Protocol of the Session on October 12, 2022

Damals hat man eine Evaluation in Bezug auf die Ukraine-Kosten beschlossen. Aber im April 2022 gab es einen weiteren Beschluss und eine Zusage des Bundes. Dieser weitere Beschluss betraf das ganz normale Asylzugangsgeschehen.

In puncto Asylbewerber und Bundesbeteiligung ist es so, dass sich der Bund bis Ende 2021 an den Kosten für die Unterbringung von Asyl-

suchenden beteiligt hat. Damals gab es für Asylbewerber Mittel in Höhe von 670 € je Verfahrensmonat im BAMF und andere Kostenbeteiligungen.

Im April 2022 ist zugesagt worden, dass über diese Flüchtlingskosten nicht nur gesprochen wird, sondern dass der Bund sich definitiv über 2021 hinaus, und zwar auch rückwirkend für 2022, an diesen Flüchtlingskosten, die sich allein auf den klassischen Asylbereich beziehen, beteiligen wird. Vor diesem Hintergrund nun einen Flüchtlingsgipfel durchzuführen und dazu nicht aussagefähig zu sein, das ist ziemlich enttäuschend.

(Zustimmung von Anne-Marie Keding, CDU)

Herr Robra, der CdS, hat mich vorhin darauf hingewiesen, dass heute im BMF erstmals eine Beratung auf der Staatssekretärsebene mit Länderbeteiligung stattfindet, um endlich über die Beteiligung des Bundes an den reinen Asylkosten zu sprechen. Das war der Bundesinnenministerin offensichtlich nicht präsent; denn sie hat einfach auf Novembergespräche verwiesen.

Der Bund tut diesbezüglich jetzt also etwas. Aber die Zusage, sich an den Kosten zu beteiligen, stammt, wie gesagt, aus dem April 2022, und erst heute findet die Beratung darüber statt, wie das geschehen soll. Des- halb ist mein Fazit: zu spät und im Ergebnis enttäuschend.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke. - Als Nächstes eine Nachfrage von Herrn Striegel. - Bitte.

Frau Ministerin, ob die Verzögerungen in Sachen Stendal beim Bund ursächlich sind oder nicht doch viel stärker in den Reihen der CDULandtagsfraktion der letzten Legislaturperiode zu suchen sind,

(Zurufe von der CDU)

darüber kann man sicherlich trefflich streiten.

Ich würde von Ihnen aber gern Folgendes wissen. Sie haben das Thema Flüchtlinge umfassend angesprochen. In der Bundesrepublik ist unlängst die Debatte entbrannt, ob wir es mit Blick auf die Ukraine mit einer Situation zu tun haben, in der Menschen hin- und zurückreisen. Und von dem Vorsitzenden einer größeren Partei in diesem Land wurde der Vorwurf des Sozialtourismus erhoben. Mich interessiert, ob Ihnen als Innenministerin irgendwelche Hinweise darauf vorliegen, dass es aus dieser Gruppe heraus entsprechende Betätigungen gibt.

Sie sprechen jetzt gezielt das Thema der ukrainischen Kriegsflüchtlinge an. Sie wissen, dass wir in Sachsen-Anhalt mehr als 28 000 ukrainische Kriegsflüchtlinge aufgenommen haben. An dieser Stelle geht mein Dank an die Kommunen und die vielen Ehrenamtlichen im Land, die 28 000 Menschen binnen sehr, sehr kurzer Zeit, binnen weniger Monate geholfen haben.

(Zustimmung bei der CDU und von Andreas Silbersack, FDP)

Das ist eine wirklich beeindruckende Leistung, die am Ende wirklich vor Ort, in den Kommunen

bewältigt worden ist, aber auch mit Unterstützung von sehr, sehr viel ehrenamtlichem Engagement.

Ich glaube, das war eine gute Entscheidung bei uns im Land. Andere Bundesländer haben sie durchaus anders getroffen. Andere Bundesländer haben gesagt: Wir nehmen zentral auf und verteilen dann im Land. Wir haben uns von Anfang an für eine relativ dezentrale Aufnahme entschieden, weil wir gemerkt haben, dass es über Kirchengemeinden, über Sportvereine, über berufliche Beziehungen so viele Kontakte gibt, dass die Menschen auch dezentral ankamen. Sie sind eben nicht zielgerichtet nach Magdeburg oder nach Halle, in die größeren Städte, gefahren, sondern sie sind auch in kleinen Städten irgendwo im Land, zwischen Altmark und Burgenlandkreis, gelandet, weil sie in der Regel irgendeinen Bezugspunkt hatten.

Das hat uns die Unterbringung wahnsinnig erleichtert; denn dadurch, dass häufig Ansprechpartner vor Ort waren, war es möglich, diese dann auch in die private Wohnungsvermittlung stark einzubeziehen.

Wie kommen unsere Zahlen zustande? Wie kommen wir auf 28 000 ukrainische Kriegsflüchtlinge? Mir ist es wichtig, das darzustellen. Die Kommunen melden uns, wenn neue Zugänge zu verzeichnen sind. Aber sie haben uns auch immer gemeldet, wenn wieder welche zurückgekehrt sind.

