sowohl der §§ 26, 34 als auch der §§ 20 und 22 VwGO fälschlicherweise der Zusatz „LSA“ hinzugefügt. Die digitale Fassung wurde entsprechend geändert.
In dem vorliegenden Antrag geht es darum, dass für die derzeit beim OVG des Landes Sachsen-Anhalt tätigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter die Amtszeit am 31. Dezember 2023 endet. Die Neuwahl erfolgt nach §§ 26, 34 VwGO, § 7 Abs. 6 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung und des Bundesdisziplinargesetzes durch einen Wahlausschuss, für den der Landtag oder ein durch ihn bestimmter Landtagsausschuss sieben Vertrauensleute und ihre Vertreter bestellt.
Uns liegt hierzu ein Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP vor, mit dem angestrebt wird, den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz mit der Wahl der Vertrauensleute und deren Vertreter zu betrauen. Die Antragsteller folgen mit dem Antrag dem bisher praktizierten Verfahren. - Bitte.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt nach den §§ 26 und 34 VwGO und § 7 AG VwGO LSA. Wir als Koalition aus CDU, SPD und FDP haben uns dazu entschieden, dass der Wahlausschuss, wie es auch geübte Praxis ist, durch den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz gebildet wird. Dieser ist dann mit der Wahl der sieben Vertrauensleute und ihrer Stellvertreter betraut. Ich bitte um Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag.
Danke. - Wir haben das jetzt gemeinsam in guter Kooperation allen noch einmal erklärt. Das ist eben das Schöne, wenn wir das gemeinsam machen. - Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren.
Wer dem Antrag in der Drs. 8/2253 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen bis auf die AfD. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Dann hat die AfD sich der Stimme enthalten. Damit haben wir dar- über abgestimmt und können zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen.
Nummer 2 des Beschlusses (Drs. 8/2026) zum Verfahren der Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt nach § 101 Landeshaushaltsordnung (LHO)
Nachdem der Landtag in der 16. Sitzungsperiode in der Drs. 8/1982 zum Verfahren der Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt beschlossen hat, auf Vorschlag des Präsidenten des Landesrechnungshofes zwei Mitarbeitende aus dem Prüfungsdienst
zu benennen, die die Jahresrechnungen 2020 und 2021 des Landesrechnungshofes vorbereitend prüfen, liegt Ihnen nunmehr der Antrag in der Drs. 8/2257 der namentliche Benennungsvorschlag von allen vor.
Es sollen die Mitarbeitenden des Prüfungsdienstes Thomas R. und Sylvia P. beauftragt werden. Es ist keine Debatte vereinbart worden.
Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Den Antrag habe ich Ihnen gerade verlesen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 25 erledigt.
Frau Hohmann steht schon fast vorn, weil sie loslegen möchte. - Frau Hohmann, Sie dürfen die Zeit nutzen.