Protocol of the Session on October 12, 2022

- Wie bitte?

(Eva von Angern, DIE LINKE: Hat sich erle- digt!)

Das hat sich erledigt. - Dann spricht Frau Lüddemann. - Bitte.

Ich wollte mir das mit den Krediten nur noch einmal bestätigen lassen. Das hat Herr Ministerpräsident ausgeführt. - Danke.

Dann gehen wir weiter. - Herr Meister.

Wir sind uns einig in der Frage, dass die Schuldenbremse in der Verfassung verankert und einzuhalten ist. Wir haben sie selbst mit beschlossen. Klar ist aber auch, dass sie nicht für solch eine Situation gemacht ist. Deswegen gibt es die entsprechende Möglichkeit der Aussetzung, die wir, meine ich, ergreifen müssen.

Es ist jetzt deutlich geworden, dass wir einen erheblichen Betrag benötigen werden, um Bundesdinge mit abzusichern oder Lücken zu füllen. Es stand ein Betrag von einer halben Milliarde Euro im Raum. Das ist eine unkonkrete Zahl, aber nachvollziehbar.

Mich würde interessieren, welche zeitlichen Vorstellungen wir haben, wie wir das jetzt vorbereiten. Es ist erkennbar, dass das schnell gehen muss. Wir haben in der Coronasituation erlebt, wie schwierig die Abläufe sind, um das aufzusetzen, zu administrieren und es am Ende tatsächlich auf die Schiene zu bringen, wie viele Schritte dazu nötig sind.

Brandenburg macht es uns vor. Dort wird eine andere Rechtsansicht dazu vertreten, unter welchen Voraussetzungen die Kollegen dort die Notlage erklären. Ich weiß nicht, ob es nicht vielleicht der Finanzminister ist, der besser weiß, wie da gerade die Maßnahmen sind, wie wir da jetzt in der Vorbereitung sind, welche Schritte konkret gegangen werden. Wir wissen zwar nicht ganz konkret, was passieren wird, welche einzelnen Maßnahmen wir brauchen, aber dass wir ein großes Paket

auflegen müssen, ist, meine ich, klar. Dass wir das nicht aus dem Haushalt kriegen, das wissen wir auch.

Dazu möchte ich mich nicht äußern, weil wir alle unsere Informationen zumindest aktuell aus den Medien beziehen. Wir wissen nur, dass wir - wir sind ja erst vor drei, vier Tagen zusammen gewesen, als Kollegen erst am Freitag im Bundesrat - alle vor der gleichen Situation stehen, dass wir alle hoffen, dass der Bund die nationale Notlage erklärt, damit wir auf dieser Basis und der Verfassungslage entsprechend synchron und koinzident, wie es immer so schön heißt, handeln können. Ansonsten ist das so die Beschreibung der Marschrichtung, die wir im Groben klar haben.

Ich bitte Sie aber auch als Ampelmitglied, auf der Bundesebene dafür zu sorgen, dass wir so schnell wie möglich handeln können.

(Zuruf)

Denn - das ist jetzt kein Hin- und Herschieben des schwarzen Peters - es ist wirklich so, dass der Bund uns erst einmal sagen soll, was er macht, damit wir wissen, was er von uns erwartet bzw. wo die Lücken sind, die wir politisch zu schließen haben. Wir sind uns darin einig, dass Sie mit dieser Arbeits- weise mindestens genauso unzufrieden sind wie ich.

Danke. - Ich sehe keine weitere Nachfrage, aber eine zweite Antwort. - Herr Minister Richter, bitte.

Herr Präsident, die Antwort war noch offen geblieben, wie man es umsetzen kann. Vor- weg: Die Schuldenbremse wird nicht ausgesetzt, sondern wir sind im Einklang mit der Schuldenbremse. Wir haben die Möglichkeit in § 18 Abs. 5 der Landeshaushaltsordnung, die Notlage zu erklären, wenn wir keine Möglichkeiten mehr haben, mit der Notlage umzugehen. Die Schuldenbremse wird, wie gesagt, insoweit nicht ausgesetzt. Das ist auch technisch einfach nicht in Ordnung, Olaf Meister. Das müssen Sie eigentlich noch wissen; Sie waren lange im Finanzausschuss.