Das heißt, wir bekommen täglich die Meldungen. Es gibt durchaus auch Situationen, in denen die Kommunen, weil sie ihre Zahlen mindestens einmal pro Woche bereinigen, die Zahlen auch einmal nach unten korrigieren. Insofern gibt es durchaus auch einmal einen Rückgang. Das erklärt auch, wieso wir uns von den 28 000 im Augenblick kaum wegbewegen.

Es kommen zwar jeden Tag welche hinzu, aber es kehren durchaus auch welche zurück. Insofern haben wir mit den Zahlen, die uns die Kommunen liefern, glaube ich, einen ganz guten Überblick.

Zu der Frage, ob die Menschen hin und her reisen. - Erst einmal ist das natürlich das Recht von jedem. Es hat sich wohl auch der eine oder andere abgemeldet und gesagt, er fährt jetzt für zwei Wochen in die Ukraine und kommt dann wieder zurück. Das waren Menschen, die vielleicht einfach nachsehen wollten, wie die Wohnung oder das Haus aussieht, oder die versuchen, das eine oder andere zu holen.

Manche haben auch gesagt, sie besuchen Freunde in anderen Bundesländern, und haben sich sehr ordnungsgemäß abgemeldet. Das hat man nicht immer. Sie haben sich, wenn sie für zwei Wochen wegfahren, sehr ordnungsgemäß an- und wieder abgemeldet. Dieses Recht steht ihnen natürlich zu.

Zu dem Themenkomplex, den Sie angesprochen haben, dass die Menschen eigentlich wieder dauerhaft in der Ukraine wohnen und dann nur ab und zu hier vorbeischauen, um womöglich finanzielle Unterstützung zu bekommen. - Dazu liegen uns in Sachsen-Anhalt keine Erkenntnisse vor.

(Zuruf von Oliver Kirchner, AfD)

Ich muss aber auch sagen: Ich kann hier nur für Sachsen-Anhalt sprechen und nicht für andere Bundesländer. Aus anderen Bundesländern höre ich dazu zum Teil anderes.

Danke. - Es gibt eine Nachfrage von Herrn Roi.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, ich schließe einmal daran an. Sie sagen, in diesem Bereich liegen keine Erkenntnisse für Sachsen-Anhalt vor. Ich habe selbst einmal nachgeschaut. Für elf Tage waren - das war der Aufhänger für Herrn Merz - in sechs Städten, Halle, Magdeburg, Merseburg, Stendal, Zeitz und Weißenfels, 128 Busverbindungen über Flixbus nach Lemberg bzw. Kiew ausgebucht. Daher kommt natürlich die Frage: Fahren die alle zurück und sind hier gar nicht gemeldet?

In diesem Zusammenhang interessiert mich eine konkrete Frage. Die „Mitteldeutsche Zeitung“ und die „Volksstimme“ haben vor kurzem berichtet, dass es in Sachsen-Anhalt ca. 1 600 schulpflichtige Kinder gibt, die nicht in den Schulen aufgetaucht sind. Auch hierbei stellt sich die Frage: Sind die Kinder überhaupt in Sachsen-Anhalt? Oder hat es andere Gründe, warum sie nicht zur Schule gehen? Gibt es dazu seitens des Innenministeriums inzwischen neue Erkenntnisse aus den Landkreisen? - Das ist die eine Frage.

Die zweite Frage. Sie sprachen vorhin über die finanziellen Belastungen für das Land und die Kommunen. Nun ist es doch so: Es gibt für die Asylbewerber, die über das Asylbewerberleistungsgesetz in den Landkreisen untergebracht sind, diese sogenannte Pro-Kopf-Pauschale, die zumindest im Landkreis Anhalt-Bitterfeld auskömmlich war.

Bei den ukrainischen Flüchtlingen ist es so, dass sie ihre Leistungen seit dem 1. Juni 2022 über die Komba oder über die Jobcenter bekommen, also nicht mehr über das Asylbewerberleistungsgesetz.

Dazu ist meine Frage: Welche Erkenntnisse haben Sie als Innenministerin dazu, welche

finanziellen Belastungen für unsere Landkreise und kreisfreien Städte aufgrund dieser Tatsache in diesem Jahr entstanden sind? Wird der Bund hierbei auch einschreiten? Denn in unserem Landkreis explodieren die Sozialkosten. Es wird auch ganz klar gesagt, dass wir auf einem großen Teil sitzen bleiben werden. Vielleicht können Sie dazu etwas sagen. - Danke.

Das waren zwei Fragen. Zu der Frage zu den schulpflichtigen Kindern hat auch das Bildungsministerium gesagt, dass es zwischen den von den Kommunen gemeldeten Zahlen und der Zahl derjenigen, die tatsächlich in den Schulen angekommen sind, eine gewisse Differenz gab und dass man dem im Einzelnen nachgeht.