Wir haben zurzeit keine Etatreife; der Ministerpräsident hat es ausgeführt. Wir wüssten gar nicht, was wir in den Haushalt hineinschreiben können. Insoweit haben wir erst die Möglichkeit, wenn wir dann wirklich wissen, was in Berlin beschlossen wird. Das, was der Koalitionsausschuss verabredet, ist keine Grundlage, sodass wir Etatreife hätten. Wir brauchen irgendwann einen Gesetzentwurf; so viele gibt es bisher davon noch nicht.

Wir haben in der Umsetzung jetzt die Reduzierung der Umsatzsteuer von 19 auf 7 %. Wir haben das Thema der kalten Progression. Aber dann verließen sie ihn schon. Alles andere ist noch offen.

Übrigens - das ist mein Hinweis -, wie schnell es gehen kann, haben wir bei Corona gezeigt, wie schnell wir in der Lage waren, einen Nachtragshaushalt auf die Beine zu stellen. Ich erinnere daran, wie schnell wir im Jahr 2020 die Maßnahmen untersetzen konnten. Beim Sondervermögen war das ähnlich.

Was machen wir? - Wenn wir wirklich wissen, was wir als Land dazu beizutragen haben,

dann sind wir noch nicht bei der Frage, ob wir ein zusätzliches Paket schnüren müssen; denn das weiß im Augenblick noch keiner.

Stichwort „Empfehlungen der Kommission“. Wir wissen nicht genau, wie sich das auf das dritte Entlastungspaket auswirkt, ob die Maßnahmen, die man vorab besprochen und angekündigt hat, jetzt dadurch beeinflusst werden, ob möglicherweise zusätzliche Maßnahmen in Richtung der Wirtschaft ergriffen werden und ob wir in die Lage versetzt werden zu sagen, was wir noch machen müssen, um in den einzelnen Politikfeldern zusätzliche Hilfen anzubieten.

Zum Technischen. Wir würden dann entsprechende Formulierungshilfen geben, um gemäß § 18 Abs. 5 die Notlage feststellen zu lassen.

Es gibt den Einzelplan 13. Wir haben schon jetzt eine Vorsorge für die Themen Energie, Ukraine und Corona getroffen. Dafür sind entsprechende Haushaltstitel vorgesehen. Diese Haushaltstitel könnte man für Mehrausgaben entsprechend erhöhen, wenn man weiß, welche Mehrausgaben man leisten will, d. h., welche Maßnahmen man ergreifen will. Für die Mindereinnahmen, die dadurch entstehen, können wir Notlagenkredite aufnehmen über die Feststellung der in § 18 Abs. 5 definierten Notlage. So würde es dann in der Umsetzung gehen.

Das ist aber nicht mein Problem. Mein Problem ist, dass wir im Augenblick überhaupt noch nicht wissen, was vom Bund kommt, was das für das Land heißt und was wir zusätzlich machen müssen.

Es gibt auch keinen Widerspruch zu dem, was der Ministerpräsident gesagt hat. Kolle-

gin Lüddemann, ich habe gestern auch noch einmal deutlich gesagt, dass wir dann die Möglichkeit haben, über den § 18 Abs. 5 zu gehen, um die Dinge zu untersetzen. Nichts anderes hat der Ministerpräsident letztlich im Bundestag geäußert. - Das wäre also die Vorgehensweise.

Das wäre auch von der Technik her nicht das Problem, von der Zeitschiene sicherlich auch nicht. Die Frage ist: Welche Maßnahmen müssen wir ergreifen, was heißt das finanziell und wie sieht es dann in der Umsetzung aus?

Danke, Herr Minister. - Ich sehe keine weiteren Nachfragen zu dem Thema. Dann starten wir mit der CDU-Fraktion. - Herr Krull.