Ich habe jetzt nicht den aktuellen Stand, inwieweit sich die Differenz verringert hat, aber Sie haben - da Sie auf Zeitungsmeldungen Bezug genommen haben - sicherlich auch gelesen, dass bspw. der Landkreis Wittenberg klar der Aussage widersprochen hat, dass 36 schulpflichtige Kinder angeblich nicht in der Schule angekommen sind. Denn sie wussten von 34 Kindern, dass diese in psychologischer oder anderer Betreuung sind und insofern eben nicht schulfähig waren. Dazu gab es eine klare Erklärung.

Wo wir im Augenblick bei den Zahlen liegen - das macht das Landesschulamt in Abstimmung mit den Kommunen -, müssten wir beim Bildungsministerium im Einzelnen nachfragen. Aber es ist natürlich so, dass nur derjenige, der da ist, Geld bekommt. Wer hier nicht seinen Lebensmittelpunkt hat, der bekommt hier auch kein Geld. Und schulpflichtige Kinder, die nicht da sind, bekommen auch kein Geld und keine Unterstützung. Das Gleiche

gilt natürlich für deren Eltern, die dann dem- zufolge auch nicht da sind.

Jetzt zu der Frage der Belastung der Kommunen rund um die Ukraine-Kosten. Sie haben auch auf die Pauschale hingewiesen. Wir haben mit der Pauschale angefangen, haben dann aber mit den Kommunen vereinbart, dass wir für das erste Halbjahr 2022 eine Spitzabrechnung machen, also nicht einfach nur die Pauschale ausschütten, sondern unterjährig gucken, ob die Pauschale eigentlich ausreichend ist.

Die Ergebnisse dieser Spitzabrechnung liegen jetzt vor. Sie werden auch mit den kommunalen Spitzenverbänden noch einmal im Einzelnen besprochen. Ergebnis der Spitzabrechnung ist im Augenblick, dass die Pauschale um 14 Millionen € über den tatsächlich entstandenen Kosten liegt. Das würde dann mit späteren Pauschalen verrechnet werden. Die Kommunen müssen also nichts zurückzahlen.

Am Ende sage ich auch: Uns ging es damals bei der zügigen Auszahlung der Pauschalen auch darum, den Kommunen Sicherheit zu geben, ihnen Liquidität zu geben, damit nicht der eine oder andere einen Kredit aufnehmen muss, sondern dass er einfach weiß, dass in Bezug auf die anstehenden Kosten aufgrund neuer Gemeinschaftsunterkünfte, aufgrund der Betten und Ähnlichem, die angeschafft werden müssen, erst einmal Sicherheit besteht, dass das Land mit der Pauschale in gewisser Weise vielleicht auch in Vorleistung geht.

Die Sorge war damals auch bei uns, dass diese Pauschale vielleicht nicht ausreicht. Deswegen war ich dankbar dafür, dass das Finanzministerium am Ende den Vorschlag gemacht hat, für das erste Halbjahr eine Spitzabrechnung zu machen. Damit können wir unterjährig sehr schnell nachsteuern, um die Kommunen bei

der Bewältigung dieser wirklich enormen Herausforderungen keinesfalls im Regen stehen zu lassen. Aber im Augenblick sieht es so aus, als seien es mit der Pauschale 14 Millionen € sogar über den tatsächlich entstandenen Kosten.

Danke. - Es gibt eine Frage von Herrn Krull.

An erster Stelle vielen Dank für die umfänglichen Ausführungen. Es gibt von der kommunalen Seite den konkreten Vorschlag, dass der Bund die kompletten KdU, die Kosten der Unterkunft, übernimmt. Wie beurteilen Sie diesen Vorschlag der Kommunen?

Das ist - auch mit Blick auf gestiegene Energiekosten - ein wirklich wichtiger Punkt. Wir haben im Bereich der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine seit dem 1. Juli einen Rechtskreiswechsel zu verzeichnen. Dieser hat dazu geführt, dass scheinbar alle Kosten vom Bund getragen werden, aber das ist nur zum Teil der Fall. Das Land muss zwar keine Asylbewerberleistungskosten mehr zahlen, aber die Kommunen hängen - Sie haben es angedeutet - über die Kosten der Unterkunft voll drin. Ungefähr 28 % der Kosten der Unterkunft müssen die Kommunen tragen.

(Guido Kosmehl, FDP: Das waren aber schon mal mehr!)

Angesichts von gestiegenen Energiekosten kommt natürlich oben noch einmal eine

Schippe drauf. Wir wissen, dass es verfassungsrechtlich schwierig ist, wenn der Bund 100 % der Kosten der Unterkunft übernimmt.

(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP)

Die Erwartung ist gleichwohl, dass es Wege gibt, die Kommunen an anderer Stelle zu entlasten. Diese Wege ist man in früheren Jahren gegangen. Ich finde es im Augenblick schwierig, einen Rechtskreiswechsel zu vollziehen, der organisatorisch-operativ sowieso mit unglaublichen Belastungen für die Kommunen und auch für die Jobcenter verbunden ist. Der Rechtskreiswechsel war ein enormer Aufwand, auch weil er binnen sehr kurzer Zeit vollzogen wurde. Hätte man sich dafür ein, zwei Monate mehr Zeit gelassen, wäre vielleicht vieles auch vom Verwaltungsaufwand nicht ganz so schwer gewesen.