Meine Frage richtet sich an die Ministerin für Inneres und Sport. Es gab gestern einen sogenannten Flüchtlingsgipfel mit den kommunalen Spitzenverbänden und der Bundesinnenministerin zur aktuellen Lage.

Wie beurteilt die Landesregierung, vertreten durch Sie, die Ergebnisse dieses Gipfels? Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass leider nicht alle Innenminister der Länder eingeladen waren? Denn die Länder tragen einen erheblichen Anteil an Verantwortung mit, was den Umgang mit dieser Problematik angeht.

Frau Zieschang wird eine Antwort geben.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Abg. Krull, es ist natürlich schwierig, einen Flüchtlingsgipfel zu bewerten, zu dem wir nicht eingeladen waren. Sie haben es angedeutet: Es war zunächst vorgesehen, dass wirklich nur die kommunalpolitischen Spitzenverbände mit der Bundesinnenministerin zusammenkommen.

Es haben wohl offensichtlich nicht nur die B-, sondern auch die A-Innenminister gesagt, dass das eigentlich kein Umgang miteinander ist, sodass auf die letzte Minute der IMK-Vorsitzende und die A- und B-Seite jeweils mit einem Vertreter vor Ort waren. Dass das guter Stil ist, wage ich zu bezweifeln, weil wir eigentlich eine gemeinsame Verantwortung haben. Viele Entscheidungen, die im Bund getroffen werden, müssen von den Ländern und den Kommunen umgesetzt werden. Deshalb wäre es, glaube ich, richtig gewesen, dass alle Länder mit am Tisch gesessen hätten.

Wir haben morgen noch mal eine B-IMKSchalte. Da kriegt man dann auch noch mal den Livebericht mit den Details. Insofern kann ich mich jetzt bei der Bewertung dieses sogenannten Flüchtlingsgipfels, um die Sie gebeten haben, nur auf das beziehen, was an Presseverlautbarungen öffentlich geworden ist.

Ich kann nur sagen, dass mein Fazit im Augenblick ist: Der Flüchtlingsgipfel kam zu spät und er ist im Ergebnis enttäuschend. Das kann ich im Einzelnen begründen.

Wieso kommt er zu spät? - Wenn ich lese, dass ein Vorschlag ist, dass der Bund jetzt 56 zusätzliche Bundesimmobilien zur Verfügung stellen will, dann kann ich nur sagen: Im Jahr 2016 hat uns der Bund Stendal zugesagt und

wir wissen, wo wir jetzt bei Stendal stehen. Wo ist da die kurzfristige Hilfe, wenn jetzt Bundesimmobilien angeboten werden, die im Zweifel erst einmal hergerichtet werden müssen, sprich: erst in drei, vier, fünf, zehn Jahren zur Verfügung stehen? Das hilft den Kommunen jetzt bei der Unterbringung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen oder auch von Asylsuchenden überhaupt nicht.

Dann ist die Verlängerung der Grenzkontrollen zwischen Österreich und Bayern vereinbart worden. Das hat der Freistaat Bayern schon seit Wochen und Monaten erbeten. Insofern ist es nur eine Bestätigung dessen, was von Länderseite erbeten worden ist. Dann ist wohl auch die im Augenblick durchaus festzustellende zunehmende illegale Migration über die Balkanroute thematisiert worden. Auch dazu hat die Innenministerin jetzt gesagt, dass sie tätig werden will.

Ich kann in diesem Zusammenhang nur sagen: Wir hatten Ende Juli 2022 eine Schaltkonferenz der Innenministerkonferenz, an der alle Innenminister teilgenommen haben. Die Bundesinnenministerin hat sich dort leider vertreten lassen. Dort haben wir, alle Länder, unisono bereits darauf hingewiesen, dass das Asylzugangsgeschehen völlig losgelöst von den ukrainischen Kriegsflüchtlingen im Vergleich zu den Vorjahren zunimmt.

Das haben wir im Land in gewisser Weise auch erwartet; denn Reisebewegungen, Fluchtrouten und Ähnliches waren, bedingt durch die Coronapandemie, gar nicht mehr so möglich wie in den Vorjahren. Deswegen haben wir damals bei der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2022 auch gesagt, dass wir von einem höheren Asylzugangsgeschehen ausgehen müssen als in den Coronajahren 2020 und 2021.

Das zeichnete sich über den Frühsommer auch ab. Deswegen haben die Länder im Juli 2022 wirklich sehr dringlich an den Bund appelliert und gesagt: Ihr müsst gucken, was rund um die Balkanroute passiert.

Das heißt natürlich: Man muss den europäischen Austausch suchen. Denn es kann nicht sein, dass der Bund einerseits ankündigt, dass wir neue Aufnahmeprogramme im Rahmen des EU-Solidaritätsmechanismus starten - sprich: wir entlasten betroffene Länder am Mittelmeer, wie Griechenland und Italien -, aber gleichzeitig sehenden Auges akzeptieren, dass dann über Griechenland, über die Balkanroute Flüchtlinge wieder zu uns durchgereicht werden.

Und es kann schlicht und ergreifend nicht sein, dass erst jetzt Gespräche zu Frontex und Ähnlichem aufgenommen werden, obwohl wir bereits im Juli 2022 darum gebeten haben. Deswegen sage ich: Es sind wieder wertvolle Monate verschenkt worden, in denen offensichtlich nichts passiert ist.

Jetzt hat sie öffentlich gesagt, dass sie die Gespräche führen will. Sie will auch auf Serbien zugehen. Serbien hat die visumsfreie Einreise ermöglicht, was die Migrationsbewegungen über die Balkanroute in gewisser Weise weiter verstärkt hat. Aber dieses Gespräch hätte man längst führen können. Wie gesagt, die Länder haben bereits im Juli 2022 unisono auf genau die Situation, die jetzt eintritt, hingewiesen und eigentlich Aktivitäten vonseiten des Bundes eingefordert. - So weit zu der Bewertung „zu spät“. Man hat wertvolle Monate verloren.

Jetzt zu dem Punkt „enttäuschend“. Wieso enttäuschend? - Zu der Frage der Kostenbeteiligung des Bundes ist gar nichts gesagt worden,

und zwar weder in puncto Ukraine noch in Bezug auf Asylkosten. Ich will das durchaus unterteilen; denn die Bundesinnenministerin hat auch angekündigt, dass man im November 2022 noch einmal über die Flüchtlingskosten reden wird.

Ja, es ist richtig, man hat bei der MPK im April 2022 beschlossen, dass eine Ukraine-Hilfe im Umfang von 2 Milliarden € gewährt wird, aber auch, dass das dann im Herbst evaluiert wird und dass man schaut, ob das zugeteilte Geld ausreicht.

Dazu kann ich, wenn wir uns jetzt nur den Themenkomplex Unterbringung ukrainischer Kriegsflüchtlinge ansehen, Folgendes sagen: Der Bund hat dafür, wie gesagt, Mittel in Höhe von 2 Milliarden € zur Verfügung gestellt. Das Land Sachsen-Anhalt hat davon, glaube ich, Mittel in Höhe von 61,5 Millionen € bekommen. Wenn ich mir ansehe, welche Unterbringungskosten allein das Innenministerium und die Kommunen zu tragen haben, dann sind wir schon bei 59,7 Millionen €.

Dabei sind Themen wie Beschulung und Ähnliches noch gar nicht berücksichtigt. Das zeigt, dass das, was der Bund damals zur Verfügung gestellt hat, hinten und vorn nicht reichen wird, um sich anteilig an den Kosten zu beteiligen. Aber das ist nur der eine Part.

Damals hat man eine Evaluation in Bezug auf die Ukraine-Kosten beschlossen. Aber im April 2022 gab es einen weiteren Beschluss und eine Zusage des Bundes. Dieser weitere Beschluss betraf das ganz normale Asylzugangsgeschehen.